Motorschaden zum zweiten Mal innerhalb 7 Monaten

BMW 5er F10

BMW M550d xdrive
Hallo,

Mein Problem fängt im Nov.2019 an da war ich Mitternacht auf der Autobahn mit meinem BMW M550d bj 2015 - ca 129000 km runter, plötzlich während der Fahrt hat der Wagen keine Leistung mehr und stoppter langsamen auf dem Standspur ,ADAC kam und hat den zu BMW abgeschleppt.
Am nächsten tag bekam ich einen Anruf dass der Wagen Motorschaden durch undichte Einspritzdüse,der Händler hat Kulanzantrag bei BMW gestellt, weil der Wagen komplett bei BMW scheckheft gepflegt ist, nach lange warte zeit und Telefonaten mit der BMW würde den Antrag zu 50% Material und 50% Lohn.
Im Dez-2019 hab ich den Wagen abgeholt mit neuen Motor und 2 Einspritzdüsen(Zylinder 6 und 3 ).
Bei der Laufleistung von ca 137300 KM vor ca 3 Wochen hab ich genau das gleich Problem Motorschaden auf der Autobahn dann wieder zu BMW und Gewährleistungsantrag bei BMW gestellt und dann kam die Ablehnung mit der Begründung( Der Motorsteuergerät würde schon mal geöffnet und gehen von Chip Tuning aus ).
Ich hab dem Meister gesagt dass die das Steuergerät zu Bosch schicken sollen und es auswerten lassen.
Jetzt kommt das Gutachten mit der Bewertung dass das Original Software und ohne jede Manipulation drauf ist. Nochmal Antrag bei BMW zusammen mit dem Gutachten und dann kam wieder die Ablehnung mit neuer Begründung dass ich in Beweispflicht dass die Schaden aus Gewährleistung Mangel ist.

Ich bin mit meinem Latein durch und würde ich gerne eure Meinungen und Erfahrungen hören.

Gruß Aus Bielefeld

Beste Antwort im Thema

Typischer Fall von defekter Peripherie.
Als Austausch bekommt man i.d.R. nur den Rumpfmotor.
Das gelaufene Probemteil wurde wieder verbaut und der Motor ist wieder hops gegangen...

Und weil man zu faul war dem Fehler ordentlich nachzugehen, indem man u.a. alle Injektoren einmal auf die Prüfbank steck, welche man nicht hat, weil man es nicht für nötig hält, kann der Kunde jetzt die Zeche zahlen.

Tut mir echt Leid für dich!
Aber genau das lässt mich an den Hochglanzprospekten zweifeln.

109 weitere Antworten
109 Antworten

oh jee....falls alle teile wieder dabei sind...ich würde die kiste so nicht zurücknehmen...kniffliger puzzle für anwalt....halte uns auf dem laufenden..riesensauerei..

Warum knifflig für einen Anwalt?

Wenn der was kann und der TE hat uns nur die Wahrheit erzählt dann wird sich die Werke aber noch dumm um gucken.

Ich bin da ganz zuversichtlich.

Allerdings wird der TE auch was zahlen müssen.

Wenn es ein eigenständiger Händler ist der BMW repräsentiert , so wird sich BMW München versuchen komplett raus zu halten .

Es gibt aber wohl 14 tägige Versammlungen in der Zentrale, wo man berät ob es Probleme bei den eigenständigen Händler gibt und in welchem Umfang, sowie Häufigkeit .

Eine Entziehung der Lizenz von BMW München , wird dann abgestimmt . Sofern es schon häufiger gravierende Probleme gab .

Peng !

Aber , ich nehme an, das er wohl oder übel mit dem Händler direkt es ausfechten muss .

Eine Info an BMW München natürlich immer !

Wäre es eine Niederlassung , sehe alles natürlich ganz anders aus, hier wären dann einige Instanzen plötzlich involviert um eine Lösung zu finden .

Ich hab heute den Wagen abgeholt.
Weil BMW die Frist nicht eingehalten hat, jetzt wird B&K Bad Salzuflen verklagt.

Ich hab euch natürlich die Ganze Wahrheit erzählt und dazu schick ich heute noch die Bilder ,wie ich den von B&K bekommen habe.

So hab ich den Wagen von B&K bekommen
Kiste 1
Kiste 2
+5
Ähnliche Themen

Zitat:

@Bmwstone schrieb am 7. Oktober 2020 um 18:44:48 Uhr:


Wenn es ein eigenständiger Händler ist der BMW repräsentiert , so wird sich BMW München versuchen komplett raus zu halten .

Es gibt aber wohl 14 tägige Versammlungen in der Zentrale, wo man berät ob es Probleme bei den eigenständigen Händler gibt und in welchem Umfang, sowie Häufigkeit .

Eine Entziehung der Lizenz von BMW München , wird dann abgestimmt . Sofern es schon häufiger gravierende Probleme gab .

Peng !

Aber , ich nehme an, das er wohl oder übel mit dem Händler direkt es ausfechten muss .

Eine Info an BMW München natürlich immer !

Wäre es eine Niederlassung , sehe alles natürlich ganz anders aus, hier wären dann einige Instanzen plötzlich involviert um eine Lösung zu finden .

Das ist ein Vertragspartner der BMW, ich hab gestern mit der Kundenbetreuung der BMW telefoniert und Beschwerde eingereicht.

Besser alles schriftlich machen. An Telefonate kann sich später eh keiner mehr erinnern, genauso wie an persönliche Gespräche.

Die F-Modelle haben ja im Motorraum ja auch noch Streben ähnlich wie die e6x Modelle. Hoffentlich ist das nicht so tragisch wie bei den e6x wenn die F1x ohne bewegt werden. Nur als Hinweis. Genau steck ich da nicht drin.

Und hoffentlich wurde ein Verzeichnis über die übergebenen Teile erstellt und protokolliert!!

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 7. Oktober 2020 um 22:57:06 Uhr:


Besser alles schriftlich machen. An Telefonate kann sich später eh keiner mehr erinnern, genauso wie an persönliche Gespräche.

Die F-Modelle haben ja im Motorraum ja auch noch Streben ähnlich wie die e6x Modelle. Hoffentlich ist das nicht so tragisch wie bei den e6x wenn die F1x ohne bewegt werden. Nur als Hinweis. Genau steck ich da nicht drin.

Und hoffentlich wurde ein Verzeichnis über die übergebenen Teile erstellt und protokolliert!!

BMW habe ich schon lange per Mail kontaktiert, hat aber nichts gebraucht ,immer die gleiche Aussage dass ich in Beweispflicht bin.
Ich hab alles protokolliert, und mehrere Fotos gemacht.
Mal sehen was der Anwalt daraus macht.

Das ist schon mal gut.

Ich hatte das auch nur erwähnt da du gesagt hattest das du mit BMW telefoniert hast.

Puh, was für eine Story. Ich drücke die Daumen, dass es am Ende gut für dich ausgeht.

Da sich alles jetzt ja schon zwei Monate zieht und kein Ende in Sicht, würde mich mal interessieren, wie du dich jetzt organisiert hast und gibt es schon einen Plan? Fährst du zur Zeit Leihwagen, Zweitwagen? Wo ging der Dicke und die Kisten hin und was machst du jetzt damit?

Zitat:

@BMW-M550d schrieb am 7. Oktober 2020 um 23:14:42 Uhr:


BMW habe ich schon lange per Mail kontaktiert, hat aber nichts gebraucht ,immer die gleiche Aussage dass ich in Beweispflicht bin.

Das mit der Beweislastumkehr bei Gewährleistung nach 6 Monaten ist ja grundsätzlich mal richtig und vernünftig. Ein guter Anwalt sollte aber glaubhaft darlegen können, dass man einen neuen oder generalüberholten Motor nach 8000 km weder durch natürlichen Verschleiß noch durch mutwillige Überlastung kaputtkriegen kann.

Vielleicht kann ja einer der Rheingold&Co-Spezialisten hier was dazu sagen, ob man aus dem Fahrzeug Informationen über übermäßige Belastung (Kaltstarts, lange Vollgasphasen etc.) auslesen und als Entlastung vorlegen kann.

Gruß Reiner

Vorsicht! Bei solchen Reparaturen greift § 477 BGB mit der Beweislastumkehr nicht. Dieser gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf und nicht für eine Werklieferung (gleiches gilt für Werkleistung).

Hier geht’s leider nur mit Sachverständigen und entsprechenden Gutachten.

VG
Chris

Zitat:

@BMW-M550d schrieb am 7. Oktober 2020 um 19:31:13 Uhr:


Ich hab heute den Wagen abgeholt.
Weil BMW die Frist nicht eingehalten hat, jetzt wird B&K Bad Salzuflen verklagt.

Ich hab euch natürlich die Ganze Wahrheit erzählt und dazu schick ich heute noch die Bilder ,wie ich den von B&K bekommen habe.

Was will man zu der ganzen Story sagen… Mir geht’s ja in vielerlei Hinsicht ähnlich wie dir und darf den Murks der Werkstätten ausbaden. Tomelino hat es schon angemerkt und ich sehe es genauso.

Ich drücke dir beide Daumen und das notwendige Durchhaltevermögen, so dass am Ende wieder alles gerade gerückt wird und du lediglich mit einem blauen Auge herauskommst.

Beste Grüße
Chris

Zitat:

@Tomelino schrieb am 6. August 2020 um 14:22:13 Uhr:


Typischer Fall von defekter Peripherie.
Als Austausch bekommt man i.d.R. nur den Rumpfmotor.
Das gelaufene Probemteil wurde wieder verbaut und der Motor ist wieder hops gegangen...

Und weil man zu faul war dem Fehler ordentlich nachzugehen, indem man u.a. alle Injektoren einmal auf die Prüfbank steck, welche man nicht hat, weil man es nicht für nötig hält, kann der Kunde jetzt die Zeche zahlen.

Tut mir echt Leid für dich!
Aber genau das lässt mich an den Hochglanzprospekten zweifeln.

Mensch Thomas, warum wird bloß mindestens jede zweite Reparatur in der gleichen Weise hingerotzt und nicht fachgerecht ausgeführt, wie du bspw. herangehst?

Wir gescholtene Kunden gehen da durch eine monatelange Odyssee und lassen viele Federn. Und ich weiß momentan selbst echt nicht mehr weiter zu wem ich noch gehen kann und auch meine Kiste läuft wie ein Sack Nüsse. Jüngster Tipp von BMW: Das Auto fahren bis es knallt. 🙄

Was für eine Odyssee, hoffe und drücke dir die Daumen das ein gutes Ende für dich dabei rauskommt!
Rechtsbeistand hast du ja Gott sei Dank!
Nur den verbunden Stress den du damit hast bezahlt dir keiner leider :-((

Zitat:

@ChrisH1978 schrieb am 8. Oktober 2020 um 06:18:24 Uhr:


Vorsicht! Bei solchen Reparaturen greift § 477 BGB mit der Beweislastumkehr nicht. Dieser gilt nur für den Verbrauchsgüterkauf und nicht für eine Werklieferung (gleiches gilt für Werkleistung).

Ich hatte mal einen vergleichbaren Fall (Gottseidank ging es da nur um 500 EUR für einen Luftmassenmesser und nicht um 35.000 für einen neuen Motor), da wurde die Reparaturleistung als untergeordnete Leistung zum Kauf des Ersatzteiles eingestuft und damit griff wieder die Gewährleistung mit Beweislastumkehr und nicht die Verjährung gemäß Werkvertragsrecht.

Da hier von einem neuen Motor die Rede war, könnte das hier auch greifen. Zumindest beruft sich ja auch BMW hier auf die Beweislastumkehr - kann natürlich sein, dass die der Werkstatt den schwarzen Peter zuschieben wollen (Einbaufehler statt Materialfehler).

Zitat:

Hier geht’s leider nur mit Sachverständigen und entsprechenden Gutachten.

Absolut richtig, bleibt nur zu hoffen dass der TE die richtigen Anwälte und Gutachter findet und eine Rechtschutzversicherung hat.

Gruß Reiner

Deine Antwort
Ähnliche Themen