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Motorschaden Während Probefahrt der Werkstatt

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 16. Februar 2011 um 1:41

Wenn das Auto bei einer Probefahrt einen Schaden (Motor) erleidet, wer ist dafür verantwortlich?

Schildere mal kurz meinen Fall:

Bei meinem A6 3,0l Benziner 186000km, erster Zahnriemenwechsel erfolgte fristgerecht bei 120000km, musste ich erhebliche Leistungseinbußen festellen (bei ca. 170km/h war Schluß, wenig später dann auch leichte Aussetzer), bin bei meiner Werkstatt, eine ehemalige VAG Werkstatt, die ich mit diesem Auto immer aufgesucht habe, vorstellig geworden und schilderte mein Problem. Ich muß dazu sagen dass ich in letzter Zeit auch Kühlwasserverlust zu beklagen hatte, der Werkstattinhaber wusste auch davon, hatte sich der Sache vor ca. einem halben Jahr schon einmal angenommen, Kerzenverbrennungsbild.

Seine Diagnose jetzt: Kopfdichtung muss getauscht werden, am besten beide, gleich noch mit Zahnriemen, Wasserpumpe. Ich willigte ein.

Nach neun!!! Tagen konnte ich das Auto wieder abholen. Wäre angeblich alles o.k.

Nach wenigen km wieder Fehler, Werkstatt war bereits geschlossen. Noch der Test auf der Autobahn: 160km/h - Ende, 3200U-min. leichte Aussetzer, im vierten Gang ebenfalls 130km/h, 3200U-min.

Am nächsten Morgen leuchtete sogar zeitweise d.h. bei Drehzahlen ab 1400 U-min. die Öldruckkotrolleuchte auf, Anruf in der Werkstatt, der Werkstattinhaber checkte dies, Sensorfehler. Probefahrt seitens der Werkstatt, Auskunft: nach 2 km Motorschaden, es stellte sich heraus dass die Nockenwelle gebrochen ist. Immerhin ist es doch während der Probefahrt des Mechanikers passiert und genau die haben doch umgehend vorher den Kopf demontiert und anschließend wieder montiert und dann rein zufällig nach ca. 50km der Nockenwellenbruch??? Übrigens genau am Lagersitz. Was meint Ihr dazu? Wer sollte in diesem Fall für den Schaden einstehen? Ist ja nicht so dass ich einem Mechaniker ein kaputtes Auto untergejubelt habe, in der Hoffnung dass sich bei ihm ein Schaden ereignet.

Bin auf evtl. Antworten gespannt, welche mir bestimmt hilfreich sein könnten. Vielen Dank schonmal, scho allein für das Lesen des Textes, habe wirklich versucht mich kurz zu fassen.

Grüsse Nico.

Beste Antwort im Thema
am 16. Februar 2011 um 5:51

Wenn Die Versicherung der Werkstatt nicht dafür eintritt, hast DU jetzt erstmal die Lauferei.

Wenn Du nicht auf den Kosten sitzen bleiben willst, solltest Du umgehend einen Rechtsanwalt sowie einen Sachverständigen einschalten, der ein Gutachten darüber erstellt.

Alles andere wäre hier jetzt wohl nur Spekulation.

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 18. Februar 2011 um 22:01

Ohje ohje, schwerer Fall.

Wie sagt mein Chef immer:

Erstmal alles abstreiten, zugeben kann man es im Zweifelsfall immer noch.

Und das sagt doch alles.

Sobald es ums Bezahlen geht, winden sich die Leute wie ne Schlange.

Egal ob es sich um ein Privatmensch handelt oder eine Versicherung.

Freiwillig zahlt niemand gerne, erst wenn man muss.

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 22:14

Danke Euch allen für die Zeit die Ihr Euch genommen habt und für Eure Bemühungen. Es ist heute ein Volvo S80 als "Ergebnis" der ganzen Geschichte herrausgekommen.

Sorry, muß wohl dann das so sehr hilfsbereite Audi-Forum hier verlassen. :-((

Kann ja sein dass man sich evtl. dort wieder trifft.

Hoffe dass ich für diese Aussage nicht gesteinigt werde.:rolleyes:

Grüße Nico.

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