Motorschaden trotz Dekra Siegel

VW Golf 4 (1J)

Hallo Motor-Talk'er,

ich bin neu hier und habe direkt ein riesen Problem.
Meine Freundin hat sich im Juni einen gebrauchten Golf IV 1.4 gekauft. Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet. Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt. Damit gaben wir uns dann zufrieden. Kurz nach dem Kauf stellten wir allerdings ein merkwürdiges Ruckeln des Autos im Stand fest. Im laufe der Zeit wurde das Ruckeln immer schlimmer. Jetzt haben wir bei einem Bekannten, der KFZ-Mechaniker ist, die Ursache rausfinden lassen und er sagte, dass es an der Kompression in den Zylindern liegt. Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.
Da der Wagen ja das Dekra Siegel hat und die Dekra in ihrem Prüfbericht schreibt, dass unter anderem auch der Motor geprüft wurde, frage ich mich jetzt wie das sein kann. So ein massiver Druckverlust kann doch nicht in wenigen Monaten entstehen oder?

Wir werden den Wagen heute nochmal einer VW-Vertragswerkstatt vorführen und schauen was die so sagen.

Sollte der Mangel also schon beim Kauf vorhanden gewesen sein, wovon ich ausgehe, was kann ich dann tun?
Habe ich eine Chance die Kosten beim Händler oder der Dekra geltend zu machen?
Deckt sowas die Gebrauchtwagengarantie ab?
Wie sieht es aus mit der Mobilitätsgarantie von VW?
Was würdet ihr mir raten zu tun? Den Wagen komplett zurück geben? Der ist ansonsten noch echt gut in Schuss und wir sind drauf angewiesen.

Hier mal die Eckdaten des Fahrzeugs:

Golf IV 1.4 SPECIAL
ca. 95000 km
75 PS
2 Türen

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
eumelchen98

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Da wir beim Kauf etwas unter Zeitdruck standen, da der alte Wagen (ein Renault Twingo von '92) den Geist aufgegeben hatte, haben wir auf eine ausgiebige Probefahrt verzichtet.

Zunächst mal: Selber schuld. Für eine Probefahrt hat man IMMER Zeit, man macht ja keine Weltreise mit dem Auto sondern fährt mal ne Stunde durch die Gegend, kann mir keiner erzählen das er dafür keine Zeit hat.

Zitat:

Dafür versprach uns der Händler dass er TÜV/AU neu macht und das Auto das Dekra Siegel bekommt.

Ist ja nett vom Händler, hat sich bestimmt die Hände gerieben hinter eurem Rücken.

Zitat:

Drei der vier Zylinder haben einen Druck von 12-14 bar was soweit ja noch normal und in Ordnung ist. Der vierte Zylinder hat allerdings nur 7 bar, was nach Aussage des Bekannten viel zu wenig ist. Er sagte, dass im schlimmsten Fall der Motor hin ist und getauscht werden muss.

Stell die Kiste beim Händler auf den Hof, die Gewährleistung greift ja noch. Hast also mehr Glück als Verstand gehabt.

Merkt euch das für den nächsten Autokauf!

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Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Sowas kotzt mich echt an.

Naja, eigentlich darfst du dich gar nicht beschweren, wer keine Probefahrt macht... 😉

Bleibt die Frage ob das bei der Probefahrt aufgefallen wäre. Wie gesagt das wird erst mit der Zeit schlimmer. Bei ner einfachen Fahrt hätte ich das vielleicht garnicht gemerkt.

Hast aber generell Recht, werde auch in Zukunft immer ne Fahrt machen und am besten auch direkt zu ner unabhängigen Werkstatt fahren.

Zitat:

Am besten mit einem Briefkopf von einem Anwalt deines Vertrauens, oder er (Versicherung) bezahlt einen Tauschmotor.

Leuten wie dir ist es zu verdanken das Händler immer weniger mit sich reden lassen. Bevor man es einfach mal mit einem vernünftigem Gespräch versucht lieber direkt mit nem Anwalt drohen... 🙄 Fahrt doch das Auto erst mal zum Händler, sagt dem was los ist und wartet mal ab was er euch erzählen wird!

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98



Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Naja, eigentlich darfst du dich gar nicht beschweren, wer keine Probefahrt macht... 😉
Bleibt die Frage ob das bei der Probefahrt aufgefallen wäre. Wie gesagt das wird erst mit der Zeit schlimmer. Bei ner einfachen Fahrt hätte ich das vielleicht garnicht gemerkt.
Hast aber generell Recht, werde auch in Zukunft immer ne Fahrt machen und am besten auch direkt zu ner unabhängigen Werkstatt fahren.

Hallo zusammen!

Wenn der Händler mitfährt, kann der u.U. leicht angesäuert reagieren. Nach möglichkeit voher fragen, ob er was dagegen hat. Ein seriöser Händler sagt bestimmt nicht nein.

Gruß
schrolf97

Das ganze fällt also, wenn ich das richtig verstehe, unter die Sachmängelhaftung, der, unabhängig von einer Gebrauchtwagengarantie, jeder Händler unterliegt. Korrekt?
Gibt es denn für diese Sachmängelhaftung eine Höchstgrenze was Reparaturkosten angeht? Gibt es dabei sowas wie eine Selbstbeteiligung? Doch wohl eher nicht, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Am besten mit einem Briefkopf von einem Anwalt deines Vertrauens, oder er (Versicherung) bezahlt einen Tauschmotor.

Leuten wie dir ist es zu verdanken das Händler immer weniger mit sich reden lassen. Bevor man es einfach mal mit einem vernünftigem Gespräch versucht lieber direkt mit nem Anwalt drohen... 🙄 Fahrt doch das Auto erst mal zum Händler, sagt dem was los ist und wartet mal ab was er euch erzählen wird!

Hallo zusammen!

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Viel Händler, vor allem die, die Bändchen über den Autos haben und eine Wohnwagen als Büro, sind meistens recht zwielichtig, die nur diese Sprache verstehen. Und sehr viele Vertragswerkstätten (Marke jetzt mal egal) sind sehr abweisend und werden recht pampig wenn man wie in diesem Fall vorstellig wird. Du hast zwar recht, mal hinfahren und sich anhören was die zu erzählen haben. Wenn solche sprüche kommen wie: Ist halt kein neues Auto, oder: Das war voreher nicht, den Brief vom Anwalt übergeben, und vom Hof gehen. Den Rest sollen die Anwälte machen.

Gruß
schrolf97

erstmal eine gewährleistung für gebraucht kfz gibt es nicht ( nur optional) es gibt die sachmängel haftung!!! das heisst der wagen muss den markel schon beim kauf gehabt haben damit er vom händerl übernommen wird!

Zitat:

Original geschrieben von bornIIdie


erstmal eine gewährleistung für gebraucht kfz gibt es nicht ( nur optional) es gibt die sachmängel haftung!!! das heisst der wagen muss den markel schon beim kauf gehabt haben damit er vom händerl übernommen wird!

Genau das meine ich ja. Da der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, muss der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens aufkommen, oder nicht?

Und da er es trotz Dekra-Siegel nicht beweisen kann dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht vorhanden war kann er sich da auch nicht raus reden.

Wir werden sehen was passiert.
Ich halte euch auf dem Laufenden...

Danke an alle!

Zitat:

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.

Du weißt doch gar nicht ob er sein Recht bekommt oder nicht!

Zitat:

Viel Händler, vor allem die, die Bändchen über den Autos haben und eine Wohnwagen als Büro, sind meistens recht zwielichtig, die nur diese Sprache verstehen. Und sehr viele Vertragswerkstätten (Marke jetzt mal egal) sind sehr abweisend und werden recht pampig wenn man wie in diesem Fall vorstellig wird.

Achso, und deshalb lieber grundsätzlich immer direkt einen Anwalt einschalten? Das ist doch Quatsch, das kann man immer noch machen wenn das Gespräch nicht wie gewünscht verläuft.

Zitat:

Da der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist, muss der Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung in vollem Umfang für die Beseitigung des Schadens aufkommen, oder nicht?

Er muss diesen Mangel auf seine Kosten beseitigen, ja.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Zitat:

Viel Händler, vor allem die, die Bändchen über den Autos haben und eine Wohnwagen als Büro, sind meistens recht zwielichtig, die nur diese Sprache verstehen. Und sehr viele Vertragswerkstätten (Marke jetzt mal egal) sind sehr abweisend und werden recht pampig wenn man wie in diesem Fall vorstellig wird.

Achso, und deshalb lieber grundsätzlich immer direkt einen Anwalt einschalten? Das ist doch Quatsch, das kann man immer noch machen wenn das Gespräch nicht wie gewünscht verläuft.

Ich hatte letztes Jahr wie evt. noch einige wissen ein VW Golf 4 der über 10 mal in der Vertragswerkstatt war.

Zur Info:
Nach 3 Werkstattversuchen kannst du das Auto schon zurück geben. Der Wagen muss aber wegen dem selben Fehler in der Werkstatt sein.

Das "problem" bei meinem Golf trat 2 Tage nach dem kauf auf und wurde von Tag zu Tag schlimmer.

Da dies Problem also 2 Tage nach dem Kauf anfing musste ich für die 10 Werkstattbesuche und ich schätze mal um die 1000€ Materialkosten NICHTS zuzahlen.

Letzlich habe ich mit dem damaligen Verkäufer gesprochen der den Wagen aber nur zurück kaufen wollen.Somit hätte ich einen verlust von 1500€ in ein paar Monaten gemacht.

Daraufhin habe ich mit dem Geschäftsfüher gesprochen.

Da dieser sich nicht zum "Termin" gemeldet hatte,habe ich an den morgen mit meiner Rechtschutzversicherrung gesprochen und dann gleich ein Termin beim Anwalt gemacht.

Und 2 Studen bevor ich den Termin beim Anwalt hatte hat der Geschäftsfüher dann doch noch angerufen und wir konnten das mit dem Golf dann auch ohne Anwalt klären.

Aber ich sage euch ich war sowas aber sowas von angepisst und sauer.

Ich würde an deiner Stelle erstmal mit den Leuten persönlich sprechen.Ansonsten mal an den Geschäftsfüher reden.

Und wenn das dann alles nichts hilft nimmste dir ein Anwalt.

Aber die werden das sicherlich ihrgendwie in den Griff bekommen.

MfG
Christian

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


Ja schon klar nur wie kann ich beweisen dass der Fehler schon vor dem Kauf da war? Der händler kann mir ja ganz einfach das Dekra Siegel vor die Nase halten und sagen: "hier guckst du da steht alles OK"

Nix beweisen. Wenn in den ersten 6 Monaten ein Fehler auftritt, muß der HÄNDLER beweisen, daß der Schaden erst nach dem Verkauf aufgetreten ist. Erst nach 6 Monaten mußt Du beweisen, daß der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Da das Fahrzeug erst im Juni erworben wurde, würde ich direkt zum Händler fahren und mit dem reden. Erst wenn er sich quer stellt, mußt Du Dir Gedanken machen.

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


... Wir werden mal sehen was die VW-Werkstatt heute sagt und dann sehen wir weiter. ...

Da hier immer noch nicht klar ist, von wem ihr den Wagen gekauft habt: Auf keinen Fall zunächst eine andere Werkstatt zwecks Reparaturversuch an das Fahrzeug lassen. Sonst kann der Verkäufer nachher noch behaupten, irgend jemand hätte da schon etwas kaputt gemacht - für was er ja nicht haften bräuchte!

Immer erst dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung (Aufarbeitung des vorhandenen oder Einbau eines AT-Motors) geben. Bringt die nach 2 Versuchen keine dauerhafte Besserung, kannst du eine Minderung des Kaufpreises oder eine Wandlung (Rückgabe gegen Geld) verlangen. Evtl. musst du dir dann noch eine Minderung wegen zwischenzeitlicher Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen.

Genaueres dazu kann dir aber nur ein Anwalt oder die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen sagen.

Auf jeden Fall würde ich mit diesen Fakten aber auch erst einmal das Gespräch mit dem Verkäufer suchen. Schließlich steckt der auch nicht im Motor, wenn der ihn verkauft. Ein Risiko besteht halt immer, aber ein seriöser Händler wird versuchen, dieses Problem schnell aus der Welt zu schaffen. Du darfst dich nur nicht für dumm verkaufen lassen ("Da tun wir dann einen Viskositätsverbesserer in das Öl und dann wird die Kompression auch wieder viel besser!" 🙄 ). Wenn du also fachlich keine Ahnung hast, benötigst du auf jeden Fall einen versierten Berater.

Sollte der Händler dich aber abwimmeln wollen, das Problem herunterspielen ("der kleine Kompressions-Unterschied ist doch normal"😉 oder nur herumdoktorn wollen, dann solltest du nicht zögern, einen Anwalt einzuschalten.

Viel Glück.

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


Gilt denn das Dekra Siegel nicht als ein solcher Beweis??

Glaubst du evtl an Gott ? Gewöhne dir bloß ab irgendjemand zu vertrauen, sonst wirst du plattgemacht.

Diese Typen stecken die staatlich angeordnete Kohle ein und spulen ihr Standartprogramm ab, nicht mehr und nicht weniger.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi



Leuten wie dir ist es zu verdanken das Händler immer weniger mit sich reden lassen. Bevor man es einfach mal mit einem vernünftigem Gespräch versucht lieber direkt mit nem Anwalt drohen... 🙄 Fahrt doch das Auto erst mal zum Händler, sagt dem was los ist und wartet mal ab was er euch erzählen wird!

Ja, so würd ich es auch erstmal machen.

So sie war jetzt beim VW Händler und die wollten natürlich sofort Geld sehen für einen Test. Der Typ sagte aber, dass wenn da wirklich so wenig Druck im Zylinder ist, dass schon beim der AU hätte auffallen müssen. Und diese wurde ja auch vor dem Kauf neu gemacht.
Kann das denn sein? Hätte das bei der AU auffallen müssen?

Zitat:

Original geschrieben von eumelchen98


So sie war jetzt beim VW Händler und die wollten natürlich sofort Geld sehen für einen Test. Der Typ sagte aber, dass wenn da wirklich so wenig Druck im Zylinder ist, dass schon beim der AU hätte auffallen müssen. Und diese wurde ja auch vor dem Kauf neu gemacht.
Kann das denn sein? Hätte das bei der AU auffallen müssen?

Wie oben schon mehrmals beschrieben: Wenn der Händler den Dekra Typ kennt dann kann in der AU alles vorkommen und die Plakette kommt trotzdem drauf.

Denke das das Abgasverhalten nicht stimmt und theoretisch auffällen müsste.

Ich geb dir nochmal ausdrücklich den Rat nicht zu einer Fremdwerkstatt zu gehen ohne den Händler informiert zu haben. Das kann wirklich für dich ins Auge oder an den Geldbeutel gehen.

Hast du den Händler schon kontaktiert? Was sagt dieser zu dem ganzen Thema ?? Ich würde nicht so lange warten.

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