Forum5er F07 (GT), F10 & F11
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Motorschaden

BMW 5er F11
Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 21:59

Hallo,

bei 96.000 KM ist bei meinem 550i mehrmals die 2 Zylinderbank ausgefallen. In der Werkstatt stellte man fest, daß durch defekte Injektoren Kolbenauswaschungen hervorgerufen wurden.

Motor = Totalschaden. BMW Kulanz 70/50 Teile /Lohn. Gesamtkosten ohne Kleinteile 20.700 Euro. Einen weiteren Kostenanteil übernimmt die Gebrauchtwagengarantie (Kauf in 6/13)

Welche Kosten an mir hängenbleiben, ist noch nicht raus. Seit drei Wochen wird repariert.

Meine Frage an das Forum ist, ob der Gebrauchtwagenverkäufer nicht die Kostenübernehmen müsste, da ich seit Übernahem des Wagens einen erheblichen Ölverbrauch festgestellt habe, dies auch mehrfach dem Verkäufer mitgeteilt habe.

Für Hinweise vorab besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Wenn du vom Händler gekauft hast, dann muss dieser unabhängig von allem anderen Gewährleistung für 12 Monate geben. Die verkauften "Versicherungen" sind nur ein Trick um sich da rauszuwinden.

Innerhalb der ersten 6 Monate (also bei dir der Fall) muss der Händler die eventuelles Selbstverschulden nachweisen, danach dreht sich die Beweislast um. Kurz gesagt: Du solltest eingentlich fein raus sein und überhaupt nix zahlen, deswegen kauft man doch beim Händler.

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Wenn du vom Händler gekauft hast, dann muss dieser unabhängig von allem anderen Gewährleistung für 12 Monate geben. Die verkauften "Versicherungen" sind nur ein Trick um sich da rauszuwinden.

Innerhalb der ersten 6 Monate (also bei dir der Fall) muss der Händler die eventuelles Selbstverschulden nachweisen, danach dreht sich die Beweislast um. Kurz gesagt: Du solltest eingentlich fein raus sein und überhaupt nix zahlen, deswegen kauft man doch beim Händler.

Ich sehe das genauso wie Blau ... in den ersten 6 Monaten haftet der gewerbliche Verkäufer, egal welche Versicherungen da sonst noch im Spiel sind. Erst nach Ablauf dieser Frist muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war. Ich würde mich entspannt zurücklehnen und auf die gesetzliche Gewährleistung verweisen - der Verkäufer dürfte gegen solche Sachen versichert sein.

Grüsse Fredl

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 10:51

Hallo, mein Wagen steht immer noch in der Werkstatt. Weitere Fehler wurden gefunden. Tagfahrlicht, Kofferraummotor. Außerdem der Lenkwinkelsensor, der seit drei Wochen als Ersatzteil gesucht und nicht gefunden wird. Das sind die SAP Probleme bei BMW.

Reparaturkosten bei 25.000 Euro.........

Am liebsten würde ich den Wagen wandeln, aber dazu sieht der Händler keine Notwendigkeit.

Am besten einen Anwalt zu rate ziehen, wenn du das Auto erst 6/13 gekauft hast und schon solche probleme hast. Händler sagen immer viel " Recht haben und Recht bekommen...... "

Mein Rat: Gehe umgehend zu einem Rechtsanwalt. Am besten zu einem der auf diese Dinge spezialisiert ist. Ggf. beim ADAC anfragen. Der Händler zieht dich sonst über den Tisch!

Und die Tuningbox vorher rausmachen ;)

gibt es schon was neues ?

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Und die Tuningbox vorher rausmachen ;)

Hat doch der Vorbesitzer schon ausgebaut... Hat schliesslich bei Hassan in der Werkstatt 250 Euro gekostet (hat sein Bruder selbst programmiert:cool:)... aber ging damit ab wie Sau...

...bis da dieses kleine Problem auftauchte... :D

Zitat:

Original geschrieben von andre-e

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Und die Tuningbox vorher rausmachen ;)

Hat doch der Vorbesitzer schon ausgebaut... Hat schliesslich bei Hassan in der Werkstatt 250 Euro gekostet (hat sein Bruder selbst programmiert:cool:)... aber ging damit ab wie Sau...

...bis da dieses kleine Problem auftauchte... :D

Ja :) Kann, muß aber nicht. Ausgewaschene Kolben ist schon sehr verdächtig (höherer Druck etc.)

Klingt komisch, ist aber so. Würde die Maus sagen...

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 17:34

Hallo, der RA meinte, Wandlung geht nicht, da in der Fachwerkstatt repariert wird. Bis zwei Versuche muss man "ertragen". Danach kann gewandelt werden, wenn die Instandsetzung erfolglos war.

Seit über vier Wochen ist der Lenkwinkelsensor nicht aufzufinden. BMW = B lödsinn m it W artezeit.

am 28. Oktober 2013 um 12:44

Moinsen zusammen,

"Wandlung" heißt übrigens jetzt "Rücktritt vom Kaufvertrag", meint aber wohl das Gleiche. Dass der Händler "dazu keine Notwendigkeit" sieht, wundert mich jetzt nicht so sehr. Darauf kommt es im Zweifel auch nicht an, die Frage ist allein, ob es dir als Käufer geboten erscheint.

Zwei Reparaturversuche hat der Händler tatsächlich, das ist auch mein Kenntnisstand. Die Frage ist aber, ob angesichts der Vielzahl der kurzfristig auftgetretenen Mängel und der erheblichen Kosten und Standzeit nicht MINDESTENS grobes Verschulden des Händlers, vielleicht sogar arglistige Täuschung unterstellt werden kann. Letzteres ist typischerweise sicher nicht ganz einfach, aber ab OLG wird ein Urteil in deinem Sinne wahrscheinlicher. :-)

Die Frage ist, ob du dir den Stress antun willst, denn das zieht sich...

Grüße

Michael.

Ich kenn das so, auch von vielen Richtern so umgesetzt:

3x muß man die Chance zur Nachbesserung oder Reparatur geben, bzw. zur Mangelbeseitigung. Nach dem 3. mal kannst auf Wandlung bestehen und wenn man keine arglistige Täuschung nachweisen kann (was oftmals schwierig ist). Auf die Kolben des Motors kann auch ein Händler nicht gucken bevor er ein Auto verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Ich kenn das so, auch von vielen Richtern so umgesetzt:

3x muß man die Chance zur Nachbesserung oder Reparatur geben, bzw. zur Mangelbeseitigung. Nach dem 3. mal kannst auf Wandlung bestehen und wenn man keine arglistige Täuschung nachweisen kann (was oftmals schwierig ist). Auf die Kolben des Motors kann auch ein Händler nicht gucken bevor er ein Auto verkauft.

das ist definitiv falsch und auch sicher nicht von richtern umgesetzt:

bgb sagt eindeutig, dass man denen 2x die chance geben muss, nachzubessern.

klappt das nicht, also beide male reichen nicht aus, dann ist das thema durch.

ein drittes mal ist nirgens gefordert und wird somit nicht gebraucht.....aufpassen mit dem gefährlichen halbwissen!!!!!!!! wenn man leuten rat gibt;)

Zitat:

Original geschrieben von Meister

Zitat:

Original geschrieben von FredMM

Ich kenn das so, auch von vielen Richtern so umgesetzt:

3x muß man die Chance zur Nachbesserung oder Reparatur geben, bzw. zur Mangelbeseitigung. Nach dem 3. mal kannst auf Wandlung bestehen und wenn man keine arglistige Täuschung nachweisen kann (was oftmals schwierig ist). Auf die Kolben des Motors kann auch ein Händler nicht gucken bevor er ein Auto verkauft.

das ist definitiv falsch und auch sicher nicht von richtern umgesetzt:

bgb sagt eindeutig, dass man denen 2x die chance geben muss, nachzubessern.

klappt das nicht, also beide male reichen nicht aus, dann ist das thema durch.

ein drittes mal ist nirgens gefordert und wird somit nicht gebraucht.....aufpassen mit dem gefährlichen halbwissen!!!!!!!! wenn man leuten rat gibt;)

Zumindest haben wir dann in dir jemand gefunden der alles weis. Aber, sicherlich kann ein Anwalt hier besser Rat geben. Rechtsberatung darfst hier im Forum eh keine geben.

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