ForumPassat B6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Motorschaden. Spannrolle defekt. Fehler von VW ?

Motorschaden. Spannrolle defekt. Fehler von VW ?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 15. Juni 2014 um 16:03

Hallo und seit gegrüßt.

Ich hoffe einer von euch kann mir hier weiterhelfen.

Ich komme dirket zum Punkt.

Im Februar diesen Jahres haben wir uns einen Leasing rückläufer gekauft.Erster hand mit lückenlosem Scheckheft.

Der wagen hatte zum tag des Kaufs schon 200tkm runter.

Im juli 2012 wurde im Rahmen des Service auch der zahnriemen erneuert aber ohne spannrolle, was aber niergendwo im heft steht.

Der nächsten Service vorschlag von VW laut Scheckheft ist 2015 oder bei 240tkm. Jetzt bei 220tkm hat sich die spannrolle aufgelöst.

Resultat Motorschaden.

Kann ich den vw Händler haftbar machen weil spannrolle und zahnriemen normalerweise bei 210tkm erneuert werden müssten , und weil keine Bemerkung für den spannrollenwechsel im Scheckheft steht.

grüße T.S

Ähnliche Themen
19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von T.S.79

Ach ja ich bin Privatpersonen das wußte der Verkäufer auch

Na dann ab zum Händler und auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen. Wenn er mauert, ab zum Anwalt....er kommt dort nicht raus. Ganz simpel...

Hallo,

hatte einen ganz ähnlichen Fall - der Händler blieb stur, bin dann zur Versicherung (Rechtsschutz) und anschließend zum Anwalt, dann gings ne ganze weile... einige Telefonate und Schreiben, am ende ist es für mich gut ausgegangen :)

Kannst ja - wenn du willst den Kaufvertrag einscannen (notige Teile schwarz einfärben).

Ich kann dir nur etwas sagen, wenns ein Händler um die Ecke war - dann wird er sich um dein Problem nicht kümmern und er verweist auf den Kaufvertrag....

Gruß

Richtisch :).

viele Händler hoffen auf die Dummheit der Käufer und versuchen die gewährleistung im Kaufvertrag auszuschließen.

Dies ist aber unrechtmäßig.

Also wie schon gesagt wurde. gleich morgen ab zum Händler und der soll das klären.

Zitat:

Original geschrieben von T.S.79

Ach ja ich bin Privatpersonen das wußte der Verkäufer auch

Das meinte ich nicht damit. Wenn der Händler deinen Wagen "im Kundenauftrag" verkauft hat, kann er die Gewährleistung ausschließen, da er nur als Vermittler tätig wird. Aber leider ist das (oft) nur ein Trick, denn es verkauft kein anderer das Auto, außer er selbst. Papier ist geduldig........

Auch wenn der Händler (seine üblichen Geschäfte) im Kundenauftrag verkauft, gehts vor Gericht wird dann diese Sache ziemlich genau untersucht --> es kann auffliegen und der Händler zahlt!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Motorschaden. Spannrolle defekt. Fehler von VW ?