Motorschaden nach Zahnriemenwechsel in der Werkstatt

Volvo V70 3 (B)

Guten Tag Zusammen,
bin neu hier im Forumund möchte euch mal ein Ereignis schildern was mir Indianer Werkstatt passiert ist.

Habe mein Volvo zum gewöhnlichen Zahnriemen u. Keilrippenriemen inkl. Nebenagregate wie Wasserpumpe, Spann u. Umlenkrollen sowie Lichtmaschine. Die Werkstatt hat diagnostiziert das Freilaurolle an der Lichtmaschine defekt sei(war auch meine Diagnose) was natürlich auch den Keilrippenriemen in Mitleidenschaft gezogen hat. Nun wurde die Reparatur vorgenommen und der Chef rief mich nach geraumer Zeit an, dass ich mein Auto abholen könnte und Alles ok ist.
Ich traf nun im Büro der Werkstatt ein bezahlte die Rechnung und wollte losfahren, jedoch ließ sich der Motor nicht starten, nur ein Summen war wahrzunehmen. Ich ging zurück zum Chef; meinte Auto springt nicht an.
Er Schobers Auto wieder zurück in die Werkstatt (Sonnabend). Montag rief er Micha das der Keilrippenriemen gerissen Stund sich zwischen Zahnriemen und Kurbelwellezahnkranz gelegt hat, dadurch sind die Ventile auf den Kolben geschlagen, Motorschaden.
Er hat gesagt, erhärte den alten defekten Keilriemen wieder eingebaut, weil er keinen passenden hätte.

Nun lehnt er jede Regressforderungen ab und sagt: ist doch nicht meine Schuld!

Was soll man dazu sagen….??????????

Was nun, Rechtsanwalt, ?

Er ist auch leider in keiner Innung weil offene Werkstatt.

Auch hat er mir keinen schriftlichen Auftrag gegeben, weil er bei Abgabe des Wagens nicht anwesend war nur ein Angestellter, der Chef wollte den Auftrag später ausfüllen.

Gruß Michael

35 Antworten

Mein Tip: Spreche nochmals mit der Werkstatt, wie sie weiter verfahren wollen. Falls die nicht kostenlos für Dich einen anderen Motor einbauen oder Deinen Motor instandsetzen, Gespräch abbrechen und freundlich bleiben!
Tip: Einen Bekannten als Zeugen mit dabei haben, der sich aber selbst nicht äußert ausser freundlich die Tageszeit zu sagen.
Dann heisst es leider sofort ab zum Anwalt und mit diesem beraten, wie weiter verfahren wird. Schriftliches ist in dem Fall immer besser; auch gilt es natürlich diverse rechtlichen Belange zu beachten.

Gehe bitte zu einem Fachanwalt bevor du irgendeinen falschen Schritt machst. Das klingt relativ kompliziert.

Hallo MN58,
genau das ist der Plan,
Hatte am Freitag schon mal per Email den Fall dargestellt, warte noch auf Antwort.
Ich werde mit Ihm auch kein Wort mehr darüber sprechen. Wie schon erwähnt, hat er jeden Anspruch von mir abgelehnt.
Nächster Schritt; Anwalt erstellt ein Schreiben meiner Forderung mit Fristsetzung.
Er wird natürlich nicht entsprechend antworten.
Muss mich nun genau beraten lassen wohin das Auto sichergestellt werden kann und begutachtet.

Hast du zufällig die Frage auch bei Facebook gestellt? Klingt ziemlich ähnlich oder irre ich mich? ^^

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Die "Firma" "muss" doch eine Versicherung für solche Fälle haben oder irre ich da.

Der exakte Schadensverlauf wurde in der Diskussion bisher nicht getroffen. Nicht der zu erneuernde Zahnriemen ist gerissen, sondern der Rippenriemen. Dieser wiederum hat sich im Zahriemen verfangen und den Motorschaden verursacht. Den Rippenriemen hat er auch nicht in Rechnung gestellt, da er angeblich keinen passenden vorrätig hatte. Er hat aber den Freilauf der Lichtmaschine gewechselt. Es ist schon erstaunlich, dass er den Freilauf, obwohl der Defekt vorher nicht bekannt war, zur Verfügung hatte - einen Rippenriemen jedoch nicht. Vermutung ist, dass er den falschen Rippenriemen bestellt und den alten für "noch gut" befunden hat.
Aus meiner Sicht kommt es nun darauf an, dass Du vor allem nachweisen kannst, dass er den alten Rippenriemen wieder eingebaut hat. Das ist zwar nicht verboten, aber nicht fachgerecht. Er hätte Dich zumindest darauf hinweisen und das Risiko darstellen müssen.
Bevor Du ihn nun nachbessern lässt (was er doch aber abgelehnt hat, oder?) musst Du eine Bestandsicherung machen, mit Fotos - vor allem vom alten gerissenen Rippenriemen.
Ich bin aber nicht genug Jurist um einzuordnen, ob es hier um ein mangelhaftes Werk geht - wo die Nachbesserung greift, oder ob es hier nicht um eine (grobe) Fahrlässigkeit geht, die einen Schaden verursacht hat. Hier würde Schadensersatz greifen.
Also, auf jeden Fall erst einmal von einem Anwalt des Vertrauens beraten lassen (bist Du im ADAC? Da ist eine Erstberatung mit drin)
Gruss

Es kommt immer auf die Schuldhaftigkeit an, also hat er einen Defekten Riemen eingebaut und der Defekt war für ihn erkennbar, dann ist er in der Haftung für den Schaden. Hätte er einen neuen Riemen eingebaut und dieser wäre gerissen, dann würde er rechtlich nur einen neuen Riemen inklusive Einbau schuldig sein.
Es ist natürlich dann auch immer eine "Gewissensfrage", was er seiner Versicherung meldet bzw was die Werkstatt vom gesamten Schaden ersetzt. Also nur "Augen zu und durch " oder soll der Kunde nochmal wieder kommen?

Auch dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, sauber zwischen Tatbestand und (erst dann) möglichen Rechstfolgen zu trennen. S80_Fahrer hat es auf den Punkt gebracht: Aufklärungspflichten bei Einbau des alten Rippenriemens.
Die (umfassenden) werkvertraglichen Ansprüche werden durch § 634 BGB -http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634.html- bestimmt.

@ronne2: "Hätte er einen neuen Riemen eingebaut und dieser wäre gerissen, dann würde er rechtlich nur einen neuen Riemen inklusive Einbau schuldig sein." Warum?

Die Geschichte klingt schon merkwürdig.
Was auffällt ist, dass der TE seit Eröffnung des Threads vor drei Tagen am selben Tag noch ein paar Antworten gab und jetzt nicht mehr zu sehen ist.
Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ist das hier "echt"?
Zumal die Autokorrektur im Eröffnungsbeitrag die Buchstaben heftig umhergewirbelt hat...

ist doch leider oft so, dass man sich hier "auskotzt" und versucht sich die Geschichte sortieren zu lassen und sich dann nie wieder meldet. Warum sollte das "unecht" sein - was wäre die Motivation?

Das Forum als Therapiestunde ... erzählen befreit und schärft den Blick. OK.

Zwangsstörung nennt der Fachmann so ein Verhalten. :-)

Naja, 06.02. war der letzte Beitrag vom TE und wahnsinnig neue Erkenntnisse gibt es nicht.

Er hat nun die Aufgabe, darüber zu befinden, eine gütliche Einigung mit oder ohne Anwalt zu erzielen oder ohne dem mit der Angelegenheit zu leben.

Und das benötigt auch etwas Bedenkzeit und ggf. professionellen Rat eines Rechtsanwalts oder ähnlichem.

Die Nachweislage erscheint mir dünn und daher wird sich ein Gericht vermutlich nicht auf die Seite des TE stellen können. Die Einschätzung ist natürlich außerhalb jeglicher Gewährleistung. Nicht dass ich noch in die Pflicht genommen werde.

Ist ne ärgerliche Sache, aber schärft sicherlich nochmal die Sinne betreffend einer sauberen Dokumentation/ Rechnungsquittung.

Mich würde das Ergebnis interessieren, aber wenn die Werkstatt nicht einlenkt oder der TE aufgibt, kann das auf sich warten lassen.

Zitat:

@thrusty schrieb am 9. Februar 2022 um 17:27:04 Uhr:


Naja, 06.02. war der letzte Beitrag vom TE und wahnsinnig neue Erkenntnisse gibt es nicht.

Er hat nun die Aufgabe, darüber zu befinden, eine gütliche Einigung mit oder ohne Anwalt zu erzielen oder ohne dem mit der Angelegenheit zu leben.

Und das benötigt auch etwas Bedenkzeit und ggf. professionellen Rat eines Rechtsanwalts oder ähnlichem.

Die Nachweislage erscheint mir dünn und daher wird sich ein Gericht vermutlich nicht auf die Seite des TE stellen können. Die Einschätzung ist natürlich außerhalb jeglicher Gewährleistung. Nicht dass ich noch in die Pflicht genommen werde.

Ist ne ärgerliche Sache, aber schärft sicherlich nochmal die Sinne betreffend einer sauberen Dokumentation/ Rechnungsquittung.

Mich würde das Ergebnis interessieren, aber wenn die Werkstatt nicht einlenkt oder der TE aufgibt, kann das auf sich warten lassen.

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, ist es sinnvoll vom TE, hier im Forum nicht irgendwelche Vermutungen oder Halbheiten zu schreiben!

@Gerhard760TD: Natürlich kann er das, diese Zurückhaltung gilt eher für Richter und/oder Staatsanwälte wg. der Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes ist es, ob es sinnvoll ist, sich von der (ggf. mitlesenden) Gegenseite in die Karten schauen zu lassen.

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