Motorschaden nach Zahnriemenwechsel in der Werkstatt

Volvo V70 3 (B)

Guten Tag Zusammen,
bin neu hier im Forumund möchte euch mal ein Ereignis schildern was mir Indianer Werkstatt passiert ist.

Habe mein Volvo zum gewöhnlichen Zahnriemen u. Keilrippenriemen inkl. Nebenagregate wie Wasserpumpe, Spann u. Umlenkrollen sowie Lichtmaschine. Die Werkstatt hat diagnostiziert das Freilaurolle an der Lichtmaschine defekt sei(war auch meine Diagnose) was natürlich auch den Keilrippenriemen in Mitleidenschaft gezogen hat. Nun wurde die Reparatur vorgenommen und der Chef rief mich nach geraumer Zeit an, dass ich mein Auto abholen könnte und Alles ok ist.
Ich traf nun im Büro der Werkstatt ein bezahlte die Rechnung und wollte losfahren, jedoch ließ sich der Motor nicht starten, nur ein Summen war wahrzunehmen. Ich ging zurück zum Chef; meinte Auto springt nicht an.
Er Schobers Auto wieder zurück in die Werkstatt (Sonnabend). Montag rief er Micha das der Keilrippenriemen gerissen Stund sich zwischen Zahnriemen und Kurbelwellezahnkranz gelegt hat, dadurch sind die Ventile auf den Kolben geschlagen, Motorschaden.
Er hat gesagt, erhärte den alten defekten Keilriemen wieder eingebaut, weil er keinen passenden hätte.

Nun lehnt er jede Regressforderungen ab und sagt: ist doch nicht meine Schuld!

Was soll man dazu sagen….??????????

Was nun, Rechtsanwalt, ?

Er ist auch leider in keiner Innung weil offene Werkstatt.

Auch hat er mir keinen schriftlichen Auftrag gegeben, weil er bei Abgabe des Wagens nicht anwesend war nur ein Angestellter, der Chef wollte den Auftrag später ausfüllen.

Gruß Michael

35 Antworten

Hi Michael,
das ist ja eine abenteuerliche Geschichte mit dieser eigenartigen Werkstatt.
Ganz ehrlich, ich würde keine Sekunde zögern und das einem erfahrenen Rechtsanwalt übergeben.
Wenn die Werkstatt in keiner Innung ist, dann doch zumindest in der Handwerkskammer. Da kannst du auch mal nachfragen, wie man sich in so einem Fall verhalten soll. Automobilclubs helfen in solchen Fällen auch.
Ich drücke dir die Daumen, dass es zu einem guten Ende kommt !

Wichtig wäre zu wissen was genau Du bezahlt hast. Wenn da drin steht Zahnriemen gewechselt hat er auf jeden Fall schlechte Karten. Den alten wieder drauf zu machen wäre Betrug. Ansonsten hast Du ein fahrbereites Auto abgegeben und bei Abholung war es defekt? Mehr als nur Betrug, die müssen den Wagen kaputt aus der Werkstatt geschoben haben, sonst wäre der Zahnriemen beim Start gerissen und das hätte einen ordentlichen Schlag gegeben. Auf jeden Fall ist es eine mangelhafte Ausführung und die Werkstatt haftet für Schäden die sie verursacht hat.
Wenn der Riemen nicht da war, hätte er Bescheid geben können daß es einen Tag länger dauert, weil das Teil fehlt. Ist bei einer freien Werkstatt nicht ungewöhnlich und ist auch ok. Magst Du erzählen was Du bezahlt hast?

Zunächst wäre es wichtig, zu wissen, was Du für Deine (Rechts-) Position an Dokumenten zur Hand hast.

Nicht das die Werkstatt behauptet, Du hättest ein defektes, ggf. nicht fahrbereites Fahrzeug denen zur Reparatur auf den Hof gestellt. Das klingt hart, doch wäre es gut, wenn Du den Auftrag zur Reparatur, so wie beschrieben, belegen könntest.

Ich könnte mir vorstellen, dass über einen Anwalt hinaus auch ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren angebracht ist, siehe als Beispiel: https://openjur.de/u/631152.html.

Die Rechnung hat er erst auf verlangen ausgestellt.
Steht lapidar drin, Zahnriemenwechsel u. Lichtmaschine erneuert.
Der ist in keiner Innung o. Kammer.
Habe ich mich schon erkundigt.
Man kann nun den Gerichtlichen Weg einschlagen, da muss ich jedoch ca. 5000 € vorverauslagen.
Ohne Rechtschutzversicherung schlecht.
Wenn jemand eine Empfehlung für einen Anwalt in Sachen Vertragsrecht im Raum Berlin-Brandenburg hat
Wäre ich begeistert.

Gruß Michael

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Das Auto wurde natürlich hingefahren, der Meister hat es auch gefahren (Probefahrt) so seine Auskunft,
Sonst hätte ich doch niemals die Rechnung bezahlt.
Bei Abholung war seine Frau anwesend und hat das Problem mitbekommen, Familie zählt natürlich nicht.
Es gibt jedoch ein schriftliches Gesprächsprotokoll von mir.
Selbst WhatsApp Nachrichten.
Da gibt es eine Beweislastumkehr…

Sorry wenn ich noch mal nachfrage, die Werkstatt ist nicht in der Handwerkskammer angemeldet? Soweit ich weiß, ist das Pflicht um Reparaturen auszuführen. Auch eine Kfz. Werkstatt ist ein Handwerksbetrieb...
Und warum musst du 5000 Euro vorverauslagend zahlen. Ein erstes Gespräch mit einem Anwalt kostet nicht so viel und du bekommst eine realistische Einschätzung deiner Chancen in dieser Angelegenheit.
Das sollte auch kein Anwalt für Vertragsrecht sein, sondern eher für Verkehrsrecht. Die findet man bei Google ganz sicher in deiner Nähe.

Steht auf der Rechnung ein Zahnriemen als Teil? In dem Fall käme noch Betrug hinzu. Vermute ich sowieso. Würde mich auf jeden Fall mit einem Anwalt beraten. Irgendwo habe ich Mal Werbung für eine Rechtsschutzversicherung gesehen die Du auch noch abschließen kannst wenn der Schaden schon entstanden ist. Musst Du Mal googeln. Ich würde auf jeden Fall unter allen Umständen den Wagen in Besitz nehmen. Auch wenn der Abschleppdienst kostet. Auf jeden Fall auch Mal beim nächsten Volvo Händler vorsprechen.

Du musst nicht als Werkstatt in die Handwerkskammer so ein KFZ Meister bei Ford…
Warum 5000 Euro, ganz einfach, das ist die Summe welche das Gericht und der Anwalt etwa im Vorfeld inkl. Gutachter haben möchten ?????

Jeder Betrieb ist Mitglied mindestens in der IHK, weil es Kammerpflicht für Selbstständige und Firmen gibt. Innung ist was ganz anderes. Allerdings ist die IHK in so einem Fall nicht hilfreich.

Habe ich in der vergangenen Woche schon mal nachgefragt, kein Mitglied in einer Kammer, IHK muss ich Morgen noch einmal anfragen.

Zitat:

@PeterCoyote schrieb am 6. Februar 2022 um 13:46:51 Uhr:


Steht auf der Rechnung ein Zahnriemen als Teil? In dem Fall käme noch Betrug hinzu. Vermute ich sowieso. Würde mich auf jeden Fall mit einem Anwalt beraten. Irgendwo habe ich Mal Werbung für eine Rechtsschutzversicherung gesehen die Du auch noch abschließen kannst wenn der Schaden schon entstanden ist. Musst Du Mal googeln. Ich würde auf jeden Fall unter allen Umständen den Wagen in Besitz nehmen. Auch wenn der Abschleppdienst kostet. Auf jeden Fall auch Mal beim nächsten Volvo Händler vorsprechen.

Ich bin auch Deiner Meinung, jedoch würde ich als erstes einen Anwalt fragen und erst dann, mit seiner Zustimmung, den Wagen abholen.
Die Idee mit der Volvo Werkstatt ist auch prima, denn ich einem mir bekannten Fall waren die sehr hilfsbereit und kooperativ um solche schwarzen Schafe wie diese erbärmliche Werkstatt vom Markt zu fegen.

Hier geht einiges durcheinander:
1) Kammer oder sonst was wird Dir bei dem Anspruch auf Mängelbeseitigung/Schadensersatz nicht helfen können.
2) Die fehlgeschlagene Reparatur stellt ein werkvertragliches Problem dar, daher ist ein guter Vertragsrechtler ein richtiger Ansprechpartner. Nur weil es sich um ein Verkehrsmittel (Auto) handelt, braucht man keinen Verkehrsrechtler.
3) Die Erstberatung kostet 190 EUR und wird bei Mandatserteilung angerechnet.
4) In jeder (Klein-) Stadt gibt es einen oder mehrere gute Anwälte, Vertrsagsrecht ist das A und O der anwaltlichen Praxis.
5) Geh eine klaren und strikten Weg zu einem Profi, der Dir juristisch helfen kann. Deinen Beiträgen entnehme ich viele Aussagen, dass Du zahlreiche falsche Ratschäge bereits erhalten hast (z.B. 5.000 Vorschuß, Familie zählt nicht, Beweislastumkehr u.a.).

Ich muss Ihm die Chance auf Nachbesserung geben, das heißt, dass er den Motor instandsetzen muss.
Jedoch habe ich nun kein Vertrauen auf seine fachliche Eignung.

Ja, siehe Urteil. Er hat das doch schon abgelehnt, wie Du oben beschrieben hast. Auch das Nachbesserungsbegehren würde ich (nochmals) anwaltlich vorbringen. Und es ist nicht gut, eine andere Werkstatt einzuschalten, denn das ist keine unabhängige Stelle, wie ein Gutachter.

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