Motorschaden nach mehreren Werkstattterminen
Hallo zusammen,
ich habe Ende letzter Woche meinen Passat Variant ( Diesel 170 PS ) mal wieder in die Werkstatt gebracht. Das Fahrzeug habe ich im April letzten Jahres bei einem Kilometerstand von 113000 gebraucht gekauft.
Nach ein paar Wochen habe ich die Wekstatt zum ersten mal beauftragen müssen, einen Wasserverlust im Kühlsystem zu prüfen.
Druckprüfungen führten zu keinem Ergebnis. Das System wurde neu befüllt und das Thema war für mich erst einmal durch.
Bei zwei folgenden Terminen ( bedingt durch wiederkehrenden Kühlwasserverlustes ) wurde ein Teil bei der Abgasrückführung erneuert.
Nun sollte aber alles OK sein, laut Werkstatt .
Zu dem Wasserverlust gesellte sich nun aber auch ein schlechtes Anspringen bei kaltem Motor.
Heute wurde festgestellt, dass es sich um eine undichte Zylinderkopfdichtung handelte, welche nunmehr zu einem Motorschaden geführt hat.
Ich soll nun ca. 3-4 T€ zuzahlen ( VVD Garantie besteht ).
Die verschiedenen Werksattmeister hatten im Vorfeld eine Prüfung der Zylinderkopfdichtung nicht vorgenommen ( angeblich zu teuer ).
Besteht für mich denn nicht eine gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers für ein Jahr, bzw. hätte man den Fehler nicht schon früher erkennen müssen. Eventuell hätte doch dann ein Motorschaden unterbleiben können.
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Viele Grüße
Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von flashsmaster
Mhhh.... vielleicht war es auch noch nicht "zu Ende diagnostiziert"?... Soll heißen, dass wenn der Kunde mit der Aussage im Kopf "es könnte die ZKD einen Motorschaden verursachen", dass bei ihm dann die Alarmglocken geschrillt haben und er Panik wegen hohen Eigenkosten bekommt. ....
Hallo flashsmaster,
eigentlich wollte ich auf so eine Äusserung nicht reagieren.
Vielleicht geht es mittlerweile auch anderen Kunden so.
Fakt ist, ich kann nur auf das reagieren, was kommuniziert wurde.
Vom Verkäufer wurde geäußert, dass bedingt durch die ZKD ein Motorschaden vorliegt. Allein die Höhe der Beteiligung wäre noch ungewiß, da eine Rückmeldung der VVD noch nicht vorliege. Hier sollten weitere Fotos den Vorgang beschleunigen. Mein Eigenanteil läge aber sowieso bei mindestens 60% der Materialkosten.
Es kann zwar sein, dass ich kein ausgeprägtes technisches Verständnis habe, jedoch der deutschen Sprache einigermaßen mächtig bin.
Gruß,
Wolfgang
22 Antworten
Natürlich musst du nichts dazu zahlen, sofern das Autohaus auch dein Verkäufer war. Es lag ja definitiv ein Schaden beim Kauf vor der nicht behoben werden konnte. Also muss auch der Folgeschaden vom Verkäufer übernommen werden.
Anders sieht es aus, wenn du von Privat gekauft hast oder bei einem Händler, den du über den Schaden nicht informiert hast.
Hast du direkt bei VW gebraucht gekauft?
Hallo Dieselgeizhals,
danke für Deine schnelle Antwort.
Das Fahrzeug habe ich bei einem großen VAG-Händler in unserer Region gekauft.
Dann ist es ja fast schon kriminell, wenn der Werkstattleiter auf eine VVD-Garantie verweist und eine eigene Kostenübernahme ( Gewährleistung ) ausschließt.
Gruß
Wolfgang
Ich glaube die Gebrauchtwagen versicherung geht nur 6 Monate nach Kauf. Alles andere dann über eine eventuelle anschlussversicherung.
PS: er heist Andy_bln und nicht Dieselgeizhals 😛
Versicherung 1 Jahr, Gwährleistung auch, aber nur das erste halbe liegt die Beweispflicht beim Händler!
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Achso ok. Dann bin ich wieder schlauer. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von konrad3C
Versicherung 1 Jahr, Gwährleistung auch, aber nur das erste halbe liegt die Beweispflicht beim Händler!
ja und der Beweis ist ja mit den Werkstattbesuchen wegen des Kühlwasserverlustes erbracht 😰
Das ist halt die Frage! Der Händler wird das anders sehen!
Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
Es lag ja definitiv ein Schaden beim Kauf vor der nicht behoben werden konnte. Also muss auch der Folgeschaden vom Verkäufer übernommen werden.
Hallo zusammen,
dank Euch für die Unterstützung.
Zu dem o.g. von Andy_bln habe ich noch eine Frage.
Wie kann ich denn nachweisen, dass der Schaden / Fehler bereits bei Kauf bestand?
Gruß
Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von jumasuwo
Hallo zusammen,Zitat:
Original geschrieben von Andy_bln
Es lag ja definitiv ein Schaden beim Kauf vor der nicht behoben werden konnte. Also muss auch der Folgeschaden vom Verkäufer übernommen werden.dank Euch für die Unterstützung.
Zu dem o.g. von Andy_bln habe ich noch eine Frage.
Wie kann ich denn nachweisen, dass der Schaden / Fehler bereits bei Kauf bestand?
Gruß
Wolfgang
Na du warst doch in der Werkstatt und hast was machen lassen. Hast du da nix bekommen? Wenigstens einen Reparaturauftrag musst du doch haben. Und wenn du deinem Händler sagst, dass du immer wegen dem Wasser da warst und die nur aufgefüllt haben, dann hat er pech! gehe hin und sag ihm das klipp und klar und wenn er dir doof kommt, sagst du dass du zum Anwalt gehst und nimmst dir auch sofort einen. die versuchen immer auf dummfang zu gehen. aber wenn die merken, dass man bescheid weiß und sich nicht verarschen lässt, knicken die schnell ein und reden dann nochmal mit dem chef, ob es nicht doch eine lösung gibt 😉 falls du verstehst 😉
Zitat:
Original geschrieben von jumasuwo
...Wie kann ich denn nachweisen, dass der Schaden / Fehler bereits bei Kauf bestand?
In der Praxis kann das weder der Händler, noch der Käufer nachweisen. Deshalb beliben ja in der Praxis von der gesetzlichen einjährigen Gewährleistung nur 6 Monate übrig.
In deinem Fall:
Wenn du aber innerhalb der ersten 6 Monate das erste mal den Kühlerwasserverlust bemängelt hast und dies auch schriftlich festgehalten ist (wenn es éin VW-Händler ist, hat der das in der Historie im Elsa), hast du ja den Mängel rechtzeitig angemahnt und der Händler ist somit wieder in der Beweispflicht. War es nach den 6 Monaten, must du den Fehler beweisen, was genauso unmöglich sein dürfte, dann musst du halt mit der Gebrauchtwagenversicheurng abrechnen, die wird ja meist für 12 Monate ab Kaufdatum abgeschlossen.
Hallo
VAG Betriebe sind Pflichtmitglieder n der KFZ Innung.
Evt. dorthin wenden und ein entsprechendes Verfahren einleiten.(Kostenlos!)
Vorteil: Das Urteil ist für den KFZ Betrieb bindend, man selber kann aber danach trotzdem noch klagen.
VW Betriebe haben ungerne mit der Innung zu tun und m.M. nach etwas zugänglicher, wenn man die KFZ- die Innung "mit ins Boot holt".
CKONE006
Hallo,
ja da kann man sehen das die VAG Händler, freie Gebrauchtwagen Händler, etc alle sammt versuchen den Käufer (sprich du, ich) *Dumm* darzustellen und in erster Linie die VVD Gebrauchtwagen Garantie an die Brust zu legen und darauf hinweisen das diese nur über den weg geht und sonst nichts!
Keiner aber auch wirklich keiner der o.g verliert gerne das Wort "Gesetzliche Gewährleistung!"
Und wenn die sehen das der jenige eh keine ahnung hat, dann nutzen sie diese eiskalt aus!
In deinem fall zieht in erster Linie die Gesetzliche Gewährleistung! Hier ist wie es von meinen vorrednern geschrieben wurde die ersten 6 Monate ab Kaufdatum wichtig! Denn da müssen die Beweisen das der Fehler bei Kauf nicht existierte, wonach dies schwer bzw. unmöglich ist.
Umgekehrt ist es dann bei dir mit den letzten 6 Monaten!. Denn da musst du deinem Händer Beweisen das der Sachmangel bei Kauf exitierte.
Hier ist eben wichtig alles was mit Reparaturaufträgen sowie sonstige Schriftliche Unterlagen als Beweis gilt, darzustellen und diese deinem VAG Händler aufs Auge zu drücken!
Und nochmal, die VVD Gebrauchtwagen Garantie ist nur eine Option die man haben kann, aber nicht zwingend erforderlich ist.
Damit versuchen viele Händler, egal ob VAG oder freie Händler die Kosten eines Sachmangels die in der Gestzlichen Gewährleistungsfrist von 12 Monaten (am besten die ersten 6 Monate) von sich fehrn zu halten, und versuchen mit der VVD Gebraucht Wagen Garantie dir die Augen zu bemalen...
Also, egal was du an Schriftlichen Unterlagen hast was mit der Reparatur zu tun hat, nehmen und zum Verkäufer gehen und sagen hier!, der versuch den Sachmangel bzgl. Kühlwasser verlust zu beheben schlug das erste mal fehl, dann die zweite Maßnahme was ebenfalls fehl schlug.
Denn der Verkäufer muss dir 3 Verbesserungsvorschläge machen, bevor du dann sagen kannst neues Teil oder abgeben.(Korrigiert mich wenn ich falsch liege)
Hoffe dir in der Richtung meine aktuelle erfahrung geben zu können, da ich aktuell auch mit meinem Passat Variant 3C ein zwei Krankheiten habe.
Auch da meint mein freier Gebrauchtwagen Verkäufer mit einem schmunzeln, ja is doch kein Thema, hast doch die Garantie PerfectCar....
Da lach ich Herzhaft zurück und sag ja hast recht!, jedoch ist dies eine Option die du mit im Vertrag beigelegt hast.
Aber ich sage Gesetzliche Gewährleistung!
Und da nimmt das schmunzeln vom Verkäufer drastisch ab....
Wer schon mit freundlicher miene hingeht um ein Mangel am Fahrzeug zu Reklamieren, hat mehr zu Kämpfen wie wenn einer von anfang an Sachlich aber denoch mit harten Wellen aufschlägt weniger mit sich reden lässt und schneller zu Lösungen kommt bzw. die anderen (Verkäufer) eher Entgegen kommen.
PS: Als nachtrag, evtl. kennst einen der bei VW arbeitet und dieser über die Fahrgestellnummer die Historie (das was Ralf evtl. meint) auflisten kann...
Keine Ahnung ob das geht. Ich hatte beim meinem VW Passat vor dem Kauf über einen bekannten mir die Werkstatt Historie sagen lassen.
Gruss
Amen
Hallo zusammen,
vielen Dank für die tollen Informationen, welche ich auch sofort gestern umgesetzt habe.
Jetzt aber der Hammer:
Nachdem ich mit EUREM Wissen geglänzt habe und auch einige Schlüsselwörter wie Rechtsanwalt, Auswertung der ELSA-Liste, usw. eingebracht habe, kam es zu folgender Entscheidung des VAG-Händlers:
Es besteht kein Motorschaden, man hat sich die Zylinder, usw. angesehen und ist der Meinung, dass es nun doch nur normale Gebrauchsspuren für eine Fahrleistung von 130T KM wären.
Es würden für mich keine Kosten entstehen und der Zahnriemen würde ebenfalls kostenneutrl mit gewechselt.
Ich lasse mir nun vom Händler nach der Reparatur die ELSA-Liste ausdrucken, da ja keine Rechnung geschrieben wird. Ebenfalls lasse ich mir eine Bestätigung ausstellen, dass zum momentanen Zeitpunkt der Übergabe an mich keine Mängel am Fahrzeug bestehen.
Mehr kann ich da wohl nicht machen.
Gruß an ALLE
Wolfgang