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Motorschaden nach defektem RILLEN-Riehmen

Volvo V70
Themenstarteram 10. Mai 2012 um 15:15

Hallo Freunde des Elch´s,

ich bin mir nicht ganz sicher, wo ich dieses Thema posten soll, deshalb mach ich es einfach mal hier. Bei der nachfolgenden Frage gehts mir nicht um eine "Rechtsberatung", sondern darum, wie die Mehrheit derjenigen, die sich auf dieses Thema hin melden, die Dinge sehen. Folgendes ist passiert:

Gestern kam meine damalige Verlobte mit unserem Elch (V70III D5, MY 2008/09, 119.000 km) nach hause und verkündete, das Auto sei kaputt, es lasse sich nur noch ganz schwer lenken. Sie sei kaum nach Hause (nur 5 km :D) gekommen. Im Display erschien der Text: "Generator - Wartung dringend", die Batterieleuchte leuchtete und die Klimaanlage lieferte keine kühle Luft mehr (o. Fehlermeldung!).

Ich überzeugte mich, indem ich das Auto aus dem Carport fuhr, wendete und wieder dort abstellte - ein einziger schweißtreibender Kraftakt. Wie "Sie" (170cm, 58 kg) es geschafft hat, das Auto nach Hause zu fahren, verdient Respekt!! Ich vermutete zunächst eine kaputte Sicherung oder im Menue "Autoenstellungen" verstellte Lenkkräfte. Hier war alles in Ordnung!

O.K., erst mal gegoogelt und ermittelt, dass es mit 99,9%iger Sicherheit der Keil- oder Rillen-Riehmen sein muß. Ein Blick in den Motorraum bestätigt es: auf der Rillenscheibe des Generators fehlte der Rillenriehmen. Also wir beide mit dem Elch in nächstgelegene Werkstatt (4 km) und dort mit dicken Oberarmen und schweißnaß (keine Klima!) abgestellt. Der herbeigerufene Kfz-Meister (ehem. Volvo-Techniker) schaut sich die Sache an. Noch vor Ort werden die Reste des Rillenriehmens von unten und oben aus dem Motorraum gefischt um zu sehen, ob die Teilenummer noch entzifferbar ist. Er holt allerhand Fragmente raus, es lässt sich aber nicht erkennen ob die Teile einen vollständigen Riehmen ergeben. Eine Nummer ist noch entzifferbar. Anhand der Fahrzeugpapiere und der Nummer wird mittels PC der richtige Rillenriehmen ermittelt und bestellt. Lieferung frühestens am nächsten Tag.

Ich schlage vor, das Auto wieder mit nach Hause zu nehmen (Batterie ist niegelnagelneu) und am nächsten Tag, wenn auch ein Leihwagen zur Verfügung steht, wiederzubringen. Der :) rät dringend davon ab, weil er meint, es könnten Bruchstücke in den Zahnriemenantrib gelangt sein, so dass dieser um einen Zahn überspringen oder gar zerstört werden könne, was einen kapitalen Motorschaden zur Folge haben könne.

Das Angebot nach hause gefahren zu werden und das Auto dort zu lassen nehmen wir dankend an.

Am nächsten Mittag der Anruf:eek::

Haben Sie eine CarGarantie?

Nein.

mmmh, das ist nicht so gut.

Wieso, was ist denn los?

Na ja, der Motor hört sich nicht so gut an...

Verstehe ich nicht, er lief doch gestern bis zur Werkstatt einwandfrei!

Ja, aber wir wollten das Auto heute auf die Bühne fahren und da gab´s beim Starten schlagende Geräusche.

Ja und jetzt?

Tja, das sieht nach einem Motorschaden aus. Offensichtl. hat sich doch was im Zahnriehmenantrieb verfangen. Wir haben mal Bilder gemacht, am besten Sie kommen mal vorbei.

Ich bin dann mit meinem Sohn (Zeuge) hingefahren. Im Zahnriehmenantrieb hingen dann Fragmente des Rillenriehmens und offenbar war der Zahnriehmen übergesprungen: jedenfalls ließ sich der Motor nicht mehr von Hand drehen und der Zahnriehmenspanner erschien wie ausgeleiert, hatte jedenfalls keine Spannung mehr. Er schildert noch mal den Ablauf, wobei er auch angibt, den Motor gestartet zu haben oder starten zu wollen, woraufhin es sofort zu den Geräuschen kam....

Der :) schlägt vor, den Ventildeckel abzunehmen um die Beweglichkeit der ventile zu kontrollieren, dann evtl. den Zylinderkopf. Ob ich ggf. einen Austauschkopf haben wolle oder ob die Ventiele, wenn möglich, neu eingeschliffen werden sollen. Mit solchen Fragen bin ich überfordert!

Eine Schuldfrage haben wir nicht erörtert, denn zunächst geht es erst mal um die Reparatur - aber was und wie?

So, das sind die Fakten!

jetzt meine Fragen:

- Wer ist schuld und wass ist zu tun?

- Sollte ich einen Gutachter einschalten?...

- Kann nicht noch mehr kaputt gegangen sein? - Kolben, Pleuel, Lager, Kurbelwelle...

- Kompletter Austauschmotor?

- Soll ich Volvo um Kulanz bitten und ggf. mit

- Schadenersatzklage drohen wegen Fehlkonstruktion der Verkapselung des Zahnriehmentriebs?

- Speichert das Auto Daten, die den Schadenhergang / -zeitpunkt dokumentieren?

- Muß ich nach einer Reparatur und 10.000 km mit einem Folgeschaden rechnen (der sich aber niemandem zuordnen läßt!)?

Wie würdet Ihr euch verhalten?

Schon jetzt Danke für Eure Statements!

Grüße mit gedrückter Stimmung

Axel

Beste Antwort im Thema

Wenn Du das Fahrzeug am 9.3.2012 erst bei einem Händler gekauft hast, dann ist genau der Dein Ansprechpartner, Thema Gewährleistungspflicht. Weder Volvo Deutschland, noch einer der vorherigen Servicebetriebe steht mit Dir in einer direkten Geschäftsbeziehung. Ich vermute, dass der Volvo Händler in KA den Wagen aus einer Inzahlungnahme an Schweden Automobile zu Händlerkonditionen weitergegeben hat, d.h. ungeprüft, ohne Gewährleistung. Die Frage ob man bei einem solchen Fahrzeug erwarten muss, dass der verkaufende Händler auch hier überprüfen muss, ob alle Rückrufaktionen ausgeführt wurden oder nicht, können diese beiden Parteien miteinander klären. Du aber kannst Deine Ansprüche aus meiner Sicht nur an Schweden Automobile richten.

p

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Blue ice ultra,

das mag ja im Regelfall gelten. Hier Handel es sich aber um ein bekanntes Problem, zu dem es auch entsprechende Händler-Hinweise gab, die aber offensichtlich nicht befolgt wurden. Spätestens im Frühjahr des letzten Jahres wussten die Händler bescheid. Mich selber hat mein "Meister" angerufen und auf den Wechsel aufmerksam gemacht. Und das war letztes Jahr ca. Mai.

Mal sehen, wie es weiter geht.

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

 

Hallo Xaix, grundsätzlich sehe ich das auch so, weshalb ich zu dem Letztgenannten auch Kontakt aufgenommen habe. Dieser hat das Auto tats. im Rahmen einer Händler-Händler-Aktion gekauft. Diese beiden müssen nun ein Problem ausfechten:

Da ALLE Volvo-Händler von der überlebensnotwendigen, 2-maligen Rückrufaktion wussten, wobei Schweden-Automobile keine Volvo-Händler ist, schwebt gegenüber dem in KA der Vorwurf des Verschweigens, wen nicht sogar der der arglistigen Täuschung im Raum. Aber das ist in der Tat deren Bier.

Sehe ich anders: wenn ich als Händler von einem Händler ein Fahrzeug zu entsprechenden Konditionen kaufe, das ausserdem die Werkstatt bei ersterem wahrscheinlich nie gesehen, sondern vermutlich ein Verkäufer am Schreibtisch einge- und am Telefon wieder verkauft hat, kann ich nicht erwarten, dass dieser überprüft, ob auch alle Rückrufaktionen gemacht wurden. Von einem Händler, der seinen Gewinn am Fahrzeug auch darin begründet, vor dem Endkunden den Wagen durchzusehen und für dessen Qualität geradezustehen aber durchaus, egal ob der nun Volvo-Vertragspartner, oder nur selbsternannter Volvo Service-Betrieb ist.

P.

am 14. Mai 2012 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

 

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

Zitat:

Ja, nur das Dumme an der Situation ist, das Zahnriemen und dergleichen unter den Titel "Verschleissteile" fallen und diese regulär von der Gewährleistungspflicht des Händlers nicht erfasst werden. So ähnlich wie verschlissene Bremsen oder durchgerostete Auspuffrohre.

http://www.adac.de/.../default.aspx

Grundsätzlich ja, aber die garantierte Laufleistung (Zahnriemen 180.000 km, Rillenriemen 60.000 km) muss erreicht sein! Erleiden die Teile vorher den Tod, dann nicht infolge Verschleiß, sondern weil sie mangelhaft waren.

Gruss

Axel

Rechtlich gesehen ist das irrelevant, da die Herstellervorgaben in diesem Punkt keine Garantie darstellen (siehe Link Ausnahme 2 Herstellervorgaben). Mal angenommen der ZR reißt bei 178tkm obwohl bei 180 tkm ein Wechsel vorgesehen ist, dann ist das Verschleiß und nicht mangelhaftes Material.

Hallo zusammen,

ich habe vor zwei Wochen bei Volvo-Händler in München (wohne allerdings in HH) ein D5 von 2008 gekauft. KM-Stand 48.000. Der Händler hat auch eine Inspektion durchgeführt. Wo finde ich denn den Aufkleber bzgl. des Rillenriemens? Wenn ich keine finde, sollte ich wohl besser zum Freundlichen und das prüfen lassen, oder?

Grüße

Andreas

Zitat:

Wo finde ich denn den Aufkleber bzgl. des Rillenriemens? Wenn ich keine finde, sollte ich wohl besser zum Freundlichen und das prüfen lassen, oder?

Grüße

Andreas

Vermutlich nirgendwo, bei meinem wurde diese Rolle getauscht..kein Aufkleber.

Fahr zu nem Volvo-Händler und laß das abklären, m.W. werden absolvierte Rückrufaktionen dokumentiert.

Ob bei Volvo D, evtl. sogar im VADIS-System oder "nur" beim Händler ?

Deshalb lieber einmal mehr zum :) fahren

Walter

am 14. Mai 2012 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Blue ice ultra,

das mag ja im Regelfall gelten. Hier Handel es sich aber um ein bekanntes Problem, zu dem es auch entsprechende Händler-Hinweise gab, die aber offensichtlich nicht befolgt wurden. Spätestens im Frühjahr des letzten Jahres wussten die Händler bescheid. Mich selber hat mein "Meister" angerufen und auf den Wechsel aufmerksam gemacht. Und das war letztes Jahr ca. Mai.

Mal sehen, wie es weiter geht.

Rechtlich gesehen auch irrelevant: Die letzte Inspektion war vor dem Start der Rückrufaktion, der Händler hat den Wagen aber erst nach dem Start der Rückrufaktion selber eingekauft. Bis dato kann man also allenfalls von einem "stillen Rückruf" sprechen. Beim KBA ist ein entsprechender Rückruf erst seit dem 09.12.2011 verzeichnet. Ich vermute eher, das der Vorbesitzer entsprechende Post bekommen aber, mangels Fahrzeug, vernichtet hat. Der Volvo-Händler wiederum hat das Fahrzeug ohne Gewährleistung an den jetzigen Verkäufer weiterverkauft. Wenn der jetzige Verkäufer ein "freier" Händler gewesen ist, hat der TS erstmal die A...-Karte: http://www.mdr.de/.../...lkasko-nach-unfall-mit-gebrauchtwagen100.html

Was ich bisher auch nicht wußte: Die Hersteller nutzen nicht in jedem Fall die beim KBA vorhandenen Halteranschriften.

http://www.KBA.de/.../faq__node.html?__nnn=true

Themenstarteram 21. Mai 2012 um 19:02

Zitat:

Original geschrieben von Blue Ice Ultra

Zitat:

Original geschrieben von JürgenS60D5

Blue ice ultra,

das mag ja im Regelfall gelten. Hier Handel es sich aber um ein bekanntes Problem, zu dem es auch entsprechende Händler-Hinweise gab, die aber offensichtlich nicht befolgt wurden. Spätestens im Frühjahr des letzten Jahres wussten die Händler bescheid. Mich selber hat mein "Meister" angerufen und auf den Wechsel aufmerksam gemacht. Und das war letztes Jahr ca. Mai.

Mal sehen, wie es weiter geht.

Rechtlich gesehen auch irrelevant: Die letzte Inspektion war vor dem Start der Rückrufaktion, der Händler hat den Wagen aber erst nach dem Start der Rückrufaktion selber eingekauft. Bis dato kann man also allenfalls von einem "stillen Rückruf" sprechen. Beim KBA ist ein entsprechender Rückruf erst seit dem 09.12.2011 verzeichnet. Ich vermute eher, das der Vorbesitzer entsprechende Post bekommen aber, mangels Fahrzeug, vernichtet hat. Der Volvo-Händler wiederum hat das Fahrzeug ohne Gewährleistung an den jetzigen Verkäufer weiterverkauft. Wenn der jetzige Verkäufer ein "freier" Händler gewesen ist, hat der TS erstmal die A...-Karte: http://www.mdr.de/.../...lkasko-nach-unfall-mit-gebrauchtwagen100.html

Was ich bisher auch nicht wußte: Die Hersteller nutzen nicht in jedem Fall die beim KBA vorhandenen Halteranschriften.

http://www.KBA.de/.../faq__node.html?__nnn=true

Also, hier mal wieder ein Zwischenstand:

Der Volvo-Händler in KA hat den D5 aus einem Leasingvertrag in 2011 nach 3 Jahren Laufzeit zurückgenommen, wahrscheinl. in 10.2011. Der ehem. Halter hat also von Volvo keine Post mehr bekommen, da er das Auto vor der Rückrufaktion an den Volvo-Händler in KA zurückgegeben hat. Der Händler hätte sich also selbst anschreiben müssen...

Die Rückrufaktion von Volvo an die Händler war am 18.11.2011, beim KBA veröffentlicht am 09.12.2011 (immer noch vor dem Verkauf!)

Der Händler in KA hat den D5 dann am 20.12.2011 an "Schweden Automobile" verkauft.

JETZT KOMMT´S:

"Schweden Automobile" hat den Händler in KA dann am 02.03.2012 (vor dem Verkauf an mich) mit der opt. techn. Durchsicht des D5 beauftragt! Der Auftrag und die Rechnung des Händlers in KA liegen vor!

"Schweden Automobile" erhält das Auto als opt. + techn. von einer Volvo-Vertragswerkstatt durchgecheckt zurück.

Aufgezeigte Mängel: hintere Bremsscheibe eingelaufen, Steinschläge an der Motorhaube.

"Schweden Automobile" tauscht hintere Bremsscheiben + -beläge.

Ich erwerbe das Auto dann am 09.03. als rundum scheckheftgepflegt und mit extra opt. + techn. Durchsicht in einer Volvo-Werkstatt, in der das Auto von Anfang an techn. gewartet und begleitet wurde.

Am 09.05.2012 tritt der Motorschaden aufgrund der bekannten techn. Probleme auf und alle Beteiligten werden von mir informiert.

JETZT KOMMT´S NOCH DICKER:

Am 14.05.2012 teilt der Volvo-Händler in KA de Fa. "Schweden Automobile" mit, man habe diese bereits mit Schreiben vom 25.04.2012(!) über den nicht durchgeführten Rückruf vom 18.11.2011(!) bzw. über die nicht gewechselte Spannrolle informiert.

Das Schreiben ist laut "Schweden Automobile" nie dort angekommen, ein Nachforschungsauftrag der Post läuft. Mal sehen...

Fragen:

Was hat den Händler in KA am 25.04.12 wohl veranlaßt, diesen (angeblichen?) Brief an "Schweden Automobile" zu schreiben????

Der Händler hatte keinerlei Bezug mehr zu dem Auto und das Thema war noch nicht auf der Tagesordnung(!) - er kommt damit erst,

als die Sache für ihn brisant zu werden droht.

Hatte der Händler nicht monatelang Zeit, das Auto der Rückrufaktion zu unterziehen als es noch in seiner Obhut war?

Hatte der Händler sich nicht quasi selbst gemahnt die Rückrufaktion durchzuführen da das Auto offenbar in seinem Besitz war?

Hätte der Händler nicht schon beim Verkauf an "Schweden Automobile" auf den nicht durchgeführten Rückruf hinweisen müssen?

Hätte der Händler nicht spätestens am 02.03., als er von "Schweden Automobile" explizit mit der techn. Durchsicht beauftragt war, das Auto auf den Rückruf zu prüfen oder mindestens jetzt auf den nicht durchgeführten Rückruf hinweisen müssen?

Kommt der Auftrag von "Schweden Automobile" an den Händler in KA nicht einer Nachfrage bez. Rückrufaktionen gleich?

Es sei hier noch einmal in Erinnerung gerufen, dass es bei der Rückrufaktion nicht um das Problem eines sich lösenden Hanschuhfachschlosses ging sondern um den Ausfall sicherheitsrelevanter Komponeten: Servolenkung!

Meine Frau konnte nur mit Mühe und Not eine Verkehrsinsel am Ortseingang umfahren...

Sehr dubios das Ganze - tztztz

Der Händler in KA, "Schweden Automobile" und Volvo Deutschland haben jetzt bis 23.05. Zeit, mich als Kunden so zu stellen, als sei die Sache nicht passiert. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist erhebe ich Klage und wende mich an die Presse.

Gruss

Axel

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

 

Ich erwerbe das Auto dann am 09.03. als rundum scheckheftgepflegt und mit extra opt. + techn. Durchsicht in einer Volvo-Werkstatt, in der das Auto von Anfang an techn. gewartet und begleitet wurde.

In Deinem zweiten Beitrag auf Seite 1 schreibst Du, die letzte Inspektion wurde in Berlin ausgeführt. Auch sonst wird mir der ganze Beitrag ehrlich gesagt zu polemisch.

Zitat:

Der Händler in KA, "Schweden Automobile" und Volvo Deutschland haben jetzt bis 23.05. Zeit, mich als Kunden so zu stellen, als sei die Sache nicht passiert.

Du bist weder Kunde vom Händler in KA, noch von Volvo Deutschland, sonder einzig vom freien Händler Schweden Automobile.

P.

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

 

Hätte der Händler nicht spätestens am 02.03., als er von "Schweden Automobile" explizit mit der techn. Durchsicht beauftragt war, das Auto auf den Rückruf zu prüfen oder mindestens jetzt auf den nicht durchgeführten Rückruf hinweisen müssen?

Wenn der Laden in KA gewissenhaft gewesen wäre, hätte er meiner Ansicht nach die bei Deinem V70 noch offene Volvo-Kampagne durchführen oder aber wenigstens bemerken müssen. Ich habe mich vor dem Kauf meines gebrauchten V70 Mj. 2010 beim Volvo-Händler mit dem Werkstattmeister über diese Thematik unterhalten, denn durch dieses Forum hier wußte ich, daß mein V70 eventuell von Volvo-Kampagnen betroffen sein könnte. Er antwortete mir, daß in seinem Hause grundsätzlich jeder gebrauchte Volvo im internen System über die Fahrgestellnummer vor dem Verkauf auf offene Rückrufe/Kampagnen/Nachbesserungen überprüft wird und diese selbstverständlich durchgeführt werden, bevor der Volvo das Haus verläßt. Normalerweise hätte Deiner da nicht "durchrutschen" dürfen, denn das sollte gängige Praxis sein. Wie das üblicherweise bei offiziellen Händlern gehandhabt wird, würde ich mal bei VCG erfragen. Nichtsdestotrotz ist "Schweden Automobile" als Kaufvertragspartner 1. Ansprechpartner in diese Angelegenheit.

am 22. Mai 2012 um 6:59

"Was hat den Händler in KA am 25.04.12 wohl veranlaßt, diesen (angeblichen?) Brief an "Schweden Automobile" zu schreiben????"

Das kann man nur spekulieren.

"Hatte der Händler nicht monatelang Zeit, das Auto der Rückrufaktion zu unterziehen als es noch in seiner Obhut war?"

Grundsätzlich schon. Wäre die Frage zu klären ob er dazu auch verpflichtet gewesen wäre, solange der Wagen nicht verkauft ist.

"Hatte der Händler sich nicht quasi selbst gemahnt die Rückrufaktion durchzuführen da das Auto offenbar in seinem Besitz war?"

Nein. Im Rahmen der Rückrufaktionen schreibt der Hersteller den aktuellen Halter an. Ist der Wagen nicht mehr angemeldet könnte es sein das der letzte bekannte Halter angeschrieben wird.

"Hätte der Händler nicht schon beim Verkauf an "Schweden Automobile" auf den nicht durchgeführten Rückruf hinweisen müssen?"

Grundsätzlich schon, aber: Händler untereinander verkaufen i.d.R. ohne Garantie oder Gewährleistung.

"Hätte der Händler nicht spätestens am 02.03., als er von "Schweden Automobile" explizit mit der techn. Durchsicht beauftragt war, das Auto auf den Rückruf zu prüfen oder mindestens jetzt auf den nicht durchgeführten Rückruf hinweisen müssen?"

Nein. Wenn es sich tatsächlich um eine technische Durchsicht gehandelt hat, wurde nur die technische Funktion (Also: funktioniert der Blinker und das Licht, Hupe, Klimaanlage etc.) geprüft. Es handelt sich nicht um eine technische Inspektion bei der genauer geprüft und evtl. Teile gewechselt werden.

"Kommt der Auftrag von "Schweden Automobile" an den Händler in KA nicht einer Nachfrage bez. Rückrufaktionen gleich?"

Nein. Dafür hätte "Schweden Automobile" von der Rückrufaktion zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wissen müssen, was er ja nicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

Der Händler in KA, "Schweden Automobile" und Volvo Deutschland haben jetzt bis 23.05. Zeit, mich als Kunden so zu stellen, als sei die Sache nicht passiert. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist erhebe ich Klage und wende mich an die Presse.

So sehr ich die Verärgerung verstehe, Emotionen und Drohungen werden wohl kaum weiterhelfen. Ich habe gelernt, nur Kriege anzufangen, die ich auch gewinnen kann. Wie schon geschrieben wurde ist weder das Autohaus in KA noch Volvo Deutschland dein Vertragspartner. Insofern laufen Deine Drohungen wohl auch in Leere. Sofern eine RS Versicherung vorhanden ist und diese Deckungszusage erteilt könnte man es versuchen, ohne RS Versicherung : Viel Spaß!

Gruß

Hagelschaden

Hallo,

kurze Offtopic Frage. Ist denn der Rillenriemen ein generelles Problem bei Volvo ?

Liebäugle nämlich mit einen XC60 (gebraucht / Volvo Selekt) der 85.000 km auf dem Tacho hat.

MfG

Hora

Nein, natürlich nicht! Kein generelles Problem. Es gab mal einen Rückruf, der bei dem hier zur Diskussion stehenden Fahrzeug nicht durchgeführt wurde.

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden

 

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden

Zitat:

Original geschrieben von aj-l

Der Händler in KA, "Schweden Automobile" und Volvo Deutschland haben jetzt bis 23.05. Zeit, mich als Kunden so zu stellen, als sei die Sache nicht passiert. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist erhebe ich Klage und wende mich an die Presse.

So sehr ich die Verärgerung verstehe, Emotionen und Drohungen werden wohl kaum weiterhelfen. Ich habe gelernt, nur Kriege anzufangen, die ich auch gewinnen kann. Wie schon geschrieben wurde ist weder das Autohaus in KA noch Volvo Deutschland dein Vertragspartner. Insofern laufen Deine Drohungen wohl auch in Leere. Sofern eine RS Versicherung vorhanden ist und diese Deckungszusage erteilt könnte man es versuchen, ohne RS Versicherung : Viel Spaß!

Gruß

Hagelschaden

Ganz so krass sehe ich das nicht. Erstens gibt es den ADAC für eine Rechtsberatung. (Die helfen auch, wenn man sich zu diesem Zeitpunkt neu anmeldet.) Das ist wichtig um zu wissen gegen wen man vorgeht, und ob man eine Chance hat. Volvo ist hier sicher der falsche Ansprechpartner;-). Zweitens gibt es ja eine Schiedsstelle. Die ist deutlich günstiger als direkt alles vor Gericht zu verhandeln. 3. Glaube ich nicht, dass der TS eine Schuld trägt. In Abhängigkeit der Aussage von der Rechtsberatung würde ich hier ganz klar in Vorleistung treten. Wir reden ja hier nicht über einen komplizierten Fall, aber über viel Geld. Was die Autohäuser später unter sich ausmachen, kann dem TS ja egal sein und das ist auch nicht Bestandteil des Streits.

Andreas

am 23. Mai 2012 um 5:29

Zitat:

Original geschrieben von Mietzekotze

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden

 

Zitat:

Original geschrieben von Mietzekotze

Zitat:

Original geschrieben von Hagelschaden

 

So sehr ich die Verärgerung verstehe, Emotionen und Drohungen werden wohl kaum weiterhelfen. Ich habe gelernt, nur Kriege anzufangen, die ich auch gewinnen kann. Wie schon geschrieben wurde ist weder das Autohaus in KA noch Volvo Deutschland dein Vertragspartner. Insofern laufen Deine Drohungen wohl auch in Leere. Sofern eine RS Versicherung vorhanden ist und diese Deckungszusage erteilt könnte man es versuchen, ohne RS Versicherung : Viel Spaß!

Gruß

Hagelschaden

Ganz so krass sehe ich das nicht. Erstens gibt es den ADAC für eine Rechtsberatung. (Die helfen auch, wenn man sich zu diesem Zeitpunkt neu anmeldet.) Das ist wichtig um zu wissen gegen wen man vorgeht, und ob man eine Chance hat. Volvo ist hier sicher der falsche Ansprechpartner;-). Zweitens gibt es ja eine Schiedsstelle. Die ist deutlich günstiger als direkt alles vor Gericht zu verhandeln. 3. Glaube ich nicht, dass der TS eine Schuld trägt. In Abhängigkeit der Aussage von der Rechtsberatung würde ich hier ganz klar in Vorleistung treten. Wir reden ja hier nicht über einen komplizierten Fall, aber über viel Geld. Was die Autohäuser später unter sich ausmachen, kann dem TS ja egal sein und das ist auch nicht Bestandteil des Streits.

Andreas

Wieso die Autohäuser? Volvo haftet in diesem Fall (Produkthaftung). Die Frage ist nur ob Volvo was wegen der noch gefahrenen 9km sagen wird.

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