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Motorschaden mit 60 000 KM?

Audi A5 8T Coupe
Themenstarteram 12. Juli 2017 um 13:26

Hallo Motor-Talk Forum,

Ich kenne mich mit Motoren nur sehr schlecht aus, deswegen möchte ich gern eure Meinung zu meinem Thema hören.

Ich habe im Januar 2016 einen Audi A5 2.0 tfsi aus dem BJ 2007 gekauft mit etwa 47 000 KM.

Der Ölverbrauch stieg kontinuierlich an von etwa 0,4 auf fast 1 Liter pro 1000 KM.

Daraufhin kontaktierten wir unseren Händler und erklärten ihm den Schaden und hofften auf eine Reparatur, da wir unter den 6 Monaten waren und somit das Recht dazu hatten. Jedoch war es für den Händler kein Schaden, sondern völlig "normal". Daraufhin kontaktierten wir einen Anwalt und versuchten den Kauf per Gericht rückgängig zu machen. Ein Gutachter stellte einen Ölverbrauch von 0,9L/1000 KM fest, mit der Tendenz zu steigen, jedoch meinte er "Es sei völlig normal und dies kann zu keinem Schaden führen".

Aufgrund dieser Aussage verloren wir vor Gericht. Exakt 2 Tage nach der Gerichtsverhandlung fing der Motor an zu ruckeln und die EPC-Leuchte sprang an. Nach mehreren Versuchen (1. Mal Zündkerzen, dann Zündspule, danach Einspritzpumpe) das Problem zu lösen, vermutete die Audiwerkstatt einen Motorschaden.

Da der Motorschaden natürlich der Aussage des Gutachter vor Gericht widerspricht, versuchen wir, natürlich nur weil Ich eine Rechtsschutzversicherung besitze, den Prozess weiterzuführen. Aufgrund dessen ist es zu jetzigen Zeit nicht möglich den Motor zu öffnen und gegebenenfalls ihn zu Reparieren.

Hat jemand ein ähnliches Schadensfall an seinem Motor und kann mir sagen was wahrscheinlich an dem Motor kaputt sein kann?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen weil die Ungewissheit was mit dem Auto kaputt sein kann macht mich verrückt.

Der Termin zur Verhandlung findet erst Anfang September statt, bis zu diesem Zeitpunkt ist es aufgrund rechtlichen Dingen, laut meinem Anwalt, nicht möglich den Motor zu öffnen, deswegen erhoff ich eventuell durch einen vergleichbaren Fall mehr zum Problem zu erfahren.

Vielen Dank!

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14 Antworten

Kommt in Gutachter nicht das Wort "gut" vor???

Wer hat denn diesen Gutachter beauftragt? Und wie kommt er auf den schmalen Grat, dass 0,9Liter auf 100KM normal seien und nicht schaden können ...?

Da es sich bei diesem Motor um einen Serienfehler bei den Kolbenringen handelt ist es sowieso erstaunlich, dass ein Gutachter und ein Gericht bemüht werden musste. Dieser Fehler ist bekannt.

http://www.autobild.de/.../...r-oelverbrauch-tfsi-motoren-5738703.html

Hier ist zwar die Rede von späteren Baujahren, ich denke der Fehler ist aber der selbe.

Zumal selbst Audi sagst, dass mehr als 0,5 L / 1000 km nicht normal ist. Sehr seltsame Geschichte.

Themenstarteram 12. Juli 2017 um 16:34

Ich habe mich bei dem Baujahr vertippt, sorry, BJ ist 2009.

Der Gutachter wurde vom Gericht gewählt. Die Gegenpartei versuchte den Vergleich auf die VW-Motoren zu minimieren, was auch gelungen ist. Somit wurde nur mit den fehlerhaften Motoren verglichen und somit war der Schaden "üblich". Für mich ist das eine klare Fehlentscheidung - Den Fehler "klein" zu reden, nur weil viele Andere auch betroffen sind.

Naja eventuell wird der 2. Versuch vor Gericht gelingen, da ich ein offizielles Schreiben von Audi bekommen haben, dass der Motorschaden die Folge des enormen Ölverbrauchs ist.

Für mich stellt sich trotzdem die Frage was nun genau das Problem im Motor ist- aber das ist über Ferndiagnose höchstwahrscheinlich nicht zu ermitteln.

Ich finde es trotzdem eine Schweinerei, dass ich nun den Schaden selbst bezahlen muss, obwohl ich mich binnen 6 Monaten beim Händler gemeldet habe. Hätte ich das Auto auch genauso von privat für einige Tausend Euro weniger kaufen können.

Klar kann man sich fragen warum der Händler den Schaden bezahlen muss, obwohl er auch nicht die Schuld trägt - Aber wenn ich als privater Kunde ein Auto mit Gewährleistung kaufe, muss er auch für den Fehler vom Hersteller haften oder seh ich das falsch?

Ich denke, dass entscheidende ist, dass festgestellt wird, dass der erhöhte Ölverbrauch ursächlich für den Motorschaden ist. Da der erhöhte Ölverbrauch ja innerhalb der 6 Monate von dir beim Händler bemängelt wurde und der Mangel nicht behoben wurde, wäre der Schaden die Folge des Mangels. Somit hättest du gute Karten den Schaden vom Händel bezahlt zu bekommen bzw. kostenfrei behoben zu bekommen.

Daher muss die eigentliche Ursache des Motorschadens ermittelt werden.

Entschuldigung, aber was hast du denn für einen Anwalt, der dies so geschehen läßt? Es ist doch gar keine Frage, dass 0,9 l pro 1000 km nicht normal und auch nicht Stand der Technik ist! Da hätte er sofort auf ein eigenes Gegengutachten bestehen sollen.

Ein offizielles Schreiben von Audi, dass der erhöhte Öl Verbrauch ursächlich für den Motorschaden ist? Per Ferndiagnose? Ohne, dass jemand den Motor bisher begutachten konnte?

Achja sind ja Sommerferien...

Zitat:

@sdw1337 schrieb am 12. Juli 2017 um 19:31:29 Uhr:

Ein offizielles Schreiben von Audi, dass der erhöhte Öl Verbrauch ursächlich für den Motorschaden ist? Per Ferndiagnose? Ohne, dass jemand den Motor bisher begutachten konnte?

Achja sind ja Sommerferien...

Ja, ein solches Schreiben würde ja vorraussetzen, dass die Ursache des Schadens schon festgestellt wurde ... klingt komisch ... Der Inhalt dieses Schreibens würde mich auch mal interessieren...

Themenstarteram 12. Juli 2017 um 17:54

ich habe das Schreiben aktiv angefordert, auf Wunsch meines Anwalts.

Im Schreiben ist dokumentiert, dass ein Motorschaden, höchstwahrscheinlich Kolbenfresse oder Riss im Motorblock, vorliegt. Es sei eine Folge des erhöhten Ölverbrauchs.- Auf dieses Ergebnis kamen sie, da sie alle anderen Fehlerquellen anscheinend getestet haben. Der genaue Schaden kann jedoch erst verifiziert werden, wenn der Motor geöffnet wird. Geöffnet werden darf er jedoch nicht, da dies die Widerrufsklage behindert würde. Der genaue Grund ist glaub ich, dass es manipuliert werden könnte aber das weiß ich nicht genau. Wenn ich die Zeit dafür finde kann ich eine geschwärzte Kopie hier reinstellen.

Zitat:

@timo980111 schrieb am 12. Juli 2017 um 19:54:08 Uhr:

ich habe das Schreiben aktiv angefordert, auf Wunsch meines Anwalts.

Im Schreiben ist dokumentiert, dass ein Motorschaden, höchstwahrscheinlich Kolbenfresse oder Riss im Motorblock, vorliegt. Es sei eine Folge des erhöhten Ölverbrauchs.- Auf dieses Ergebnis kamen sie, da sie alle anderen Fehlerquellen anscheinend getestet haben. Der genaue Schaden kann jedoch erst verifiziert werden, wenn der Motor geöffnet wird. Geöffnet werden darf er jedoch nicht, da dies die Widerrufsklage behindert würde. Der genaue Grund ist glaub ich, dass es manipuliert werden könnte aber das weiß ich nicht genau. Wenn ich die Zeit dafür finde kann ich eine geschwärzte Kopie hier reinstellen.

Klingt so als ob es sich nur um eine Vermutung von Audi handelt.

Ja, wäre toll wenn du das Schreiben mal hier einstellen könntest.

schreiben bei einem laufendem verfahren veröffentlichen... keine gute idee.

davon ab, wie erwöhnt zieht audi selbst die grenze beim ölverbrauch bei 0,5L auf 1000km. warum gab euer anwalt hier dem Gutachter kein kontra?

Hast du dir den Anwalt selbst ausgesucht oder wurde der über die Rechtsschutzversicherung zugewiesen ?

Bei so heiklen Fällen, mit hoher Aussicht den Prozess zu gewinnen, würde ich im Zweifelsfall privat einen Anwalt suchen.... Andernfalls passiert es leider viel zu oft das man nur zur einfachen Verrechnungsnote wird in die man nicht besonders viel Aufwand steckt.

Musste diese Erfahrung leider auch machen ... Ist halt so wie Krankenkasse oder Privatordination ... Leider :/

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 12:57

Zitat:

@Bennif schrieb am 13. Juli 2017 um 08:41:09 Uhr:

schreiben bei einem laufendem verfahren veröffentlichen... keine gute idee.

davon ab, wie erwöhnt zieht audi selbst die grenze beim ölverbrauch bei 0,5L auf 1000km. warum gab euer anwalt hier dem Gutachter kein kontra?

Die Argumentation vom Richter war es, dass man bei einem gebrauchten Auto nicht erwarten kann, dass die angegebenen Richtlinien gültig sind - Für mich war dies auch absolut nicht nachvollziehbar.

Im Endeffekt ging es dem Richter darum ob der Fehler "Üblich" ist oder nicht. Ich kann nicht den genauen Wortlaut wiedergeben aber anscheinend würde es nur als Schaden zählen, wenn der Ölverbrauch im Vergleich zu anderen TFSI Motoren dieser Baureihe erheblich abweicht. Um die Frage nachzugehen, hat der Gutachter bei verschiedenen Werkstätten nachgefragt. Der Fehler wurde somit durch die Frage nach der "Üblichkeit" klein geredet. "Es wäre völlig "Normal" und man hätte nichts zu befürchten", Zitat von einem Diplom Ingenieur (Gutachter). 2 Wochen später wurde diese Aussage durch ein Motorschaden widerlegt.

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