Motorschaden -> Garantie will nicht zahlen
Hey Leute,
Ich weiß das Thema 2.0 TDI Motorschaden wurde schon des Öfteren besprochen, jedoch ist ja jeder ein spezieller fall...
Auto:
Audi A4
2.0 TDI Quattro 170 PS
60.000 km
Bj. 10.2007
Problem:
Ich war auf der AB mit ca 200 km/h unterwegs, plötzlich aufleuchten der Lampe für öldruckverlust! Natürlich sofort vom Gas und versucht von der linken Spur auf den standstreifen zu kommen. Glücklicherweise (dachte ich damals) kam dort eine Ausfahrt, die ich dann runtergerollt bin und bei der nächsten Möglichkeit stehen geblieben und Motor aus. Nach Audi abschleppen lassen und diese haben dann ein Motorschaden durch Defekt der ölpumpe festgestellt.
Audi hat dann ein Bericht erstellt, in dem ich gesagt hab es hätte ca 2-3 km gedauert bis ich stehen geblieben bin. Reine Schätzung, was ich im Nachhinein auch viel zu hoch eingeschätzt habe.
So und nun sagt meine gebrauchtwagengarantie sie wolle nix zahlen da ich noch 3 km Gefahren sei. Ich versucht denen das zu erklären und dann sagen die, ich könne ja nicht beweisen das das auf der Autobahn passiert ist. Allein diese Unterstellung finde ich eine Unverschämtheit...
Meine frage: wie lange dauert es vom öldruckverlust bis zum Motorschaden? Hätte ich es auf irgendeine weise verhindern können?
Wie soll ich damit umgehen das die das nicht zahlen wollen? Ist das rechtens, anzuzweifeln das es auf der AB passiert ist, bzw ist das Grund genug die Zahlung zu verweigern?
Gruß Benny
Beste Antwort im Thema
Das ist doch Schwachsinn in Tüten!
Setz ein nettes Schreiben auf, dass es dir die Verkehrsituation nicht erlaubt hat sofort stehen zu bleiben und deine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer definitiv Vorrang hatte.
Dann verweist du darauf, dass deine Einschätzung der 2km falsch sei, die Ausfahrt war halt gerade in Reichweite, das erste Schild steht normalerweise 1000m vor der Ausfahrt. Also bewegt sich das "Rollen" ohne Last im Bereich von einigen 100m, was für Autobahnfahrten normal ist. Zudem brauchst du Bremskraftunterstützung und Servo um so ein modernes Auto noch manövrieren zu können.
Im Bereich einer Ausfahrt ist es normalerweise auch mit dem Standstreifen so ein Sache...
Ansonsten deinen rechtlichen Beistand ankündigen und abwarten 😉
Fahrlässig wäre es gewesen, wenn der Wagen noch bis zur Werkstatt von dir gefahren worden wäre...
Gruß Hans
37 Antworten
Achso, gekauft hab ich den Wagen erst vor ziemlich genau 6 Monaten... Falls das relevant ist...
Und seit dem bin eig auch nur in der Werkstatt gewesen.
Bisher:
Neuer Zylinderkopf
Neuer Turbolader
Neuer Ölmessstab (da der vorige zu lang war (warum auch immer))
Klagen auf den weg wirst du wohl nichts erreichen.
Aber bei den was bei dein Auto schon alles kaputt war glaub ich nicht das der nur 60 000 km oben hat.
Glaub eher das an den rumgedreht wurde. Weil mit den km stand gehen die ganzen Sachen normal noch nicht kaputt.
Zitat:
Original geschrieben von benn0rrr
Achso, gekauft hab ich den Wagen erst vor ziemlich genau 6 Monaten... Falls das relevant ist...
Und seit dem bin eig auch nur in der Werkstatt gewesen.
Bisher:
Neuer Zylinderkopf
Neuer Turbolader
Neuer Ölmessstab (da der vorige zu lang war (warum auch immer))
Beim Händler gekauft? Bist Du noch innerhalb (Schadenstag) der sechs Monate? Wenn ja, ist der Händler in der Gewährleistung und Dir kann die Versicherung erstmal egal sein. Wenn nicht, da wirst Du Dich wohl mit Hilfe eines Anwalts gegen die Versicherung zur Wehr setzen müssen.
@Edit
Unterschreibt man eigentlich den Bericht von Audi? Ich denke doch wohl nicht. Dann würde ich eine Korrektur des Berichtes verlangen, mit der Begründung das Du die Aussage bzgl. der Kilometer nicht getroffen hast.
Carsten
erstmal mein Beileid.
Mit ging es mit meinem Passat 2.0 Tdi aus 2006 bei 170000km genauso.
Keine Standspur, also musste ich noch ca. 1km rollen/fahren.
Turbo und Motor Totalschaden (Lagerschaden).
Geht also ganz schnell, wenn man nicht sofort reagiert, ist die Mühle hin.
Guter Rat ist jetzt teuer, bei mir gab es keine Garantie, da nicht bei Händler gekauft.
Wenn du beim Händler gekauft hast, ist dieser in der Pflicht, da 12 Monate Gewährleistung.
stellt er sich quer: Anwalt aufsuchen und ein billiges Auto für die Zeit der Auseinandersetzung kaufen, damit du Dir den Druck nimmst.
Die Kosten dafür würd ich auch versuchen, zumindest teilweise dem Händler überzubrummen, das kannst du dem auch direkt ankündigen.
Wenn nicht beim Händler gekauft, sollte alles bei Audi gemacht sein (Inspektionen, Rückrufe etc.)
Wenn ja: Anwalt nehmen und Audi anschreiben.
60000km sind ja lächerlich
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Zitat:
Original geschrieben von Atze4200
Klagen auf den weg wirst du wohl nichts erreichen.
warum nicht?
oh, ein 170 PS Motor. Habe bis jetzt immer nur von dem 140 PS Motor gehört das dort die Pumpe mal aussetzen tut. Ich glaube ich werde doch bald verkaufen:-(
Zitat:
Original geschrieben von bastel.78
oh, ein 170 PS Motor. Habe bis jetzt immer nur von dem 140 PS Motor gehört das dort die Pumpe mal aussetzen tut. Ich glaube ich werde doch bald verkaufen:-(
2.0² (PD)TDI 170PS, B7 (bekannte Probleme: Sechskant der Ölpume, V-Max Probleme, Injektorprobleme)
erst ab den CR Motoren war Ruhe.
Hab das mit den 2-3 km bei Audi unterschrieben... Hab damals nicht wirklich darüber nachgedacht in wie weit das eine rolle spielt und es war eine reine Schätzung... Im Nachhinein bin ich mir sicher das es weniger war, aber das kommt wahrscheinlich zu spät oder?
Auto ist beim Händler gekauft. Ich glaub am 17. ist es 6 Monate her. Von daher knapp unter den 6 Monaten. Wie genau läuft das mit der Gewährleistung? Muss er die kosten voll übernehmen?
Das Problem ist, das der Händler sich schon querstellt.. Die müssen die kostenübernahme der Garantie bewilligen, da es eine hauseigene Garantie ist. Und der Geschäftsführer unterstellt mir mehr oder weniger "mutwillige" zerstören da ich ja 3 km Gefahren sei... Er meinte die Garantie würde die ölpumpe bezahlen, aber nicht die folgeschäden...
Das ist doch Schwachsinn in Tüten!
Setz ein nettes Schreiben auf, dass es dir die Verkehrsituation nicht erlaubt hat sofort stehen zu bleiben und deine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer definitiv Vorrang hatte.
Dann verweist du darauf, dass deine Einschätzung der 2km falsch sei, die Ausfahrt war halt gerade in Reichweite, das erste Schild steht normalerweise 1000m vor der Ausfahrt. Also bewegt sich das "Rollen" ohne Last im Bereich von einigen 100m, was für Autobahnfahrten normal ist. Zudem brauchst du Bremskraftunterstützung und Servo um so ein modernes Auto noch manövrieren zu können.
Im Bereich einer Ausfahrt ist es normalerweise auch mit dem Standstreifen so ein Sache...
Ansonsten deinen rechtlichen Beistand ankündigen und abwarten 😉
Fahrlässig wäre es gewesen, wenn der Wagen noch bis zur Werkstatt von dir gefahren worden wäre...
Gruß Hans
es ist eh scheiß egal wie weit du gekommen bist
wenn die Öllampe kommt ist bereits zu SPÄT!!! der hat bei 4000 Umdrehunen keine Schmireung mehr da kann dir keiner von Audi und sonstwer scheisse berichten was er will!!! der motor hat bei der Drehzahl nach eingen Sekunden kein Öl mehr auf den Zylindern Nockenwellen usw da kannst du nichts mehr machen
wenn du sogar sofort stehen bleibst ändert das nichts an der Sache!!! der Motor ist eh hin neue Ölpumpe dazu Kurbelwelle weil die neue Pumpe mit der ALTEN nicht zusammen passt und weil man das kaputte Zahnrad nicht ersetzen kann (so ein Scheiss kann nur VW bauen)
das problem war 6-Kant für die Ölpumpe und das ist ein Konstruktionsfehler sehr bekannt
guten Anwalt aufsuchen Klage an Händler und Audi reichen und gut ist
zu 99% kriegst du nen neuen Motor auf Kulanz oder Händler-Garantie es ist für dich egal da zahlen solltest du nichts!!!
wenn der Händler sogar die KM gedrehthat ist der so schnell am Arsch dass er nicht mal hin schauen kann!!!
Hallo,
du hast IMHO relativ gute Chancen über die Händlergewährleistung bzw. die Garantieversicherung schadensfrei aus der Nr. rauszukommen, dies aber nur, wenn du jetzt keine weiteren "eigenen" Erklärungen mehr abgibst, die dir die Gegenseite im Mund umdreht und die sich im nachhinein nur schwerlich korrigieren lassen...lass dich durch einen Anwalt beraten und lass den machen.
Wie sich dann Händler und Versicherung einigen, ist ihr Problem, nicht deins.
Viel Glück!
dazu noch
frage den Händler was hätte er gemacht wenn du sofort stehen geblieben wärst ??? hätte er nur den 6-Kant ausgetauscht weil sonst alles in ordnung wäre?
was ist mit dem Zahnrad auf der Kurbelwelle? das hätte er so gelassen oder was?
was wäre mit Kettenspanner hätte das alte Teil auch drin gelassen?
siehe Bild!
Dann setz ich jetzt am besten erst mal ein eigenes schreiben auf und Schau was dabei rumkommt und sollten die sich querstellen schalt ich ein Anwalt hinzu.
Gut wär noch in Gutachten oder schreiben einer Werkstatt die belegen kann, das selbst sofortiges halten (was sowieso nicht möglich gewesen wäre) den Motorschaden nicht hätte verhindern können, oder was meint ihr?
Danke für die vielen Antworten. Gebt mir wieder Hoffnung das ich nicht auf der Rechnung sitzen bleibe. Hab schon ein wenig Bammel... 9000€ ist ja kein schnapp 😁
Fakt ist auf der Autobahn kannst du nicht sofort anhalten und der Händler muss haften da der Kauf weniger als 6 Monate zurück liegt (Stichwort: Gewährleistung)!
Anwalt einschalten dann wirst du sehen wie schnell es geht. Der Händler soll sich mit seiner Versicherung rumplagen.
Viel Erfolg