Motorschaden -> Garantie will nicht zahlen
Hey Leute,
Ich weiß das Thema 2.0 TDI Motorschaden wurde schon des Öfteren besprochen, jedoch ist ja jeder ein spezieller fall...
Auto:
Audi A4
2.0 TDI Quattro 170 PS
60.000 km
Bj. 10.2007
Problem:
Ich war auf der AB mit ca 200 km/h unterwegs, plötzlich aufleuchten der Lampe für öldruckverlust! Natürlich sofort vom Gas und versucht von der linken Spur auf den standstreifen zu kommen. Glücklicherweise (dachte ich damals) kam dort eine Ausfahrt, die ich dann runtergerollt bin und bei der nächsten Möglichkeit stehen geblieben und Motor aus. Nach Audi abschleppen lassen und diese haben dann ein Motorschaden durch Defekt der ölpumpe festgestellt.
Audi hat dann ein Bericht erstellt, in dem ich gesagt hab es hätte ca 2-3 km gedauert bis ich stehen geblieben bin. Reine Schätzung, was ich im Nachhinein auch viel zu hoch eingeschätzt habe.
So und nun sagt meine gebrauchtwagengarantie sie wolle nix zahlen da ich noch 3 km Gefahren sei. Ich versucht denen das zu erklären und dann sagen die, ich könne ja nicht beweisen das das auf der Autobahn passiert ist. Allein diese Unterstellung finde ich eine Unverschämtheit...
Meine frage: wie lange dauert es vom öldruckverlust bis zum Motorschaden? Hätte ich es auf irgendeine weise verhindern können?
Wie soll ich damit umgehen das die das nicht zahlen wollen? Ist das rechtens, anzuzweifeln das es auf der AB passiert ist, bzw ist das Grund genug die Zahlung zu verweigern?
Gruß Benny
Beste Antwort im Thema
Das ist doch Schwachsinn in Tüten!
Setz ein nettes Schreiben auf, dass es dir die Verkehrsituation nicht erlaubt hat sofort stehen zu bleiben und deine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer definitiv Vorrang hatte.
Dann verweist du darauf, dass deine Einschätzung der 2km falsch sei, die Ausfahrt war halt gerade in Reichweite, das erste Schild steht normalerweise 1000m vor der Ausfahrt. Also bewegt sich das "Rollen" ohne Last im Bereich von einigen 100m, was für Autobahnfahrten normal ist. Zudem brauchst du Bremskraftunterstützung und Servo um so ein modernes Auto noch manövrieren zu können.
Im Bereich einer Ausfahrt ist es normalerweise auch mit dem Standstreifen so ein Sache...
Ansonsten deinen rechtlichen Beistand ankündigen und abwarten 😉
Fahrlässig wäre es gewesen, wenn der Wagen noch bis zur Werkstatt von dir gefahren worden wäre...
Gruß Hans
37 Antworten
Der Händler ist dein Ansprechpartner, was der bei wem "rückversichert" kann dir egal sein. Ein Motorschaden ist bei dieser Laufleistung keinesfalls normaler Verschleiß. Du bist innerhalb der 6-Monatsfrist für die Beweislastumkehr. Angesichts der massiven Ölpumpenprobleme dieser Baureihen wird es dem schwerfallen dir ein Fehlverhalten nachzuweisen. Er kanns versuchen und sich stur stellen, aber dann wird es teuer.
Mehr als "6 Monate, du zahlst" würde ich dem schriftlich nicht mitteilen. Er zahlt oder es geht den Rechtsweg und das wird Ihn in Summe mit Gutachtern und vermeidbaren Anwaltskosten teurer.
Was du überlegen kannst: Ist der Händler z.B. als Meister-/Markenwerkstatt ein KFZ-Innungsmitglied, so kannst du _kostenlos_ deren Schiedsstelle anrufen. Diese wird nach einem für dich kostenlosen Bestandsaufnahme einen Schiedsspruch treffen, an den der Händler gebunden ist. Natürlich sofern du selbst einverstanden sein solltest. Siehe http://...chiedsstellen.kaeffzett.de/.../...hutz-fuer-verbraucher.html
Nicht labern, Knüppel auspacken. Einen Anwalt kannste immer noch reichmachen wenn Schiedsstelle nicht in Frage kommt UND der Händler zickt.
hallo,
bei 200km/h fährst du 3,33km/m oder 0,055m/s.da du keine vollbremsung auf der linken spur wegen einer warnleuchte machen kannst,sind 2-3km keine grosse distanze beim ausrollen(selbst bei angepasster verzögerung/bremsung).
auch wird dir jeder empfehlen,kurz vor einer ausfahrt, zur eigensicherung die ausfahrt zu nehmen(wie viele unfälle passieren auf standstreifen nach einer panne).
innerhalb der ersten sechs monate,nach kauf bei einem händle, liegt die beweisslast beim verkäufer,dass der mangel nicht bereits bei übergabe vorlag.der händler muss per gutachten dir belegen,dass der schaden nicht vorlag.nach 6 monaten findet eine umkehr der beweisslast statt und du musst per gutachten belegen,dass der mangel bereits bei übergabe vorlag.
die garantie kann dir egal sein.für dich ist die gewährleistung des händlers ausschlaggebend.halte dich an den händler und setze ihn eine frist zur reparatur(recht auf zweifache nachbesserung).bei verweigerung der reparatur kannst du auch wandeln(kaufpreis-nutzung).
ich würde dir raten dich durch einen anwalt vertreten zulassen,um alle fristen und auflagen in solch einen verfahren rechtmässig einzuhalten.
gruss
@ TE
wenn deine Forderungen abgelehnt werden, dann sofort zum Anwalt. Bist ja nicht der erste Patient bei dem das AH sich weigern würde.
Zitat:
Original geschrieben von DeutzDavid
Das ist mir klar, nur was hat der 6 Kant damit zu tun? Muss ich beim nächsten Ölwechsel mal kontrollieren lassen.Zitat:
Original geschrieben von ChaChaCharmin
was passiert wohl wenn die Ölpumpe plötzlich still steht? Natürlich ein Öldruckverlust, was sonst??
zum Ölwechsel kontrollieren ? Klar...den baut man ja auch nebenbei mal so aus.
siehe
http://www.a4-freunde.com/.../showthread.php?...
oder Signatur
Hey Leute,
wollte heute einen Brief an das Autohaus schicken wegen Gewährleistung usw.
Eben ist mir aufgefallen, das der Autokauf am 10.01.13 6 Monate zurücklag und nicht, wie ich erst dachte, am 17.10.13 ...
Also wär ich mit dem Schreiben aus den 6 Monaten raus und die Umkehrbeweispflicht tritt in Kraft. Da der Schaden aber am 28.12.12 festgestellt wurde, stellt sich mir die Frage: Gilt der Schadestag oder der Tag an dem ich die Gewährleistung geltend machen will?
Gruß Benny
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Natürlich gilt der Schadenstag.
Wenn Du am 28.12. damit in der Werkstatt warst, bist Du in der 6-Monatsfrist.
Zitat:
Original geschrieben von sinsser
Natürlich gilt der Schadenstag.
Wenn Du am 28.12. damit in der Werkstatt warst, bist Du in der 6-Monatsfrist.
alles klar, danke
Interessant wäre noch welcher MKB? Vielleicht der BRD?
Also technisch wurde hier bisher vieles einfach übereinander geworfen. Wenn ich mich recht errinere dann hatte der 125KWler vorallem das Problem mit zuviel Spiel bei Antrieb der Ölpumpe. Die Zahnräder haben sich selber sozusagen "vernichtet".
@robmale: Du hast ein Bild von einem Zahnkranz gepostet, kein Zahnrad. Dieser Schaden entsteht wenn den Spanner defekt ist, Kettenantrieb. Hat aber jetzt eigentlich nichts mit dem Thema hier zu tun.
Die 125KWler hatten allen Stirnradantrieb.
Der Sechskant ist widerrum eine andere Geschichte. Kenne genug Leute die jenseits der 200tkm mit ihren 2.0 TDIs problemlos unterwegs sind.
Aber zurück zum eingentlichen Thema. Gibt es neuigkeiten vom Händler?
lg
Ach du kacke... Wenn ich hier die Themen durchlese, was das Problem beim 2.0TDI angeht habe ich ja schon schiss in der Hose. Meiner ist zwar ein 140PSler, aber der hat das selbe Problem. Habe nun 196tkm drauf und bisher noch keine Probleme gehabt. Jetzt kann ich nur hoffen..
Eigendlich eine riesen Schweinerei, man(n) kauft ein Auto und muss dann die ganze Zeit Angst haben das er nicht gleich verreckt...