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Motorschaden durch Tuning

Opel Vectra C
Themenstarteram 1. Februar 2011 um 13:20

Hallo,

da ich mich ein bischen mit Leistungssteigerung befasse, würde ich gern wissen, wie hoch hier die Problemquote derer ist, die aus Erfahrung berichten können!

Mir geht es um die Leistungssteigerung eines 1,9 DTH.

Gruß Vectrant

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 2. Februar 2011 um 18:20

Also @ Themenstarter, ich glaub du machst hier bissle mehr Panik als du Wissen hast..

Eine "5-Euro-Tuningbox" aus ebay - da könnt man schon auf die Idee kommen sich Gedanken zu machen

 

Ich schrieb nichts von einer 5€ Box von ebay, ich wüßte aber schon gern woher Du diesen geistigen Nonsens herholst, wer lesen kann ist klar im Vorteil, es sei denn man ist auf konfrontation aus, so wie Du.

 

Aber is natürlich einfacher einfach mal mit der Faust aufn Tisch zu haun und zu sagen "hey ihr werdet schon alle sehn wie eure Turbos kaputt gehn" - lächerlich.

Wenn ich so etwas lese frage ich mich, ob ich es hier mit einem pubertierenden Jungen zu tun habe, der sich einen Bart ins Gesicht malt um sich mal als ganzer Mann zu Fühlen!

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in der Region, in der ich lebe ist es nicht übertrieben dies zu tun.

Muß jeder selber wissen.

kommt man denn bei EDS einfach so an das Gutachten ran?

wollen die keine Rechnung, Kundennummer o.ä?

Hat sich schonmal jemand ne Klasen-Software mit nem EDS-Gutachten eintragen lassen? Falls ja, bitte mehr Infos, gerne auch per PN:

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 9:11

Ich kann mir das auch so ohne weiteres nicht vorstellen, da EDS ja auch Lizenzen verkauft. Ich denke, daß EDS sich da schon gegen Mißbrauch geschützt hat.

Mal davon abgesehen macht es auch keinen Sinn.

Ich kann ja auch nicht ein Felgengutachten von Hersteller A auch bei Hersteller B verwenden, nur weil der kein Gutachten bereitstellt.

meiner Meinung nach macht das schon Sinn, weil wenn ich in eine Kontrolle komme, dann ist die Leistungssteigerung eingetragen. Die Polizei vor Ort hat keine Möglichkeit zu überprüfen, was für eine Leistungsteigerung drin ist. Und auf die Idee, die Software auszulesen und Bitgenau zu überprüfen muss erstmal einer kommen. Und wenn ich ohnehin was eingetragen habe, gibt es dafür nicht mal einen Anfangsverdacht. Meiner Meinung nach stellt man sich also in jeder Hinsicht besser, eine Klasen-Software mit EDS Gutachten einzutragen anstatt gar nix einzutragen.

Zitat:

Original geschrieben von Loner

meiner Meinung nach macht das schon Sinn, weil wenn ich in eine Kontrolle komme, dann ist die Leistungssteigerung eingetragen. Die Polizei vor Ort hat keine Möglichkeit zu überprüfen, was für eine Leistungsteigerung drin ist. Und auf die Idee, die Software auszulesen und Bitgenau zu überprüfen muss erstmal einer kommen. Und wenn ich ohnehin was eingetragen habe, gibt es dafür nicht mal einen Anfangsverdacht. Meiner Meinung nach stellt man sich also in jeder Hinsicht besser, eine Klasen-Software mit EDS Gutachten einzutragen anstatt gar nix einzutragen.

schön und gut, aber wer soll eine Klasen-Software mit (fremdem) EDS-Gutachten eintragen? Der TÜV müsste schön bescheuert sein, wenn er das so machen würde. Das hält keiner Prüfung der Papiere stand.

ich nehm das EDS-Gutachten, fahre zum Tüv und sage, ich habe diese Software per OBD geflasht und würde die gerne mit diesem Gutachten eintragen lassen. Der Tüver hat doch überhaupt keine Möglichkeit das zu überprüfen, alles was er machen kann, ist das einzutragen. Es würde nur nicht gehen, wenn EDS in die Gutachten die Fahrgestellnummer des Bestellers mit rein schreibt.

Na dann mach :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

schön und gut, aber wer soll eine Klasen-Software mit (fremdem) EDS-Gutachten eintragen? Der TÜV müsste schön bescheuert sein, wenn er das so machen würde. Das hält keiner Prüfung der Papiere stand.

Ich bin damals mit meinem Gutachten zum TÜV, der hat sich das Gutachten angesehen und den Fehlerspeicher ausgelesen und mehr nicht.

Da kann keiner nachweisen, wer letzte Endes an der Schraube gedreht hat, und ich wage zu bezweifeln, dass so was jemand auslesen kann welcher Hersteller sich hinter diesem File verbirgt.

Solange die Abgaswerte in Ordnung sind, wird es nach meiner Einschätzung problemlos klappen!

 

Gruß Jan

Ja, aber das EDS-Gutachten muss doch erstmal gekauft werden, wenn ich das hier richtig verstanden habe. Und EDS verkauft seine Gutachten einfach so, ohne dass dort das Tuning durchgeführt wurde? Kann ich mir nicht vorstellen.

Was wäre im Extremfall vorstellbar?

Der Wagen ist in irgendwas verwickelt. Es wird festgestellt, dass ein "EDS"-Tuning durchgeführt wurde. Und irgendwer will sich dann wegen Regressforderungen an EDS wenden, weil ja deren Tuning für was weiß ich schuld ist.

Ich bezweifle, dass EDS da mitspielen würde.

Ich weiß, weit hergeholt, aber wenn ich EDS wäre, würde ich das Gutachten nur an meine eigene Kundschaft weitergeben.

das EDS mit den Gutachten nicht um sich wirft ist klar, immerhin nehmen die ja auach 50€ extra fürs Gutachten und ich hab auch leider noch keines gesehen.

 

mal noch ne andere Frage: wo findet man eigentlich ergänzende Unterlagen vom TÜV oder zur STVZO?

Hintergrund: in der STVZO §19 steht ja nur

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

 

Angenommen ich lasse meinen 250PS 2.8er per Software auf 280PS bringen, dann stellt sich mir die Frage, ob meine BE überhaupt erlischt, weil

1. nein, Fahrzeugart nicht geändert

2. nein, weil alles was sich ändert, ist dass der Hobel seine Endgeschwindigkeit jetzt schneller erreicht

3. nein, weil wenn der Tuner als Basis ne ausgelesene OPC Software nimmt, wird die Euro4 ja auch erfüllt. (und der OPC hat ohnehin ne lautere AGA)

 

hat da jemand passende höchstrichterliche Urteile dazu?

Punkt 2 ist Auslegungssache.

So könnte nämlich eine potentielle Verkehrsgefährdung bestehen, wenn das Fahrzeug für die höhere Leistung (Fahrwerk, Bremsen) nicht vom Hersteller vorgesehen wurde.

Trifft wahrscheinlich bei einer Steigerung von 250 auf 280 PS nicht zu, aber das ist im Grundsatz erstmal egal.

Etwas ähnliches gilt ja auch für andere Fahrzeugteile. Theoretisch kann die Erlaubnis auch bis zur Einzelabnahme entzogen werden, wenn Du Felgen montierst, die nicht für Dein Auto vorgesehen sind. Sieht man ja gerne mal, wenn die Rennleitung mal wieder eine Großveranstaltung unter die Lupe nimmt.

Allerdings wird Dir die Rennleitung ganz sicher nicht das Fahrzeug stilllegen, eben weil sie ja von der Leistungssteigeruing nichts wissen und die auch nicht vor Ort feststellen können.

Das mit der Betriebserlaubnis bei Leistungssteigerungen hat eher was mit Versicherungen, Schadenersatz etc. zu tun. Wäre halt blöd für Dich, wenn Du einen Unfall baust und die Versicherung den Wagen untersuchen lässt. Wenn dann aus welchen Gründen auch immer die Leistungssteigerung ans Licht kommt, kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Alles ziemlich viel hätte, wäre, wenn und auch ziemlich unwahrscheinlich, aber im Straßenverkehr muss man mit allem rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Loner

das EDS mit den Gutachten nicht um sich wirft ist klar, immerhin nehmen die ja auach 50€ extra fürs Gutachten und ich hab auch leider noch keines gesehen.

EDS hat das schon so gemacht, dass man mit dem Gutachten nur das entsprechende Fahrzeug eintragen kann. Bringt dir also nix, würde ich dir mein Gutachten zur Verfügung stellen!

Zitat:

mal noch ne andere Frage: wo findet man eigentlich ergänzende Unterlagen vom TÜV oder zur STVZO?

Hintergrund: in der STVZO §19 steht ja nur

"(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Angenommen ich lasse meinen 250PS 2.8er per Software auf 280PS bringen, dann stellt sich mir die Frage, ob meine BE überhaupt erlischt, weil

1. nein, Fahrzeugart nicht geändert

2. nein, weil alles was sich ändert, ist dass der Hobel seine Endgeschwindigkeit jetzt schneller erreicht

3. nein, weil wenn der Tuner als Basis ne ausgelesene OPC Software nimmt, wird die Euro4 ja auch erfüllt. (und der OPC hat ohnehin ne lautere AGA)

hat da jemand passende höchstrichterliche Urteile dazu?

Ja, hab ich:

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

LANDESPOLIZEIDIREKTION

 

 

CHIPTUNING

Rechtliche Konsequenzen des elektronischen Motortuning

 

Datum 08. Oktober 2010

 

 

Was ist Chiptuning

 

Unter Chiptuning ist die Motorleistungssteigerung

von Fahrzeugen, durch die Änderung der

Motorelektronik, zu verstehen. Die

Leistungssteigerung wird nicht durch einen

mechanischen Eingriff erzielt, sondern durch den

Austausch oder die Umprogrammierung des

elektronischen Steuerchips.

Die relevanten Informationen der Motorsteuerung

befinden sich als Datensatz auf einem wiederbeschreibbaren Chip. Diese Daten

werden beim Chiptuning so verändert und angepasst, dass der Motor die gewünsch-

te Mehrleistung bringt. Der realistische Leistungszuwachs liegt inzwischen in einem

Bereich von 20% -30% der Serienleistung.

Heute kann also jeder Motor, der elektronisch gesteuert wird durch Chiptuning modi-

fiziert werden. Grundsätzlich können sowohl Benzin- als auch Dieselmotoren durch

diese Form des Tunings leistungsfähiger gemacht werden, wobei bei Dieselmotoren

das Bessere Ergebnis erzielt wird.

 

 

Rechtliche Bewertung

 

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Ein Grund für das Erlöschen der Betriebserlaubnis kann nach § 19 Abs. II Satz 2

Nr.2 StVZO dann bestehen, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu er-

warten ist. Grundsätzlich kann davon durch eine Chiptuningmaßnahme nicht ausge-

gangen werden. Hier kommt es speziell auf den Einzelfall an und hängt davon ab um

wie viel Prozent Mehrleistung das Fahrzeug nach dem Tuning verfügt und ob andere

Fahrzeugteile (Bremsen, Reifen etc.) dieser Leistungssteigerung angepasst wurden.

Wird ein Fahrzeug also bsw. von 100PS auf 125PS getunt und die Bremsanlage wird

nicht entsprechend angepasst, ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht

auszuschließen. In einem solchen Fall liegt ein Verstoß gegen §30 Abs. I Nr. 1

StVZO vor.

 

Nach §19 Abs. II S.3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn sich das Abgas-

oder Geräuscheverhalten, durch eine Änderung am Kfz verschlechtert.

Da die Leistungssteigerung beim Chiptuning auf eine erhöhte Kraftstoffzufuhr und

Kraftstoffverbrennung im Motor, in Einzelfällen auch auf eine höhere Drehzahl, zu-

rückzuführen ist, ist davon auszugehen, dass sich das Abgas- und Geräuscheverhal-

ten verschlechtert.

 

 

So kann es auch sein, dass ein Fahrzeug welches Chip getunt ist, die notwendige

Abgasuntersuchung nicht besteht oder sich sogar die Schadstoffklasse des PKW

ändert. In diesem Fall ist zu prüfen ob ein Verstoß gegen das Kraftfahrtsteuergesetz

vorliegt. Ein solcher Verstoß kann jedoch nur bei einer technischen Prüfstelle nach-

vollzogen werden.

Nach §13Abs. I FZV besteht eine unverzügliche Mitteilungspflicht der Zulassungs-

stelle, wenn sich durch entsprechende Änderungen am Fahrzeug das Abgas- oder

Geräuscheverhalten ändert. Wird dieser Mitteilungspflicht nicht nachgekommen er-

lischt die Betriebserlaubnis.

 

Siehe hierzu ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.03.2006:

1. „Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motor-

elektronik eingebaut („Chip-Tuning”), der das Abgasverhalten des Motors verän-

dert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüg-

lich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen ( § 19 Ab-

satz III 1 Nr. 4c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 Absatz I 5 StVZO erteilt

wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen

Dienstes nach § 19 Absatz III 1 Nr. 4a StVZO vorliegt.

2. Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch

nicht automatisch wieder auf. “

 

Grundsätzlich kann man also sagen, dass Chiptuning ein Erlöschen der Betriebser-

laubnis zur Folge hat. Wobei dies in den meisten Fällen auf die Verschlechterung

des Abgas- oder Geräuscheverhalten zurückzuführen ist.

 

Urteil: »Motortuning gefährdet Betriebserlaubnis«

OLG Karlsruhe, Aktenzeichen: 1 U 181/05 \u2013 Urteil vom 24.03.2006

 

Zitat:

Wird ein Fahrzeug also bsw. von 100PS auf 125PS getunt und die Bremsanlage wird

nicht entsprechend angepasst, ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht

auszuschließen. In einem solchen Fall liegt ein Verstoß gegen §30 Abs. I Nr. 1 StVZO vor.

Oha, da werden aber einige jetzt schon ein großes Fragezeichen über dem Haupthaar haben.

Beim CDTI mit 150 PS sind das dann 187,5 PS, die Leistung wird bei vielen Tunern erreicht. Und beim 2.0T mit der für seine Verhältnisse riesigen Bremsanlage liegen wir bei 218,75 PS

Bei den 230PS eines V6 landen wir schlußendlich bei 287,5 PS

Möchte nicht wissen, wieviele Fahrzeuge mit deutlich höherer Leistung aber ohne TÜV rumfahren. Wenn ich mir hier in der Gegend dann einige Prollkisten angucke... :eek:

Scheiß auf die Bremse, hauptsache die Bremssättel sind rot lackiert :D

Naja, muss jeder mit sich selbst und seinem Gewissen ausmachen.

danke für die ausführliche Antwort. Ich lehn mich jetzt mal aus dem Fenster und würde die Ausführungen so interpretieren, dass bei meinem Fahrzeug die BE nicht erlischt, wenn ich mir die OPC Software drauf machen lassen. Weil OPC Bremse hab ich drin und von 250 auf 280PS sind ca. 12%, vor Gericht könnte man sich sicherlich noch 5% Serienstreuung "anrechnen" lassen, bleibt eine Leistungssteigerung von 6% bei einem Fahrzeug das schon ab Werk für 250km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist.

Abgas- und Geräuschverhalten sollten in dem Fall auch nicht ziehen, weil wie schon geschrieben der OPC ja auch die Euro4 schafft und meine AGA ja schon ab Werk 2dB leiser ist als die vom OPC.

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