Motorschaden durch Tuning

Opel Vectra C

Hallo,
da ich mich ein bischen mit Leistungssteigerung befasse, würde ich gern wissen, wie hoch hier die Problemquote derer ist, die aus Erfahrung berichten können!
Mir geht es um die Leistungssteigerung eines 1,9 DTH.

Gruß Vectrant

Beste Antwort im Thema

Also @ Themenstarter, ich glaub du machst hier bissle mehr Panik als du Wissen hast..

Eine "5-Euro-Tuningbox" aus ebay - da könnt man schon auf die Idee kommen sich Gedanken zu machen

Ich schrieb nichts von einer 5€ Box von ebay, ich wüßte aber schon gern woher Du diesen geistigen Nonsens herholst, wer lesen kann ist klar im Vorteil, es sei denn man ist auf konfrontation aus, so wie Du.

Aber is natürlich einfacher einfach mal mit der Faust aufn Tisch zu haun und zu sagen "hey ihr werdet schon alle sehn wie eure Turbos kaputt gehn" - lächerlich.

Wenn ich so etwas lese frage ich mich, ob ich es hier mit einem pubertierenden Jungen zu tun habe, der sich einen Bart ins Gesicht malt um sich mal als ganzer Mann zu Fühlen!

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Zitat:

Original geschrieben von Loner


danke für die ausführliche Antwort. Ich lehn mich jetzt mal aus dem Fenster und würde die Ausführungen so interpretieren, dass bei meinem Fahrzeug die BE nicht erlischt, wenn ich mir die OPC Software drauf machen lassen. Weil OPC Bremse hab ich drin und von 250 auf 280PS sind ca. 12%, vor Gericht könnte man sich sicherlich noch 5% Serienstreuung "anrechnen" lassen, bleibt eine Leistungssteigerung von 6% bei einem Fahrzeug das schon ab Werk für 250km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt ist.
Abgas- und Geräuschverhalten sollten in dem Fall auch nicht ziehen, weil wie schon geschrieben der OPC ja auch die Euro4 schafft und meine AGA ja schon ab Werk 2dB leiser ist als die vom OPC.

Wäre theoretisch denkbar, dass du recht hast. Bleibt lediglich die Frage, ob es was macht, wenn du eine Software benutzt, die keine BE vom KBA hat sondern "nur" ein Gutachten. In selbigen würde sicher drinstehen, dass die Änderung unverzüglich einzutragen ist, sonst erlischt die BE. Da frage auch ich mich, ob diese Aussage im Gutachten tatsächlich die BE erlöschen lassen kann oder ob es nicht so ist, wie du oben beschrieben hast 😕

müsste man mal nen Anwalt fragen wie in dem Fall "unverzüglich" auszulegen ist, im rechtlichen Sinne heißt das ja "ohne schuldhaftes Zögern". Da kann man einerseits so argumentieren, das man sich sofort um nen Termin beim Tüv kümmert, andererseits aber auch, dass man es zur nächsten fälligen HU macht.

Zitat:

Original geschrieben von Loner


müsste man mal nen Anwalt fragen wie in dem Fall "unverzüglich" auszulegen ist, im rechtlichen Sinne heißt das ja "ohne schuldhaftes Zögern". Da kann man einerseits so argumentieren, das man sich sofort um nen Termin beim Tüv kümmert, andererseits aber auch, dass man es zur nächsten fälligen HU macht.

Nein, das ist zu lange! Das bedeutet in der Tat, ohne Verzögerung. Sprich, du solltest den Termin zur Abnahme schon haben, wenn die Änderung gemacht wird. Ich denke, hier sind vielleicht zwei Wochen noch zu akzeptieren, mehr aber sicher nicht. Denn in der Zeit wird jeder in der Lage sein, einen Termin wahrzunehmen. Und wenn du krank wirst, dann verzögerst du ja unverschuldet.

Zitat:

Original geschrieben von Schland



Zitat:

Original geschrieben von Loner


das EDS mit den Gutachten nicht um sich wirft ist klar, immerhin nehmen die ja auach 50€ extra fürs Gutachten und ich hab auch leider noch keines gesehen.
EDS hat das schon so gemacht, dass man mit dem Gutachten nur das entsprechende Fahrzeug eintragen kann. Bringt dir also nix, würde ich dir mein Gutachten zur Verfügung stellen!

Das ist so nicht ganz richtig, das Gutachten ist nicht Fahrzeug gebunden!

Loner könnte mit deinem Gutachten nichts anfangen, doch wenn Loner sich ein Gutachten mit Typschild bei EDS besorgt, dann wäre es überhaupt kein Problem mit der Abnahme.
Würde so oder so nicht gehen, Loner fährt ja einen 2,8er und keinen 1,9er!😁

Man muss lediglich ein Typschild auf dem Schlossträger kleben, welches eine Seriennummer hat und mit dem im Gutachten befindlichen Typenschild überein stimmen muss.

Das einzige wo man einem ein Strich durch die Rechnung mach könnte, wäre der Einbaunachweis den man laut Gutachten vorlegen muss.

Ich konnte den Einbau (Programmierung) durch das IPF auch nicht belegen, habe dem Tüv aber erklärt wie ich die Software aufgespielt habe. 🙂

Gruß Jan

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Zitat:

Original geschrieben von Loner


müsste man mal nen Anwalt fragen wie in dem Fall "unverzüglich" auszulegen ist, im rechtlichen Sinne heißt das ja "ohne schuldhaftes Zögern". Da kann man einerseits so argumentieren, das man sich sofort um nen Termin beim Tüv kümmert, andererseits aber auch, dass man es zur nächsten fälligen HU macht.

Du gibst Dir die Antwort doch schon selbst. Wenn Du bis zur nächsten fälligen HU wartest, handelst Du ja schon mit "schuldhaftem Zögern".

Hallo, noch mal was zu der Sache mit dem Eintragen in die Papiere.

K E I N Prüfer dieser Welt (egal ob Dekra/ oder TÜV) wird dir die Leistung egal von welchem Hersteller auch immer ob mit oder ohne Teilegutachten eintragen wenn nicht ein LEISTUNGSDIAGRAM mit vorher UND Nachhermessung vorliegt!!!
Teilegutachten natürlich vorausgesetzt und wenn die Leistungsteigerung dann noch über die 10% geht, kann er dich noch mit der Bremsanlage ärgern.

Grüße Karsten

Wenn das so ist, würde ich nicht mehr über Chiptuning nachdenken. Für mich kommt nur eine Tüv-Variante in Frage. Wie sieht es denn hier aus, kann hier niemand mit einem Erfahrungsbericht eines eingetragenen Tunings berichten. Was Karsten hier schreibt klingt für mich absolut plausibel. Wenn dem Tüv kein Istzustand vorliegt kann er auch nichts eintragen.

@Jan

Ich nehme an, bei EDS wird die Nummer auf dem Aufkleber dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem Gutachten, dass dadurch wiederum dem Fahrzeug zugeordnet ist (es reicht, wenn die Nummer aufgeklebt ist und somit individuell zu dem Fahrzeug gehört) entsteht m.E. eine Urkunde. Eine zusammengesetzte Urkunde, genau wie Kennzeichen und Fahrzeugschein eine sind. Somit gehört DAS Gutachten zu DEM Fahrzeug 😉

Zitat:

Original geschrieben von karsten21


Hallo, noch mal was zu der Sache mit dem Eintragen in die Papiere.

K E I N Prüfer dieser Welt (egal ob Dekra/ oder TÜV) wird dir die Leistung egal von welchem Hersteller auch immer ob mit oder ohne Teilegutachten eintragen wenn nicht ein LEISTUNGSDIAGRAM mit vorher UND Nachhermessung vorliegt!!!
Teilegutachten natürlich vorausgesetzt und wenn die Leistungsteigerung dann noch über die 10% geht, kann er dich noch mit der Bremsanlage ärgern.

Grüße Karsten

Schmarr'n und dennoch hast du recht. Guck mal, was auf dem Gutachten steht! Und jetzt rate mal, was passiert, wenn das Gutachten erstellt wird. Na, dämmerts?

@Schland, das glaube ich wiederum nicht, dass die Nummer irgendwo registriert und auf das Fahrzeug bezogen ist.

@karsten21, wie kommst du auf so eine Aussage? Ich haben in meinem obigen Thread ein Gutachten mit angehängt, vielleicht liest du es dir erst mal durch und stellst hier nicht irgendwelche Behauptungen auf.

Mein Vectra war nie auf einem Leistungsprüfstand gewesen und mir wurde die Leistungssteigerung ohne Vorlage einer Leistungsmessung eingetragen.
Bei vielen anderen wurde es auch so gemacht, da bin ich keine Ausnahme, ansonsten würde doch im Gutachten diese Auflage stehen.

Gruß Jan

Zitat:

Original geschrieben von Janer110680


@Schland, das glaube ich wiederum nicht, dass die Nummer irgendwo registriert und auf das Fahrzeug bezogen ist.

dann wäre die Seriennummer ja sinnlos. Und das kann ich mir wiederum nicht vorstellen. In Abschnitt II des Gutachten heißt es im Teil "Art der Kennzeichnung" dass es der gleiche Aufkleber, der im Gutachten vorhanden ist, auch am Fahrzeug anzubringen ist.

Und da Arno ja selbst sagte, jedes IPF passt nur auf das Fahrzeug, für das es bestellt wurde (Fingerabedruck) Daher nehme ich an, dass alles irgendwie miteinander verknüpft ist.

Aber egal. Fakt ist, ein "anderer" kann mit dem Gutachten eben nix anfangen.

Zitat:

@karsten21, wie kommst du auf so eine Aussage? Ich haben in meinem obigen Thread ein Gutachten mit angehängt, vielleicht liest du es dir erst mal durch und stellst hier nicht irgendwelche Behauptungen auf.

Mein Vectra war nie auf einem Leistungsprüfstand gewesen und mir wurde die Leistungssteigerung ohne Vorlage einer Leistungsmessung eingetragen.
Bei vielen anderen wurde es auch so gemacht, da bin ich keine Ausnahme, ansonsten würde doch im Gutachten diese Auflage stehen.

Gruß Jan

Zitat:

Original geschrieben von karsten21


Hallo, noch mal was zu der Sache mit dem Eintragen in die Papiere.

K E I N Prüfer dieser Welt (egal ob Dekra/ oder TÜV) wird dir die Leistung egal von welchem Hersteller auch immer ob mit oder ohne Teilegutachten eintragen wenn nicht ein LEISTUNGSDIAGRAM mit vorher UND Nachhermessung vorliegt!!!
Teilegutachten natürlich vorausgesetzt und wenn die Leistungsteigerung dann noch über die 10% geht, kann er dich noch mit der Bremsanlage ärgern.

Grüße Karsten

Doch, der Stammtisch-Prüfer, der den Tuner kennt 😁

Frage an alle die die EDS Phase 1 haben eintragen lassen, wurde die Seriennummer vom Aufkleber berücksichtigt? Musste der Aufkleber am Auto angeklebt sein? Oder schauen die nur nach der Übereinstimmung von Fahrzeugdaten und ABE bzw. Gutachten Nummern?

Das interessiert mich deshalb, weil mein Vectra demnächst auch eine Ph1 bekommen soll, falls ich mich mit EDS über den Preis für die Erweiterungslizenz für das 2. Fahrzeug einigen kann...

Vom Gutachten habe ich schon eine Original Version. Wenn das nicht mit der Seriennummer direkt auf die Fahrgestellnummer vom jeweiligen Fahrzeug eingetragen wird reicht mir ja ein Gutachten.

Bei meinem Vectra-C Caravan ist eh diesen Monat die 1. HU fällig. Ich denke ich werde das Gutachten einfach mal mitnehmen und fragen wie das damit dann abläuft.

Gruß

MW1980

Kannst du mit dem IPF überhaupt ein zweites Fahrzeug ohne weiteres tunen, wenns EDS nicht freigibt??

Dazu braucht man natürlich eine 2. Tuninglizenz von EDS. Ich nehme an, der Zugang zum Steuergerät ist codiert und dieser Code wiederum irgendwie über die Fahrgestellnummer festgelegt. Egal ob mit IPF oder Tech 2 ohne Fahrgestellnummer und entsprechende Codes gibt es keinen Zugang zum Steuergerät. Der Flashvorgang geht grundsätzlich nur über die Fahrgestellnummer.

Für mich stellt sich einfach die Frage ob den Sachverständigen der EDS Seriennummernaufkleber auf dem Gutachten interessiert oder nicht. Es stellt sich für mich weiterhin die Frage ob das Gutachten in Verbindung mit dem IPF Flasher überhaupt gilt weil im Gutachten von einer Kennzeichnung des Steuergeräts mit einer EDS Seriennummer die Rede ist. Dann müsste natürlich im Umkehrschluß auch sichergestellt sein, dass der Besitzer den Softwarestand nicht beliebig verändern kann was mit dem IPF Flasher bekanntlich kein Problem ist.

Deshalb auch noch einmal meine Frage, hat einer von Euch das Tuning (in Verbindung mit dem IPF) eintragen lassen und wie hat der Prüfer reagiert? Oder wird für die Eintragung eine Bestätigung von EDS benötigt dass speziell der Softwarestand aus dem Gutachten aufgespielt wurde?

Gruß

MW1980

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