Motorschaden aufgrund defekter Wasserpumpe Gewährleistung?
Hallo zusammen
Ich hab am 2.5 einen Opel Tigra km 130000 bei einen Händler gekauft gekauft
Nach gut einem Monat nur ca 900km gefahrener Leistung ist er mir am 10.6 liegen geblieben
Es ereignete sich wie folgt
Nach ca 100kn Autobahnfahrt habe ich plötzlich bemerkt dass das Auto kein Gas mehr angenommen hat, daraufhin bin ich auf den rechten Seitenstreifen angehalten. Als ich stand stieg Dampf unter der Motorhaube auf und ich habe den Motor ausgestellt und die Motorhaube geöffnet. Daraufhin sah ich das das Kühlwasser kochte.
Ich habe den ADAC kontaktiert und mich in die Werkstatt abschleppen lassen.
Zu dem Zeitpunkt hatte ich den Wagen ca 5 Wochen in meinen Besitz und bin damit ca 900 km gefahren.
In der Werkstatt wurde mir gesagt das der Anlasser sich dreht jedoch der Motor nicht angeht. Die Werkstatt hat eine Kompressionsprüfung durchgeführt und festgestellt das auf keinen Zylinder eine Kompression vorliegt.
Laut Aussage des Werkstatt Meisters handelt es noch um einen Motorschaden der in Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, innerhalb der ersten 6 Monate ohne Beweisführung liegt, und somit der Händler zu regeln hat.
Die Ursache ist vermutlich eine Defekte Wasserpumpe
Der Kaufpreis lag übrigens bei 2500 also quasi wirtschaftlicher komplett Schaden
Da ich jedoch keine Rechtsschutz habe wollte ich mal fragen bevor ich Klage wie es hier gesehen wird.
Bin ich im Recht und habe Anspruch auf Reparatur oder Rücknahme
Vielen Dank Jenny
13 Antworten
Es könnte sein das der Laden einen günstigen gebrauchten Motor organisiert und einbaut....
Ich würde halt erstmal mit der Werkstatt reden was die für eine Lösung anbieten...
Da dies hier ein Problemforum ist, beinhaltet es auch keine professionelle Rechtsberatung. Somit wirst du vielleicht Tipps und Kniffe erhalten die dir möglicherweise gefallen, dir aber rechtlich nichts bringen.
Somit bleibt nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, wenn der Händler sich weigert. Suche mal im Internet nach Erstberatung und Kosten.
Ohne Rechtsanwalt gibt das Kein!
Wo hast du gekauft?Bei Serkan und Abdul?
Ähnliche Themen
Schreibe den Händler per Einschreiben an, das im Rahmen der Gewährleistung, er den Wagen zu reparieren hat. (Nicht unbedingt diese Wortwahl). Wenn er darauf nicht reagiert, musst du wohl zum Anwalt.
(Nur ein Vorschlag, ist keine Rechtsberatung meinerseits)
Warum soll eigentlich der Händler für den Motorschaden geradestehen, der infolge einer defekten Wasserpumpe entstanden sein soll?
Warum wurde nicht beim Fahren erkannt, dass die Kühlmitteltemperatur viel zu hoch war?
Zitat:
@Kaiser Wilhelm schrieb am 13. Juli 2024 um 14:54:18 Uhr:
Warum soll eigentlich der Händler für den Motorschaden geradestehen, der infolge einer defekten Wasserpumpe entstanden sein soll?
Warum wurde nicht beim Fahren erkannt, dass die Kühlmitteltemperatur viel zu hoch war?
@Kaiser Wilhelm
Man bemerkt es nicht bzw. kaum bis es zu spät ist, wenn der Kunststoffstutzen bricht oberhalb der Wasserpumpe.
Daneben befindet sich der Temperaturfühler.
Das ist vielen schon passiert, beim Bruch, das der Motor überhitzt.
Hier auf Pos. 16 und war am Anfang aus Kunststoff und wurde geändert auf Messing, wegen der Brüche.
https://opel.catalogs-parts.com/?...
https://www.der-ersatzteile-profi.de/.../...-fuer-wasserpumpe-a6402799
Bei mir gab es einen ähnlichen Fall , Händler weigerte sich , ich hatte keine Rechtschutz und hätte klagen müssen ,was direkt mehrere Tausend gekostet hätte ( laut Erstgespräch Anwalt)
hab's am Ende dann leider aus eigener Tasche repariert
Das Fahrzeug war aber mehr wert als deins ,bei 2500€ sehe ich da wenig Chancen / keinen Sinn
Rechtlich kann ich dazu sagen:
Der Händler haftet 2 Jahre für Sach- und Rechtsmängel, die bei Gefahrübergang (Lies: Bei Kauf/Übergabe) vorlagen. Vertraglich kann das auf 1 Jahr verkürzt werden, aber Gewerbliche können das NICHT ausschließen. Auszugehen ist, dass das Auto frei von Sachmängeln ist, wenn es den objektiven Anforderungen genügt. Innerhalb des ersten Jahres nach Kauf gilt die Vermutung, dass der Mangel bereits vorlag. Der Händler ist dabei in der Beweispflicht. Er hat zu beweisen, dass das nicht kaputt war und der Mangel erst nach Gefahrübergang eingetreten ist.
Auf Deutsch: Hast du die Karre fahrbereit, soweit in normalen, gebrauchten Zustand und ohne Kenntnis von diesem Mangel vom Hof gefahren, dann hat der Händler auch dafür zu sorgen, dass die Kiste jetzt wieder läuft. Dass er sich dabei nicht in der Haftung sieht, kann dir relativ egal sein, er wird das auch wissen. Setz selbst eine angemessene Frist (ca. 2-3 Wochen) und geh zu einem Anwalt deines Vertrauens. Chancen für dich sind gut, dass du es repariert bekommst oder zurücktreten kannst und es dein Geld zurück gibt (+ ggf. Schadensersatz für die Werkstattkosten, abzüglich deiner bisher gefahrenen Kilometer)
Keine verbindliche Rechtsberatung.
Zitat:
@Kaiser Wilhelm schrieb am 13. Juli 2024 um 14:54:18 Uhr:
Warum soll eigentlich der Händler für den Motorschaden geradestehen, der infolge einer defekten Wasserpumpe entstanden sein soll?
Warum wurde nicht beim Fahren erkannt, dass die Kühlmitteltemperatur viel zu hoch war?
Stichwort: Weiterfresserschaden
Fällt der Schaden unter die Händlergarantie, ist die Höhe des Schadens und die Höhe der Anwaltskosten Zweitrangig.
Beide Kosten trägt nach einem Rechtsstreit der Verkäufer, denn er gab die Gebrauchtwagen Garantie.
Leider scheuen viele Käufer von Gebrauchtwagen einen Rechtsstreit mit dem Gebrauchtwagenhändler.
Das ist immer sehr Gut für den Verkäufer, jedoch zum Nachteil des Käufers.
In erster Linie ist es Sache des Verkäufers, den Wagen auf versteckte Mängel zu Prüfen und nicht die des Käufers, da zählt auch nicht die Floskel, gekauft wie gesehen, es sei denn der Verkäufer hat den Käufer über den Mangel Informiert und der Mangel steht auch im Übergabeprotokoll, mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, es bedarf immer der Schriftform, so kenne ich das.
Gruß Karl
Deshalb verkaufen viele Händler alte Autos lieber in den ,,Export,, um keine Gewährleistung geben zu müssen. Meistens reicht ein Brief vom Anwalt um den Verkäufer zum handeln zu bewegen. Aber immer zuerst ein persönliches Gespräch mit dem Händler, wenn der nicht einlenkt kann man ihm mitteilen, einen Juristen einzuschalten. Viel Erfolg