Motorschaden 535d !!!Was nun?
Hallo Leute,
hatte gestern einen Motorschaden an meinem 535d, Bj 3/12 bei 129.100 km.
Das Auto habe ich am 29.7.16 also vor knapp 2 wochen erworben bei einem BMW Vertragshändler.
Sie werden jetzt versuchen bei BMW einen Kulanzantrag zu stellen für einen neuen Motor.
Theoretisch habe ich doch eigentlich 14 Tage Rücktrittsrecht oder?
Angenommen ich möchte das Auto behalten, neuer Motor ist sagen wir mal drinn.
Dann kommt mit Sicherheit der Turbo... Später das Getriebe... Und und.
Was würdet Ihr machen?
Mich kotzt die Situation gerade dermasen an! So lange gespart für NICHTS UND WIEDER NICHTS.
Ich bedanke mich um eure Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@FredMM schrieb am 10. August 2016 um 13:32:29 Uhr:
Das ist ja kein 530 (3Liter) sondern ein 535. Diese Motoren sind bekannt dafür, dass sie gerne hochgehen. Die 530 sind die robusten Motoren. Da habe ich noch nie etwas über Motorschäden gelesen oder gehört.Beim 535 gibts gerne Probleme mit den Pleuelschrauben die sich lösen.
Das ist ja mal wieder eine sehr scharfsinnige und total falsche Aussage Deinerseits. Was ist ein 535d Deiner Meinung nach denn ansonsten, wenn es kein 3 Liter Diesel ist ? Die Zeiten als man aus der Bezeichnung auf den Hubraum schließen konnte sind doch schon zig Jahre vorbei bei BMW.
Und woher kommt denn Deine Behauptung, die Motoren der 535er würden gerne hochgegen - hast Du dazu irgendwelche belastbaren Zahlen, oder findet sich eine Unmenge von entsprechenden Threads hier im Forum oder anderswo - natürlich nicht ?!
Dein Hass auf alles wo BMW draufsteht, und das ständige Schlechtmachen dieser Baureihe, ohne jemals belastbare Belege beizubringen, nervt nur noch alle Mitleser hier - lass es doch einfach bleiben !
308 Antworten
Moin,,
@Serxo19 , eines möchte ich Dir zum Glauben an BMW wiedergeben! Ich fahre jetzt den 3.ten 535D, und bei mir gab es weder Motorenprobleme noch ist meine Automatic "explodiert" Alle 2.Vorgänger liefen 290Tsd - 350.000KM problemlos! Daher hast Du einfach nur Pech gehabt, und lasse Dich nicht von gefrusteten (Fred) BMW Fahrern den Motor etc. schlecht reden. Denke dran, dafür bekommst Du jetzt einen Motor der bei 0 . KM anfängt! Was den Kilometerstand betrifft, wird der Motortausch in einem Heft/Check vermerkt bei welchen Stand er getauscht wurde! Am Kilometerzähler wird nichts geändert.
Also Leute, hier ein Update:
Der Wagen bekommt einen neuen Motor und zwei neue Turbolader und die Aggregate werden ebenfalls erneuert. Das Ganze wird circa 23.000 € kosten, die Gebrauchtwagen Versicherung wird 80 % davon übernehmen. Die restlichen 20 % Hat der Käufer mir ein Anzeichen gemacht dass ich selber eventuell dafür aufkommen muss was ich aber nicht einsehe. Auch hat er angedeutet, dass BMW die Summe in € wieder zurück bezahlen und das Auto zurück kaufen kann. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll ob ich einen Anwalt einschalten soll oder nicht weil ich möchte den Wagen wieder repariert zurück haben ohne dass ich etwas drauf zahlen muss. Ob ich anwaltlich einen Anspruch darauf habe das weiß ich natürlich jetzt auch nicht es kann ja sein dass BMW sagt nein entweder Rückabwicklung oder ich muss die 20 % selber aufkommen dann habe ich ein Problem das sind gschwind mal so xxx Euro!
Übrigens: Kulanz hat fehlgeschlagen.
Was jetzt?
Zitat:
@Serxo19 schrieb am 12. August 2016 um 18:47:18 Uhr:
Also Leute, hier ein Update:
Der Wagen bekommt einen neuen Motor und zwei neue Turbolader und die Aggregate werden ebenfalls erneuert. Das Ganze wird circa 23.000 € kosten, die Gebrauchtwagen Versicherung wird 80 % davon übernehmen. Die restlichen 20 % Hat der Käufer mir ein Anzeichen gemacht dass ich selber eventuell dafür aufkommen muss was ich aber nicht einsehe. Auch hat er angedeutet, dass BMW die Summe in € wieder zurück bezahlen und das Auto zurück kaufen kann. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll ob ich einen Anwalt einschalten soll oder nicht weil ich möchte den Wagen wieder repariert zurück haben ohne dass ich etwas drauf zahlen muss. Ob ich anwaltlich einen Anspruch darauf habe das weiß ich natürlich jetzt auch nicht es kann ja sein dass BMW sagt nein entweder Rückabwicklung oder ich muss die 20 % selber aufkommen dann habe ich ein Problem das sind gschwind mal so xxx Euro!
Übrigens: Kulanz hat fehlgeschlagen.Was jetzt?
Anwalt. Da würde ich eigentlich nicht mehr rumeiern, die lassen dich sonst am ausgestreckten Arm verhungern.
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Zitat:
@Serxo19 schrieb am 12. August 2016 um 18:52:00 Uhr:
Ich habe angst das es heist, entweder Rückabwicklung oder 20% selber zahlen!
Achh man...
Soll sich dein Anwalt kümmern.
bei Rückabwicklung wirst Du wirtschaftlich (nicht emotional) in die Ausgangsposition versetzt.
das ist, neutral gesehen, nicht unfair
Ja, da "könnte" er günstiger davonkommen und wenn nur eine KM pauschale berechnet wird (was er bis jetzt gefahren ist)
Zitat:
@FredMM schrieb am 12. August 2016 um 18:59:37 Uhr:
Ja, da "könnte" er günstiger davonkommen und wenn nur eine KM pauschale berechnet wird (was er bis jetzt gefahren ist)
ich denke bei der Nutzungsentschädigung würde Kulanz gezeigt werden
Zitat:
@Peppino101 schrieb am 11. August 2016 um 19:19:54 Uhr:
Zitat:
@MDuprau schrieb am 11. August 2016 um 17:21:46 Uhr:
Laut Wiki sind alle BMW F1x 535d ab Baujahr 09/2011 mit xDrive, deswegen ging ich davon aus.Totaler Quatsch, ganz einfach mal in den Konfigurator gehen und sich vom
Gegenteil überzeugen, bevor man diesem WiKi-Irrglauben aufsitzt.
So wie ich das deute bei Wiki , kam das X-Drive 09/2011 optional hinzu beim 535d
Ich würde auch der Rückabwicklung zustimmen und nach einem anderen Fahrzeug Ausschau halten.
Den ein Unwohles Gefühl wird wohl immer bleiben
Okay, verfahrene Situation.
- Wenn dir der Händler zusichert, dass du den kompletten Kaufbetrag zurückerstattet bekommst, würde ich nicht lange zögern und mir ein neues Fahrzeug zulegen.
- kommt der Händler auf die Idee, bei der Rückgabe ein erhebliches Nutzungsentgelt und Werkstatt/Diagnosekosten abzuziehen, wäre ein Anwalt die beste Idee
- lässt du den Wagen instandsetzen und es wird ein nagelneuer Motor samt Aggregate/Elektronik/Turbos etc. eingebaut, steigert sich der Wert des Fahrzeugs. 4600,- € "Selbstbeteiligung" klingt nicht so unfair. Lässt der Händler mit sich reden und sichert dir einen Aufpreis von 3500,- € (vllt. auch 4.000, kenne deine finanzielle Situation nicht....) wuerde ich diese Option ziehen. Allerdings NUR wenn das der Maximalbetrag ist und keine sonstigen Spaesse dazukommen.
Hast du ein paar Daten zu dem Fahrzeug?
Kaufpreis, Laufleistung bei Kauf, Baujahr, Vorbesitzer,Unfallfrei, ehemaliger UPE (=Listpreis)?
HTH, Jack
Zitat:
@jackhollister schrieb am 12. August 2016 um 19:24:09 Uhr:
- kommt der Händler auf die Idee, bei der Rückgabe ein erhebliches Nutzungsentgelt ....wäre ein Anwalt die beste Idee
Ja was heißt schon erheblich...
Das steht dem Händler zu.
Ich denke so um die 30 Cent/Kilometer sind da auf jeden Fall fällig.
MfG
Eigentlich gibt es nichzs zu befürchten. Habe mit meinem Anwalt gesprochen.
Laut BGB 437 müssen Sie den Schaden komplett ausgleichen!
Evtl. auf Kaufpreisminderung bestehen! Dann werde ich sicherer 0 auf 0 rauskommen und habe mein Auto!
Lass das den Anwalt machen, find ich ein starkes Stück vom Händler dir 20% zu berechnen vom Gesamtschaden, nach dem Motto wir versuchen es und schauen was passiert.
Nach der Abwicklung würde ich da keinen Fuss mehr in diesen Laden reinsetzen...