Motorschaden 3.0TDI Garantie
Hallo,
ich habe ein dickes Problem. Ich habe im Dezember 2010 ein Auto gekauft, das seit dem zwei mal in der Werkstatt war, einmal wegen der Drallklappe des Turboladers, 500km nach kauf def. und nach weiteren 5000km war der Turbolader def..
Das erste mal wurde der Turbolader so erneuert, da das Auto noch das halbe Jahr Händlergewährleistung hatte, beim zweiten mal lief es über die Ersatzteilgarantie, weil es das selbe Teil war.
Jetzt, 7 Monate nach Kauf hat das Auto einen Motorschaden, kosten 14.000€, wovon ich 7000€ tragen soll, da das Auto noch Garantie hat.
Was kann ich machen, ich sehe nicht ein kampflos 7000€ auf den Tisch zu legen.
Nützt ein Gutachten was? Das Auto hat ja immer Probleme gemacht seit dem ich es gekauft habe. Aber jetzt müsste ich ja beweisen das der Fehler schon da war als ich das Auto gekauft habe.... :-(
Der Fehler ist diesmal das der Motor keinen Öldruck mehr hat.
wäre dankbar für schnelle Hilfe
15 Antworten
ICh nehme an das du das Auto privat gekauft hast oder?
Wenn ja könnte es schwierig werden zu beweisen das da schon bei vorgänger was defekt war.
Also ich habe das Auto von einem Audi Zentrum gekauft. Scheckheft gepflegt. Alle Inspektionen wurden sogar in diesem Haus gemacht.
Ich habe es aber als Privatperson gekauft, wenn du das meinst?
Zitat:
Original geschrieben von Ansauger
Also ich habe das Auto von einem Audi Zentrum gekauft. Scheckheft gepflegt. Alle Inspektionen wurden sogar in diesem Haus gemacht.
Ich habe es aber als Privatperson gekauft, wenn du das meinst?
hi, ich wollte wissen ob du es von einem priaten verkäufer gekauft hast. aber wenn du das fahrzeug in einem audi zentrum gekauft hast müssen die ja mindestens 1 jahr garantie geben.
Hier habe ich mal einen ausschnitt aus auto-motor-sport.de da haben die was über gebrauchtwagen garantie geschrieben
Was bringt eine Gebrauchtwagen-Garantie?
Da in den Bedingungen festgelegt ist, wie viel in welchem Schadensfall gezahlt wird, bringt sie vor allem Klarheit. Außerdem werden die Kosten in der Regel von einer Versicherung übernommen. Bei der Sachmängelhaftung muss der Verkäufer zahlen. Entsprechend hartnäckig verweigern manche daher die Anerkennung des Schadens.
Ist man mit einer Garantie also immer fein raus?
Das hängt von den Bedingungen ab. Die Bandbreite reicht von großzügigen Verträgen, bei denen auch Verschleißteile wie Reifen oder Bremsen mit eingeschlossen sind, bis hin zu umfangreichen Ausschlüssen. Beliebt sind abhängig von Alter oder Laufleistung gestaffelte Einschränkungen. Da kann es dann schon einmal passieren, dass bei mehr als 100 000 Kilometern auf dem Tacho nur noch 40 Prozent der Reparaturkosten übernommen werden und diese obendrein auch noch bei 2.000 Euro gedeckelt sind. Wenn man bedenkt, dass bei einem Motorschaden schnell 5.000 Euro Reparaturkosten entstehen, ist das also nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Musst du also mal im vertrag nachschauen was das Audi zentrum dazu geschrieben hat
Garantie müssen die keine geben, Gewährleistung jedoch schon.
Garantie ist eine freiwillige Sache. Es ist aber gut möglich, dass ein Audi-Zentrum ne Gebrauchtwagengarantie gibt.
Ähnliche Themen
Eine Garantie besteht ja, nur soll ich da 60% zuzahlen.
Ich möchte ja wenig bis gar nichts bezahlen. Es ist ja so das dass Auto immer was hatte seit dem ich es besitze.
Mir drängt sich der Verdacht auf das ein schwerwiegendes Problem besteht, seit dem ich das Auto habe und das ganze immer mit "billigen" Lösungen repariert wurde bis ich aus den sechs Monaten Händlergewährleistung raus bin.
Es gab am Anfang auch ein Problem mit der Garantie, ein Zahlendreher ist in der Fahrgestellnummer der Garantie.
Wenn man eine Garantie mit meiner Fahrgestellnr. such kommt man auf einen VW Passat....
Irgendwie ist das alles nicht ganz sauber. Kann man solche Kaufverträge anfechten, wenn die Garantienummer nicht passt....oder ist irgendwas anderes möglich?
Zitat:
Original geschrieben von Ansauger
Eine Garantie besteht ja, nur soll ich da 60% zuzahlen.Ich möchte ja wenig bis gar nichts bezahlen. Es ist ja so das dass Auto immer was hatte seit dem ich es besitze.
Mir drängt sich der Verdacht auf das ein schwerwiegendes Problem besteht, seit dem ich das Auto habe und das ganze immer mit "billigen" Lösungen repariert wurde bis ich aus den sechs Monaten Händlergewährleistung raus bin.Es gab am Anfang auch ein Problem mit der Garantie, ein Zahlendreher ist in der Fahrgestellnummer der Garantie.
Wenn man eine Garantie mit meiner Fahrgestellnr. such kommt man auf einen VW Passat....Irgendwie ist das alles nicht ganz sauber. Kann man solche Kaufverträge anfechten, wenn die Garantienummer nicht passt....oder ist irgendwas anderes möglich?
Das Klingt alles etwas merkwürdig vorallem für eine Audi niederlassung. Aber ich denke das du da nicht so viele chancen hast etwas anzufechten. Die Rechtsanwalt kosten Gutachten usw. würden unmengen an geldern verschlucken.
Bist du in einer Rechtsschutzversicherung? Glaube adac bietet das für ein auto an . Da könnte an sich auch mal erkundigen
Kurz gesagt:
Die sind im Recht und du gekniffen.
Aber:
Wenn du nachweisen könntest, dass der Motorschaden auf Grund eines bestehenden Vorschadens entstanden ist würde es in die Gewährleistung fallen.
Dieser Nachweis ist aber schwierig und auch mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Ohne Rechtsschutz würde ich das nicht wagen. Im Falle eines Gerichtsentscheids gegen Dich (oder auch nur bei Schadensteilung) bleibts du dann auf (fast) allen Kosten sitzen.
Eine Verkehrsrechtschutz ist hier auch sinnlos weil es eine Vertragssache ist. Du brauchst also einen privaten Rechtsschutz und nicht die "fürs Auto" wie mein Vorredner schrieb.
Bleibt noch der Ausweg freundlich nach Kulanz zu fragen... Also auf die Knie und Bettelbriefe an Audi...
Diesen Weg würde ich erst mal versuchen dann kannst ja immer noch den Rechtsweg nehmen.
Rechtsweg? Es wurde doch gesagt das der Schaden durch mangelnden Öldruck entstanden ist. In seinen Garantiebedingungen wird stehen das er 60% bei diesem Bauteil (Motor/Antrieb) zuzahlen muss.
In meinen Augen könnte man wie beschrieben die Kulanzsache angehen.
Ach ja, da vorher die Privatkaufgeschichte angesprochen wurde: da ist es piepegal ob ein Schaden schon beim Verkauf bestanden hat. Als Privatverkäufer darf man nur keine falschen Aussagen treffen. Da kann ich nicht sagen Schaden X bestand schon - also geb ich den Wagen zurück.
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Rechtsweg? Es wurde doch gesagt das der Schaden durch mangelnden Öldruck entstanden ist. In seinen Garantiebedingungen wird stehen das er 60% bei diesem Bauteil (Motor/Antrieb) zuzahlen muss.
Naja aber mangelnder Öldruck ist ja nicht die eigentliche Schadensursache sondern auf Grund eines Defektes aufgetreten..
Zum Beispiel Ölpumpe.. Und der fehlende Öldruck hat dann den Motor hingerafft..
Wenn der Schaden an der Pumpe aber schon da war greift die Gewährleistung..
Das war jetzt nur ein Beispiel und selbst hier sieht man wie schwierig der Nachweis sein würde..
Danke für eure Beiträge.
Bei Audi habe ich schon gebettelt habe ich schon bei audi, den tipp hatte mir der Audipatner vor Ort gegeben er wunderte sich das dass Autohaus bei dem ich den Audi gekauft hatte nicht gegeben hat. Er sagte das in solchen fällen die Chance groß ist auf eine Sonder Kulanz oder Garantie wie er das genannt hat.
Weiter ist mir aufgefallen das beim liegenbleiben überhaupt keine Ölkontrollleuchte oder irgendwas in Richtung Öldruck an war, sondern nur die Vorglüh Lampe geblinkt hat.
Und jetzt soll er in der Werkstatt keinen Öldruck haben....
Zitat:
Original geschrieben von Ansauger
Danke für eure Beiträge.
Bei Audi habe ich schon gebettelt habe ich schon bei audi, den tipp hatte mir der Audipatner vor Ort gegeben er wunderte sich das dass Autohaus bei dem ich den Audi gekauft hatte nicht gegeben hat. Er sagte das in solchen fällen die Chance groß ist auf eine Sonder Kulanz oder Garantie wie er das genannt hat.Weiter ist mir aufgefallen das beim liegenbleiben überhaupt keine Ölkontrollleuchte oder irgendwas in Richtung Öldruck an war, sondern nur die Vorglüh Lampe geblinkt hat.
Und jetzt soll er in der Werkstatt keinen Öldruck haben....
lese mal bitte deine ersten sätze...😁
Der Motorschaden soll davon kommen, das die Injektionsdüsen defekt waren, sie haben nach getropft, dadurch hat sich das Öl verdünnt. Irgendwann soll dann der Öldruck nicht mehr gepasst haben.
Kann das so passieren?
Vor allem weil ich ja auch keine Meldung über den Öldruck bekommen habe.
Das gute an der ganzen Sache ist das ich eine Audi Sonderkulanz bekommen habe, die übernehmen 70% der Kosten. Von den 30% die über bleiben muss ich dann noch 60% bezahlen, dank meiner Garantie.
Gruß
Moin,
ja, Ölverdünnung ist bei manchen Fahrzeugen ein Thema...allerdings sollte er doch vor 7 Monaten, also vor dem Kauf neues Öl bekommen haben ? Wieviel bist Du denn seit dem gefahren ? Es müsste ja schon einiges an Diesel im Öl sein, damit der Öldruck zusammenbricht.
Aber, wenn Du jetzt noch rund 2500 zuzahlen sollst, würde ich darauf eingehen.....
Die Gewährleistung beträgt zwar 1 Jahr, jedoch gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, d.h. Du musst im Zweifelsfall nachweisen, dass der zum Schaden führende Fehler schon bei Kauf vorlag. Das dürfte schwer sein.....also zahlen und über das neue Maschinchen freuen...
Gruß
Uwe
Danke für den Tipp, genau so werde ich es machen.
Ich bin rund 7000km gefahren. Ich kann aber nicht sagen wie lange die Injektoren schon defekt waren.
Könnte man da evtl. noch was erreichen, mit einem Gutachter? Der Turbo war ja auch schon mal defekt. Das lag ja vielleicht auch daran.
Gruß