Motorschaden 2.0 TDI nach 74000 Km!!! und ABT Tuning

Audi A6 C6/4F

Hallo,
heute gabs nen Supergau:
180 auf der Autobahn, plötzlich Meldung im FIS: Bitte Öldruck prüfen. Ich sofort rechts auf den Standstreifen, etwas Öl nachgefüllt (war aber genug drin), wollte weiterfahren, wieder die gleiche Meldung. Danach ADAC gerufen, er konnte nichts feststellen und hat mich zum nächtsen Audi-Service geschleppt.
Dort wurde der Wagen unter die Lupe genommen. Da er von ABT getunt ist, hat der Meister mit ABT telefoniert. Nach einer 3/4 Stunde stand die Diagnose Fest: Motorschaden!!!
Ein komplett neuer Motor muss her :-(.
Jetzt bin ich mal mega gespannt, wie sich ABT in diesem Garantiefall verhält.....

Grüße
A6er

206 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Meine Meinung ist auch weiterhin das Audi nicht die komplette Garantie verweigern kann.

Hast Du denn die Neuwagenverkaufsbedingung auch im Original?

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Zum Beispiel wird bei mehr Drehmoment die Kette mehr belastet? Damit auch die Teile die damit direkt verbunden sind?

Ich als Ingenieur würde mal sagen: Nö, wenn sich die Drehzahl oder Beschleunigung nicht ändert, da ja die Nebenaggregate dem höheren Drehmoment keinen nennnenswerten Wiederstand entgegensetzen (dass tut dann eben wieder nur der Antriebsstrang).

Die Neuwagen Garantiebedingungen sieht man doch auf der Audi Webseite.

www.audi.de dann Kundenservice und dann erster Punkt Garantie.

Hier der Link zum PDF.

http://www.audi.de/.../pdf.Par.0001.File.pdf

So wie du das mit den Anbauteilen beschreibst hat das einiges für sich. Schneller müssen die ja auch nicht drehen bei Chiptuning.

@RLuhde
wer behauptet denn das Audi überhaupt keine Garantie leistet, selbst wenn sie von einem Tuning wissen?
es geht darum das sie das könnten, wenn sie wollten und ihre AGB könnten sie auch jederzeit entsprechend anpassen, denn diese sind wie ja nun mehrfach ausgeführt und das will ich nicht noch weiterstrapazieren kein Gesetz sondern richten sich nach Gesetzesvorgaben, wo auch immer die dann stehen!

ich habe das Beispiel mit dem Schiebedach gebracht, andere die Zentralveriegelung und hier kann man dann schwerlich eine Kausalitätskette in Sachen Chiptuning konstruieren aber bei vielen anderen Sachen braucht man da nur wenig Fantasie und letztlich entscheidet das Werk darüber und dir bleibt dann natürlich der Rechtsweg und hoffentlich beschreitet den endlich mal jemand bis zum Ende und dann können wir auch seriös weiterdiskutieren 😉

Lieber rufux,

gib doch bitte zu, dass Dein erstes von mir zitiertes Posting (was Du wiederum von verkehrsportal.de zitiert/kopiert hast) die Sache so auslegt, als wenn mit irgendeiner "nicht genehmigten Veränderung" die gesamte Gewährleistung entfallen würde. Da Du das unkommentiert (fahrlässig auch ohne Quellenangabe 😉 ) hier reingestellt hast, denke ich mal, das war zu diesem Zeitpunkt Deine Meinung.

Als nun nabravo die Neuwagenverkaufsbedingung zitierte, hast Du ihn nun wieder - leicht erregt - angegriffen und so getan, als wenn genau das Du schon immer gesagt hättest, dabei ist es ein ziemlich großer Unterschied - oder ?
Dementsprechend kann "das Werk" (AUDI) nicht darüber entscheiden, ob ein getuntes Fahrzeug noch Garantie auf z.B. Schiebedach hat - es hat!

Kannst doch ruhig mal einen Fehler zugeben (deswegen nehme ich alle andern Äußerungen von Dir trotzdem ernst), beist doch kein Asiate, der dasnn "sein Gesicht" verliert 🙂

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Lieber RLuhde ich korriegiere mich gerne wenn ich was falsches schreibe, denn auch ich bin nicht der Papst 😉

aber in diesem Fall gibt es nichts "zuzugeben" und dann zitiere ich nochmal die "Fussnoten" eines vorrangegangenen Postings:

Zitat:

Original geschrieben von rufux


[x] Rufux beherrscht Copy&Paste.
[x] Rufux hat die Quellenangabe bereits in einem anderen thread angegeben
[x] Rufux kann zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden
[x] Der Text / die Texte basieren auf keinem Gerichtsurteil sondern einem Fallbeispiel
[x] Der Text / die Texte geben nicht die Meinung von Rufux wieder
[x] Der Text / die Texte geben allerdings mal einen Überblick über die sogenannte herrschende Meinung wieder

Hi,
ist ja ne "nette" Diskussion aus meinem Posting entstanden ;-).
Mein Freundlicher weiss ganz genau dass meine Karre getunt ist. Das sage ich ihm immer bei der Inspektion oder sonstigen (leider bisher sehr häufigen) Garantiearbeiten, damit er nicht planlos ein Update des Motorsteuergerätes durchführt.
Soveit ich weiss, wird dem Audi Werk die Durchführung des Chiptunings entweder dirket von ABT oder aber durch die ausführenden EDAS Partner gemeldet. Somit ist es bei Audi aktenkundig vermerkt.
Ich kenne niemanden (mich eingeschlossen), dem Audi eine Garantiearbeit an der Elektronik (GRA, MMI, oder egal was, Schiebedach etc. wegen eines aktenkundigen Chiptuning verweigert hätte.
Wie hier bereits erwähnt, Kausalität muss wohl schon vorliegen. Sonst würde Audi sich bestimmt in den einzelnen Fällen entspannt zurücklegen nach dem Motto: "Geh zu deinem Tuner". Oder hat Audi schon mal mehr bezahlt als Sie müssen?
Habe morgen sowieso mal wieder einen Garantiebesuch beim Freundlichen (Beschicktung/Lackierung am Aschenbecher blättert ab). Da werde ich Ihn mal ansprechen wie das aussieht bzgl. neuer Garantie auf neu verbaute Audi-Originalersatzteile (hier: ganzer Motor).
Gruß
A6er

Zitat:

Original geschrieben von RLuhde


Kannst doch ruhig mal einen Fehler zugeben (deswegen nehme ich alle andern Äußerungen von Dir trotzdem ernst), beist doch kein Asiate, der dasnn "sein Gesicht" verliert 🙂

Wirst du leider nicht erleben. Das gleiche in klein hatten wir ja grade im Thema "DPF Kontrollleuchte??" von ihm erlebt.

Auch wirst du nicht sehen das auf Fragen direkt eingegangen wird wenn er daneben liegt oder Dinge in den Aussagen sich wieder einmal wiedersprechen.

Der Rest von uns kann glaube ich langsam prima einen Konsens finden. Garantie fällt auf keinen Fall universell weg bei Chiptuning.

Das entspricht der rechtlichen wie realen lage in der Audi Welt.

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Wirst du leider nicht erleben. Das gleiche in klein hatten wir ja grade im Thema "DPF Kontrollleuchte??" von ihm erlebt.

Auch wirst du nicht sehen das auf Fragen direkt eingegangen wird wenn er daneben liegt oder Dinge in den Aussagen sich wieder einmal wiedersprechen.

dieses ewige Gejammere über meine Person ist nun wirklich off topic und tatsächlicher spam und wir waren doch so verblieben das zukünftig bitte ausschliesslich in deiner Therapiegruppe in "Las Vegas" zu machen 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Wirst du leider nicht erleben. Das gleiche in klein hatten wir ja grade im Thema "DPF Kontrollleuchte??" von ihm erlebt.

Auch wirst du nicht sehen das auf Fragen direkt eingegangen wird wenn er daneben liegt oder Dinge in den Aussagen sich wieder einmal wiedersprechen.

OK, ich sehe es ein 😁

Für mich war es ein offensichtlicher Wiederspruch, der Fuchs denkt aber, es ist normal, mal dies und das zu kopieren und unkommentiert zu posten was verschiedene, teilweise wiedersprüchliche Meinungen widerspiegelt. Kannte ich noch nicht, diese Art der Konversation, aber : Man kann so alt sein wie ´ne Kuh - man lernt immer noch dazu 😁 (aua, schlimmer Reim, ich weiß)

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Der Rest von uns kann glaube ich langsam prima einen Konsens finden. Garantie fällt auf keinen Fall universell weg bei Chiptuning.

Das entspricht der rechtlichen wie realen lage in der Audi Welt.

Aber die Liste aller (berechtigt) von AUDI ablehnbaren Garantieansprüche, weil sie ursächlich mit dem Tuning zusammenhängen könne, bleibt ja erhalten. (z.B. Kobiinstrument, weil sich die Tachonadel verbiegt 🙂)

Hier hat ein AUDIHÄNDLER, allerdings im Auftrag vom ABT, einen neuen Motor eingebaut. Wie ich es verstanden habe, ist das alte Steuergerät mit verbaut worden und somit ist der Motor wieder getunt, was bedeuten würde, dass der Händler einen getunten Motor eingebaut hat und darf in der Zukunft dafür gerade stehen.

Der Gesetzgeber schreibt hier, bei Privatkunden eine 2 jährige Garantie vor.
Frage ist nur, wie in diesem Fall die Rechtlage ist, da die Fa. ABT der Auftraggeber ist. Denke, die Garantie wird auf 1 Jahr verkürzt, aber immer hin…

@nilrem: Du meinst, der Gesetgeber schreibt eine 2-jährige Gewährleistungfrist vor. Ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Hier hat ein AUDIHÄNDLER, allerdings im Auftrag vom ABT, einen neuen Motor eingebaut. Wie ich es verstanden habe, ist das alte Steuergerät mit verbaut worden und somit ist der Motor wieder getunt, was bedeuten würde, dass der Händler einen getunten Motor eingebaut hat und darf in der Zukunft dafür gerade stehen.

Der Gesetzgeber schreibt hier, bei Privatkunden eine 2 jährige Garantie vor.
Frage ist nur, wie in diesem Fall die Rechtlage ist, da die Fa. ABT der Auftraggeber ist. Denke, die Garantie wird auf 1 Jahr verkürzt, aber immer hin…

Das ist ja mal eine ganz neue Sicht der Dinge!

Im Grunde hast Du völlig recht!

ABT ist der Auftraggeber. Sie haben die Freigabeerklärung erteilt und die Rechnung ging zu ABT.

Da würde mich wirklich brennend die Rechtslage interessieren!

Gruß

A6er

@A6er:

Jetzt legst Du auch noch nach, wo wir uns doch schon in den "einfachen" Fragen nicht einig sind! 😉
Irgendwie hat sich auch noch keiner getraut hierauf zu posten 😕

Deine Frage ist ohne nähere Informationen nicht sicher zu beantworten. Dass ABT eine Freigabe erteilt hat und die Rechnung übernimmt, sagt meines Erachtens nicht zwingend etwas über die Vertragsbeziehungen und somit über den Inhaber der gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche aus.

Zur Sicherheit sollte man in solchen Fällen einen Anwalt konsultieren. Was eine Garantie auf die instandgesetzten Teile angeht schadet eine unbedarfte Nachfrage bei ABT sicher nicht, wobei es für den Fall der Fälle immer gut ist, eventuelle Zusagen schriftlich zu haben.

Grüße (und sorry für die wenig konkrete Antwort)

Klasse

Kompliment an RLuhde! Die doch arg angespannte "Konversation" feinsinnig entschärft. War wirklich angenehm zu beobachten, wie schnell man "scharf" in "fein-würzig-angenehm" ändern kann.
So geht das.

R.A.

Ein neuer Motor hat nun mal Garantie oder leben wir in Zaire? Jetzt ist er sogar von 🙂 getunt worden. Das dürfte doch jeder Jurastudent vor Gericht durchbringen.
Da gibt es auch noch die Handwerksordnung, die den 🙂 verpflichtet, auf die von ihn vollbrachte Leistungen, Garantie zu geben

Die Audi AG hat m.M. hier nicht zu melden. Die Werkstatt muss haften.

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