Motorschaden 2.0 TDI nach 74000 Km!!! und ABT Tuning
Hallo,
heute gabs nen Supergau:
180 auf der Autobahn, plötzlich Meldung im FIS: Bitte Öldruck prüfen. Ich sofort rechts auf den Standstreifen, etwas Öl nachgefüllt (war aber genug drin), wollte weiterfahren, wieder die gleiche Meldung. Danach ADAC gerufen, er konnte nichts feststellen und hat mich zum nächtsen Audi-Service geschleppt.
Dort wurde der Wagen unter die Lupe genommen. Da er von ABT getunt ist, hat der Meister mit ABT telefoniert. Nach einer 3/4 Stunde stand die Diagnose Fest: Motorschaden!!!
Ein komplett neuer Motor muss her :-(.
Jetzt bin ich mal mega gespannt, wie sich ABT in diesem Garantiefall verhält.....
Grüße
A6er
206 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Nach Ablauf der Garantiezeit gibt es seitens des Herstellers keine Kulanz (Info meines Händlers). Ablauf ist Ablauf.
bis 100.000 km Laufleistung üblicherweise schon, zumindest Kostenbeteiligung aber natürlich ohne Rechtsanspruch und bei Chiptuning ist das sowieso absolut ausgeschlossen!
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Kunde wünscht Wandlung des Vertrages --> aufgrund Veränderung des Fahrzeuges an der Motorelektronik erlöschen sämtliche Garantie - und Gewährleistungsansprüche.
Ja, rechtlich erlöschen nach Chiptuning Garantie und Gewährleistung selbst für die Sitze, den CD-Wechsler oder für die Kofferraumöffnung.
Aber so weit will ich bei der Diskussion nicht gehen, weil hier einmal Audi meistens sehr kulant handelt und weil dies zum anderen aus der Sicht vieler Motortalkgenossen absurd ist. Wer technisch interessiert ist, stellt die Frage, warum nach Maßnahmen an der Motorsteuerung Garantie und Gewährleistung für den CD-Wechsel entfallen soll. Hat ja technisch nichts miteinander zu tun. Dass dem so ist, liegt eben daran, dass die Gesetze und die Rechtsprechung nicht von technisch interessierten Menschen gemacht wird... 😉
Daher für technisch Interessierte der Hinweis auf Fahrwerk, Bremsanlage etc.. Hier kann auch jeder Techniker nachvollziehen, dass Recht und Gesetz nach Chippen keinen Schutz seitens Hersteller und Verkäufer mehr vorsehen.
Aber richtig ist eindeutig: Wer chippt hat rechtlich keinerlei durchsetzbare Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Hersteller und Verkäufer mehr. Ob letztere hier ihre Rechtsposition mal umfassend nutzen werden, bleibt abzuwarten.
Zitat:
Original geschrieben von thbe
Ja, rechtlich erlöschen nach Chiptuning Garantie und Gewährleistung selbst für die Sitze, den CD-Wechsler oder für die Kofferraumöffnung.
[...]
So einfach ist das nicht, thbe!
Aber das hatten wir schon etliche Male - stell Deine Meinung bitte nicht als Tatsache hin.
Es ist nur Deine Meinung zu dem Thema, aber kein Gesetz.
Ich bin anderer Meinung - weißt Du auch. 😉
Wer Recht von uns beiden hat, weiß niemand - ist halt Auslegeungssache.
Aber ich poste nicht in jeden Chiptuning-Thread wieder und wieder das gleiche. Wird doch langweilig.
Das überlasse ich lieber Rufux, der hat mehr Zeit als ich.
Wenn jemand mehr zum Thema Tuning inkl. der rechtlichen Hintergründe wissen will:
Der Wetterauer Thread.
Aber bitte viel Zeit einplanen - jedes Posting ist wichtig! 😁
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
Ich bin anderer Meinung - weißt Du auch. 😉
Wer Recht von uns beiden hat, weiß niemand - ist halt Auslegeungssache.
Nein, ist weder meinungs- noch auslegungssache, sondern rechtlich eindeutig. Du gehörst zu den "technisch Interessierten", von denen ich geschrieben habe. Ich will Dich da auch nicht bekehren. Bist ja erwachsen und musst wissen, wo Du für Dich eigene Meinungen und Auslegungen beanspruchst. Doch bei den Themen Bremsen, Fahrwerk - und teilweise offenbar auch Turbolader -, sollten meine Ausführungen auch Deine Zustimmung finden, oder?
Bei den meisten Threads halte ich mich auch zurück, weil ich davon ausgehe, dass sich Chiptuning-Kunden sich des Risikos bewußt sind und gegen das bewußte Eingehen von Risiken habe ich nichts. Aber wenn immer wieder suggeriert wird, es gäbe kein oder kein signifikantes Risiko, dann stößt mir das sehr übel auf. Für Ahnungslosigkeit gibt es hier m. E. keine Entschuldigung. Doch diese schwappt heir gerade aus den Chiptuning-Freds tonnenweise rüber.
Ähnliche Themen
Dann schreib uns doch mal ein paar Aktenzeichen von Gerichtsurteilen wo das so ist thbe.
Wenn ich meinen PC hochtakte und anderen Speicher einbaue, muss der Hersteller mir trotzdem den kaputten DVD Brenner ersetzen.
Bin mal gespannt auf die Urteile und werde die aufmerksam nachlesen, wenn es sie denn gibt.
Nur so können wir da endlich mal auf einen Punkt kommen.
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
Aber ich poste nicht in jeden Chiptuning-Thread wieder und wieder das gleiche. Wird doch langweilig.
Das überlasse ich lieber Rufux, der hat mehr Zeit als ich.
wenn du wieder mal meinst unqualifiziert rumstänkern zu müssen werde ich natürlich auch was dazu schreiben:
1. wiederholen sich hier immer permanent diverse Themen
2. verwechseln immer so einige bestimmte Gewohnheiten mit
der tatsächlichen Rechtslage
3. gibt es hier in keinem thread eine wirkliche Rechtsberatung denn das ist nichtmal erlaubt in dieser Form
trotzdem gibt es eben User die bei rechtlichen Zusammenhängen etwas mehr Background haben, dafür andere mit mehr technischem Verständniss und ohne das jetzt schlecht reden zu wollen, aber für das Austesten von noch nicht freigegebenen MMI Updates fehlt MIR dann allerdings die Zeit 😁
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Dann schreib uns doch mal ein paar Aktenzeichen von Gerichtsurteilen wo das so ist thbe.
Wenn ich meinen PC hochtakte und anderen Speicher einbaue, muss der Hersteller mir trotzdem den kaputten DVD Brenner ersetzen.
Bin mal gespannt auf die Urteile und werde die aufmerksam nachlesen, wenn es sie denn gibt.
Nur so können wir da endlich mal auf einen Punkt kommen.
Es reicht doch aus, wenn man einen Chiptuner oder seinen Freundlichen fragt. Die werden eindeutig antworten oder ebenso endeutig ausweichen. Wo gibt es denn einen Chiptuner, der behauptet, Garantie und Gewährleistung fürs Fahrzeug bliebe grundsätzlich bestehen, nur einzelne Komponenten (Motor, Getriebe, etc.) fielen raus? Wäre gespannt, wenn Du dazu ein Beispiel hast.
Mit dem PC ist es erheblich schwieriger. Wer einen Komplett-PC kauft und seinen Prozessor durch Tools von Drittanbietern oder gar Lötaktionen hochtaktet, der verliert auch die Garantie und Gewährleistung für den im Komplett-Paket enthaltenen DVD-Brenner.
Dafür kann er auch den Komplett-PC umtauschen, wenn es der DVD-Brenenr nicht mehr tut und dieser Mangel nicht behoben werden kann. Gleiches gilt fürs Auto. Wenn das Festeinbautelefon mangelhaft ist und dieser Mangel nicht behoben werden kann, kann ich das ganze Auto wandeln.
Hier im Thread geht es jedoch um nachvollziehbarere Dinge. Bremsanlage, Fahrwerk. Wie ist denn da Deine Sicht? Zählt da auch Dein Kommentar, dass auch so alles mögliche passieren kann, also ab dafür?
Wie gesagt, rechtlich eindeutig, die Kulanz der Praxis und die häufig undurchsichtige Sachlage führen regelmäßig zu für den Kunden günstigeren Ergebnissen. Doch auch unter Berücksichtigung dessen bleibt Chiptuning signifikant risikobehaftet. Und mir geht es hier nur und ausschließlich darum, dass keiner von den Risiken überrascht wird, wenn sie eintreten. Und genauso gewiss, wie sie nicht bei allen eintreten werden, wird es einige erwischen.
es gibt eben (noch) keine wirklichen Urteile diesbezüglich weil die wenigsten Streitfälle soweit geführt werden, weil entweder die Rechtslage eindeutig ist oder aber eine aussergerichtliche Einigung erfolgt.
p.s. ein Auto hat keine Steckplätze wo man genormte Zubehörteile einstecken kann...
vielleicht kommt sowas ja mal und ich würde das durchaus begrüssen, aber wenn man beim PC den Prozessor übertaktet was dann mit Chiptuning beim Auto zu vergleichen ist, dann ist die Garantieverpflichtung des Händlers genauso weg!
Zitat:
Original geschrieben von thbe
Nein, ist weder meinungs- noch auslegungssache, sondern rechtlich eindeutig. [...]
So, los, komm!
Nicht lange um den heißen Brei herumdiskutieren, Fakten auf den Tisch! 😁
Wo sind die Urteile? Wenn es so rechtlich eindeutig ist, dürfte es doch auch kein Problem sein, ein passendes Urteil zu finden.
Faktisch, in der realen Welt also, werden bei den tausenden Audis mit Chiptuning, auf Garantie Teile ersetzt und Arbeiten verrichtet. Da gibt es kein wenn und aber zu.
Rechtlich, was ja so eindeutig sein soll, komisch keine Urteile? Scheint dann doch wohl so zu sein das der Hersteller ersetzt.
Bremsbeläge sind aus der Audi Garantie schon sowieso ausgeschlossen, schlechtes Beispiel.
Zentralverriegelung, die wird instand gesezt, auch wenn ich den Motor kaputt tune. Jede Wette.
PC's (erstmal vom lachen erholen) natürlich wird der DVD Brenner ersetzt wenn ich die CPU übertacktet habe. Das hat Vobis damals vor 20 Jahren schon vor Gericht verloren. Ja, Gerichtsurteile, komisch ne? 😁
wieviel tausend chipgetunte Audis durch die Gegend fahren sei mal dahingestellt und wieviele Halter davon gegenüber dem Händler zugeben das der Wagen gechippt ist, steht auch noch auf einem anderen Blatt.
inwieweit Audi damit wirklich durchkommen würde keine Garantie mehr bei einem defekten Schiebedach zu geben, wenn der Wagen getunt ist, bliebe noch auszuprobieren, aber darauf wird es keiner wirklich anlegen.
den Händler interessiert das bisher eher nicht, weil er sein Geld entweder vom Kunden oder vom Werk bekommt und das zeigt sich mit Ausnahme von Motor- und Getriebeschäden und allen Verschleissteilen eben bisher kulant und genau deshalb gibt es auch noch keine Urteile.
das wird sich aber sicher spätestens dann ändern, wenn wirklich tausende von während der Garantiezeit gechippten Audis mit noch mehr Defekten als sie ohnehin schon haben in der Werkstatt stehen und ich als ehrlicher Kunde würde das auch ausdrücklich begrüssen, denn ich bezahle das alles letztlich beim Kauf eines neuen Autos!
Zitat:
Original geschrieben von Duck
PC's (erstmal vom lachen erholen) natürlich wird der DVD Brenner ersetzt wenn ich die CPU übertacktet habe. Das hat Vobis damals vor 20 Jahren schon vor Gericht verloren. Ja, Gerichtsurteile, komisch ne? 😁
und wo ist das Aktenzeichen damit ich noch lauter lachen kann? 😁
soweit ich mich erinnere ging es darum das Vobis die Garantie des PC ausschliessen wollte, weil der Kunde eine weitere Karte und/oder Speicherbausteine eingebaut hat und dabei das Siegel am Gehäuse entfernen musste.
mit Übertakten hatte das nichts zu tun und DVD Brenner gabs vor 10 oder 20 Jahren sowieso noch nicht...
Zitat:
Original geschrieben von DQ1
So, los, komm!
Nicht lange um den heißen Brei herumdiskutieren, Fakten auf den Tisch! 😁
ich hoffe wenn du wiedermal solche Sprüche klopfst, dass das Werk dann auch alles über deinen Wagen weiss, denn das verstehe ich unter Fakten!!
Fakten sind immer noch, das tausende getunte Audis, zum Teil direkt mit Chiptuning über den Händler, ihre Garantie bekommen auf Teile wie Zentralverriegelung. Davon sind auch viele hier bei Motor-Talk vorhanden.
Wenn bei einigen auch das nicht als Fakt ankommt, weil man ja aus Prinzip gedankenlos gegen Sachen ist die man selbst nicht will/kann/versteht, sollte man wohl besser aus der Diskussion aussteigen.
Den Händler interessiert sehrwohl ob Audi das zahlt oder nicht, weil der Kunde sonst den Anwalt holt. Das der Händler sich ruhig in der Mitte ausruhen soll zeigt nur welchen Träumereien sich hier manche hingeben, fern der Realität. Wer bei Garantiefällen nicht beim Auftrag auch Garantie ankreuzt, der öffnet natürlich Werkstätten die nicht ganz koscher sind die Tür. Das machen aber keine die Erfahrung haben oder mal sich kundig machen.
Für die Aktenzeichen zu den PC's, schau bei den Verbraucher Beratungen vorbei, gibt es da zu haben. Hier sind auch genug Leute aus der IT vertretten, die weder Privatkunden noch Geschäftskunden keinen neuen DVD Brenner geben müssten.
Sonst scheinen hier aber keine Fakten zu kommen. Keine Urteile, keine bekannten Fälle, keine Gesetze, kein Zusammenhang. Schade.
PS was soll das eigentlich mit 3 Beiträgen hintereinander? Das ist ja schon fast SPAM. Vom Inhalt mal abgesehen 😁
Chip-Tuning und Herstellergewährleistung des Neuwagenverkäufers
Die deutschen Automobilhersteller stehen dem Chip-Tuning ablehnend gegenüber. Nach Auffassung der Automobilhersteller sind deren Fahrzeuge im Originalzustand in Hinsicht auf das Zusammenwirken der einzelnen Fahrzeugteile optimal abgestimmt. Diese harmonische Abstimmung werde durch etwaige Eingriffe in das elektronische Motormanagement aus dem Gleichgewicht gebracht. In den Neuwagenverkaufsbedingungen der deutschen Automobilhersteller befinden sich Regelungen, die einen Fortfall der vom Verkäufer zu leistenden Gewährleistung vorsehen, wenn ein Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass „in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist“. Die Durchführung einer Chip-Tuningmaßnahme wird als eine nicht genehmigte Veränderung des Fahrzeugs angesehen. Die Vornahme einer Chip-Tuningmaßnahme hat also zur Folge, dass die vom Verkäufer eines Neufahrzeugs übernommene Gewährleistungspflicht entfällt. Ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, insbesondere gegen § 11 Nr. 10 (Gewährleistung) AGBG oder gegen die Generalklausel des § 9 AGBG, ist insoweit nicht ersichtlich.