Motorschaden 2.0 TDI nach 74000 Km!!! und ABT Tuning

Audi A6 C6/4F

Hallo,
heute gabs nen Supergau:
180 auf der Autobahn, plötzlich Meldung im FIS: Bitte Öldruck prüfen. Ich sofort rechts auf den Standstreifen, etwas Öl nachgefüllt (war aber genug drin), wollte weiterfahren, wieder die gleiche Meldung. Danach ADAC gerufen, er konnte nichts feststellen und hat mich zum nächtsen Audi-Service geschleppt.
Dort wurde der Wagen unter die Lupe genommen. Da er von ABT getunt ist, hat der Meister mit ABT telefoniert. Nach einer 3/4 Stunde stand die Diagnose Fest: Motorschaden!!!
Ein komplett neuer Motor muss her :-(.
Jetzt bin ich mal mega gespannt, wie sich ABT in diesem Garantiefall verhält.....

Grüße
A6er

206 Antworten

Verträge über Chip-Tuningmaßnahmen

Chip-Tuningmaßnahmen werden in den unterschiedlichsten Qualitäten und Spielarten von den unterschiedlichsten Anbietern erbracht. Das Spektrum reicht vom Bastler-Eingriff, der ohne Rücksicht auf etwaige Störungen der Gesamtabstimmung der einzelnen Fahrzeugteile vorgenommenen wird, bis zur ordnungsgemäßen Tuningmaßnahme mit Abnahme durch den TÜV und fortbestehender Betriebserlaubnis. Problematisch sind in der Praxis auch in zivilrechtlicher Hinsicht oftmals Verträge über die Vornahme eines Bastler-Eingriffs bzw. über die Veräußerung eines Pkw, an dem ein Bastler-Eingriff erfolgte. Zur Rechtsnatur eines auf eine Leistungssteigerung eines Kfz durch Chip-Tuning gerichteten Vertrags ist anzumerken, dass es sich in der Regel um einen Werkvertrag handelt, wenn der Schwerpunkt der nach der Vereinbarung zu erbringenden Leistung in einer Steigerung der Motorleistung liegt. In der Rechtsprechung werden für das Tunen eines Motors keine speziellen, verminderten Sorgfaltsmaßstäbe angenommen, insbesondere wird bei Tuningmaßnahmen nicht ohne weiteres ein Gewährleistungsausschluß bejaht, selbst dann nicht, wenn der Unternehmer des Tuningvertrags sich nur hobbymäßig mit Tuningmaßnahmen befaßt, die Tuningmaßnahme aber gegen Entgelt erbringt. Der Unternehmer des Tuningvertrags hat daher für Vorsatz und Fahrlässigkeit zu haften. Eine Nebenpflicht des Unternehmers aus dem Chip-Tuningvertrag wird regelmäßig darin bestehen, den Auftraggeber über die zulassungsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und gewährleistungsmäßigen Folgen der Tuningmaßnahme aufzuklären, deren schuldhafte Verletzung einen Schadensersatzanspruch begründen kann.

Chip-Tuning als „Gefahrerhöhung“ im Versicherungsverhältnis

In der Regel stellt die im laufenden Versicherungsverhältnis vorgenommene Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt mit anschließender Benutzung des Kfz eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dar, die den Versicherer nach § 24 Absatz 1 VVG zur fristlosen Kündigung des Versicherungsverhältnisses berechtigt, und die gemäß § 25 Absatz 1 VVG zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt, sofern sie für den Eintritt des Versicherungsfalls kausal war. Nach den verwendeten AKB ist die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Gefahrerhöhung regelmäßig auf höchstens 5.000 € beschränkt.
Zwar tritt nach § 25 Absatz 1 VVG die Leistungsfreiheit des Versicherers (nur) ein, wenn der Versicherungsfall „nach der Erhöhung der Gefahr“ eintritt. Für eine Gefahrerhöhung, die zwischen Stellung und Annahme des Versicherungsantrags eintritt und dem Versicherer bei der Annahme des Antrags nicht bekannt war, bestimmt jedoch § 29 a VVG, dass die §§ 23 bis 29 VVG Anwendung finden. In der Rechtsprechung wird zudem die Gefahrerhöhung in entsprechenden Fällen nicht in der Maßnahme gesehen, die zur Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs führt, sondern in der über eine einmalige Gefährdungshandlung hinaus gehenden Benutzung des Fahrzeugs in verkehrsunsicherem Zustand, unabhängig davon, seit wann der nicht vorschriftsmäßige, verkehrsuntaugliche Zustand des Fahrzeugs besteht. Dies hat zur Folge, dass eine Gefahrerhöhung auch in Fällen vorliegt, in denen eine Veränderung durch Chip-Tuning bereits vor dem Abschluß des Versicherungsvertrags vorgenommen wurde, sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

ich hätte da durchaus noch mehr, bin aber mal gespannt, wer sich jetzt alles schon aus der Diskussion verabschiedet und derjenige der eigentlich nichtmal weiss wovon er redet, weil er selbst komischerweise gar kein Chiptuning hat bzw. hatte wird das sicher mal wieder nicht sein 😁

Zitat:

Original geschrieben von rufux


Chip-Tuning und Herstellergewährleistung des Neuwagenverkäufers

Die deutschen Automobilhersteller stehen dem Chip-Tuning ablehnend gegenüber. Nach Auffassung der Automobilhersteller sind deren Fahrzeuge im Originalzustand in Hinsicht auf das Zusammenwirken der einzelnen Fahrzeugteile optimal abgestimmt. Diese harmonische Abstimmung werde durch etwaige Eingriffe in das elektronische Motormanagement aus dem Gleichgewicht gebracht. In den Neuwagenverkaufsbedingungen der deutschen Automobilhersteller befinden sich Regelungen, die einen Fortfall der vom Verkäufer zu leistenden Gewährleistung vorsehen, wenn ein Fehler oder Schaden dadurch entstanden ist, dass „in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat, oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist“. Die Durchführung einer Chip-Tuningmaßnahme wird als eine nicht genehmigte Veränderung des Fahrzeugs angesehen. Die Vornahme einer Chip-Tuningmaßnahme hat also zur Folge, dass die vom Verkäufer eines Neufahrzeugs übernommene Gewährleistungspflicht entfällt. Ein Verstoß gegen das AGB-Gesetz, insbesondere gegen § 11 Nr. 10 (Gewährleistung) AGBG oder gegen die Generalklausel des § 9 AGBG, ist insoweit nicht ersichtlich.

[x] Rufux beherrscht Copy&Paste.

[x] Rufux hat die Quellenangabe "vergessen".

[ ] Rufux kann zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden.

[ ] Der Text / die Texte basieren auf einem Gerichtsurteil.

[x] Der Text / die Texte geben die

Meinung

der jeweiligen Autoren wieder.

Aber es klingt natürlich pompös, wenn man so etwas "schreibt" (und sogar ein paar §§-Zeichen kommen darin vor, Glückwunsch!), auch wenn man keine Ahnung davon hat.

DQ1 fährt schonmal den Popcorn-Server hoch

<°)))o><

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Zitat:

Original geschrieben von DQ1


DQ1 fährt schonmal den Popcorn-Server hoch

dann darf ich die Fussnoten noch folgendermassen ergänzen:

[x] Rufux beherrscht Copy&Paste.
[x] Rufux hat die Quellenangabe bereits in einem anderen thread angegeben
[x] Rufux kann zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden
[x] Der Text / die Texte basieren auf keinem Gerichtsurteil sondern einem Fallbeispiel
[x] Der Text / die Texte geben nicht die Meinung von Rufux wieder
[x] Der Text / die Texte geben allerdings mal einen Überblick über die sogenannte herrschende Meinung wieder

und dann empfehle ich statt Popcorn noch folgende Quellenangabe

Das übliche eben. Sachen die kopiert werden und am Thema vorbei gehen. Noch mehr SPAM hier.

Das sind Auffassungen. AGB sind Bedingungen und keine Gesetze. Auch rechtlich nicht zulässiges kann drin stehen ist aber rechtlich unwirksam.

Der grosse Gähner halt.

Fakt bleibt, Audi autorisiert die Reparaturen an Fahrzeugen mit Tuning an Teilen die nichts mit dem Tuning zu tun haben.

Auch wenn hier noch mehr Seiten per copy&paste zugemacht werden, ändert es nichts daran.

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Das sind Auffassungen. AGB sind Bedingungen und keine Gesetze. Auch rechtlich nicht zulässiges kann drin stehen ist aber rechtlich unwirksam.

Fakt bleibt, Audi autorisiert die Reparaturen an Fahrzeugen mit Tuning an Teilen die nichts mit dem Tuning zu tun haben.

Auch wenn hier noch mehr Seiten per copy&paste zugemacht werden, ändert es nichts daran.

erst nach Fakten schreien, aber selbst keine bringen, wenn dann in Ermangelung eines Urteils, was hier mehrfach schon gesagt wurde, wenigstens ein paar Details kommen, die dann aber manchen nicht in den Kram passen und angeblich nichts mit der Praxis bzw. doch eher mit deren Wahrnehmung zu tun haben, werden sie bestenfalls als "Meinungen" und schlimmstenfalls als "Spam" bezeichnet!

schaun wir mal wie lange das Audi noch autorisiert, denn auch das wurde hier von niemandem bestritten, aber genau darum gehts und wenn das alles kein Problem ist und sogar jetzt schon die AGB von Audi rechtswidrig sein sollen, gleichzeitig aber an anderer Stelle öffentlich dazu aufgerufen wird den Händler möglichst nicht über das Chiptuning zu unterrichten, dann frage ich mich wirklich langsam wo ich hier gelandet bin?

Interessanter Thread, bis auf die persönlichen Angriffe. :-(

Genau aus diesen Garantieproblemen, die beim Chiptuning vorliegen, werde ich darauf verzichten, vor allem, da ich durch Car Servie Plus 4 JAhre Garantie habe. :-)

Fakt ist aber:
- wer das Chiptuning dem Händler verschweigt,
- das Chiptuning der Versicherung verschweigt,
- das Chiptuing nicht eintagen lässt und es dem Käufer
des Wagens verschweigt.

ist ein Betrüger, Ende aus.

Gruß
Araphoe
*Der selber mal ein eingetragenes Chiptuning hatte*

@Duck

Das alte Vobis-Urteil zieht nicht, wie bereits von rufux ausgeführt. Es gibt Teile eines Produkts, die sind zum Verändern durch den Anwender da und andere, die sind es nicht. In meinem Vorgänger-PC war eine Grafikkarte, die konnte über den Originaltreiber hochgetaktet werden. Hier gibt es kein Problem. Doch wenn Du einen Prozessor durch Maßnahmen hochtaktest, die der Hersteller nicht vorgesehen hat, dann verlierst Du - soweit sind uns ja einig - Gewährleistung und Garantie für dieses Teil.

Nun geht aber der DVD-Recorder im Komplett-PC kaputt. Der Hersteller/Verkäufer muss nach Gewährleistung den Mangel beheben. Er kann dies durch Maßnahmen seiner Wahl tun. Also, auch Austauschen des Gesamtgeräts. Nun will er das aber nicht, wenn es die Rücknahme einer unzulässig manipulierten Komponente bedeutet. Ist er nun Deines Erachtens gezwungen, gegen seinen Willen und gegen seine ordentlichen Service-Angebote nur den DVD-Recorder umzutauschen oder muss er das manipulierte Teil zurücknehmen? Einfache Antwort: Wenn er es darauf anlegt: Weder noch!

Zu der Frage der vielen herumfahrenden gechippten Autos: Wo hat das etwas mit der Rechtslage zu tun? Ich fahre manchmal zu schnell und werden allenfalls jedes 1.000. Mal erwischt. Bedeutet das die Legalisierung von zu schnellen Fahren? Ist Recht eine statistische Erhebung?

Die Hersteller könnten gewerbliches Chiptuning von heute auf morgen verbieten, weil sie die Hoheit über die Software ihrer Steuergeräte haben. Warum sie das nicht tun und sogar regelmäßig beide Augen zudrücken, das ist mir schon klar, aber es kann sich nichtsdestotrotz jederzeit ändern.

Aber wir waren ja bei Deiner Aussage, dass auch so alles mögliche kaputt gehen kann. Wie ist es denn nun mit Bremsanlage und Fahrwerk? Wie ist es denn mit der Frage, ob Garantie und Gewährleistung nach Chiptuning weiter bestehen? Und für welche Teile bleiben sie bestehen, für welche nicht?

In so ziemlich jeder anderen Branche können mir die Anbieter zur Gewährleistung verbindlich Antwort geben. Fragen und Fragende gibt es genug. Wo sind denn die Antworten der Chiptuner? Warum sind keine da?

Konkrete Urteile, also die Auslegung Deutschen Rechtes kennt keiner? Schon komisch, oder? Dann bleib ich einfach dabei, das ich auch bei Tuning die Zentralveriegelung weiterhin auf Garantie von Audi ersetz bekommen muss.

Als Xenon Limo Fahrer weiss ich aufgrund der eingesparten zweiten Rückfahrleuchte 😉 , das Audi kein Geld verschenkt und sicher kein Geld in Garantieleistungen verbläst bei Fahrzeugen mit Tuning. Nicht nur bei jedem 1.000 sondern viel öfter. Jeder 1.000 wären ja schon über 100 Fälle.

Wegen Bremsen Tuner zu fragen bleibt weiterhin ein schlechtes Beispiel da Audi das, wie schon von mir geschrieben, auch nicht über Garantie oder Gewährleistung abdeckt, nur aus Kulanz und bei sehr begründeten Fällen macht Audi das bis 10.000 km. Verschleissteile halt, auf Reifen gibt es ja auch keine Garantie bei Abnutzung, und die kann ich auch ohne Tuning an einem Wochenende verheizen.

Vielleicht kannst du ja mal mit anderen Worten deinem Gleichgesinnten hier erklären das AGB kein Gesetz ist, ich kann das nicht, mir zittern die Finger zu sehr wegen grinsen 😁 😉.

Zitat:

Original geschrieben von weiberheld


Laut Gesetz 24 Monate Mängelfreiheit auf den Kaufgegenstand. Wenn diese 24 Monate rum sind, sind sie eben rum.

Ansonsten könnten ja ganz schlaue Zeitgenossen Mängel einfach so lange verschweigen bis kurz vor Ablauf der 24 Monate, dann noch schnell reparieren lassen und hätten im Prinzip eine kostenlose Garantieverlängerung.

Alles was während der Garantie-/Gewährleistungszeit repariert wird hat keinerlei Einfluß auf die 24 Monate bei einem Neuwagen oder 12 Monate bei einem Gebrauchtwagen.

Habe beim seeligen 4B 5 Jahre Kulanz bekommen. Das war top. (War aber auch nötig🙂).

@Entenhausen oder was?

nur weiter so, meinetwegen auch auf diesem Niveau, dann sieht man wenigstens mal wie du eigentlich so tickst, denn deutsche Gesetze sind offenbar deine Stärke, deshalb betreibst du ja auch deinen Wiki Server und dieses Ritterforum in Las Vegas *lol*

ich kann mir schon denken warum dir jetzt wieder die Finger zittern 😁

auch schon mal was von folgendem Gesetz gehört, was natürlich auch für die Rechtsabteilung der Audi AG beim Entwurf ihrer ABG nicht ganz unwichtig gewesen sein dürfte und die schreiben die nicht alle paar Wochen neu so wie manche Internetklitschen:

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Die Hersteller könnten gewerbliches Chiptuning von heute auf morgen verbieten, weil sie die Hoheit über die Software ihrer Steuergeräte haben. Warum sie das nicht tun und sogar regelmäßig beide Augen zudrücken, das ist mir schon klar, aber es kann sich nichtsdestotrotz jederzeit ändern.

naja verbieten ist vielleicht der falsche Ausdruck aber sie könnten es auch bei der heutigen Gesetzeslage zweilellos zivilrechtlich unterbinden, wenn sie wollten und ich bin langsam tatsächlich immer mehr der Meinung das dies auch strafrechtliche Relevanz haben sollte, schliesslich werden auch Abgasparameter dadurch nachweislich schlechter, die leider per Euro Normen und TÜV nur unzureichend erfasst werden...

Zitat:

Original geschrieben von Herrenfahrer


Habe beim seeligen 4B 5 Jahre Kulanz bekommen. Das war top. (War aber auch nötig🙂).

in welchen AGB steht das denn 😉

Re: @Entenhausen oder was?

Zitat:

Original geschrieben von rufux


[...] auch schon mal was von folgendem Gesetz gehört, was natürlich auch für die Rechtsabteilung der Audi AG beim Entwurf ihrer ABG nicht ganz unwichtig gewesen sein dürfte und die schreiben die nicht alle paar Wochen neu so wie manche Internetklitschen:

Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz)

Du schaffst es immer wieder, Dich selbst ins Abseits zu stellen - das AGB-Gesetz wurde zum 01.01.2002 aufgehoben.

Im Rahmen der Schuldrechtsreform.

Es ist echt köstlich Dich immer wieder dabei zu ertappen, wie Du mit Deinem Halbwissen wilde Behauptungen und Vermutungen aufstellst...
"Server in Las Vegas" 😁
(kringele mich gerade unterm Tisch, ehrlich!)

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