Motorschaden 2.0 TDI nach 74000 Km!!! und ABT Tuning

Audi A6 C6/4F

Hallo,
heute gabs nen Supergau:
180 auf der Autobahn, plötzlich Meldung im FIS: Bitte Öldruck prüfen. Ich sofort rechts auf den Standstreifen, etwas Öl nachgefüllt (war aber genug drin), wollte weiterfahren, wieder die gleiche Meldung. Danach ADAC gerufen, er konnte nichts feststellen und hat mich zum nächtsen Audi-Service geschleppt.
Dort wurde der Wagen unter die Lupe genommen. Da er von ABT getunt ist, hat der Meister mit ABT telefoniert. Nach einer 3/4 Stunde stand die Diagnose Fest: Motorschaden!!!
Ein komplett neuer Motor muss her :-(.
Jetzt bin ich mal mega gespannt, wie sich ABT in diesem Garantiefall verhält.....

Grüße
A6er

206 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von A6er


Wie gesagt, wurde der komplette Motor getauscht.

Muss ich den neuen Motor eigentlich wieder einfahren?

Was hast Du denn überhaupt eingebaut bekommen? Es gibt nämlich neue Motoren und Austauschmotoren (aufbereitete gebrauchte Motoren) bei diversen Motoren-Händlern zu kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Cyberknut


Finde ich auch prima, dass Abt die Zusage einhält. Bestärkt mich in meiner Wahl des Chiptuners...

Ich denke, nur der Motor, nicht aber das Steuergerät wird getauscht. Somit hat der neue Mototr von Beginn an das Chiptuning, oder liege ich falsch mit meiner Vermutung?

Genau so ist es!

Das Steuergerät wurde ja nicht getauscht oder verändert.

Im übrigen habe ich einen neuen "Rumpfmotor" erhalten. Damit ist der gesamte Motor neu, ausser den Aggregaten (Lichtmaschine etc.).

Werde das Tuning nicht runterwerfen bzw. schliesse mich Ducks Meinung an.

Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass es am Tuning lag. Ich bin kein Raser, Autobahn immer max. 160 und wenn just for fun mal wenn es frei sein sollte mal für ein paar meter Vololgas, aber das kommt nur ganz selten vor. Kavalierstarts etc. sind mir auch fremd.

Insofern wurde der Motor eigentlich nicht überlastet....

Hier gibt es ja einige, die haben schon 150000 km oder mehr mit Ihrem Chip auf der Uhr, ohne Probleme.

Gruß
A6er

@A6er
dann wünsche ich dir weiterhin genausoviel Glück im Unglück,
denn ehrlich gesagt 150.000 km Laufleistung finde ich nicht wirklich viel, als das dies als Referenz für die scheinbare Unbedenklichkeit eines Chiptunings dienen könnte und warum begrenzen denn ALLE Chiptuner die Versicherung auf max. 100.000 km, während die Werksgarantie hier keine km Begrenzung vorsieht?

Zitat:

Original geschrieben von RLuhde


Ist es nicht mehr als wahrscheinlich, dass irgendein ABT-Mitarbeiter in "Das größte markenübergreifende Fahrzeug-Forum in deutscher Sprache!" diesen Thread entdeckt hat (clevere Firmen lassen ggf. einen Suchroboter mit ihrem Firmennamen regelmäßig laufen anstatt "Zeitungsschau" zu betreiben) und das dann sagen wir mal die ganze sehr problemlose Abwicklung beschleunigt/begünstigt hat?

ist zumindest nicht unwahrscheinlich und auch die sehr kulante Leihwagenregelung wirkt schon fast verdächtig 😉

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Zitat:

Original geschrieben von RLuhde


Um mal wieder Öl in das nieder glimmende Feuer zu gießen: 😁

Ist es nicht mehr als wahrscheinlich, dass irgendein ABT-Mitarbeiter in "Das größte markenübergreifende Fahrzeug-Forum in deutscher Sprache!" diesen Thread entdeckt hat (clevere Firmen lassen ggf. einen Suchroboter mit ihrem Firmennamen regelmäßig laufen anstatt "Zeitungsschau" zu betreiben) und das dann sagen wir mal die ganze sehr problemlose Abwicklung beschleunigt/begünstigt hat?

 

Guter Punkt. Dann möchte ich der Audi AG hiermit eine neue Suchmaschine empfehlen, ich fang schon mal an:

A6 4F kann kein MP3

A& 4F kann kein MP3

A& 4F kann kein MP3

bitte fortsetzen...

Das hilft nichts, denn ich kenne niemanden, der wegen fehlendem MP3 ein Auto nicht kaufen würde (ich vermisse mp3 auch nicht, denn mit BOSE und 12-fach Wechsler bin ich sehr zufrieden).
Es gibt aber viele, die bei Berichten über schlechte Garantieabwicklung nach dem Tuning dann eben lieber die Finger davon lassen würden.

Eine Frage hätte ich noch:

Liege ich richtig in der Annahme, dass ich auf den neuen Motor wieder 2 Jahre Garantie habe? Sind es auf "Orignalersatzteile" 2 Jahre?
Da stellt sich natürllich die Frage:
Chiptung runter, 2 Jahre Garantie auf den Motor von Audi oder:
Tuning drauflassen, noch 25000 km bzw. ca. 6 Monate Garantie auf den Motor von ABT.
Oder ist es so, dass selbst wenn ich jetzt unmittelbar nach dem Ersatz des neuen Motors die Originalsoftware draufspielen lasse die Garantie von Audi futsch ist, da ja zum Zeitpunkt des Einbaus der Wagen noch gechippt war nach dem Motto: Einmal Originalzustand verändert, nie mehr Garantie?
Gruß
A6er

Normalerweise hast Du 2 Jahre Garantie auf das Gesamtpaket. Die Garantiezeit einzelner, ausgetauschter Teile beginnt nicht von vorne.

Zitat:

Original geschrieben von A6er


Liege ich richtig in der Annahme, dass ich auf den neuen Motor wieder 2 Jahre Garantie habe? Sind es auf "Orignalersatzteile" 2 Jahre?
Da stellt sich natürllich die Frage:
Chiptung runter, 2 Jahre Garantie auf den Motor von Audi oder:
Tuning drauflassen, noch 25000 km bzw. ca. 6 Monate Garantie auf den Motor von ABT.
Oder ist es so, dass selbst wenn ich jetzt unmittelbar nach dem Ersatz des neuen Motors die Originalsoftware draufspielen lasse die Garantie von Audi futsch ist, da ja zum Zeitpunkt des Einbaus der Wagen noch gechippt war nach dem Motto: Einmal Originalzustand verändert, nie mehr Garantie?
Gruß
A6er

die Werksgarantie gilt auf das Fahrzeug und nicht auf die Austauschteile und wenn du den Wagen wieder zurückrüstest gilt rein theoretisch auch wieder die Werksgarantie zumindest für den Motor und bis zum Ende der 2 Jahre und dann hast du noch die Gewährleistunspflicht des Händlers von einem 1 Jahr auf den Einbau, denn ein Austauschmotor kommt nie komplett vormontiert und die ist ansonsten nämlich auch weg, was aber alleine schon durchaus mal ein Fall für eine Seminarsarbeit in Zivilrecht wäre, gerade bei so einem Dreiecksverhältniss.

das setzt aber erstmal vorraus wieder die Papiere zu ändern und dennoch bleibt der Wagen beim Werk in der schwarzen Liste und jetzt wahrscheinlich eher noch mit Ausrufezeichen!

das du ein paar Tage mit dem neuen Motor und modifiziertem Steuergerät gefahren bist, dürfte dagegen juristisch eher unerheblich sein, vorrausgesetzt es ist auch alles eingetragen.

ein Getriebeschaden wenn er demnächst auftreten sollte wird dann aber sehr wahrscheinlich durchaus Probleme bereiten, müsste aber eigentlich dann wieder von der ABT Versicherung getragen werden bis zum Ablauf der Versicherunspflicht, wobei das im wiederholten Schadensfall aber garantiert nicht mehr so glatt gehen wird und die Nachweispflicht liegt im Zweifel in jedem Fall bei dir.

Es wundert mich ein bisschen, dass sich kein Anwalt dazu äussert. Es waren doch immer welche dabei.

Wie ich das sehe, hat der neuer Motor wieder 2 Jahre Garantie.
Die Audi AG ist eigentlich nie als Vertragspartner in Erscheinung getreten, somit ist der 🙂 der Ansprechpartner für Wandlungen, Reklamationen, Garantie…

Da der 🙂 jetzt den Motor geliefert und eingebaut hat, muss er auch wieder dafür gerade stehen.😉

Ob für ein oder zwei Jahre, werde ich morgen mit der Handwerkskammer klären

Zitat:

Original geschrieben von Duck


Was wäre wenn der Motor hops geht nach 24 Monaten und einem Tag?

Na, da hoffe ich beim ungechippten Wagen doch auf einen signifikanten Kulanzanteil. Was gibt es nach gut zwei Jahren? 50%?

Zitat:

Wenn man einmal anfängt sich Gedanken zu machen auf welchen Wegen man alles ein Auto verlieren kann ohne irgendwelchen finanziellen Ersatz, ohje da gibt es vieles.

Hier haben wir jetzt ein Beispiel wo viele denken das es mit dem Tuning in Verbindung steht, was es übrigens nicht muss. Der Schaden wird bezahlt vom Tuner (oder dessen Versicherung).

Nein, Duck, mit dieser Ansicht macht man sich nur was vor. Oder lebst Du privat auch nach der Devise: Alles scheiss egal, morgen kann mir ja auch ein Flugzeug auf den Kopf fallen?

Diese Sichtweise ist zwar menschlich, aber falsch. Der Mensch kann von Natur aus eben nicht mit Wahrscheinlichkeiten umgehen. Ein paar Leute sterben an CJK und Millionen essen kein oder weniger Rindfleisch. Millionen spielen aber auch Lotto und träumen davon, den Jackpot zu knacken, obwohl die Chancen 1:140.000.000 pro ausgefülltes Feld stehen. Menschen regen sich über Wildfleischskandäle auf, rauchen jedoch fleissig. Ersteres bringt niemanden um, am zweiten sterben alleine in Deutschland 90.000 Menschen - jedes Jahr. Trotzdem gibt es einzelne Raucher, die sehr alt werden. Für manche der "Beweis", dass Rauchen unschädlich ist.

Mit Deiner Philosophie kann man auch aufs Anschnallen verzichten. Gibt genug Leute, die sich nicht anschnallen und nie verunglücken. Und Tempolimits in Wohngebieten brauchts auch nicht mehr. Wird auch bei Tempo 150 km/h in Fußgängerzonen dauerhaft Überlebende geben. Kosmisch betrachtet ist ohnehin alles egal.

Die Garantie- und Gewährleistungslücken bei Chiptuning sind sehr groß. Siehe meine Hinweise zu Bremsen, Fahrwerk etc., eben beliebig erweiterbar. Da gibt es direkt nach dem Chiptuning unzweifelhaft keinen mehr, der für Mängel haftet, außer den Besitzer selbst. Und zwar unabhängig davon, ob der Schaden durch Chiptuning eintritt, weil eine Kausalität komplett ausgeschlossen werden muss, was praktisch nicht möglich ist.

Wer seinen Wagen chippt, nimmt ein deutliches Risiko in Kauf, mängelbedingte Kosten im erhöhten Umfang tragen zu müssen. Wem es das wert ist, soll sich nicht aufhalten lassen. No risk - no fun. Aber dieses sich-in-die-Tasche-lügen macht keinen Sinn. Darüber sollte sich jeder, der sein Auto chippen lassen möchte, Gedanken machen und nach Abwägen der persönlichen für und wieder zu einer Entscheidung kommen. Welches es auch ist, sie geht in Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Da der 🙂 jetzt den Motor geliefert und eingebaut hat, muss er auch wieder dafür gerade stehen.😉

Vertragspartner sind ABT und der Freundliche sowie die Versicherung von ABT und A6er. Zwischen A6er und dem Freundlichen gibts keinen Vertrag und daher auch keine Garantie.

Wie es mit der Garantie aussieht, hängt von der Versicherungsregelungen und den AGB ab. Es sind alle Varianten möglich. Gesetzlich unumstößlich vorgegeben ist da leider nichts. Unterliegt der Vertragsfreiheit.

Am besten mal ABT oder ihre Versicherung fragen.

Nach Ablauf der Garantiezeit gibt es seitens des Herstellers keine Kulanz (Info meines Händlers). Ablauf ist Ablauf.

Kann euch von einem Bekannten, der der ABT sehr nahe steht (Firma ist verknüpft mit ABT), erzählen, dass Fahrzeuge mit Werksgarantie mit Chiptuning, egal von welchem Hersteller, keine Garantieleistungen mehr erhalten.

Dezitiertes Problem betr Übernahme der Werksgarantie:
Fahrzeug kommt mit Problem an der ZV schon mehrmals zum Händler, es ist leider keine Lösung des Problems möglich.
Kunde wünscht Wandlung des Vertrages --> aufgrund Veränderung des Fahrzeuges an der Motorelektronik erlöschen sämtliche Garantie - und Gewährleistungsansprüche.

Aufgrundddessen werden von besagtem Händler (Bekannter ist Niederlassungsleiter) keine Fahrzeuge mehr verkauft, die irgendwie mit Motortuning in Verbindung gebracht werden. Was der Kunde danach mit seinem Fahrzeug anstellt, bleibt ihm überlassen, doch muss ihm bewusst sein, dass er dann mit keinerlei Leistung seitens des Fahrzeugherstellers oder Händlers rechnen kann.

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Gesetzlich unumstößlich vorgegeben ist da leider nichts.

Laut Gesetz 24 Monate Mängelfreiheit auf den Kaufgegenstand. Wenn diese 24 Monate rum sind, sind sie eben rum.

Ansonsten könnten ja ganz schlaue Zeitgenossen Mängel einfach so lange verschweigen bis kurz vor Ablauf der 24 Monate, dann noch schnell reparieren lassen und hätten im Prinzip eine kostenlose Garantieverlängerung.

Alles was während der Garantie-/Gewährleistungszeit repariert wird hat keinerlei Einfluß auf die 24 Monate bei einem Neuwagen oder 12 Monate bei einem Gebrauchtwagen.

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Vertragspartner sind ABT und der Freundliche sowie die Versicherung von ABT und A6er. Zwischen A6er und dem Freundlichen gibts keinen Vertrag und daher auch keine Garantie.

Wie es mit der Garantie aussieht, hängt von der Versicherungsregelungen und den AGB ab. Es sind alle Varianten möglich. Gesetzlich unumstößlich vorgegeben ist da leider nichts. Unterliegt der Vertragsfreiheit.

Am besten mal ABT oder ihre Versicherung fragen.

Da könntest Du sogar Recht haben, da die Situation eine andere ist, als wenn die Werkstatt in meinen Auftrag (Privatperson) den Motor erneuert hätte.

Zwischen zwei gewerblichen Partner gelten andere (kürzere) Garantiebedienungen

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