Motorradunfall was nun ?

Hallo ihr lieben Leute, ich versuche einmal meine momentane Situation zuschildern und hoffe ich kann es genau erklären meine "kleine Notlage"

Ich war gestern sehr sehr sehr dumm ... dessen bin ich mir durchaus bewusst , leider im nachhinein erst.
Die Situation:

Das gestern morgen so schönes Wetter war habe ich dummerweise beschlossen mit meinem Motorrad zur Arbeit zufahren. Zu diesem Zeitpunkt habe ich leider keine Fahrerlaubniss für dieses Motorrad.
Es ist passiert was passieren musste ich ein Unfall ist passiert.
Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich wurde überfahren.
Überfahren im sinne von der SUV ist über mein Bein gefahren und es ist halt geschwollen aber nichts ernsteres.

Es wurde die Polizei gerufen und die haben halt alles festgestellt, wegen keiner Fahrerlaubnis und so.

Frage

Wer trägt den Schaden ? Mir wurde ja die Vorfahrt genommen sozusagen.

Mir ist bewusst das es dumm war.
Ich besitze einen Führerschein der klasse B und fahre seid 10 jahre Unfall frei und ohne Polizei anträge. ( als kleiner Anhang)
Liebe Grüße Nico

Beste Antwort im Thema

Dass du keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hast, wird dir ein Strafverfahren einbringen.

Ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Unfallgegners für den Schaden. Geh zum Anwalt und lass den deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Und schicke mehrere Gebete zum Himmel, dass dir nicht mehr passiert ist. SUV über das Bein gefahren und das nur geschwollen - kaum zu glauben.

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Wo werden denn hier Tipps zur Vertuschung gegeben? Im Gegenteil, dem TE ist sehr eindeutig und mehrmals geraten worden, offen zu seinem Fehlverhalten zu stehen.

Es wäre schön, wenn du deine Vorurteile nicht auf einen einzelnen Ratsuchenden projizieren würdest. Das hilft nämlich niemandem.

Und wenn man seinen Post ignoriert haette, waere der Thread normal und ordendlich weiter gelaufen

LEUTE LEUTE LEUTE

Bitte kommt etwas "runter".
Ich mag mich nochmal kurz zu allem äußern.

Ich habe das Motorrad schon länger aber musste ständig reparieren, es wurde letztes jahr angemeldet aber durch den Herbst / Winter hatte ich keine Chance gehabt Führerschein zumachen.

Mir ist mein Fehlverhalten durchaus bewusst geworden und es soll nichts vertuscht werden. Es ist mein aller erster Unfall und dann natürlich noch so ein doofer...
Aber es ist passiert und ich stehe auch dazu das ich ohne Führerschein gefahren bin.
Die Polizei war ja auch vorort und hat alles aufgenommen, als ich später nochmal auf der Dienststelle war musste ich dazu auch nochmal angaben machen.
Die Polizei sagt mir ebenfalls das der Unfall eine Verletztung der Vorfahrtsregelung war.
Und es eigentlich recht eindeutig war.
Mein Führerschein durfte ich behalten und alles andere auch.

Ich habe heute mich mit meiner Versicherung auseinandergesetzt und den Schaden gemeldet.
Bei meiner Versicherung und auch an der gegenseite ihrer Versicherung.

Mein Arbeitgeber (der eng mit Rechtsanwälten arbeitet) hat mir auch gerade einen zunehmen wenn die Unfallverursacherin so "zicken" macht. Obwohl die Polizei selbst gesagt hat es war eine Vorfahrtsverletztung.

Ich mag mich nochmal bei allen bedanken die mir in meiner momentanen MISSLAGE mit rat und tat zurseite stehen / standen.
Bitte lasst es nicht ausarten in diesem Beitrag, dass wäre schade.

Liebe grüße

Also grundsätzlich muss man hier den Vorfall von drei Seiten betrachten, um allen Dingen gerecht zu werden:

1. Verkehrsunfall:
1.1. Schadensregulierung -> Zivilrecht
1.2. Ordnungswidrigkeiten, die zum Unfall geführt haben (Vorfahrtverstoß) -> Ordnungswidrigkeitenrecht

2. FoF

Das hängt zwar alles irgendwie zusammen aber im Endeffekt ist es völlig unabhängig voneinander zu bewerten. Man kann höchstens agumentieren, dass sich der Anteil der Gefährdungshaftung durch das Nichtvonhandensein der erforderlichen Fahrerlaubnis erhöht sein könnte.

Ich muss dem Kollegen aus Hessen auch widersprechen, was die Begründung seiner Maßnahmen angeht, allerdings würde ich ebenfalls den Führerschein beschlagnahmen, da zu überprüfen ist, ob der TE charakterlich geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen. Ich sehe es als wahrscheinlich an, dass der Führerschein durch ein Gericht entzogen wird und würde dies auch begrüßen.

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Ist eher unwahrscheinlich, dass fürndie ein alige Fahrt ein Entzug mit Sperrfrist kommt. Ein knappes Monatsgehalt kann die Strafe aber kosten. Ein Anwalt wegen des Schadens ist unbedingt anzuraten - das kostet den TE sonst viel Geld. Wegen der Fahrt ohne FE wäre ein Anwalt zumindest hilfreich.

Edith ist im Keller

Zitat:

@uhu110 schrieb am 12. Mai 2017 um 01:10:47 Uhr:


Hallo, StefanLi,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 12. Mai 2017 um 01:10:47 Uhr:



Zitat:

@StefanLi schrieb am 11. Mai 2017 um 14:14:34 Uhr:


Die Polizei klärt die Schuldfrage nicht abschließend, sie ermittelt nur. Die Feststellung erfolgt entweder durch Einigung der Parteien oder durch das Gericht. 😉

das stimmt so nicht ganz.

Der Polizeibeamte beurteilt, ob er eine Owi oder Straftat sieht und bei wem er diese sieht.

In den meisten Fällen wird dieser Einschätzung von Seiten der Bußgeldstellen und der Gerichte gefolgt.

Ist der Betroffene / Beschuldigte mit dieser Einschätzung nicht einverstanden, kann er dagegen angehen.

Bussgeldstelle folgt und dann kann man Widerspruch einlegen oder schweigend zustimmen. Also ist es nur ein Vorschlag 😉

Zitat:

Anders sieht es zivilrechtlich aus.

Hier wird die Einschätzung des Polizeibeamten natürlich auch berücksichtigt, aber hier gibt es viele zusätzliche Faktoren, die dazu führen können, dass jemand, dem keine Owi oder Straftat vorgeworfen wird, trotzdem zumindest eine Mithaftung bekommt oder, wie z. B. bei Unfällen mit kleinen Kindern, unter Umständen sogar allein haftet.

Wenn ein Polizeibeamter also sagt, dass er die Schuld beim Lenker 01 sieht und bei dem anderen nicht, dann bezieht sich das immer nur auf die Bußgeld - bzw. strafrechtliche Seite.

Viele Grüße,

Uhu110

jetzt wird es spannend. Seit wann hat die Polizei im Zivilrecht Einfluss??? Meine Relation zu einer anderen Person lässt den Staat kalt und der Staat lässt mich kalt, solange strafrechtlich alles ruhig bleibt.

Bei der Owi haben wir es dann auch als Massnahme des Verwaltungsrechts. Sie dient zur Ordnung bei minder schweren Rechtsverletzungen und findet sich im Strafrecht und anderen Regelungen wie der StVO.

Lieber Uhu, wir haben eine ganz stark unterschiedliche Basis in der Betrachtung der Möglichkeiten der Polizei. 😉😉

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 12. Mai 2017 um 11:59:35 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Mai 2017 um 10:38:40 Uhr:


Wenn du bei Rot über eine Kreuzung gehst, kann ich dich (sofern meine Ampel grün zeigt) getrost ins Jenseits befördern? Hättest da ja nicht rüber gehen dürfen!

Du wirfst zwar mit Fachausdrücken nur so um dich, aber dass du tatsächlich vom Fach bist, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Falls doch, empfehle ich dir einige Stunden Nachsitzen.

Es macht einen Unterschied in der Gesamtbetrachtung der Dinge. Isoliert hast du recht, aber das geht hier nun mal nicht. Und ich rede auch nicht im luftleeren Raum, sondern aus der Praxis, weil wir mehrfach so ähnliche Fälle hatten.

Schlußendlich habe ich meine Sicht der Dinge geschildert sowie die Maßnahmen, welche ICH vor Ort getroffen hätte, dargestellt. Dass das andere Kollegen anders gemacht hätten - auch klar.

Den FS stelle ich sicher/respektive beschlagnahme sie - klar dass der die aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb eines bis drei Tagen durch den Richter wieder bekommt, wenn er Einspruch einlegt, aber weg ist sie erstmal.
Ingewahrsamnahme zur ED Behandlung: immer so eine Sache bei Verletzten, aber trotzdem möglich. Bei diesem Sachverhalt würde ich das bejahen. Zur Not frage ich eben beim StA an, soll er entscheiden.
Unfalltechnisch ist keinerlei Schuld nicht ganz richtig, gebe ich zu. Das kam allerdings in der Verhandlung sinngemäß bei rum. Kann natürlich durch einen anderen Richter anders entschieden werden.

Und zu guter letzt: für meine Legitimation siehe angehängtes Photo.

Ich erstarre in Ehrfurcht 😛.

Zu "meiner Legitimation" verweise ich auf die BGH Entscheidung vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06. Kannst mich gerne korrigieren, aber ich glaube (genau weiß ich es natürlich nicht), dass BGH-Entscheidungen wichtiger sind als deine Meinung.

So ganz verstehe ich deine Ausführungen ohnehin nicht. Du stellst den Führerschein Klasse B sicher, obwohl du davon ausgehst, dass er den nach Einspruch in kürzester Zeit zurück bekommt? Du möchtest eine erkennungsdienstliche Behandlung durchführen, trotz Verletzung und trotz der Tatsache, dass der Typ sich ordnungsgemäß ausweisen kann?
Und die Zivilurteile anderer Gerichte in gleichgelagerten Fällen kennst du, obwohl du maximal als Zeuge und nicht als Partei daran beteiligt bist? Und trotz entsprechender BGH-Rechtsprechung sollen andere Gericht anders urteilen?

Dass das FoF nicht ok ist (mit den Folgen muss und will der TE klar kommen), steht doch auf einem ganz anderen Blatt als die Schadensersatzansprüche. Aber wie ich oben schon schrieb, wer noch nie ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug gefahren hat, der werfe den ersten Wattebausch.

*werf*

Aua. Nicht so hart. Gab es in deiner Jugend noch keine Fahrzeuge, für die eine Fahrerlaubnis gebraucht wurde? Ich hab damals keine Gelegenheit ausgelassen, selbst in Südfrankreich mit meinem Vater auf dem Beifahrersitz. Oder wusste der vielleicht gar nicht, dass ich da noch keine Fahrerlaubnis hatte 😛?

Es mag Menschen, Leben oder auch ein Umfeld geben, dass sich von Deinem unterschieden haben mag. *werf*

Ich werfe hier gar nichts. Nicht mal Wattebäuschchen... ich bin im ländlichen Raum groß geworden...

Da nahm man das auch ein wenig lockerer - bin auch auf dem Land groß und alt geworden. Da konnte man noch auf den Feldwegen gefahrlos üben.

... und mit einer leichten Enduro durch den Wald entfleuchen ... 😁😁😁

Hallo, noam82,

Zitat:

@noam82 schrieb am 12. Mai 2017 um 15:44:39 Uhr:


.......allerdings würde ich ebenfalls den Führerschein beschlagnahmen, da zu überprüfen ist, ob der TE charakterlich geeignet ist ein Kraftfahrzeug zu führen.

nach welcher Rechtsgrundlage würdest Du diese Maßnahme treffen?

Zur Gefahrenabwehr doch wohl nicht, denn wie solltest Du die begründen können?

Eine Meldung an die Führerscheinstelle folgt doch so oder so, und wenn Du meinst, jemand wäre charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kfz, nur, weil er mal ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, kannst Du dies gerne mit aufführen, aber ich bezweifle stark, dass die Fsst Dir folgen würde.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, gar keine Frage und nicht umsonst eine Straftat, aber wenn man bedenkt, dass das hier

Zitat:

Ich sehe es als wahrscheinlich an, dass der Führerschein durch ein Gericht entzogen wird ....

von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Gerichte bei Ersttätern fast nie praktiziert wird, sehe ich keinen Grund, ohne weitere Nachweise an einer charakterlichen Eignung zu zweifeln.

Hallo, StefanLi,

Zitat:

@StefanLi schrieb am 12. Mai 2017 um 20:10:21 Uhr:


Bussgeldstelle folgt und dann kann man Widerspruch einlegen oder schweigend zustimmen. Also ist es nur ein Vorschlag 😉

ja, aber einer, den die Bußgeldstellen durchaus ernst nehmen und nur in begründeten Fällen davon abweichen, genauso, wie die Gerichte.

Der Polizeibeamte saugt sich ja nicht mal nach eigenem Gutdünken irgendeinen Tatbestand aus den Fingern, sondern bedient sich des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs, in dem für die allermeisten Delikte vorformulierte Tatbestände genannt sind.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 12. Mai 2017 um 20:10:21 Uhr:


jetzt wird es spannend. Seit wann hat die Polizei im Zivilrecht Einfluss???

Du hast offensichtlich nicht verstanden, was ich geschrieben habe.

Zivilrechtlich hat die Polizei nur bedingten Einfluss.

Der Beamte nimmt den Unfall auf, sichert Spuren, misst diese aus usw. und er gibt dann seine Einschätzung der Sachlage in der Unfallanzeige zu Protokoll.

Stellt er dabei eindeutige Fakten fest, wird daran kaum etwas zu rütteln sein, wenn er ordentlich gearbeitet hat.

Er hat aber keinen Einfluss darauf, ob von Seiten der Versicherungen oder der Gerichte dem Geschädigten eines Verkehrsunfalles eine zivilrechtliche Mithaftung z. B. aus der Betriebsgefahr vorgeworfen wird und er wird sich hüten, sich da mit einzumischen bzw. gegenüber Unfallbeteiligten eindeutige Prognosen abzugeben.

Zitat:

, wir haben eine ganz stark unterschiedliche Basis in der Betrachtung der Möglichkeiten der Polizei. 😉😉

Mag durchaus sein, wobei meine aus mittlerweile fast 40 Jahren Erfahrung resultiert.

Viele Grüße,

Uhu110

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