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Motorradunfall was nun ?

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:15

Hallo ihr lieben Leute, ich versuche einmal meine momentane Situation zuschildern und hoffe ich kann es genau erklären meine "kleine Notlage"

Ich war gestern sehr sehr sehr dumm ... dessen bin ich mir durchaus bewusst , leider im nachhinein erst.

Die Situation:

Das gestern morgen so schönes Wetter war habe ich dummerweise beschlossen mit meinem Motorrad zur Arbeit zufahren. Zu diesem Zeitpunkt habe ich leider keine Fahrerlaubniss für dieses Motorrad.

Es ist passiert was passieren musste ich ein Unfall ist passiert.

Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich wurde überfahren.

Überfahren im sinne von der SUV ist über mein Bein gefahren und es ist halt geschwollen aber nichts ernsteres.

Es wurde die Polizei gerufen und die haben halt alles festgestellt, wegen keiner Fahrerlaubnis und so.

Frage

Wer trägt den Schaden ? Mir wurde ja die Vorfahrt genommen sozusagen.

Mir ist bewusst das es dumm war.

Ich besitze einen Führerschein der klasse B und fahre seid 10 jahre Unfall frei und ohne Polizei anträge. ( als kleiner Anhang)

Liebe Grüße Nico

Beste Antwort im Thema

Dass du keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hast, wird dir ein Strafverfahren einbringen.

Ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Unfallgegners für den Schaden. Geh zum Anwalt und lass den deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Und schicke mehrere Gebete zum Himmel, dass dir nicht mehr passiert ist. SUV über das Bein gefahren und das nur geschwollen - kaum zu glauben.

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Dass du keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hast, wird dir ein Strafverfahren einbringen.

Ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Unfallgegners für den Schaden. Geh zum Anwalt und lass den deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Und schicke mehrere Gebete zum Himmel, dass dir nicht mehr passiert ist. SUV über das Bein gefahren und das nur geschwollen - kaum zu glauben.

Ich nehme mal an das dir die Polizei die Fahrerlaubnis abgenommen hat.

Den Schaden trägt erst mal deine Versicherung.

Ansonsten wird da noch einiges auf dich zukommen.

Ich kann dir da eigentlich nur eine Jahreskarte der öffentlichen Verkehrmittel empfehlen. :D

am 11. Mai 2017 um 9:25

Erkläre mir als Schweizer bitte was es bedeutet keine Fahrerlaubnis zu haben.

Ich kenne es nur so, das entweder der Führerschein entzogen wird (dann aber doch für alle Kategorien) oder du gar keinen für diese Kategorie besitzt.

Persönlich würde ich sagen der Unfall hat nichts mit dem Führerschein zu tun. Du wirst mit Sicherheit von der Polizei eine Rechnung erhalten und wirst vermutlich sogar einen Teil des Schadens am Motorrad bezahlen. Hauptschuld hatte wie du es sagst der andere. Das ändert auch am Führerschein nichts. Aber die Versicherung könnte es so auslegen das du wegen nicht gemachter Prüfung in dieser Kategorie, nicht sicher fahren kannst und daher eventuell einen Teil mittragen musst.

Aber das ein fehlender Führerschein auch Eingriff in die Heilungskosten nimmt, das glaube ich zwar eher weniger, wäre aber durchaus auch die Möglichkeit.

Hier wäre nun ein entsprechender Rechtsanwaltlicher Schutz nicht schlecht den du dringendst Kontaktieren solltest.

Damit du es noch etwas genauer weißt:

Dass ein Beteiligter ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn feststünde, dass sich dieser Umstand in dem Unfall tatsächlich ausgewirkt hat. Die Beweislast dafür liegt auf der Gegenseite. BGH Entscheidung vom 12.12.2006 - VI ZR 75/06.

In einfachen Worten: Wie will die Gegenseite beweisen, dass dein fehlender Führerschein sich auf den Unfall ausgewirkt hat? Hättest du mit Führerschein den Unfall verhindern können? Vermutlich nicht.

@Duran1337

Ich gehe mal davon aus das du schon ofters ohne Führerschein Mopped gefahren bist. :D

@Benzli: Ist in Deutschland nicht anders. Wir unterscheiden sprachlich nicht zwischen Führerschein (halt das Stück Papier, die Plastikkarte) und Fahrerlaubnis (die behördliche Genehmigung, Fahrzeuge der betreffenden Klasse zu fahren). Der TE hat nach seinen Angaben nur die Klasse B (Autos), nicht aber die Klasse A (Motorrad).

Warum sollte hier die Versicherung des TE den Schaden tragen? Ihm wurde die Vorfahrt genommen, und das ist ziemlich unabhängig vom eigenen Führerschein. Maximal käme für ihn die Gefährdungshaftung zum Zuge, wenn der Idealfahrer den Unfall hätte vermeiden können. Hab ich bei klaren Vorfahrtsverletzungen bisher nie gehabt. Höchstens, wenn der TE hier z.B. deutlich schneller unterwegs gewesen wäre, als erlaubt. Warum er trotzdem von "seinem Motorrad" schreibt? Lässt jeden Richter darauf schließen, dass er vorsätzlich und ständig (!) ohne Fahrerlaubnis damit unterwegs war.

Auch wenn PeterBH eigentlich schon alles richtig beschrieben hat, möchte ich es nochmal deutlich differenzieren.

Die erste Frage ist die der Haftung für die Unfallschäden. Wenn du am Unfall keine Schuld hast sondern dein Unfallgegner, dann haftet dieser auch für den entstandenen Schaden. Das ist die zivilrechtliche Seite der Angelegenheit.

Losgelöst davon wird man strafrechtlich gegen dich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorgehen. Das ist eine Sache zwischen dir und dem Staat, der Unfallgegner hat damit nichts zu tun.

Mehr kann man ohne tiefere Kenntnisse des tatsächlichen Unfallablaufs hier seriöserweise nicht sagen. Die Beratung durch einen Fachanwalt könnte ratsam erscheinen.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:43

Wow erstmal danke für die ganzen schnellen Antworten :) Spitze !

Naja ich kann das Motorrad schon beherschen... sagen wir es mal so :x

Die Situation war eben das mir die Vorfahrt genommen wurde und ich darauf hin gestürzt bin... also auch nicht so "fahrfehler im sinne von... du konntest das Motorrad nicht beherschen und bist in den Zaun oder so gefahren"

Ich hoffe ich bekomm es hin auf alles jetzt so zuantworten.

Polizei: Dessen bin ich mir bewusst das da etwas kommt... sprich Strafe.

- 3 punkte,

- 1 monat ohne führerscheind (mit sowas rechne ich)

- oder Tagesatz an Geld

Meine Ängste bestehen wiefolgt.

Zahlen des Schaden am SUV ( und wir wissen ja alle glaube ich wie sowas ausarten kann... )

Zahlen des Schaden von mir selbst, sprich Behandlungskosten, Arzt / Krankenhaus

Zahlen vom Schaden da ich auf Arbeit ausfalle für 1 Woche.

@AMenge

Puh das erleichtert mich erstmal etwas zuhören.

 

Zusatz frage:

Die SUV Fahrerin ist dem glauben das sie im recht war. Klärt das dann die Versicherungen unter sich wer was wie wo bezahlt?

Selbst die Polizei hatte gemeint das ich die Vorfahrt hatte.

am 11. Mai 2017 um 9:43

Also ich schreibe das ja selbst nur sehr, sehr selten und es nervt mich oft, wenn schon früh in einem Thread diesen Satz lese, aber in diesem speziellen Fall:

Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht (und zu keinem anderen!!!).

Was Dir bzgl. Deines Fahrens ohne Fahrerlaubnis blüht, wirst Du selbst wissen. Da musst Du das nur mal bei Wikipedia eingeben und dann entscheidet der Richter die Range des "von-bis".

Was den Schaden angeht, bin ich der folgenden Meinung:

Für die Klärung der Schuldfrage beim Unfall ist es unerheblich, ob Du mit oder ohne Fahrerlaubnis unterwegs warst. Geht die Schuldfrage zu Deinen Gunsten aus, hat die Versicherung zu leisten. Problem dabei ist allerdings, dass es langsam zur allgemeinen Rechtsprechung wird, dass einem -selbst unverschuldeten- Beteiligten grundsätzlich eine Teilschuld auferlegt wird, die lt. richterlicher Deutung schon aus der alleinigen Teilnahme am (gefährlichen) Straßenverkehr erwächst.

In wiefern, da dann die gegnerische Versicherung bei den % zu schachern versucht......?????

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 11. Mai 2017 um 11:43:15 Uhr:

Problem dabei ist allerdings, dass es langsam zur allgemeinen Rechtsprechung wird, dass einem -selbst unverschuldeten- Beteiligten grundsätzlich eine Teilschuld auferlegt wird, die lt. richterlicher Deutung schon aus der alleinigen Teilnahme am (gefährlichen) Straßenverkehr erwächst.

Das ist falsch. Richtig ist, dass eine Betriebsgefahr und eine daraus erwachsende anteilige Haftung gibt. Mit einer Teilschuld hat das nicht das geringste zu tun.

Bitte schön die Begriffe "Schuld" und "Haftung" auseinander halten.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:49

@Shameless Sheep

Sorry erstmal :/ ich weis selber im nachhinein das es einfach nur Dumm war und Verantwortungslos.

Da muss ich widersprechen. Bei klaren, groben Verkehrsverstößen des Unfallverursachers tritt die Gefährdungshaftung im Regelfall zurück.

Auch dem TE muss ich widersprechen: Tausche das Wort "oder" bei "oder Tagessatz in Geld" gegen das Wort "und". Der Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Und für Fahren ohne Fahrerlaubnis sieht das Gesetz immerhin Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (wären max. 365 Tagessätze) vor.

Dazu kann die Frage kommen, wie lange du das Motorrad schon hast und wie oft du schon ohne gefahren bist. Dazu musst du keine Angaben machen. Bist da natürlich in einer besonders blöden Situation. Für den Schadenersatz kannst du gut fahren, für die Strafsache folgt dann die Frage, woher du das kannst.

Zitat:

@Duran1337 schrieb am 11. Mai 2017 um 11:49:24 Uhr:

@Shameless Sheep

Sorry erstmal :/ ich weis selber im nachhinein das es einfach nur Dumm war und Verantwortungslos.

Stimmt zwar, aber nur wer in seinem Leben noch nie ein Fahrzeug ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren hat, werfe den ersten Wattebausch (oder so ähnlich).

Hallo, Duran1337,

Zitat:

@Duran1337 schrieb am 11. Mai 2017 um 11:43:12 Uhr:

Polizei: Dessen bin ich mir bewusst das da etwas kommt... sprich Strafe.

- 3 punkte,

- 1 monat ohne führerscheind (mit sowas rechne ich)

- oder Tagesatz an Geld

bei Unfällen mit Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Strafmaß recht schwer einzuschätzen, erst recht, wenn man dabei keine Schuld an dem Unfall hatte.

Zitat:

Meine Ängste bestehen wiefolgt.

Zahlen des Schaden am SUV ( und wir wissen ja alle glaube ich wie sowas ausarten kann... )

Wenn Dir keine Schuld am Unfall nachgewiesen werden kann, sollten hier auf Dich bzw. Deine Versicherung (ist das Krad eigentlich zugelassen und versichert) zukommen, auch nicht anteilig.

Zitat:

Zahlen des Schaden von mir selbst, sprich Behandlungskosten, Arzt / Krankenhaus

Zahlen vom Schaden da ich auf Arbeit ausfalle für 1 Woche.

Die Behandlungskosten und die Ausfallkosten sollten m. E. eigentlich komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Abzüge kann es allerdings beim Schmerzensgeld geben.

Zitat:

Die SUV Fahrerin ist dem glauben das sie im recht war.

Das darf sie ruhig glauben und so etwas ist nichts ungewöhnliches.

Es kann allerdings dazu führen, dass sich das Ganze hinzieht und dass die gegnerische Versicherung versucht, Dir eine Mitschuld anzuhängen.

Deshalb wäre allein deswegen schon ein Anwalt anzuraten und da auf Dich das Strafverfahren getrennt vom Unfall auf Dich zukommt, erst recht.

Es kann allerdings sein, dass Du die Kosten, die für Deine Verteidigung in Deinem Strafverfahren entstehen, selber zahlen musst (auch mit RSV), denn Fahren ohne Fahrerlaubnis wird in den meisten Fällen als Vorsatztat gewertet.

Viele Grüße,

Uhu110

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