Motorradunfall was nun ?

Hallo ihr lieben Leute, ich versuche einmal meine momentane Situation zuschildern und hoffe ich kann es genau erklären meine "kleine Notlage"

Ich war gestern sehr sehr sehr dumm ... dessen bin ich mir durchaus bewusst , leider im nachhinein erst.
Die Situation:

Das gestern morgen so schönes Wetter war habe ich dummerweise beschlossen mit meinem Motorrad zur Arbeit zufahren. Zu diesem Zeitpunkt habe ich leider keine Fahrerlaubniss für dieses Motorrad.
Es ist passiert was passieren musste ich ein Unfall ist passiert.
Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich wurde überfahren.
Überfahren im sinne von der SUV ist über mein Bein gefahren und es ist halt geschwollen aber nichts ernsteres.

Es wurde die Polizei gerufen und die haben halt alles festgestellt, wegen keiner Fahrerlaubnis und so.

Frage

Wer trägt den Schaden ? Mir wurde ja die Vorfahrt genommen sozusagen.

Mir ist bewusst das es dumm war.
Ich besitze einen Führerschein der klasse B und fahre seid 10 jahre Unfall frei und ohne Polizei anträge. ( als kleiner Anhang)
Liebe Grüße Nico

Beste Antwort im Thema

Dass du keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hast, wird dir ein Strafverfahren einbringen.

Ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Unfallgegners für den Schaden. Geh zum Anwalt und lass den deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Und schicke mehrere Gebete zum Himmel, dass dir nicht mehr passiert ist. SUV über das Bein gefahren und das nur geschwollen - kaum zu glauben.

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Zitat:

@Duran1337 schrieb am 11. Mai 2017 um 17:56:42 Uhr:


@klamann15

Nein die haben nur einen Strafbefehl oder sowas weitergegeben an den Staatsanwalt und ich bekomm nochmal ein Schreiben wo ich mich zu dem Vorfall äusern kann.
Sprich Unfall hergang.

Noch kein Strafbefehl, sondern die Ermittlungsakte - mit dem Unfallprotokoll und deinen Angaben. Die Staatsanwaltschaft macht dann ein Strafverfahren daraus, gibt entweder eine Anklageschrift an das Amtsgericht oder beantragt beim Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls (das wäre für die angenehmer). Dazu musst du vorher schon Angaben zum Sachverhalt (also dein "Geständnis" und zu deinen Einkommensverhältnissen) gemacht haben.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 11. Mai 2017 um 19:01:39 Uhr:



Zitat:

@Daemonarch schrieb am 11. Mai 2017 um 16:46:05 Uhr:


Ich hab mich gerade gefragt : macht es rechtlich eigentlich einen Unterschied im Strafmaß, wenn man wie in diesem Fall die Fahrerlaubnis "B" besitzt, und dann "nur" einen verstoß begeht weil "A" fehlt, oder ob man gar keine Fahrerlaubnis hat?

Es macht keinen Unterschied, ob Du im Besitz irgendeiner Fahrerlaubnis (=Führerschein) bist, wenn Du ein Fahrzeug führst, für das Du keine Fahrlerlaubnis hast.

Ergibt ja auch irgendwie Sinn, weil sich die jeweiligen Fahrzeugklassen bei den Anforderungen teilweise stark unterscheiden.

Stell Dir mal vor, Du hättest den Mofaführerschein, führest einen 18-Tonner mal grad so durch die Gegend und bekämst ein reduziertes Strafmaß, weil Du ja zumindest überhaupt eine Fahrlerlaubnis hast.😁

Ich sehe das genau umgekehrt, wenn man im Besitz einer Führerscheinklasse ist, sollte man der Logik nach besser Bescheid wissen als ein Führerscheinloser Mitmensch, daher Strafmaß höher.

Ist bei Verfehlungen im Straßenverkehr mit dem Fahrrad zumindest so, hat man einen Führerschein, treffen einen härtere Strafen. Beispiel: Ein Fahrradfahrer ohne Führerschein, bekommt wohl auch Punkte in Flensburg, aber was juckt ihn das, wenn man übertreibt....Fahrverbot für Fahrrad hab ich noch nie gehört😁
Rote Ampel mit einem Rad kann auch ganz schnell mal 1 Monat verzicht auf das Auto bedeuten.

Du bist ohne Fahrerlaubnis Motorrad gefahren. Hattest einen unverschuldeten Unfall. Dir wurde die Vorfahrt genommen.
Zu den re htlichen Dingen ist ja schon einiges gesagt worden, allerdings vermisse ich da noch folgenden Punkt.

Soweit mir bekannt ist, lernt man beim Motorradführerschein auch Slalom, Ausweichen und Gefahrenbremsung.
Nun bist du ohne dieses in einer Fahrschulen gelernt zu haben los gefahren, mit den bekannten Folgen.
Ein RA oder auch die gegnerische Versicherung könnte jetzt ankommen und sagen, das du den Unfall durch eine der vorher genannten Aktionen hättest verhindern können. Und dann könnte was die Schuldfrage angeht auch eine Teilschuld auf dich zu kommen.

War das Motorrad angemeldet und versichert?

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@tartra schrieb am 11. Mai 2017 um 20:21:08 Uhr:


....Fahrverbot für Fahrrad hab ich noch nie gehört😁

Na, hier z.B.:
http://www.kostenlose-urteile.de/...rverbot-rechtmaessig.news18652.htm
Moorteufelchen

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Ist ja ein Ding .... wird da eine amtliche Kralle ans Fahrrad montiert?😁

Zitat:

@tartra schrieb am 11. Mai 2017 um 21:51:42 Uhr:


Ist ja ein Ding .... wird da eine amtliche Kralle ans Fahrrad montiert?😁

Nein, beim erwischt werden währe Taxi sicher wesentlich billiger gewesen.
Im Wiederholungsfall geht es bis zum einfahren. 😁
Moorteufelchen

Wird beim Fahrverbot für Auto/Motorrad doch auch nicht gemacht. Reine Vertrauenssache 😛.

Ich darf doch darum bitten, die Fragestellung des TE zu beachten. Von Radfahrern und ähnlichen Themen war ja nun wirklich nicht die Rede 😉

@TE: Bisschen Moralkeule muss aber doch sein. Fakt ist, Du bist ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Moped gefahren. Ich unterstelle weiterhin, nur Du wirst es beantworten können, dass Du dieses schon oft und längerfristig getan hast. Das finde ich blöd, auch wenn ich Deine diesbezüglichen fahrerischen Kenntnisse nicht einschätzen kann. Nun hat es Dich erwischt. Gottseidank bist Du gesundheitlich nicht schwer verletzt worden, ich vermag nicht einzuschätzen, ob Du beim Vorliegen entsprechender Fahrerlaubnis hättest besser reagieren können, um so den Unfall zu vermeiden. Trotzdem denke ich, dass es angemessen wäre, wenn Du wegen der Straftag "Fahren ohne Fahrerlaubnis" empfindlich bestraft werden würdest. Nach §21 StVG ist dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr anhängig. Folgendes mag zusätzlich auf Dich zukommen (Quelle: Wikipedia):
Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist hier nicht möglich, es sei denn, sie wurde zwischenzeitlich erworben oder der Täter ist im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse, die für das zum Zeitpunkt der Tat geführte Kraftfahrzeug nicht ausreichte. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn ein Jugendlicher im Besitz der Klasse M ist, sein Fahrzeug aber derart getunt hat, dass er die Klasse A hätte haben müssen.

Außerdem kann das bei der Tat verwendete Fahrzeug in bestimmten Fällen (beispielsweise bei entzogener Fahrerlaubnis) gem. § 21 Abs. 3 StVG bei einer Verurteilung ersatzlos eingezogen werden. Das Gericht spricht diese Rechtsfolge dann in dem Urteil neben der Hauptstrafe aus. Rechtsgrundlage der Einziehung sind die § 111b ff. StPO.

Ich finde es jedenfalls blöd, was Du gemacht hast, aber Du scheinst es ja gottseidank selbst schon erkannt haben.

Hättest du nicht schreiben müssen!
Der TE hat es wie du sagst garantiert selbst schon erkannt. 🙂

Und ich muss an dieser Stelle mal was sagen!

Finde es echt super, dass hier tatsächlich mal sachlich über so ein Thema gesprochen werden kann und der TE nicht direkt angegangen wird. Das ist leider echt selten hier im Forum.
Eigentlich sollte das immer so ablaufen.
Daher, Daumen hoch an alle Schreiber hier!

@Leon596

Du hast sowas von recht... Ich muss mich echt bei ALLEN bedanken für die Hilfe und Unterstützung. Ohne das groß hass reden und so weiter vorgekommen sind.
Es hat mir jetzt schonmal persönlich viel geholfen und auch mich etwas beruhigt.

Nochmal ein herzliches Dankeschön.

Ich werde wiefolgt mich Verhalten...

Morgen melde ich den Schaden bei der Versicherung mit allen angaben und Krankenhaus Berichten.
Mach nochmal Fotos vom Unfallort, wie kratzspuren und so zusehen sind.
Der Unfallverursacher streiet nun alles ab und ich wäre Schuld und ich wurde auch nicht überfahren...

Ansonsten kann ich nur abwarten was von der Staatsanwaltschafft kommt bzw was meine Versichtung sagt. Das Motorrad war auch ordentlich versichert.

Ich werde mich wieder melden sobald ich irgend etwas höre.

Nochmal großes Lob an alle, dass mir nicht so der Kopf abgerissen wurde 😁

Hallo, StefanLi,

Zitat:

@StefanLi schrieb am 11. Mai 2017 um 14:14:34 Uhr:


Die Polizei klärt die Schuldfrage nicht abschließend, sie ermittelt nur. Die Feststellung erfolgt entweder durch Einigung der Parteien oder durch das Gericht. 😉

das stimmt so nicht ganz.

Der Polizeibeamte beurteilt, ob er eine Owi oder Straftat sieht und bei wem er diese sieht.

In den meisten Fällen wird dieser Einschätzung von Seiten der Bußgeldstellen und der Gerichte gefolgt.

Ist der Betroffene / Beschuldigte mit dieser Einschätzung nicht einverstanden, kann er dagegen angehen.

Anders sieht es zivilrechtlich aus.

Hier wird die Einschätzung des Polizeibeamten natürlich auch berücksichtigt, aber hier gibt es viele zusätzliche Faktoren, die dazu führen können, dass jemand, dem keine Owi oder Straftat vorgeworfen wird, trotzdem zumindest eine Mithaftung bekommt oder, wie z. B. bei Unfällen mit kleinen Kindern, unter Umständen sogar allein haftet.

Wenn ein Polizeibeamter also sagt, dass er die Schuld beim Lenker 01 sieht und bei dem anderen nicht, dann bezieht sich das immer nur auf die Bußgeld - bzw. strafrechtliche Seite.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Mai 2017 um 11:30:09 Uhr:


[..]
In einfachen Worten: Wie will die Gegenseite beweisen, dass dein fehlender Führerschein sich auf den Unfall ausgewirkt hat? Hättest du mit Führerschein den Unfall verhindern können? Vermutlich nicht.

Was ist das denn für eine krude Argumentation? Der Unfall wäre zu 100% vermeidbar gewesen, denn der TE hätte gar nicht fahren dürfen - schließlich hat er keine Fahrerlaubnis. Meines Erachtens nach liegt die Schuld an diesem Unfall demnach komplett bei ihm, mit allen straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Unfallgegnerin trägt keinerlei Schuld.
Würde ich vor Ort, falls ich dazu gerufen würde, genauso aufnehmen. Neben der VST würde die Sicherstellung des Krads, aller Schlüssel sowie des FS des Beschuldigten kommen - und noch ne ED Behandlung/Ingewahrsamnahme obendrauf.

Hir mal einen Link zum lesen. Da steht so ziemlich genau drin was dich erwartet. https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-ohne-fuehrerschein/

Einen Anwalt wuerde ich auf jeden Fall nehmen. Sonst kann es schnell passieren das dir die Unfallgegnerin mit einem guten Anwalt die Hosen auszieht.

Ich würde mich sehr warm anziehen an Deiner Stelle. Es ist in diesem Fall keine einmalige Geschichte, im Sinne "Man hat sich ein Moped geschnappt und hat ne Runde gedreht."
Das Moped ist wohl schon seit Monaten/Jahren auf den TE angemeldet und somit auch diese lange Zeit gefahren worden. Da wirst Du nicht mehr rauskommen aus der Nummer. Wenn die Geschädigte sich eine guten Anwalt nimmt und er alles untersucht, dann hast Du verdammt schlechte Karten.

Ich kann Dir nur zu einem Anwalt raten, ohne wirst Du gnadenlos untergehen und kannst schon mal den Zwegat rufen 😉

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