Motorradunfall was nun ?
Hallo ihr lieben Leute, ich versuche einmal meine momentane Situation zuschildern und hoffe ich kann es genau erklären meine "kleine Notlage"
Ich war gestern sehr sehr sehr dumm ... dessen bin ich mir durchaus bewusst , leider im nachhinein erst.
Die Situation:
Das gestern morgen so schönes Wetter war habe ich dummerweise beschlossen mit meinem Motorrad zur Arbeit zufahren. Zu diesem Zeitpunkt habe ich leider keine Fahrerlaubniss für dieses Motorrad.
Es ist passiert was passieren musste ich ein Unfall ist passiert.
Mir wurde die Vorfahrt genommen und ich wurde überfahren.
Überfahren im sinne von der SUV ist über mein Bein gefahren und es ist halt geschwollen aber nichts ernsteres.
Es wurde die Polizei gerufen und die haben halt alles festgestellt, wegen keiner Fahrerlaubnis und so.
Frage
Wer trägt den Schaden ? Mir wurde ja die Vorfahrt genommen sozusagen.
Mir ist bewusst das es dumm war.
Ich besitze einen Führerschein der klasse B und fahre seid 10 jahre Unfall frei und ohne Polizei anträge. ( als kleiner Anhang)
Liebe Grüße Nico
Beste Antwort im Thema
Dass du keine Fahrerlaubnis für das Motorrad hast, wird dir ein Strafverfahren einbringen.
Ändert aber grundsätzlich nichts an der Haftung des Unfallgegners für den Schaden. Geh zum Anwalt und lass den deine Schadenersatzansprüche geltend machen. Und schicke mehrere Gebete zum Himmel, dass dir nicht mehr passiert ist. SUV über das Bein gefahren und das nur geschwollen - kaum zu glauben.
81 Antworten
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 12. Mai 2017 um 03:43:38 Uhr:
Was ist das denn für eine krude Argumentation? Der Unfall wäre zu 100% vermeidbar gewesen, denn der TE hätte gar nicht fahren dürfen - schließlich hat er keine Fahrerlaubnis.
Das ist überhaupt keine krude Argumentation, denn es geht nur um den Unfall an sich und nicht um die Frage, ob einer der Beteiligten überhaupt hätte vor Ort sein dürfen.
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 12. Mai 2017 um 07:44:22 Uhr:
Das Moped ist wohl schon seit Monaten/Jahren auf den TE angemeldet und somit auch diese lange Zeit gefahren worden. Da wirst Du nicht mehr rauskommen aus der Nummer. Wenn die Geschädigte sich eine guten Anwalt nimmt und er alles untersucht, dann hast Du verdammt schlechte Karten.
Warum muss das Motorrad zwingend durch den TE häufig gefahren sein worden? Es gibt genügend Motorräder, die angemeldet sind und die trotz vorhandener Fahrerlaubnis von ihren Besitzern kaum bis wenig gefahren werden.
Und was genau soll ein Anwalt der Gegenseite machen? Der ist im Zivilrecht unterwegs. Die fehlende Fahrerlaubnis betrifft das Strafrecht.
Und selbst wenn der TE vollumfänglich schuldig wäre, so würde seine KFZ-Haftpflicht den Schaden regulieren und den TE dann begrenzt in Regress nehmen. Also nichts mit Zwegat.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 12. Mai 2017 um 02:43:38 Uhr:
Meines Erachtens nach liegt die Schuld an diesem Unfall demnach komplett bei ihm, mit allen straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Unfallgegnerin trägt keinerlei Schuld.
Hast du getrunken? Hoffe nicht im Dienst.
Geisterfahrer auf der BAB fährt frontal in ein KFZ, dessen Lenker gerade seinen Lappen abgegeben hat. Natürlich trägt er die volle Schuld. Er hätte ja nicht da sein dürfen.
Merkste was?
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 12. Mai 2017 um 03:43:38 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. Mai 2017 um 11:30:09 Uhr:
[..]
In einfachen Worten: Wie will die Gegenseite beweisen, dass dein fehlender Führerschein sich auf den Unfall ausgewirkt hat? Hättest du mit Führerschein den Unfall verhindern können? Vermutlich nicht.Was ist das denn für eine krude Argumentation? Der Unfall wäre zu 100% vermeidbar gewesen, denn der TE hätte gar nicht fahren dürfen - schließlich hat er keine Fahrerlaubnis. Meines Erachtens nach liegt die Schuld an diesem Unfall demnach komplett bei ihm, mit allen straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Unfallgegnerin trägt keinerlei Schuld.
Würde ich vor Ort, falls ich dazu gerufen würde, genauso aufnehmen. Neben der VST würde die Sicherstellung des Krads, aller Schlüssel sowie des FS des Beschuldigten kommen - und noch ne ED Behandlung/Ingewahrsamnahme obendrauf.
Wenn du bei Rot über eine Kreuzung gehst, kann ich dich (sofern meine Ampel grün zeigt) getrost ins Jenseits befördern? Hättest da ja nicht rüber gehen dürfen!
Du wirfst zwar mit Fachausdrücken nur so um dich, aber dass du tatsächlich vom Fach bist, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Falls doch, empfehle ich dir einige Stunden Nachsitzen.
Ähnliche Themen
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 12. Mai 2017 um 03:43:38 Uhr:
.....Der Unfall wäre zu 100% vermeidbar gewesen, denn der TE hätte gar nicht fahren dürfen - schließlich hat er keine Fahrerlaubnis. Meines Erachtens nach liegt die Schuld an diesem Unfall demnach komplett bei ihm, mit allen straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Unfallgegnerin trägt keinerlei Schuld.
Es gibt Regionen in der Welt, wo diese Denkweise mit der obigen kruden Begründung gängig ist. Deutschland liegt aber nicht in einer solchen.
"Das Moped ist wohl schon seit Monaten/Jahren auf den TE angemeldet und somit auch diese lange Zeit gefahren worden."
Zwingende Logik? Meine Holde hat seit über 23 Jahren ein Motorrad (jetzt bereits das 5.) angemeldet und hat keinen FS dafür. Ist so einfach vorteilhaft. Knöllchen bekommt sie und muss den wahren Fahrer nicht benennen. Beschlagnahme und Verwertung bei Fahrverstößen im Ausland nicht zulässig, da Fahrer nicht gleich Eigentümer. Gibt viele Gründe, warum man Halter eines Fahrzeuges sein kann, ohne dieses selbst zu nutzen. Die Angaben müssen nur nachvollziehbar sein.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Mai 2017 um 10:46:17 Uhr:
... Beschlagnahme und Verwertung bei Fahrverstößen im Ausland nicht zulässig, da Fahrer nicht gleich Eigentümer. Gibt viele Gründe, warum man Halter eines Fahrzeuges sein kann, ohne dieses selbst zu nutzen. Die Angaben müssen nur nachvollziehbar sein.
In deinem Fall zieht das aber nicht. Eigentümer des Moppeds scheinst ja du zu sein, nur nicht der Halter.
Meine eigene, höchstpersönliche Erfahrung zu diesem Thread: vor recht genau 27 Jahren ist mir auch ein Unfall passiert und ich hatte für das von mir geführte 80cm³-Mopped keine Fahrerlaubnis. Wir waren zu zweit in Südfrankreich, und hatten uns jeder so ein Teil gemietet. Der Kumpel (damals 17) komplett bar jeder Fahrerlaubnis, meine Weingkeit (damals 19) im Besitz der Klassen 3+4, d.h. 50 cm³ wären OK gewesen, 80 eben nicht. Es kam, was kommen musste: auf regennasser Fahrbahn geriet ich ins Rutschen, stürzte und rutschte unter ein entgegen kommendes Auto - ein Schweizer Landsmann, wie sich zeigte.
Ende vom Lied: Schlüsselbeinbruch, beinahe verpasste Abi-Prüfung, interessanterweise KEIN Stress mit der Rennleitung und Übernahme des gegnerischen Schadens durch die Haftpflicht-Versicherung des Krades. Ein bisschen Geld musste ich noch an den Vermieter abdrücken - der Roller war Totalschaden. Aber in Summe ging es gut aus, und die fehlende Fahrerlaubnis hat mir keinen Verdruss bereitet. Und das in Frankreich!
Habe sowas trotzdem nie wieder gemacht.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Mai 2017 um 10:38:40 Uhr:
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 12. Mai 2017 um 03:43:38 Uhr:
Was ist das denn für eine krude Argumentation? Der Unfall wäre zu 100% vermeidbar gewesen, denn der TE hätte gar nicht fahren dürfen - schließlich hat er keine Fahrerlaubnis. Meines Erachtens nach liegt die Schuld an diesem Unfall demnach komplett bei ihm, mit allen straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Unfallgegnerin trägt keinerlei Schuld.
Würde ich vor Ort, falls ich dazu gerufen würde, genauso aufnehmen. Neben der VST würde die Sicherstellung des Krads, aller Schlüssel sowie des FS des Beschuldigten kommen - und noch ne ED Behandlung/Ingewahrsamnahme obendrauf.Wenn du bei Rot über eine Kreuzung gehst, kann ich dich (sofern meine Ampel grün zeigt) getrost ins Jenseits befördern? Hättest da ja nicht rüber gehen dürfen!
Du wirfst zwar mit Fachausdrücken nur so um dich, aber dass du tatsächlich vom Fach bist, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Falls doch, empfehle ich dir einige Stunden Nachsitzen.
Es macht einen Unterschied in der Gesamtbetrachtung der Dinge. Isoliert hast du recht, aber das geht hier nun mal nicht. Und ich rede auch nicht im luftleeren Raum, sondern aus der Praxis, weil wir mehrfach so ähnliche Fälle hatten.
Schlußendlich habe ich meine Sicht der Dinge geschildert sowie die Maßnahmen, welche ICH vor Ort getroffen hätte, dargestellt. Dass das andere Kollegen anders gemacht hätten - auch klar.
Den FS stelle ich sicher/respektive beschlagnahme sie - klar dass der die aller Wahrscheinlichkeit nach innerhalb eines bis drei Tagen durch den Richter wieder bekommt, wenn er Einspruch einlegt, aber weg ist sie erstmal.
Ingewahrsamnahme zur ED Behandlung: immer so eine Sache bei Verletzten, aber trotzdem möglich. Bei diesem Sachverhalt würde ich das bejahen. Zur Not frage ich eben beim StA an, soll er entscheiden.
Unfalltechnisch ist keinerlei Schuld nicht ganz richtig, gebe ich zu. Das kam allerdings in der Verhandlung sinngemäß bei rum. Kann natürlich durch einen anderen Richter anders entschieden werden.
Und zu guter letzt: für meine Legitimation siehe angehängtes Photo.
Da die Unfallgegnerin sich im Recht sieht wird die wohl den Rechtsweg gehen.
Die muss nur der VS den Fall schildern und die "tun" dann für die die Arbeit.
Ich mag das verhalten des Te"s nicht und mache daraus auch kein Geheimnis.
Man will immer schlauer sein wie die anderen. Man braucht das und dies nicht.
Vermutlich noch nicht einmal eine Rechtschutzversicherung.
Man gönnt sich auf Kosten der Allgemeinheit das Motorradfahren und aus meiner Erfahrung ziehen sich solche Verhalten durch deren ganzes Leben.
Ich lese in vielen Motorradanzeigen (Verkäufer) dass das Moped gedrosselt ist, aber die Drossel nicht verbaut ist.
Ich höre in vielen Gesprächen das die Fahrer sich rühmen "offen" ohne Führerschein fahren.
Unsere Verkehrsdichte wird immer enger und da muss man sich auf die einhaltung der Gesetze verlassen können.
Ich unterstelle dem Te auch Vorsatz.
Was für einen Tröd?
Ein Tröd indem Tips gegeben werden das man sein Moped auf die 80 Jährige Oma die an Demenz leidet angemeldet werden sollte?
Das sind doch eher Latrinen - Themen.
Da ist mir der Stammtisch der Realität lieber.
Der Te hat 2014 - 2015 schon seine 600er Facer repariert und vermutlich auch gefahren.
Den Führerschein zu machen hat es wohl nach hinten geschoben?
Da gibt es keine Tips dies zu vertuschen.
Da muss man sich der vermutlichen Strafe stellen.
Zitat:
@Bananenbiker schrieb am 12. Mai 2017 um 13:13:33 Uhr:
Da gibt es keine Tips dies zu vertuschen.
Da muss man sich der vermutlichen Strafe stellen.
Das sind aber archaische Ansichten aus dem
18. Jahrhundet, die dem Zeitgeist so gar nicht entsprechen wollen.
1990 haben einige Zeitgenossen lieber 5 Mark Bußgeld fürs falsches Parken bezahlt.
Das Tagesticket im Parkhaus kostete damals 10 Mark.
Heute werden dort die Autos abgeschleppt. (250 €)
Jeder wie er das so in der Zukunft möchte.