Motorradunfall

Hallo,

hier leider eine schreckliche Schilderung:
Da hier natürlich keine Rechtsberatung erlaubt ist nehmen wir den folgenden Fall hypothetisch an:

Ich fahre auf der Autobahn mit relativ hoher Geschwindigkeit im E60 auf der linken Spur. Ein Motorradfahrer hinter mir fährt ebenfalls relativ dicht auf (wenige Meter Abstand).
Da durch die hohe Geschwindigkeit ständig Motten auf meiner Scheibe zerplatzen betätige ich die Scheibenreinigungsanlage (vorne!).

Jetzt kommen die ganzen Unglücklichen Umstände:
Der Fahrlichtassistent hatte die Xenon- Scheinwerfer bereits aktiviert und mit der Scheibenreinigung wurden auch die Scheinwerfer über die Hochdruckdüsen gereinigt. Da dies nach hinten eine riesige "Sprühregenwand" nach sich zieht hat der Motorradfahrer sich so sehr erschreckt, dass er das Motorrad verreist und schwer verunglückt - aber überlebt.

Ich kann nicht mehr machen als sofort anzuhalten und andere Autos zum Anhalten zu bringen, damit diese den Motorradfahrer / das Motorrad nicht über den Haufen fahren.

Die Frage:
Trage ich irgendeine Schuld an dem Unfall?

Hätte ich all diese Sachen mit einberechnen müssen? (Licht ist an, Scheinwerfer werden gerade in dieser Sekunde gereinigt, Motorradfahrer ist genau in dem "Nebelstrahl"😉.

86 Antworten

Heißt es nicht immer, dass man so fahren muss, dass man immer und überall in der Lage ist, rechtzeitig zum Stehen zu kommen bzw. abzubremsen und sein Fahrzeug kontrollieren zu können?!
Das geht natürlich nur, wenn man den richtigen Sicherheitsabstand einhält...
(Denk dir, was ich damit sagen will 😉 )

Meiner Ansicht nach liegt die alleinige "Schuld" an dem tragischen Unfall beim Motorradfahrer, indiziert durch den viel zu geringen Sicherheitsabstand.

Vermutlich kam dazu auch noch mangelnde Erfahrung, denn von einem Sprühnebel des Vordermannes sollte man sich als Motorradfahrer nicht gleich so extrem irritieren lassen, daß man die Kontrolle über das Bike verliert.

Nüchtern betrachtet, so tragisch der Sachverhalt auch sein mag:
Meines Wissen gibt es kein Gesetz, das das Betätigen der Scheibenreinigungsanlage in bestimmten Situationen verbietet.
Der Motorradfahrer hat den Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Hätte er das, wäre eine Irritation durch den Sprühnebel ausgeschlossen gewesen.
Rechtlich dürfte ein solcher Sachverhalt somit klar sein. Moralisch würde ich mir an der Stelle des Autofahrers wohl dennoch Vorwürfe machen. Auf alle Fälle würde ich den Motorradfahrer im Krankenhaus besuchen und ihm mein größtes Bedauern aussprechen und versichern, dass ich nicht mit Absicht so ghandelt hätte.

Ein solcher Fall wäre ein exemplarisches Beispiel für die Wichtigkeit eines Fahrsicherheitstrainings für Motorradfahrer.

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Ich habe gerade nachgedacht und versucht, Dir irgendeine Schuld
zukommen zu lassen, habe es aber nicht geschafft.

Du musst ja schliesslich durch deine Scheibe durchgucken können.
Du hättest höchstens vorm Wischen auf die andere Spur gehen
können, aber dazu kann Dich keiner zwingen.

Und der Motorradfahrer hätte einfach damit rechnen müssen.
Trotzdem sehr tragisch, die Geschichte.

da dass natürlich "nur theoretisch" sehr realistisch klingt würde ich mal sagen: shit happens !!
diese drängler ob moped oder auto habens nicht besser verdient.
er hat deine und anderen gesundheit gefährdet und müsste noch zusätzlich bestraft werden. keine gnade!!

Zitat:

Original geschrieben von anselm80


Ich habe gerade nachgedacht und versucht, Dir irgendeine Schuld
zukommen zu lassen, habe es aber nicht geschafft.

Du musst ja schliesslich durch deine Scheibe durchgucken können.
Du hättest höchstens vorm Wischen auf die andere Spur gehen
können, aber dazu kann Dich keiner zwingen.

Witzbold. 🙂

Meinst du ich "blockiere" die linke Spur wenn rechts frei ist?

Ich meinte das schon ernst und wollte Dir nix unterstellen.
Meiner Meinung nach hast Du keine Schuld.

Tragisch, aber es dürfte weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein vorwefbares Verhalten beim Autofahrer vorliegen.

Der Motorradfahrer hat hier den Fehler gemacht.
Selbst wenn er nicht zu dicht aufgefahren ist,
so darf er dennoch nicht falsch reagieren.

wem fällt die paralle zu "turbo-rolf" auf?

Zitat:

Original geschrieben von Maxinus


Auf alle Fälle würde ich den Motorradfahrer im Krankenhaus besuchen und ihm mein größtes Bedauern aussprechen und versichern, dass ich nicht mit Absicht so ghandelt hätte.

Das würde ich tunlichst unterlassen!!!

Könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden und könnte dem Motorradfahrer Anlass geben, den Anwalt damit zu beauftragen, dir was anzuhängen.

Der Motorradfahrer ist selbst schuld, so hart es auch klingt.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2


wem fällt die paralle zu "turbo-rolf" auf?

Ich kann hier KEINERLEI Parallele zu Turbo- Rolf erkennen.

Ein nämlich ganz, GANZ, GANZ wichtiger Faktor ist anders.

Das Fahrzeug was gedrängelt und genötigt hat (der Motorradfahrer) ist selbst das Opfer geworden.
NICHT umgekehrt!!!

Das eine ist die strafrechtliche Seite (da würde er die schlechten Karten, sprich die Strafe haben), davon differenzieren müsste man die zivilrechtliche.
Ich könnte mir nämlich durchaus vorstellen, dass er auf Schadensersatz/Schmerzensgeld… klagen kann.
Denn ob das Betätigen der Wischanlage grundsätzlich erlaubt ist, ändert nichts daran, dass auch grundsätztlich ungeregelte Vorgänge rechtlich relevante Folgen nach sich ziehen können.
Und so könnte es durch aus als fahrlässig angesehen werden, wenn man bei hoher Geschwindigkeit wissentlich die Waschanlage betätigt, wenn jemand direkt hinter einem ist. Dass dies dessen Sicht verschlechtert, besonders bei einem Motorrad - dieses Wissen wird man als gegeben unterstellen können. Da genau dieses betätigen der Waschanlage in dieser heiklen Situation kausal den Sturz verursacht hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass dies als eine fahrlässige Handlung festgestellt wird. Anders als manche sich wünschen, sind auch "Täter" keineswegs vogelfrei, also rechtelos.

Vom rechtlichen Aspekt mal abgesehen und von der allgemeinen Seite her betrachtet:

Dass der Hintermann nass wird, wenn man rumsprüht (ob er nun so nah sein darf oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle), wäre doch keine Überraschung.
Man könnte daraus ja auch eine gewisse Absicht unterstellen (der Beweis dessen wäre eine andere Sache) und damit wäre es ein überaus tragisches Beispiel dafür, dass "Belehrungsmaßnahmen" jeglicher Art sehr sehr sehr kontraproduktiv sind!
Auch Bremsungen für "Phantomfüchse" oder ähnliche Konstruktionen.
Generell sollte man auch dann, wenn sich jemand vollkommen falsch verhält, nicht ebenso rücksichtslos verhalten.

Zitat:

Moralisch würde ich mir an der Stelle des Autofahrers wohl dennoch Vorwürfe machen.

Zustimmung. Solche mutmaßlichen "ich tu mal so, als ob du nicht da wärst, weil du ja gar nicht da sein dürftest"-Aktionen helfen nicht, eine solche Situation zu deeskalieren, auch wenn zunächst der andere der Aggressor ist.

@ricky:

wie bewertest du es dann, die der Threadersteller geschrieben hat, wenn die Waschanlage fürs Licht selbständig losgeht, weil der Fahrer sein xenonbestücktes Licht an hat? So wie ich des etz verstanden hab, wurde der Hinterman durch die selbständige Waschaktion der Scheinwerfer so dermaßen irritiert, daß es ich geschmissen hat. Und somit hat er ja ned wissentlich die Waschanlage betätig, daß ging ja automatisch.

Ich persönlich find des aber weng weit hergeholt, da die Scheibenwaschanlage viel mehr auf den rückwärtigen Verkehr spritzt. Bei Landstraßentempo und normalem Abstand bekommt man da noch genügen ab.

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