Motorradunfall

Hallo,

hier leider eine schreckliche Schilderung:
Da hier natürlich keine Rechtsberatung erlaubt ist nehmen wir den folgenden Fall hypothetisch an:

Ich fahre auf der Autobahn mit relativ hoher Geschwindigkeit im E60 auf der linken Spur. Ein Motorradfahrer hinter mir fährt ebenfalls relativ dicht auf (wenige Meter Abstand).
Da durch die hohe Geschwindigkeit ständig Motten auf meiner Scheibe zerplatzen betätige ich die Scheibenreinigungsanlage (vorne!).

Jetzt kommen die ganzen Unglücklichen Umstände:
Der Fahrlichtassistent hatte die Xenon- Scheinwerfer bereits aktiviert und mit der Scheibenreinigung wurden auch die Scheinwerfer über die Hochdruckdüsen gereinigt. Da dies nach hinten eine riesige "Sprühregenwand" nach sich zieht hat der Motorradfahrer sich so sehr erschreckt, dass er das Motorrad verreist und schwer verunglückt - aber überlebt.

Ich kann nicht mehr machen als sofort anzuhalten und andere Autos zum Anhalten zu bringen, damit diese den Motorradfahrer / das Motorrad nicht über den Haufen fahren.

Die Frage:
Trage ich irgendeine Schuld an dem Unfall?

Hätte ich all diese Sachen mit einberechnen müssen? (Licht ist an, Scheinwerfer werden gerade in dieser Sekunde gereinigt, Motorradfahrer ist genau in dem "Nebelstrahl"😉.

86 Antworten

So wie ich das verstanden habe, hat die Scheinwerferwaschanlage lediglich zusätzlich mit gesprüht, da zwischenzeitlich (wohl unbemerkt) das Abblendlicht automatisch angegangen war. Er hätte also die Scheibenwaschanlage betätigt und wie er schrieb "mit der Scheibenwischanlage" wurden auch die Scheinwerferdüsen betätigt (wenn Licht an und Waschanlage betätigt wird, werden die Scheinwerfer also mit gereinigt), die ja quasi nach oben sprühen.
Alles im Konjunktiv, versteht sich 🙂.

Zitat:

Original geschrieben von Ricky2000


und damit wäre es ein überaus tragisches Beispiel dafür, dass "Belehrungsmaßnahmen" jeglicher Art sehr sehr sehr kontraproduktiv sind!

Du unterstellst dem TE, dass er die Waschanlage angemacht hat, um den drängelnden Motorradfahrer zu ärgern. Dies ist aber nicht so.

Er hat die Waschanlage angemacht, weil er durch seine verdreckte Scheibe selbst nichts mehr gesehen hat.

Wenn man immer auf den Hintermann Rücksicht nehmen sollte, dürfte man ja fast nie beim Fahren die Scheibe waschen.

Der Motorradfahrer muss mit sowas rechnen. Wenn er nicht so nah aufgefahren wäre, sondern anständig Abstand gehalten hätte, hätte er nur ein paar Spritzer harmlose abgekriegt und nicht die volle Ladung.

Also dass man damit rechnen muss dass ein Nachfolgender Fahrer, und sei er noch so dicht am eigenen Fahrzeug) durch die Waschanlage derart irritiert wird dass er die Kontrolle über sein fahrzeug verliert halte ich für konstruiert. Keiner - auch kein Richter- wird in der betätigung der waschanlage eine schuldhafte Beeinträchtigung des nachfolgenden Verkehrs erkennen.

Zitat:

Meines Wissen gibt es kein Gesetz, das das Betätigen der Scheibenreinigungsanlage in bestimmten Situationen verbietet.

Das Gesetz verbietet es nicht, dennoch kann es mittlerweile als "Nötigung" angesehen werden.

Wenn aus einer Nötigung, was ich dem Threadsteller nicht unterstellen möchte, fahrlässig oder nicht, eine schwerwiegende Folge eintritt, dann bekommt es vor Gericht eine andere Betrachtungsweise.

Aber den professionellen Rat würde ich mir bei einem Anwalt einholen.
Gerade auch der Besuch im Krankenhaus und das damit verbundene Schuldeingeständnis sollte gründlich überlegt sein.

Es spielen so viele Faktoren einen Rolle, daß es garantiert eine Einzelfallentscheidung wird. Denn überlegen wir mal, wir haben folgende Ordnungwidrigkeiten:
- zu geringer Sicherheitsabstand und eventuelle Nötigung mit Eintritt einer Folge (Unfall).

Aber ich würde wirklich einen Experten zu diesem Thema befragen. Poste doch dann mal bitte dessen Aussage.

Danke!

Ähnliche Themen

Ich gehe mal davon aus, dass der Motorradfahrer durch das Einschalten der Scheibenwaschanlage nicht geärgert werden sollte. 😰
Bei relativ hohem Tempo auf der linken Spur einer Autobahn (Geschwindigkeit > 130 km/h) käme ich allerdings nicht in die Verlegenheit, die Windschutzscheibe mit Hilfe der Scheibenwaschanlage reinigen zu wollen, da sich nach meinen bisherigen Erfahrungen im Rahmen dieser Aktion ein ziemlich heftiger Schmierfilm auf der Scheibe bildet, der die Sicht nach vorne doch erheblich behindert.
Meines Erachtens nach liegt in diesem Fall allerdings eher ein Selbstverschulden des Motorradfahrers vor.
Gruß
Prinzipal

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk


Du unterstellst dem TE, dass er die Waschanlage angemacht hat, um den drängelnden Motorradfahrer zu ärgern. Dies ist aber nicht so.
Er hat die Waschanlage angemacht, weil er durch seine verdreckte Scheibe selbst nichts mehr gesehen hat.
Wenn man immer auf den Hintermann Rücksicht nehmen sollte, dürfte man ja fast nie beim Fahren die Scheibe waschen.
Der Motorradfahrer muss mit sowas rechnen. Wenn er nicht so nah aufgefahren wäre, sondern anständig Abstand gehalten hätte, hätte er nur ein paar Spritzer harmlose abgekriegt und nicht die volle Ladung.

Nein, das war keine Unterstellung, sondern lediglich ein weitere Hypothese in diesem hypothetischen 😉 Fall. "Zufälliges" Scheibenwaschen, wenn gerade ein Drängler im Nacken sitzt, dürften die meisten Verkehrsrichter schon kennen, und die Interpretation dürfte nicht immer zu Gunsten des "Scheibenwaschers" ausfallen.

Wie ich schrieb, ob er so dicht auffahren darf oder nicht, spielt keine Rolle dabei, ob ich nicht noch 10s warten kann, bis ich die Motten wegspüle.

Ich betätige die Waschanlage nicht, wenn auf den 50m hinter mir jemand ist, egal ob Auto, Motorrad oder sonst etwas.

Ich will ja auch den Motorradfahrer nicht in Schutz nehmen, aber mir kommt hier ein wenig zu sehr dieses Vergeltungsbedürfnis durch: "Ha, der hats nicht anders verdient". Ob man es trotzdem hätte vermeiden können, interessiert niemandem. Grundsätzlich sollte man sich im Idealfall so verhalten, dass niemand geschadet, gestört oder irritiert wird, egal ob man formal sein Recht ausübt oder nicht.

Dass eine "Schuld" des Autofahrers in diesem Fall wegen des Fehlverhaltens des anderen (Abstand, vermutlich Fahrfehler) nicht nachzuweisen ist, ist klar. Dennoch wäre dies nicht geschehen, wenn die Motten noch ein paar Sekunden hätten warten können.

Und nebenbei: auf dem Mopped eine volle Ladung Wischwasser abzubekommen ist im besten Fall ärgerlich, weil Riesensauerei, im schlimmsten Fall saugefährlich, weil Scheibenreiniger in den Augen brennt wie Feuer. Ein Blick in den Rückspiegel sollte also schon drin sein.
Grundsätzlich kann man für jede seiner Handlungen zur Verantwortung gezogen werden, wenn man sie nicht mit der nötigen Sorgfalt durchführt und dadurch jemand zu schaden kommt. Hier würde das sicherlich von den Fehlern des anderen mehr als aufgewogen, immer muss das aber nicht so sein.

Anderes Beispiel: wenn ich merke, dass ich zu schnell fahre, darf und sollte ich natürlich auf die erlaubte Geschwindigkeit abbremsen. Habe ich aber wissentlich direkt hinter mir einen dranhängen, darf ich das nicht, weil ich ihn und mich damit gefährde (zusätzlich zu der Gefährdung, die von ihm ausgeht). Man muss solche Dinge immer im Kontext betrachten und auch die Folgen betrachten und nicht nur einzeln die eigene Handlung von der konkreten Situation abgekoppelt bewerten. Das wird der Richter auch so tun.
Auch wenn "abbremsen" sonst erlaubt oder sogar Pflicht ist, kann es Situationen geben, wo ich damit alles nur noch schlimmer mache.

Edit: Comix007s Darstellung teile ich.

Hallo,

wenn der Biker mit offenen Helm fährt....kann es auch sehr unangenehm werden wenn sehr viel Reinigungsmittel (meist auf auf alkoholischer Basis) im Waschwasser ist und in den Augen brennen.

Da ich selbst auch Biker bin,sehe ich (fast immer) meist in den Rückspiegel um sicherzustellen das keiner durch die Wascherbetätigung behindert oder gar gefährdet wird...😉

Gerade die Xenonreiniger sprühen sehr kräftig (Hochdruck) und es geht einiges vorbei...

Grüße Andy

Re: Motorradunfall

Zitat:

Original geschrieben von smash85


Ich fahre auf der Autobahn mit relativ hoher Geschwindigkeit im E60 auf der linken Spur. Ein Motorradfahrer hinter mir fährt ebenfalls relativ dicht auf (wenige Meter Abstand).

Offener Helm bei ... 😰

Gruß
Prinzipal

Wenn der Motorradfahrer mit einer alltäglichen Situation auf der Straße nicht fertig wird (und dazu gehört nun einmal, daß man Scheibenwischwasser abbekommen kann), dann hat er sowieso noch nichts auf öffentlichen Straße verloren. Die eigene Sicherheit geht nunmal vor, und wenn die Scheibe dreckig ist, dann macht man die eben mit den Wischwasser sauber. Wenn der Motorradfahrer nicht allzu sehr an seinem Leben hängt (wovon auszugehen ist, wenn man derart asozial dicht auffährt), wird er sicher schon sein Testament gemacht haben...

Zitat:

Ein Motorradfahrer hinter mir fährt ebenfalls relativ dicht auf (wenige Meter Abstand).

Was mich noch interessieren würde ist das Wort

ebenfalls

im o. zitierten Satz.

Hat sich da vielleicht jemand ein Rennen geliefert und der Motorradfahrer ist nun der Leidtragende bei der ganzen Geschichte weil du dich mehr auf deinen Vorderman konzentriert hast als auf den rückwärtigen Verkehr ?

Viele Grüße
BartWux

Zitat:

Original geschrieben von Schutzschi


Wenn der Motorradfahrer mit einer alltäglichen Situation auf der Straße nicht fertig wird (und dazu gehört nun einmal, daß man Scheibenwischwasser abbekommen kann), dann hat er sowieso noch nichts auf öffentlichen Straße verloren. Die eigene Sicherheit geht nunmal vor, und wenn die Scheibe dreckig ist, dann macht man die eben mit den Wischwasser sauber. Wenn der Motorradfahrer nicht allzu sehr an seinem Leben hängt (wovon auszugehen ist, wenn man derart asozial dicht auffährt), wird er sicher schon sein Testament gemacht haben...

Ja, nee ist klar, hauptsache saubere Scheibe und wenn dahinter die Welt untergeht. Mal im Ernst, eine Scheibenwischanlage kann für einen Biker eine Gefahr darstellen (es geht nicht darum nass zu werden) und da ist es nicht zu viel verlangt sich nach hinten abzusichern, ob ich jemanden mit der Aktion gefährden könnte. Klar, durfte der nicht so dicht auffahren, aber das rechtfertigt noch lange keine "Nicht-Absicherung". Meine Scheiben waren noch nie so dreckig, das ich nicht ein paar Hundert Meter warten könnte.

Aber diese Diskussion wurde hier oder im Bike Forum doch schon mal geführt.

@Schutzschi: Ich wette, Du fährst kein Motorrad, oder? Nur weil jemand im Unrecht ist, ist er noch lange kein Freiwild.

Zitat:

Original geschrieben von BartWux


 

Was mich noch interessieren würde ist das Wort ebenfalls im o. zitierten Satz.

Hat sich da vielleicht jemand ein Rennen geliefert und der Motorradfahrer ist nun der Leidtragende bei der ganzen Geschichte weil du dich mehr auf deinen Vorderman konzentriert hast als auf den rückwärtigen Verkehr ?

Viele Grüße
BartWux

Das ebenfalls war wohl nur auf die vorherige Aussage "relativ hohe Geschwindigkeit" bezogen - mehr nicht.

Ich hatte schon mal eine so Ähnliche Situation:
3-spurige Autobahn. Rechts ein LKW - in der Mitte frei und links ein Smartfahrer (For4).
Ich kam von hinten mit relativ hoher Geschwindigkeit auf der linken Spur an (ich will hier mit Absicht bei so was keine Zahlen nennen um hier keine sinnlose Geschwindigkeitsdiskussion aufzubauschen) und habe im Abstand von ca. 200 - 150 Meter die Lichthupe einmal kurz betätigt. Erst hat der Smartfahrer überhaupt nicht reagiert und dann hat er mit einem einzigen Ruck das Lenkrad nach rechts gerissen. Ich bin dann an ihm vorbeigeschossen und habe ihn im Rückspiegel einige Sekunden zwischen LKW und Leitplanke über 2 Spuren tanzen sehen. Ich habe schon einen schweren Unfall vor Augen gehabt.

Hier sehe ich eine sehr große Parallele zu dem Turbo- Rolf.
Ich persönlich würde mir keinerlei Schuld zusprechen.
Wenn wir uns aber die Gegebenheiten anschauen: Teurer, Großer BMW mit bösen Xenon- Lichtern schießt Smart mit der Lichthupe von der Straße. Der BMW Fahrer überlebt unverletzt - eine Mutter mit Kind stirbt.
Ich würde wahrscheinlich meines Lebens nicht mehr froh werden - sowohl moralisch (das sowieso) aber wahrscheinlich auch rechtlich nicht mehr!

Ich bedanke mich ansonsten für die ganzen Einschätzungen und Meinungen und werde posten was ein Anwalt zu dem Fall sagt. Den seh ich aber erst am Freitag.

Zitat:

Original geschrieben von smash85


(....) und habe im Abstand von ca. 200 - 150 Meter die Lichthupe einmal kurz betätigt.

Rechtlich absolut OK, wenn Du nicht weiter auf den SMART "zugeschossen" kamst, sondern Deine Geschwindigkeit so verringert hast, Dass Du den Sicherheitsabstand ("halber Tachowert"😉 noch eingehalten hast, bis er Dir Platz gemacht hat.

Dass er sich "erschrickt" ist natürlich eine Überreaktion dann. Rechtlich absolut schwer beurteilbar... Und das war ja bei dem zitierten "Rolf" genauso. Wobei dort laut Zeugenaussagen der Sicherheitsabstand extrem unterschritten wurde...

Zitat:

Original geschrieben von fundive


Rechtlich absolut OK, wenn Du nicht weiter auf den SMART "zugeschossen" kamst, sondern Deine Geschwindigkeit so verringert hast, Dass Du den Sicherheitsabstand ("halber Tachowert"😉 noch eingehalten hast, bis er Dir Platz gemacht hat.

Dass er sich "erschrickt" ist natürlich eine Überreaktion dann. Rechtlich absolut schwer beurteilbar... Und das war ja bei dem zitierten "Rolf" genauso. Wobei dort laut Zeugenaussagen der Sicherheitsabstand extrem unterschritten wurde...

Das ist mein Standardvorgehen.

Das Gas wird natürlich sofort weggenommen (bzw. Tempomat deaktiviert) und in ausreichender Entfernung wird einmal kurz die Lichthupe betätigt.

Ich probiere generell immer darauf zu achten den korrekten Sicherheitsabstand einzuhalten.

Das liegt ganz einfach daran, dass ich gerne zu jeder Zeit selbst die Zügel in der Hand halte. Und wenn ich jemanden nahe auffahre ist es einfach nur eine Glückssache ob er ne Vollbremsung macht und ich platt bin oder nicht.

Daher habe ich mir (erst Recht seit dem neuen E60) dahingehend eine saubere Fahrweise angewöhnt.

Wobei ich von anderen auch erwarte, dass sie sich ebenfalls so verhalten, was auch relativ oft gut klappt.

Zitat:

Original geschrieben von fundive


Und das war ja bei dem zitierten "Rolf" genauso. Wobei dort laut Zeugenaussagen der Sicherheitsabstand extrem unterschritten wurde...

naja, es ist allerdings längst nciht geklärt, ob er es überhaupt war. man kann ja nicht alle leute, die über den ku'damm gehen und schwarze haare haben anklagen, nur weil so einer da ne handtasche geklaut hat 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen