Motorradunfall
Hallo,
hier leider eine schreckliche Schilderung:
Da hier natürlich keine Rechtsberatung erlaubt ist nehmen wir den folgenden Fall hypothetisch an:
Ich fahre auf der Autobahn mit relativ hoher Geschwindigkeit im E60 auf der linken Spur. Ein Motorradfahrer hinter mir fährt ebenfalls relativ dicht auf (wenige Meter Abstand).
Da durch die hohe Geschwindigkeit ständig Motten auf meiner Scheibe zerplatzen betätige ich die Scheibenreinigungsanlage (vorne!).
Jetzt kommen die ganzen Unglücklichen Umstände:
Der Fahrlichtassistent hatte die Xenon- Scheinwerfer bereits aktiviert und mit der Scheibenreinigung wurden auch die Scheinwerfer über die Hochdruckdüsen gereinigt. Da dies nach hinten eine riesige "Sprühregenwand" nach sich zieht hat der Motorradfahrer sich so sehr erschreckt, dass er das Motorrad verreist und schwer verunglückt - aber überlebt.
Ich kann nicht mehr machen als sofort anzuhalten und andere Autos zum Anhalten zu bringen, damit diese den Motorradfahrer / das Motorrad nicht über den Haufen fahren.
Die Frage:
Trage ich irgendeine Schuld an dem Unfall?
Hätte ich all diese Sachen mit einberechnen müssen? (Licht ist an, Scheinwerfer werden gerade in dieser Sekunde gereinigt, Motorradfahrer ist genau in dem "Nebelstrahl"😉.
86 Antworten
Moin!
Rechtlich gesehen würde ich persönlcih hier jedenfalls einen Fall der leichten Fahrlässigkeit annehmen. Ein Fehlverhalten ließe sich aus dem § 1 StVO ableiten. Danach ist ständige Rücksichtnahme erforderlich. Wenn ein Motorradfahrer in geringem Abstand hinter mir fährt und ich dann die Scheibenwaschanlage betätige, so weiß ich - bei meinem Auto - genau, dass er etwas Wischwasser abbekommen kann, was ihn zumindest irritieren und damit in eine gefährliche Situation bringen kann.
Daher würde ich sagen, dass hier die - wie es so schön heißt - "im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen" wurde.
Tatbestandlich gesehen ist auch die vorgesehene Schadensersatznorm in meinen Augen erfüllt (Verletzungshandlung, Kausalität etc.)
Umgekehrt ist auch immer das Mitverschulden des Geschädigten einzubeziehen. Dies überwiegt hier in meinen Augen soweit (hätte der Motorradfahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand eingehalten, so wäre ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts passiert), dass man davon ausgehen kann, dass er den Schaden alleine zu tragen hat.
Also fahrlässig hätte man in solch einem Fall durchaus gehandelt...
Bei einem Besuch im Krankenhaus würde ich kein Problem sehen. Aus der fahrlässigen Handlung würde man sich auch mit einem guten Anwalt kaum herausreden können. Privatrechtlich schätze ich die Risiken eher sehr klein ein.
Falls jedoch strafrechtliche Konsequenzen drohen (eine Untersuchung würde es ja wahrscheinlich geben), wäre ein Besuch im Krankenhaus sehr vorteilhaft. Selbst wenn eine Strafe zu befürchten wäre, so fällt die (vor allem bei Ersttätern) sehr niedrig aus, wenn sie sich zuvor als "Mensch" gezeigt haben. Das sehen die Strafrichter wie ich gehört habe immer sehr gerne 🙂 Wie der Vorgang strafrechtlich zu sehen ist, möchte ich nicht beurteilen. Da kenne ich mich nicht so aus...
Gruß
Hm, schwieriger Fall - aber ich kann mich da voll und ganz der Meinung von whisky78 anschließen.
Warum hier einige vom - durchaus nett gemeinten - Besuch im Krankenhaus so vehement abraten, kann ich nicht verstehen. Wird das wirklich als Eingeständnis einer Schuld verwertet? Das wäre ja albern.
Gruß
Ralle
Zitat:
Original geschrieben von rallediebuerste
Warum hier einige vom - durchaus nett gemeinten - Besuch im Krankenhaus so vehement abraten, kann ich nicht verstehen. Wird das wirklich als Eingeständnis einer Schuld verwertet?
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhausbesuch vor Gericht zum Nachteil des Beklagten ausgelegt wurde.
Eine "Kleinigkeit" wurde bisher noch gar nicht erwähnt: Als Fahrzeugführer haftet man nicht nur aus Verschulden, sondern auch aufgrund der bei der Benutzung eines Fahrzeugs immer vorhandenen, vom Fahrzeug ausgehenden, Gefahr, der Betriebsgefahr!
Einfach ausgedrückt: Allein aufgrund der Tatsache, daß man ein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzt, kann man zivilrechtlich (also in Bezug auf den Schadenersatz des "Unfallgegners"😉 haftbar gemacht werden, obwohl man keinen Verkehrsverstoß begangen hat.
Auslöser für die Fehlreaktion des Motorradfahrers und den daraus resultierenden Unfall in diesem hypothetischen Fall war das Betätigen der Scheibenwaschanlage. Der Autofahrer hat also die eigentliche Unfallursache gesetzt. Auch wenn das Betätigen der Waschanlage nicht verboten ist, hat sich eine von dem Fahrzeug ausgehende Gefahr verwirklicht. Zivilrechtlich wäre daher in einem realen Fall eine Mithaftung in der Größenordnung 20- 50 % durchaus denkbar und auch nicht unwahrscheinlich, obwohl strafrechtlich wohl eher keine Konsequenzen zu erwarten wären.
Die genaue Haftungsbeurteilung wäre natürlich sehr stark einzelfallabhängig (gefahrene Geschwindigkeit, Abstand etc.) und würde in letzter Konsequenz (wenn es zu einem Schadenersatzprozess käme) auch sehr stark von der Sichtweise des Richters abhängen, da sich ähnliche "Vergleichsfälle" wohl kaum finden lassen.
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Ein Vorurteil:
Zu schnellen Mopeds sind BMW-Fahrer eigentlich die freundlichste Marke.
Die Jungs wissen eigentlich, dass ein Moped auch bei weit über 200 in Sekunden überholt.
Ein Fakt:
Scheibenwischanlage macht bei Mücken keinen Sinn.
Die Scheibe verschmiert zunächst, was bei höheren Geschwindigkeiten zu erheblichen und mindestens 10 bis 15 Sekunden andauernden Sichtbeeinträchtigungen führt.
Ich wasche die Viecher nur an der Tankstelle ab.
Keine verschmierte Sicht, keine defekten Gummis.
Eine Frage:
Wird das Sprühen inzwischen von der entsprechenden Klientel gegen Drängler (tatsächliche oder gefühlte) eingesetzt?
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Eine Frage:
Wird das Sprühen inzwischen von der entsprechenden Klientel gegen Drängler (tatsächliche oder gefühlte) eingesetzt?
Ich habe davon zumindest schon mehrmals gehört (und auch mal gesehen), dass es ein "Wink mit dem Zeigefinger / kleine Rachaktion" sein kann (und wohl von manchen so verwendet wird), wenn man sich belästigt fühlt.
Deshalb ja auch meine Hypothese, denn ich bin bestimmt nicht der einzige, der das kennt 🙂.
Aber selbst wenn es nicht so gemeint war, bleiben die Folgen und der Kausalzusammenhang ja gleich.
Meine Meinung dazu ist das die Benutzung der Reinigungsanlage sicherlich immer mit vorsicht zu geniessen ist. Auch in der Stadt, sonst werden evtl. Fussgänger nass.
Nur hat sicher jeder schon mal die Scheibe gereinigt und im selben moment erst daran gedacht zu schauen ob evtl. grade jemand damit belästigt werden könnte.
Ein Motorradfahrer, ob er nun dicht drauf hängt oder nicht, sollte durch so einen Vorfall nicht so erschrecken das er sich hinlegt.
Offener Helm schliesse ich hier mal aus. Bei 130km/h und offenem Helm hat man keinen Spaß mehr, zumal dann Fliegen o.ä. gefährlicher sind als Wasser.
Bei 130km/h ist die Wasserwand die sich dadurch ergibt, vor allem mit Xenons, doch sehr groß. Somit ist diese Gefahr für einen Motorradfahrer immer da und er muss damit rechnen.
Vor Gericht kann die Sache aber sicher anders ausgehen. Je nachdem was der Fahrer sonst schon vor Einträge hat und wie gut die Anwälte sind.
Denn man hätte ja wirklich vorher schauen können ob hinten jemand ist. Wie hoch diese Unachtsamkeit gewertet wird, muss dann aber wohl ein Richter entscheiden.
Meines wissen wird das Sprühen nur gemacht, um Radfahrer zu ärgern, wenn ich das Zeug im Gesicht habe und ich den Autofahrer erwische bekommt der auch was ins Gesicht!! Weil in den meisten Situationen ist es mehr als deutliche Absicht!! Zudem das Spiel ja bekannt ist.
Aber zu dem Fall hier, typisch Motorradfahrer, bin mal vor Jahren mit nem Sharan TDI 110PS auf der Linken von 3en mit >180, also so viel wie ging gefahren, Straße war Nass, aber nur Nieselregen, zudem neue Reifen auf dem Sharan(also genug Profil wg. Nässe), mittlere und Rechte Spur war wie es sich gehört mit LKW bzw. 130km/h Reisende voll, hinter mit dauernd ziemlich nah nen Motorrad... hab mir nur gedacht, ich brauch nur einmal die Bremse antippen, der liegt... 5km später kam nen Stau, hatte keine Gelegenheit mal rechts rüber zu fahren..., da klopft doch der Motorradfahrer im Stau an meine Scheibe und meint, ich soll doch nächstes mal den "großen Onkel" vorbeilassen, ich hab mir meinen Teil gedacht....
Und zur Rolf Diskussion, dass das Opfer wohl nen "not. Linksfahrer" war, steht sicherer fest als das "rolf" was dafür kann bzw. ob er es überhaupt war...
Also grundsätzlich finde ich es angebracht, vor Betätigen der Scheibenwaschanlage mal nach hinten zu scheuen, auch bei richtigem Sicherheitsabstand auf der Autobahn bekommt man das Zeug vom Vordermann ab. Als Motorradfahrer und Cabriofahrer ist das schon unangenehm, deswegen sollte man zwar nicht gleich vom Mopped fallen, aber besonders nett ist sowas vom Vorrausfahrenden ja nicht (noch schlimmer sind die Leute, die ihre brennenden Kippenstummel rausschmeißen). Außerdem wenn man mit so hoher Geschwindigtkeit fährt, sollte man doch vielleicht zum Scheibenwaschen auf die rechte Spur und langsamer machen, immerhin fährt man während des Scheibenwaschens für einige Sekunden fast "blind", da man durch die Scheibe kaum was sieht, wenn das Wasser draufspritzt.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Und zur Rolf Diskussion, dass das Opfer wohl nen "not. Linksfahrer" war, steht sicherer fest als das "rolf" was dafür kann bzw. ob er es überhaupt war...
Das wäre mir neu. Eine derartige Feststellung wurde nie getroffen.
Zitat:
Original geschrieben von tyr777
. Außerdem wenn man mit so hoher Geschwindigtkeit fährt, sollte man doch vielleicht zum Scheibenwaschen auf die rechte Spur und langsamer machen, immerhin fährt man während des Scheibenwaschens für einige Sekunden fast "blind", da man durch die Scheibe kaum was sieht, wenn das Wasser draufspritzt.
Du bist nicht der Erste und wahrscheinlich auch nicht der Letzte der die Blindflugtheorie ins Spiel bringt.
Was zum Teufel habt ihr in euren Wischwasserbehältern??? Benutzt ihr Baumarktwischer für 2,99€ ??????
Bei mir siehts ungefähr so aus: Wasser ( Mischung aus Wasser, Zitronsaft und Isopropanol) marsch, Wischer hoch, leichte Sichtbehinderung ( wohlgemerkt leichte ) Wischer runter , klare Sicht.
Der Kippenstummel stellt eine OWi dar und indiziert somit die Schuld.
Scheibenwischen nicht.
Scheibenwischen und die daraus für den nachfahrenden Verkehr resultierende "Wasserfront" löst Sorgfaltspflichten aus und gehört damit zur Gefährdungshaftung von Halter und Fahrer.
@Diabolomk
Du gehörst offensichtlich zu den Kameraden, die sich selbst als Maß der Dinge ansehen.
Ein Sharan TDi ist von der Motorisierung, vom Fahrwerk, von der Physik (hoher Schwerpunkt) und damit insgesamt als unterdurchschnittliches Fahrzeug anzusehen.
Leider täuscht der hohe Sitzplatz über die faktische Lage hinweg.
Persönlich neigst Du offensichtlich zur Selbstüberschätzung und bist sowohl objektiv und subjektiv einer der gefährlichsten Verkehrsteilnehmer.
Deine Aussagen belegen dies recht nachhaltig.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Du bist nicht der Erste und wahrscheinlich auch nicht der Letzte der die Blindflugtheorie ins Spiel bringt.
Was zum Teufel habt ihr in euren Wischwasserbehältern??? Benutzt ihr Baumarktwischer für 2,99€ ??????
Bei mir siehts ungefähr so aus: Wasser ( Mischung aus Wasser, Zitronsaft und Isopropanol) marsch, Wischer hoch, leichte Sichtbehinderung ( wohlgemerkt leichte ) Wischer runter , klare Sicht.
DAS habe ich mir auch gedacht.
Ich kann mich nicht an eine einzige Situation erinnern wo es Schlieren oder so was gab!
Das Auto ist aber auch erst 5 Wochen alt und hat dementsprechend noch gute Scheibenwischer. 🙂