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Motorproblem 9-5, 2.3T (B235)

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 8:46

Zwar gibt es die von 1.SSAB (LB-S***) veröffentlichte Stellungnahme von SAAB Deutschland (Kunden Info Center) in der es explizite heisst:"...dass es sich um ...ein Kundenunterstützungsprogramm mit einer rückwirkenden Garntie handelt....", aber was kann man tun, wenn ein (angeschlagener) Hersteller des weltgrößten Automobil-Konhzerns (GM) die konkret Betroffenen im Regen stehen lässt?? Seit nunmehr 10 Tagen bin ich ohne Fahrzeug (geschäftlich dringend erforderlich) und noch immer steht eine offizielle Stellungnahme von SAAB aus.

Dabei sind die Schadensbilder exakt definiert: der komplette Block als auch der Zylinderkopf und der Turbolader sind betroffen....(irgendwo habe ich hier im Forum gelesen, dass es sich ja nur um 4 von 100 handelt (bei 400.000 betroffenen SAAB (laut Meldung der Auto, Motor und Sport vom 28.01.) sind das aber immerhin 16.000....) Da sollten sich doch einige finden, die ihr Recht gemeinsam durchsetzen.

Oder sollte ich doch der einzig Betroffene sein?? Was ich mir aber aufgrund der diversen Beitragen zum Thema 9-5/Motoren/Ölverschlammung nicht vorstellen kann.

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28 Antworten
Themenstarteram 16. Februar 2005 um 16:35

Liebe Tipgeber.

Muss gestehen, dass ich sowohl mit der Hanhabung dieses Forums als auch mit den verschiedenen Kürzeln und/oder Hinweise auf andere Links nicht sehr vertraut bin (bzw. diese noch nicht kenne), da ich erst seit Konfrontation mit dem aufgetretenen Problem auf dieses Forum aufmerksam geworden bin. So sagt mir z.B die Abkürzung "imho" nichts.

Aber danke für die vielen Ratschläge und Unterstützung.

Gruß mit Frust

IMHO - In My Humble Opinion

... meiner unbedeutenden Meinung nach :)

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 16:52

Danke für die "imho".

Könnte sein, dass sie mir trotzdem helfen und so doch bedeutsam sind.

Beste Grüße

...du solltest zunächst mal in deinen kaufvertrag und die bedingungen der gebrauchtwagenversicherung schauen. 1 jahr gewährleistung hast du aber in jedem fall, weil die mängelansprüche für einen autohändler nicht weiter abkürzbar sind. wvn erwähnte das schon... ansonsten musst du jedenfalls gegenüber deinem verkäufer (gegen saab selbst wirst du keine ansprüche haben) vor ablauf des jahres verjährungshemmende maßnahmen treffen. das kann schon durch verhandlungen geschehen, sicher sind da jedoch nur rechtliche schritte, also eine klage. dafür brauchst du dann in der tat einen ra.

 

das problem ist allerdings insgesamt juristisch nicht ganz uninteressant... saab räumt ein, dass im prinzip jeder 9.3 und 9.5 der genannten baureihen mit den genannten motoren einen mangel hat. das dürfte wohl unabhängig davon gelten, ob der motor schon kaputt ist. denn ein konstruktionsfehler, der zu deutlich häufigeren motorschäden führt, dürfte als solcher schon ein mangel sein. beweislastumkehr nach ablauf eines halben jahres kann kein problem sein, weil saab den fehler eingeräumt hat. es gibt also nix zu beweisen.

das wiederum hieße dann, dass ALLE - ob Motorschaden oder nicht - mit den entsprechenden autos die beseitigung des mangels (also abhilfe, wodurch saab das auch immer hinbekommt) von ihrem verkäufer verlangen können oder auch - ggf nach ablauf einer frist - ein recht zum rücktritt vom vertrag (also auto zurück gegen kohle zurück) hätten. das gilt jedenfalls für alle, deren gesetzliche gewährleistungsfrist (2 jahre, wenn nicht vertraglich auf 1 jahr verkürzt) noch nicht abgelaufen ist.

das wiederum würde heißen, dass auf die saabhändler schwere zeiten zukommen dürften, wenn die saab fahrer ernst machen. die saabhändler dürften dann allerdings ihrerseits regreßansprüche gegen saab haben, so dass das ganze dann doch irgendwann beim "schuldigen" ankommen dürfte.

jedenfalls ein interessantes scenario, wenn man sich einmal vorstellt, es kämen kommende woche alle saab fahrer mit den entsprechenden modellen zu ihren händlern und verlangen wandlung...

wenn saabs juristen diese problematik auf der kette haben, sollten sie saab vielleicht doch etwas intensiver motivieren können, eine technisch saubere lösung für das problem zu entwickeln...

aber das nur am rande...

Zitat:

beweislastumkehr nach ablauf eines halben jahres kann kein problem sein, weil saab den fehler eingeräumt hat. es gibt also nix zu beweisen.

Genau das würde mich in diesem Zusammenhang interessieren!!!

 

Zitat:

wenn saabs juristen diese problematik auf der kette haben, sollten sie saab vielleicht doch etwas intensiver motivieren können, eine technisch saubere lösung für das problem zu entwickeln...

Ich habe diesbezüglich eine sehr interessante PN bekommen - möchte sie aber nicht ohne Erlaubnis des Verfassers posten. Ich frage nach ...

Hier die Info eines Users, ich stelle das jetzt mal völlig wertungsfrei hier rein:

Der Saab Händler meines Vertauens, und das seit mittlerweile seit mehr als Jahren, hat mir erklärt, dass Saab mit allen Kunden Kontakt aufnimmt, welche in den vergangenen Jahren nur einen Teil einer Motorreparatur erstattet bekommen haben. Diesen wird dann ein Neukauf eines Wagens angeboten mit 4 jähriger Vollgarantie bzw. kann man bei der Gelegenheit auch in die Diskussion über die Erstattung des fehlenden Restbetrages der vergangenen Reparatur einsteigen.

Themenstarteram 17. Februar 2005 um 10:33

Ist ja interessant.

Weiß aber nicht, ob ich diese Info verwerten kann.

Warte momentan noch eine offizielle Stellungnahme der "Schadens-Garantieabteilung" von SAAB Deutschland ab. Ansonsten bin ich am Montag beim Anwalt und werde weitere Maßnahmen (auch unter Berücksichtigung der vielen Hinweise aus dem Forum) einleiten. Für weitere Tips immer dankbar (allerdings bin ich aufgrund einer Grppe nur sporadisch im Büro und somit im Netz) euer SAABTILL (soll soviel heißen wie "kranker Saab" oder "Saab ist krank.."??

Beste Grüße

@ SAABTILL

Für Dich ist das weniger interessant.

Wenn Du zum RA gehst, drucke Dir das Schreiben aus dem mittleren Link unbedingt aus und sage dem RA, daß es sich dabei um Dein Schadensbild handelt.

Wenn Dein Verkäufer weiß, daß Du Dich auch wegen der Gewährleistung schlau machst, kümmert er sich unter Umständen mit Hochdruck um eine Kulanzlösung bei Saab ... ;)

hallo!

netter thread eigentlich ;-)

also eines habe ich zwischenzeitlich geklärt:

der VERKÄUFER haftet innerhalb der gewährleistungsfrist (neuwagen 24 monate, bei gebrauchtwagen darf auf 12 monate verkürt werden falls im kaufvertrag festgelegt) bei einem mangel VERSCHULDENSUNABHÄNGIG. es ist also völlig gleichgültig ob er von dem mangel an allen betroffenen saab wusste oder nicht.

die sache reduziert sich demnach imho nur mehr auf den nachweis eines mangels und dessen bewertung wenn NOCH KEIN schaden aufgetreten ist (wertverlust beim wiederverkauf, eingeschränkte nutzbarkeit durch mangelnde zuverlässigkeit und erhöhte servicekosten und serviceaufwand durch nicht dem stand der technik entsprechende ölwechselintervalle bzw regelmässiger reinigungsbedarf bei jedem zweiten wechsel). die frage ist nur wie oft ist denn jetzt zu wechseln ....? alle 5.000 bei stop-and-go? alle 7.000 oder doch alle 10.000? und wenn so knapp gewechselt wird (absurd eigentlich, dass wäre bei mir - trotz auch viel stadtverkehr - eigentlich alle 6 wochen ...) - ist dann die reinigung der motorwanne noch notwendig?

fragen über fragen - aber nur dann WENN NOCH KEIN SCHADEN AUFGETRETEN IST. wo es schon "bumms" gemacht hat sehe ich das jetzt eigentlich als recht simpel zu beweisende sachlage

lg

g

am 17. Februar 2005 um 12:26

Zitat:

fragen über fragen - aber nur dann WENN NOCH KEIN SCHADEN AUFGETRETEN IST. wo es schon "bumms" gemacht hat sehe ich das jetzt eigentlich als recht simpel zu beweisende sachlage

Und genau da liegt meiner Meinung nach sowohl das Problem als auch die eiskalte Berechnung von Saab begruendet.

Saab Suisse (stellvertretend fuer Saab allgemein) spricht ja von der Oelschlammbildung oder abnormalem Verschleiss der Steuerkette als den Schadenursachen fuer einen verreckten Motor. Dabei weiss Saab sehr genau - und davon muss man einfach ausgehen, wenn auch "Normalmenschen" wie Goeran Larsson das erkennen - dass die Oelschlammbildung und ein abnormaler Verschleiss der Steuerkette selbst nur Folgeerscheinungen sind. Der eigentliche Grund ist naemlich die mangelhafte Kurbelwellengehaeuseentlueftung. Seit 1999 ist das Problem bekannt und konnte seitdem durch 5 "Verschlimmbesserungen" nicht behoben werden. Ich warte gegenwaertig auf "Loesung" Nr. 6.

Dabei kann ich fast ausschliessen, dass die von Saab offiziell ins Feld gefuehrten Gruende fuer eine Verschlammung (Kurzstreckenfahrten bei niedrigen Temperaturen sowie minderwertiges Oel in zu langen Wechselintervallen) bei meinem Wagen (02er 9-5 2,0 LPT) vorliegen: 1. Das Fahrzeug faehrt in Singapore, da wird's eigentlich nie so richtig kalt. 2. Was heisst Kurzstrecke? Bei mir sind es durchschnittlich 20 - 30 km. 4. Der Wagen wird seit Anfang an (heute gerade 50.000 km-Inspektion) alle 10.000 km bei der hiesigen Saab-Vertragsschmiede mit Shell Helix Ultra (vollsynthetisch) gefuettert, wobei der Filterwechsel natuerlich auch nicht vergessen wird. Und trotzdem leckt er Oel aus dem Kurbelwellengehaeuse.

Gerade heute wurde wieder betont, dass "Loesung" Nr. 6, wenn sie denn kommt, von mir zu bezahlen sein wird, sollte ich die Leckage ueberhaupt stoppen wollen. Hier wird in meinen Augen ganz klar die Verantwortung fuer einen bekannten Konstruktionsmangel auf den Kunden abgewaelzt, wohl in der Hoffnung, dass der Schadensfall schon nicht eintreten wird. Kann ja auch sein, dass er nicht kommt; kann auch sein, dass mein Wagen ueberhaupt nicht an Oelverschlammung leidet. Aber ganz bestimmt war das mit der Leckage ab Werk nicht so gedacht.

Konstruktionsmaengel gibt's bei jeder Marke. Darueber rege ich mich gar nicht auf. Es ist die Haltung von Saab, gekoppelt mit der ueber nun 6 Jahre andauernden offfenbaren Unfaehigkeit, echte Abhilfe zu schaffen, was mich so aufregt.

am 6. März 2005 um 9:34

Da hätte ioch jetzt auch mal ne Frage:

Wie sieht denn die Sachlage aus, wenn noch kein Schaden aufgetreten ist, man aber rein Typbedingt ( Saab 9 5 SE, BJ.`98, B205 Motor) potentiell von einem Schaden betroffen sein könnte.

Fahrzeug hat jetzt 101TKM runter und die letzte Inspektion /also bei mir bei ca. 93TKM) wurde nicht bei Saab gemacht, sondern bei einer freien Werkstattt.

Wobei dieser letzte Service im Grunde genommen nur aus einer Füllstandkontrollen & einem Ölwechsel (der wurde ja gemacht) besteht.

HAt man durch das fehlen des letzten Eintrages eine Kulanzregelung verwirkt? Wobei der Ölwechsel ja gemacht wurde...und da ist es doch eigentlich egal ob bei SAAB oder nicht, da der Schaden ja auch bei Sabb gewarteten Fahrzeugen auftritt.

Zumal laut damaliger Sachlage die "offizielle" Garantie bzw. Kulanzregel ja noch nicht bestand.

Ich mich also frage inwieweit man , nachem der Wagen aus der 3 Jährigen Garantie draussen ist, den Service weitermachen muss,..

Kann ja keiner Wissen, das der Hersteller irgendwann eine erweiterte Kulanz gibt,... ABER nur bei vorliegendem lückenlosen Scheckheft.

Ich frage mich eh ob nicht bei lückenlos vorliegendem Scheckheft nach der Nadel im Heuhaufen von der Saabseite gesucht wird um sagen zu können " Tut uns leid,...aber bei Ihnen zahlen wir nix..."

 

Ist es ratsam zur offiziellen Saab Schmiede zu fahren und das Ölsieb (soweit von nöten) reinigen zu lassen und dann versuchen die Kosten über den Händler zur Übernahme durch Saab einzureichen,..oder lachen die sich dann kaputt?

Na ja..bin mal gespannt ..

Gruß

Konstantin

am 6. März 2005 um 13:11

Hallo Konst!

Der Kundendienst in einer Fachwerkstatt ist deswegen immer sinnvoll, weil in der Regel nur die über die neuesten Infos verfügen bei Saab SI genannt, das sollte die Werterhaltung des Fahrzeuges sichern. Genau so verhält es sich bei Mercedes, BMW, Audi usw.

Das Muß für ein Lückenlos von einer Vertragswerkstatt ausgefüllten Scheckheft ist einfach zu erklären !

Eine Hand wäscht die andere, soll heißen, wenn ich als Hersteller dir Garantie bzw. Kulanz gewähre, dann komm du bitte zu mir zur Inspektion.

Das war schon immer so, und wird möglicherweise immer so bleiben, (außer unsere EU hat mal wieder was anderes vor, kann man nicht wissen)

Schönen Sonntag noch ,und schöne Grüße aus Passau

@spezialisten

bei meinen aero my 02 ist der 70k service fällig.

bisher alle inspektionen bei saab durchgeführt, 10k,30k,50k und 5w40 gefahren - ölverbrauch=0

bei 60k habe ich erstmals einen zusätzlichen wechsel vorgenommen und auf 0w40 (shell)gewechselt.

beim heutigen ölstandscheck musste ich erstmals einen ölverbrauch feststellen . es fehlt ca. 1/2 liter (auf 10k).

nun meine fragen:

sollte mich der ölverbrauch beunruhigen ?

sollte ich bei der anstehenden inspektion das ölsieb kontrollieren lassen ?

ich fahre viel langstrecke (aber auch schnell) und stadtverkehr, aber selten zur rushour, also wenig stop and go

liebe grüsse

ae

@aerotiker

1/2 Liter auf 10TKm würde ich als in normalen Rahmen bezeichnen.

Jeder Motor hat einen "natürlichen" Verlust an Öl durch Verdampfung und Ölverlust über die Kurbelgehäuseentlüftung.

Gruß

ur8s

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