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Motorproblem 9-5, 2.3T (B235)

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 8:46

Zwar gibt es die von 1.SSAB (LB-S***) veröffentlichte Stellungnahme von SAAB Deutschland (Kunden Info Center) in der es explizite heisst:"...dass es sich um ...ein Kundenunterstützungsprogramm mit einer rückwirkenden Garntie handelt....", aber was kann man tun, wenn ein (angeschlagener) Hersteller des weltgrößten Automobil-Konhzerns (GM) die konkret Betroffenen im Regen stehen lässt?? Seit nunmehr 10 Tagen bin ich ohne Fahrzeug (geschäftlich dringend erforderlich) und noch immer steht eine offizielle Stellungnahme von SAAB aus.

Dabei sind die Schadensbilder exakt definiert: der komplette Block als auch der Zylinderkopf und der Turbolader sind betroffen....(irgendwo habe ich hier im Forum gelesen, dass es sich ja nur um 4 von 100 handelt (bei 400.000 betroffenen SAAB (laut Meldung der Auto, Motor und Sport vom 28.01.) sind das aber immerhin 16.000....) Da sollten sich doch einige finden, die ihr Recht gemeinsam durchsetzen.

Oder sollte ich doch der einzig Betroffene sein?? Was ich mir aber aufgrund der diversen Beitragen zum Thema 9-5/Motoren/Ölverschlammung nicht vorstellen kann.

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28 Antworten

Re: Motorproblem 9-5, 2.3T (B235)

 

Zitat:

Original geschrieben von SAABTILL

...aber was kann man tun, wenn ein (angeschlagener) Hersteller des weltgrößten Automobil-Konhzerns (GM) die konkret Betroffenen im Regen stehen lässt??

Hallo SAABTIL,

ich würde in etwa folgendermassen vorgehen:

(Diverse Gespräche mit SAAB Hotline und der Werkstatt setzt ich mal voraus)

1.) schriftliche Schadensbeschreibung an die Werkstatt, Termin für Antwort setzen!! (Saab sagt ja, dass Betroffenen sich mit Werkstatt in Verbindung setzen sollen...)

2.) rechtliche Schritte ankündigen (nicht androhen), wenn der Termin ungenutzt verstreicht.

3.) Ersatzfahrzeug von der Werkstatt geben lassen oder darauf Hinweisen, dass Du Dich selber um Ersatzfahrzeug zu deren Kosten kümmerst. Hierzu würde ich aber vorher ne Rechtsberatung einholen, um nicht nacher der alleinige Dumme zu sein.

4.) Rechtliche Unterstützung einschalten (Anwalt): wäre für mich die letzte Variante - davor zurückscheuen würde ich allerdings nicht, wenns um mein Recht und um mein Geschäft geht!

Gruss Keule69

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 9:36

Danke zunächst für Antwort.

Wagen steht seit 08.02. beim SAAB-Händler (Verkäufer). Dieser bemüht sich ja um Antwort von SAAB. Hat wohl die Auskunft erhalten, dass eine Garantie nicht gegeben wird - also keine Kulanz. Aber eine offizielle Ablehnung steht noch aus. Somit kann ich auch nicht die von mir parllel abgschlossene Gebrauchtwagenversicherung beanspruchen (sagt mein Händler), da diese erst eintritt, wenn das Thema klar ist. Wird hier etwas auf meinem Rücken ausgetragen???

@ Saabtil

wann hast Du das Fahrzeug denn gekauft?!?

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 9:55

Bei einem (seinerzeit authorisierten) SAAB-Händler.

Inzwischen ist dieser Händler, da kein GM/Opel-Händler in einem (glaube ich) vertraglosen Verhältnis, wird aber noch immer in der SAAB-Website als Händler ausgewiesen.

Das wäre die Antwort auf die Frage "wo gekauft?" gewesen - ich wollte aber wissen "wann" Du das Fahrzeug gekauft hast. :D

Ich frage das um herauszufinden ob Du noch Gewährleistung hast ....

hallo!

ich bin an sich juristisch recht gut drauf, aber da handelt es sich eher beruflich bedingt um arbeitsrechte etc.

an sich haben wir doch ein paar juristen hier, oder?

mit den nun vorliegenden unterlagen durch saab und dem eingeständniss des konstruktionsfehlers an sich (und nichts anderes ist das imho) sollte doch jedenfalls die chance auf eine postive erledigung gestiegen sein, oder?

genau genommen wüsste ich aber nicht wie das nun wirkllich einzuklagen wäre....

 

SEHR gut sieht es imho für fahrzeuge bis 02/2003 aus soferne die halter rasch reagieren. hier greift die 24 monatige gewährleistung voll und hier sollte es (einhaltung der klagsfrist vorausgesetzt) keinerlkei probleme geben. das fahrzeug hatte schlichtweg einen unüblichen mangel beim verkauf, der nachweis ist aus meiner sicht durch saab selbst erbracht, damit kann entweder wandlung oder preisminderung beansprucht werden (falls saab die behebung nicht hinkriegt, und das scheint ja seit 1999 nicht der fall zu sein). dieser anspruch besteht übrigens imho völlig UNABHÄNGIG davon ob schon ein schaden eingetreten ist.

spannender sind die älteren modelle. das fahrezeug hatte einen mangel beim kauf und der hersteller hat es gewusst.... *grübel*

täuschung?

übervorteilung?

betrug?

keine ahnung, aber ich denke die rechtschutzversicherung wird es wohl wissen....

ich wünsche viel erfolg, lass uns doch weiterhin wissen was da abgeht

danke

lg

g

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 10:08

soory, nicht richtig gelesen.

Habe das Fahrzeug im letzten Jahr (2004) Anfang Mai bei KM 136.700 gekauft (deswegen auch eine Zweijahres-Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen). Datum EZ: 02/1999

Gruß

hallo!

kauf liegt weniger als ein jahr zurück?

beim händler offiziell gekauft?

dann bloss nicht zu lange warten, auch bei gebrauchtwagen gilt eine - allerdings auf 12 monate verkürzte - gewährleistungspflicht. und zwar eine des händlers. wenn das fahrzeug zum kaufzeitpunkt einen mangel hatte, der dazu führt dass das fahrzeug einen schaden erleidet, so zahlt das schlicht der händler (NICHT hersteller).

normalerweise ist der NACHWEIS, dass das fahrzeug einen mangel zum KAUFZEITPUNKT hatte nicht zu erbringen. in diesem sonderfall und den pressemeldungen incl internen docs von saab die hier im forum herumsschwirren würde (inkl der etwas kuriosen, aber die sache recht gut getroffenen dokumentation auf der nun nicht mehr erreichbaren saab-deutschland seite) ich dagegen sind die chancen aber recht gut.

ok

bin in eile

viel erfolg

lg

g

OK,

Du hast also noch bis Anfang Mai Gewährleistungsansprüche an Deinen Händler.

Da es nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr gibt (danch mußt Du dem Verkäufer beweisen, daß dieser Schaden (der Grund dafür) schon bei Vertragsschluß vorhanden war), würde ich mich jetzt interessieren wie das bei diesem (bekannten und von Saab bestätigten) Schadensbild aussieht.

?!?

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 10:24

Vielen Dank für die Zuschriften (trotz der Eile...)

Eigentlich müsste ich auch was anderes machen, als

mich mit meinen SAAB-Problemen auseinanderzusetzen...(habe früher immer Firmenwagen der sogenannten "Premium"-Klasse gefahren und wollte nun mal was Individuelles - und wenn es denn gebraucht sein würde (mehr saß finanziell nicht drin).

Wenn ich jetzt aber den Kaufpreis und den voraussichtlichen Preis für Schadensbehebung sehe,

hätte ich mir dafür einen sehr guten Mittelklassewagen kaufen können.....

Zitat:

Wird hier etwas auf meinem Rücken ausgetragen???

Ich denke: JA! :(

Lass Dich nicht "totquatschen".

Die Werkstatt und Saab müssen miteinander ein Ergebnis finden.

Du solltest auf eine verbindliche Aussage von der Werkstatt bestehen (egal, was "hintenrum" passiert - das muss Dich an und für sich nicht kümmern...)

Ich drücke Dir die Daumen :)

Themenstarteram 16. Februar 2005 um 10:53

Mein Händler/Verkäufer versucht ja seit mehr als einer Woche dieses Problem direkt mit SAAB abzuhandeln, erhält jecoh weder von S-Schweden noch von S-Deutschland konkrete Stellungnahme, d.h. weder Kulanzzusage noch Ablehnung.

Laß den Händler mit Saab quatschen wie er will. Sicher parallel Deine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Rüge schriftlich den aufgetretenen Mangel (Beschreibung des Schadensbildes) und setze ihm eine datumsmäßig bestimmte Frist zur Mangelbeseitigung.

Wenn die Frist ergebnislos abläüft, hat der Verkäufer sein Recht zur Mangelbeseitigung verwirkt, dann ist - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen im Versicherungsvertrag) der Weg frei für die Inanspruchnahme der Gebrauchtwagenversicherung.

Falls die Versicherung Zicken macht, wende Dich an einen Rechtsanwalt.

Gehe nicht über los - ziehe nicht DM 4000 ein.

hallo

das was oben steht ist uneingeschränkt richtig. knackpunkt ist der nachweis eines mangels im rahmen der gewährleistungsverpflöichtung des verkäufers.

da 6 monate vorbei sind musst DU nachweisen, dass der fehler schon zum kaufzeitpunkt vorhanden war. im regelfall SEHR schwierig.

in diesem fall imho recht aussichtsreich, denn saab selbst hat bekannt gegeben, dass von haus aus die betroffenen fahrzeug diesen mangel hatten und hat das auch noch schön dokumentiert. und hat mitgeteilt dass die bisherigen serviceaktionen zur behebung (nachbesserungen) nicht zielführend waren.

die frage ist nur: haftet wirklich der hänlder wenn er im guten glauben ein auto gekauft und an dich wieder verkauft hat, welches einen konstruktionsfehler hatte?

lg

g

p.s.:

ich nehem an diese links (von denen ich mich ausdrücklich distanziere) kennst du schon, oder:

http://www.mitt-eget.com/saab/information_ccv_en.shtml#background

http://www.saab-club.hu/downloads/RSWA050001.pdf

http://www.genuinesaab.com/psi/files/tsb210-2418ed2.pdf

p.p.s.:

auch dass dein vorbesitzer eine wartung nicht bei einer saab werkstätte durchführen hat lassen kann dir nicht zur last gelegt werden, siehe dazu http://www.kfz-bw.de/presse/lv/archiv/presse_20030919110552.html

p.p.p.s:

ist dein hänlder überhaupt eine "echte" saab werkstätte? nur ein haufen saabplakate im verkaufsraum reichen da nicht

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