MOPF-Rücklicht defekt - nach 1,5 Wochen - "junge Sterne"-Garantie
Servus,
wir besitzen unseren GLK seit dem 01.12.16. (Baujahr 08/2013)
Am Wochenende mussten wir feststellen dass einige LEDs des Rückfahrscheinwerfers nicht funktionieren. Ob dies schon beim Kauf so war wissen wir nicht, von der "jungen Sterne"-Garantie wird dies wohl nicht abgedeckt. Jetzt habe ich ein paar Fragen:
1. Hattet ihr Erfahrungen mit kulanten Niederlassungen? Unsere möchte höchstwahrscheinlich keine Kosten übernehmen. Wir sind da etwas enttäuscht, da das Auto gerade einmal eine Woche in unserer Hand ist.
2. Sollte es so kommen, dass die Niederlassung nichts zahlt:
- Habt ihr schon einmal die Scheinwerfer getauscht? (Großer Aufwand?)
- Könnte man sogar vielleicht versuchen die LEDs zum laufen zu bringen?
Vielen Dank im Voraus.
dangy93
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Leute,
es gibt ein Happy End!
Erstmal bedanke ich mich nochmal für die Ratschläge und den "Beistand". Hier chronologisch was nach meinem letzten Beitrag passiert ist:
14.12.: Nach mehreren Telefonaten mit dem Verkäufer und keiner Einsicht seinerseits habe ich meinen Kumpel kontaktiert, welcher bei Mercedes in Bremen arbeitet. Er meinte dass er da ein paar Ansprechpartner hat und mal guckt was sich machen lässt.
15.12.: Wir kriegen morgens einen Anruf von der NL Hannover-Döhren welche uns angeboten hatte sich das einfach mal unverbindlich anzugucken. Wir sind direkt zu denen hingefahren und da fiel folgendes auf: Die Leuchte ging plötzlich ganz kurz und dann wieder nur teilweise. Daraufhin rief der nette Herr aus der NL in H-Döhren unseren Verkäufer in der NL FFM-OF an. Der Verkäufer sträubte sich wieder ( "der hat TÜV bekommen!"😉 und sah keine Gewährleistungsansprüche. Nach langem hin und her haben sie sich darauf geeinigt dass die NL H einen Kostenvoranschlag macht und der Verkäufer das seinem Chef vorlegt.
20.12.: Wir kriegen einen Anruf der NL H-Döhren, dass wir vorbei kommenkönnen, die Kosten werden übernommen.
21.12.: Wir hatten heute morgen einen Termin, bekamen sogar ein gewaschenes Auto zurück und vorallem mit einem heilen Rücklicht. Wir sind sehr dankbar.
Noch ein paar persönliche Anmerkungen:
- Ich kann nach meinen Erfahrungen von der NL FFM-OF abraten. (Zumindest einen bestimmen Verkäufer) Es war nicht der einzige Punkt wieso er unangenehm aufgefallen ist. Auch die NL in Hannover an der Podbielskistraße war nicht gerade die hilfreichste. Die NL Hannover-Döhren kann ich sehr empfehlen! Alle Mitarbeiter sehr nett und hilfsbereit.
- Meine Schwester hat zufällig vor zwei Wochen einen Audi Q3 (auch Gebraucht in einer Audi-Nl samt Garantie) gekauft. Zufälligerweise ging ein Xenonscheinwerfer kaputt. Sie hatte überhaupt keine Probleme, er wurde anstandslos und direkt getauscht.
40 Antworten
Zitat:
@prio3 schrieb am 12. Dezember 2016 um 21:18:19 Uhr:
vergess' die Garantie - vergess' die Garantiebedingungenes ist Gewährleistung - BGB
und nach so kurzer Zeit allemal !
Grüße
prio
Eben.
Das wäre ja wohl gelacht.
Ab zum Verkäufer und ganz klar darstellen was Du davon hälst, kurzer Hinweis auf die Händlergewährleistung - nicht die Garantie ! - und dann ist ratz-fatz eine neue RL im Auto.
Noch eine Nachfrage:
Wir haben den GLK in der NL Frankfurt-Offenbach gekauft und wohnen aber in Hannover.
In der NL Hannover haben sie uns gesagt, dass wenn wir das über die Gewährleistung laufen lassen wollen, müssten wir uns mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Der Verkäufer wiederum verweist uns an die NL in Hannover mit den Worten "Lassen Sie da erstmal den Fehler prüfen." .
-> Wir haben jetzt Angst dass wir auf den Kosten für das Fehlerfinden (und womöglich noch Reperatur) sitzen bleiben und überlegen deswegen erstmal nicht am Donnerstag zur NL in Hannover zu gehen, sonder erstmal einen Rat einholen.
Zitat:
@dangy93 schrieb am 14. Dezember 2016 um 10:56:55 Uhr:
Noch eine Nachfrage:Wir haben den GLK in der NL Frankfurt-Offenbach gekauft und wohnen aber in Hannover.
In der NL Hannover haben sie uns gesagt, dass wenn wir das über die Gewährleistung laufen lassen wollen, müssten wir uns mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Der Verkäufer wiederum verweist uns an die NL in Hannover mit den Worten "Lassen Sie da erstmal den Fehler prüfen." .
-> Wir haben jetzt Angst dass wir auf den Kosten für das Fehlerfinden (und womöglich noch Reperatur) sitzen bleiben und überlegen deswegen erstmal nicht am Donnerstag zur NL in Hannover zu gehen, sonder erstmal einen Rat einholen.
@TE
Sorry, aber was Dir da der Verkäufer erzählt ist nicht richtig.
Zitat
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Zitat Ende
Aloso, nach meinem Verständnis ist die Niederlassung FF-Offenbach in der Pflicht.
Grüße
hpad
Hallo,
der Händler ist während der Gewährleistung grundsätzlich dein Ansprechpartner - mit ihm hast du den Vertrag gemacht.
Ich würde auch nichts und niemand anders da ran lassen - im dümmsten Fall kann dann nämlich dein Händler (Vertragspartner) die Gewährleistung verweigern, weil Dritte an dem Fzg "rumgebastelt" haben.
Ohne wenn und aber zum Händler; vernünftig, ruhig aber konsequent bleiben. Sollten sich Probleme abzeichnen, mit dem Chef weiterreden.
tiny
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Ähnlich bei mir.
An einem Freitag den GLK in der NL Hannover gekauft, am nächsten Tag musste durch den MB Vertragspartner hier am Ort Starthilfe gegeben werden da ich dringend nach Kiel musste.
Starterbatterie platt aufgrund 42tägiger Standzeit in H.
Zwischenzeitlich auf der Fahrt dorthin die NL Kiel informiert das ich im Anflug bin, Batterie wurde anstandslos getauscht und die Rechnung ging volley an die NL Hannover.
Habe nie wieder etwas von dem Vorgang gehört.
Vielen Dank noch einmal dass ihr uns mit Ratschlägen zur Seite steht.
Ich habe mit dem Verkäufer der NL in FFM-Offenbach nochmal telefoniert und nochmal das mit der Gewährleistung angesprochen, die Antwort von ihm: " Das Auto hat bei der Abholung neu TÜV gehabt, also muss die Rückleuchte in Ordnung gewesen sein. Sie müssen zur Niederlassung um mal zu prüfen ob da etwas über die Garantie geht."
Wir sind heute nochmal zur NL in Hannover, die gehen davon aus, dass es auf jeden Fall nicht von der Garantie abgedeckt wird. Sie bieten uns an mal an nach dem Rücklicht zu gucken ob da vielleicht ein Kabel locker ist. Wir nachgefragt wie viel das nachgucken kostet: "100-150€"
- Was sagt ihr zum Argument des Verkäufers, dass das Auto frisch Tüv erhalten hat? Ich finde dass der Tüv-Prüfer das auch übersehen haben könnte.
- Gibt es eine dritte Instanz an die man sich vielleicht wenden kann? Alternativ sehen wir nur die Möglichkeit einen gebrauchtes Rücklicht zu kaufen und selber einzubauen bzw. vorher selber mal nach der Verkabelung zu gucken. ( Weiß nicht wie es da aussieht. 😁 )
Nochmal zusammenfassend:
Verkäufer der NL FFM-Of sagt: "Lassen Sie nachgucken ob man das über die Garantie machen lassen kann"
NL Hannover sagt: " Das geht wenn dann nur über die Gewährleistung, aber wir können ja mal für 100-150€ nachgucken."
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du ein Fahrzeug als Privatperson von einem Händler gebraucht gekauft.
Damit hast Du Anspruch auf Gewährleistung.
Hast Du auch die "Junge Sterne Garantie", dann hast du auch Garantieansprüche entsprechend der Garantiebestimmungen, welche als Vertrag zwischen zwei "gleichwertigen" Geschäftspartner sehr individuell sein können und sich nicht an der gesetzlichen Gewährleistung orientieren müssen.
Mit der junge Sterne Garantie kannst Du jede MB-Werkstatt aufsuchen. Bei der Gewährleistung, die, so meine ich umfassender als die Junge Sterne Garantie ist, ist der Verkäufer Dein Ansprechpartner.
Schriftlich bei diesem den Mangel anzeigen und unter Fristsetzung Abhilfe verlangen.
Beim TÜV könnte ja das Licht noch funktioniert haben, das ist richtig, War der Zeitpunkt der Übergabe an Dich nach dem TÜVTermin, dann kann der Schaden genau so gut in diesem Zeitraum passiert sein. Soviel zur Argumentation Deines Händlers.
quadrigarius
Nix für ungut - aber hier wurde doch nun schon mehrmals erklärt, dass Gewährleistung und Garantie zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Der Verkäufer - euer Vertragspartner - ist verpflichtet 6 Monate Gewährleistung ab Verkaufsdatum zu erbringen. Garantie und junge Sterne und TÜV ist in diesem Fall vollkommen egal und nebensächlich.
Lasst Euch doch nicht unterbuttern und setzt Eure Ansprüche durch; dazu ist der Verkäufer verpflichtet - egal was er Euch erzählt.
@Timothy Truckle
Genauso wollte ich meine Ausführungen verstanden wissen, hier greift die Gewährleistung besser, weil die Beleuchtung über die "privaten" Bedingungen der Garantie ausgeschlossen ist. aber nur über den Verkäufer durchsetzbar, nicht über eine andere MB Werkstätte. Ich denke formgerecht den Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen ist der richtige weg.
quadrigarius
Zitat:
@Timothy Truckle schrieb am 14. Dezember 2016 um 14:51:41 Uhr:
Lasst Euch doch nicht unterbuttern und setzt Eure Ansprüche durch; dazu ist der Verkäufer verpflichtet - egal was er Euch erzählt.
Eben.
Ran´ an den Verkaufsleiter der NL.
Zitat TE
Ich habe mit dem Verkäufer der NL in FFM-Offenbach nochmal telefoniert und nochmal das mit der Gewährleistung angesprochen, die Antwort von ihm: " Das Auto hat bei der Abholung neu TÜV gehabt, also muss die Rückleuchte in Ordnung gewesen sein.
Zitat Ende
Der Verkäufer muß Dir beweisen das der Mangel, bei der Übergabe des Fahrzeugs, nicht vorhanden war.
1. Was besagt die Beweislastumkehr?
Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (sog. Verbrauchsgüterkauf) so gilt zu Lasten des Verkäufers nach § 476 BGB die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die sich in den ersten 6 Monaten zeigen, bereits bei Gefahrübergang vorgelegen haben. In diesem Fall muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.
Grüße
hpad
das mit dem TÜV ist ja sowieso Käse
wenn in zwei Monaten des Getriebe rausfällt ... sagt er dann "beim TÜV wars noch drinne" oder wie ??
Beweislastumkehr ist eben ein bissl mehr als so ein Gelaber vom TÜV ...
Grüße
prio
Zitat TE "- Gibt es eine dritte Instanz an die man sich vielleicht wenden kann? Alternativ sehen wir nur die Möglichkeit einen gebrauchtes Rücklicht zu kaufen und selber einzubauen bzw. vorher selber mal nach der Verkabelung zu gucken.
Nach einer schriftlichen Mangelanzeige und Fristsetzung zur Behebung mit Datumsnennung (nicht nebulös 2 Wochen ect.) ist die dritte Instanz die juristische Durchsetzung deiner Ansprüche auf dem Klageweg mit Schadenersatzansprüchen und Aufwendungserstattungforderung.
Entweder Du gehst diesen Weg, oder Du baust dir ein gebrauchtes Rücklicht ein.
Scratch with the chicken or fly with the eagle.
quadrigarius
Auch wenn ich mich mit meiner Meinung unbeliebt mache... :
Wie bereits mehrfach erklärt wurde hast du Anspruch auf eine gesetzlich geregelte Gewährleistung.
Bei dem Schlagwort Gewährleistung wird aber gern das drum herum weggelassen.
Was genau heisst denn das nun?
Der Verkäufer gewährleistet den mangelfreien Zustand der Kaufgegenstands im Zeitpunkt des Verkaufs.
Punkt.
Jetzt geht halt im ersten Jahr nach dem Kauf was kaputt. Im vorliegenden Fall das Rücklicht des gebraucht gekauften PKW.
In den ersten sechs Monaten nach Kauf muss grundsätzlich der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt des Kaufgeschäfts nicht vorlag. Und genau das versucht der Verkäufer in diesem Fall. Er argumentiert, dass der Mangel am Tag des kaufs nicht vorgelegen kann, da der Wagen zuvor ohne beschriebenen Mangel vom TÜV abgenommen wurde.
Ohne jetzt konkret Ahnung davon zu haben muss ich festhalten, dass diese Argumentation durchaus schlüssig ist und im Falle einer rechltichen Auseinandersetzung sicher keine schlechten Aussichten auf Erfolg hat.
Wenn ich also die Sachmängelhaftung im Zeitpunkt des Kaufs ausschliessen muss (ich würde es), bliebe die zusätzlich verkaufte Garantie. Wenn diese Garantie in den Bestimmungen den Ersatz der Rückleuchten ausschliesst, gibt es halt nix.
Was bliebe ist ein Kulanzantrag bei Mercedes.
Sorry.. mehr ist da meiner Meinung leider nicht drin.
Zitat:
@Brummel [url=http://www.motor-talk.de/.../...unge-sterne-garantie-t5888835.html?...]schrieb am 15. Dezember 2016 um 20:00:58
Er argumentiert, dass der Mangel am Tag des kaufs nicht vorgelegen kann, da der Wagen zuvor ohne beschriebenen Mangel vom TÜV abgenommen wurde.
Nein - genau hier liegt dein Denkfehler.
TÜV bescheinigt nur, dass zu diesem Zeitpunkt der Abnahme, die abgenommenen Sachen ohne Mangel sind. Wirst du auch nur bei der Heimfahrt mit defekten Blinker oder Bremslicht (oder sonstwas) rausgewunken, ist das dann dein Bier und du kannst dich nicht auf den eben druchgeführten TÜV berufen. Gibts genügend Urteile dazu.