Mondeo vs. Mercedes Benz C-Klasse

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

So ich denke die zeit ist gekommen und ich muss mich von meinem treuen Weggefährten trennen

So bald ich was aktuelles weis Berichte ich natürlich neues

Bis jetzt denkt die Werkstatt auf Grund der Laufleistung das es ein Totalschaden ist.

Zum Glück hat der Gegner Schuld gehabt

16 Antworten

Tja, das wars wohl. Rein optisch siehts noch gut aus, aber das rechte Vorderrad samt umfeld sieht wohl nur noch gut aus, ist es aber nicht mehr. Schade - tut mir leid für Dich. Ist immer blöd, wenn ein nutzwertstarkes aber angeblich "wertloses" Fahrzeug so endet.

Ohne Witz ,an der selben Stelle (Dortmunder Ring) hat es mich auch mal fast erwischt ,allerdings wollte mir ein 5er BMW die Seite verschönern.

Der Benz scheint aber auch gehörig einen mitbekommen zu haben.

Wie hoch ist denn die Laufleistung? Wie ist denn das passiert, dass bei dem Unfallgegner gleich das Vorderrad abknickt? Kam der aus einer Einfahrt?

wäre wirklich Schade ein ansonsten gutes Auto wegen diesem Crash zu verlieren. Vll. läst sich die Sache noch zum Guten wenden. Es gibt ja einen Ermessensspielraum bei der Begutachtung und Bewertung. Glaube bis 15% über Gutachten reparabel.

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Zitat:

@spacechild schrieb am 17. Februar 2015 um 12:21:57 Uhr:


Wie hoch ist denn die Laufleistung? Wie ist denn das passiert, dass bei dem Unfallgegner gleich das Vorderrad abknickt? Kam der aus einer Einfahrt?

Der Dicke hat jetzt 297000km auf dem Tacho .

Vor kurzem erst ne neue Kupplung mit Zweimassenschwungrad und ausrücker bekommen für 1600€.

Der Mercedes ist rückwärts in ne Parklücke Gefahren und dabei in meine Spur mit seiner Front gekommen und ich hab ihm dabei das Rad sauber demontiert samt Stoßdämpfer und Aufnahme . So schnell schafft das keine Werkstatt ;D

Schitte ...die rechte Aufhängung samt Antriebswelleetc ist damit "höchst verdächtig" denn die hat einen sauberen Rumpler draufbekommen.

Ob ich das richten würde? Hm. m.E. hängts davon ab wie die Aufhängung aussieht, d.h. welche Kräfte sichtbar gewirkt haben.

Reparaturauftrag
Zum Zeitpunkt der Besichtigung lag kein Reparaturauftrag vor.
Reparaturkosten
Die Reparaturkosten wurden nur überschlägig ermittelt, da diese den Fahrzeugwert erheblich übersteigen. Die Reparaturkosten betragen ca.:

mit MwSt.
mit MwSt.
mit MwSt.
mit MwSt.
mit MwSt.
19.0% MwSt.
Lohnkosten Nebenkosten Lackierkosten Ersatzteilkosten Gesamtkosten
Wertveränderung
Merkantile Wertminderung
ohne MwSt.
1.450,00 EUR 50,00 EUR 1.200,00 EUR 4.750,00 EUR 7.450,00 EUR 1.189,50 EUR 6.260,50 EUR
In die Betrachtung flossen sowohl mögliche wertmindernde als auch mögliche wertverbessernde Faktoren ein. Demzufolge sind unter Berücksichtigung von Schadenumfang, Reparaturweg, Fahrzeugalter und Erhaltungszustand sowie der örtlichen Marktlage die Voraussetzungen für eine merkantile Wertminderung nicht gegeben.
Wertermittlung
Wiederbeschaffungswert
Es wurde eine Ermittlung des Fahrzeugwertes, bezogen auf den Zeitpunkt unmittelbar vor Schadeneintritt, durchgeführt. Unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung und Sonderzubehör sowie aller wertbildenden Faktoren und der örtlichen Marktlage ermittelt sich ein Wiederbeschaffungswert in Höhe von
mit MwSt. 1.950,00 EUR
Vergleichbare Fahrzeuge werden überwiegend am Privatmarkt angeboten. Der dann mehrwertsteuerneutrale Betrag entspricht dem Wiederbeschaffungswert mit MwSt.

Also angeblich alles zusammen ca 7000€ Schaden !

Und 1950€ soll der wiederbeschaffungswert sein wollen die mir sagen!

Das Auto hat Vollausstattung bis auf Leder und Schiebedach, von Denso Navi bis abnehmbare Anhängerkupplung hat er alles!

Was sagt ihr dazu ? Ist das der Wiederbeschaffungswert ? Ich denke eher nicht oder

leider wird die Laufleistung mit bewertet. Dennoch sollen die Dir mal ein vergleichbares Auto zu diesem Preis auf dem Markt zeigen. Würde mit Sicherheit ausschließen das das klappt.
Also ist die Instandsetzung wirtschaftlicher Unsinn, so wie ich das verstehe. Schade.

Zitat:

@Reaven145 schrieb am 18. Februar 2015 um 20:38:33 Uhr:


leider wird die Laufleistung mit bewertet. Dennoch sollen die Dir mal ein vergleichbares Auto zu diesem Preis auf dem Markt zeigen. Würde mit Sicherheit ausschließen das das klappt.
Also ist die Instandsetzung wirtschaftlicher Unsinn, so wie ich das verstehe. Schade.

Ja morgen bin ich persönlich bei der Dekra und dann will ich auch mal ein vergleichbares Fahrzeug für den Preis sehen !

Für die paar Kröten gibts keinen ordentlichen Mondeo, selbst mit der Laufleistung nicht.

Die Versicherung will die Schadenssumme drücken. Nachweis des für den WBW beschaffbaren Exemplars einfordern und das dann kaufen (Wer lacht da :-)) ? ) bzw nimm Dir gleich einen Anwalt. Das war doch bestimmt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Zitat:

@ermüdungsbruch schrieb am 18. Februar 2015 um 22:52:56 Uhr:


Für die paar Kröten gibts keinen ordentlichen Mondeo, selbst mit der Laufleistung nicht.

Die Versicherung will die Schadenssumme drücken. Nachweis des für den WBW beschaffbaren Exemplars einfordern und das dann kaufen (Wer lacht da :-)) ? ) bzw nimm Dir gleich einen Anwalt. Das war doch bestimmt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung.

So Anwalt eingeschaltet und bei dem Termin klar gemacht das ich das Gutachten so nicht anerkenne ,

Und schon wurde es Storniert und zurückgezogen 😁

Also eigenen Gutachter dazu gezogen und neues Gutachten erstellen lassen 😉

Wenn's was neues gibt melde ich mich natürlich

Das ist der Klassiker im Versuch, den Geschädigten abzubügeln. Drum wiederhole ich auch hier meinen Rat, sich immer einen eigenen Anwalt für Verkehrsrecht sofort einzuschalten und seinen eigenen Gutachter zu nehmen. Nur dann hat man einen reale Chance, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Nie der Werkstatt die Abwicklung überlassen und auch niemals die zu erwartenden Versicherungs-Entschädigungs-Leistungen an die Werkstatt abtreten. Genau so wenig von denen einen Leihwagen nehmen. Immer selbst mehrere Angebote einholen und eine Fahrzeugklasse tiefer vom günstigsten Verleiher Ersatzfahrzeug für die voraussichtliche Reparaturdauer anmieten, sofern man nicht private Alternativen hat. Denn dann gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung für die angemessene Zeit der Reparatur.

darum habe ich vor Jahren eine Verkehrrechtschutzversicherung abgeschlossen. Bei Streitigkeiten oder zu erwartenden Schwierigkeiten, nicht ohne meinen Anwalt.
Die blosse Erwähnung eines Anwalts zur Rückenstärkung hat schon so manchen Sachverhalt vernünftig aufgeklärt. Gut angelegtes Geld.

Berichte wenn was neues gibt, ist immer wieder interessant solche Geschichten zu hören

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