Mondeo mke

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Warum muss ich bei dem Mondeo W reifen drauf haben wenn doch laut fahrzeugschein nur 205 fährt das ist ein 1.8 mit 125 ps.

Beste Antwort im Thema

du musst nix umtragen lassen, schon gar nicht wegen den Winterreifen. da kannst du auch H oder T Reifen nutzen. Einzig ein Tempoaufkleber im Sichtbaren Bereich ( neben Tacho z.B.) anbringen.Bei meinem waren auch W Sommerreifen drauf und sind bei 205/55r16 87w eingetragen. Es gab noch nie deswegen ein Problem trotz mehrerer P. Kontrollen oder TÜV Terminen.
Habe als Winterreifen schon T und H Reifen gefahren und muss immer im Winter zum TÜV.

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V (240 km/h) reicht natürlich.

ECE-Typgenehmigung vor 1.5.2009 (in der Zulassungsbescheinigung unter [6] Datum zu [K])*:
Reifen_Vmax = Fahrzeug_Vmax × 0,01 + 6,5 km/h = 205 km/h + 8,55 km/h = 213,55 km/h
*) trifft beim Mondeo Mk3 immer zu

ECE-Typgenehmigung ab dem 1.5.2009:
Reifen_Vmax = Fahrzeug_Vmax

Das wissen aber nicht die Polizei die gehen nach dem fahrzeugschein kann man das umtragen lassen

Was steht denn in Deiner CoC, da sollte V drin stehen.
Wenn die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung falsch ausgestellt hat (falsch aus der CoC abgeschrieben), müssten sie den Fehler kostenfrei ausbessern.

Was ist coc?

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Certificate Of Conformity https://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

Ich werde das Auto morgen erstmal so anmelden und dann mich um die Reifen kümmern mit dem coc komme ich nicht klar hat den mich einer ne einfache Antwort so für Doofe.

Die CoC musst Du als Fahrzeugeigentümer vom Verkäufer bekommen haben, Ausnahme: Leasingwagen, da behält der Leasinggeber die CoC.
Goggle doch mal nach CoC, z.B. kfzzulassung-welche-autopapiere-man-braucht.

Zitat:

@Uli.mondeo schrieb am 17. Dezember 2017 um 12:52:29 Uhr:


Ich werde das Auto morgen erstmal so anmelden und dann mich um die Reifen kümmern mit dem coc komme ich nicht klar hat den mich einer ne einfache Antwort so für Doofe.

Die CoC ist der Personalausweis des Fahrzeuges und ein wichtiges Dokument. Das müßte Dir von Verkäufer mit den Fahrzeugpapieren ausgehändigt worden sein.

Fahreugschein und Brief habe ich und natürlich auch tüv und au druckt man für ein 2002 Auto ein coc

Zitat:

@Uli.mondeo schrieb am 17. Dezember 2017 um 13:18:56 Uhr:


braucht man für ein 2002 Auto ein coc

Wenn es in D zugelassen war und in D bleibt, dann nicht.

Wenn Du es eines Tages an einen EU Bürger eines anderen Land's verkaufen willst, dann aber schon.

Für Verkauf nach Afrika brauchst Du die aber wieder nicht.

Außerdem könntest Du mit CoC den Fehler des Geschwindigkeitsindexs 'W' statt 'V' jetzt bei der Wiederzulassung kostenfrei beheben lassen.

Das ist mal eine Aussage der mondeo war immer in Deutschland und den fahre ich solange bis das der tüv uns scheidet. Vielen Dank

Zitat:

@scorpiohh schrieb am 17. Dezember 2017 um 13:02:19 Uhr:


Die CoC ist der Personalausweis des Fahrzeuges und ein wichtiges Dokument. Das müßte Dir von Verkäufer mit den Fahrzeugpapieren ausgehändigt worden sein.

Seit wann denn das? Ich habe schon mehrere Gebrauchte und auch neue Autos besessen. Aber eine CoC habe ich

NOCH NIE

bekommen.

In D bekommst du sowas nicht. Fahrzeugbrief und Zulassung, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

du musst nix umtragen lassen, schon gar nicht wegen den Winterreifen. da kannst du auch H oder T Reifen nutzen. Einzig ein Tempoaufkleber im Sichtbaren Bereich ( neben Tacho z.B.) anbringen.Bei meinem waren auch W Sommerreifen drauf und sind bei 205/55r16 87w eingetragen. Es gab noch nie deswegen ein Problem trotz mehrerer P. Kontrollen oder TÜV Terminen.
Habe als Winterreifen schon T und H Reifen gefahren und muss immer im Winter zum TÜV.

Die Aufkleber für die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind nur in Verbindung mit Allwetter oder Winterreifen eine legale Lösung. Sofern die Polizei die Tatsache bemängelt, dass nur V statt der eingetragenen W Reifen moniert sind die eben im unrecht und jede technische Prüfstelle wird bestätigen das die Serienbereifung wie gobang oben beschrieben hat nur der tatsächlichen (Höchst-) Geschwindigkeit + Toleranz (gibt zwei Toleranzfelder: 1.EU-BE und 2.nationale BE) entsprechen muss (also in deinem Fall "V" für die Serienbereifung).
Anders kann es bei Sonder-Radeintragungen aussehen wo unter Umständen Zuschläge bei der Tragfähigkeit bzw. beim Geschwindigkeitsindex (technisch) erforderlich sein können (und dann gilt der vom Sachverständigen vorgegebene/Eingetragene Wert).

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