Mondeo `98 ohne ABS ? Händlerbetrug ? Hilfe !!

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo, bin neu hier und habe es noch nicht einmal geschafft mich hier vorstellen. Und schon beginnt der Ärger.
Wir haben letztes Wochenende einen 98iger MOndeo Stufenheck gekauft, 2 Liter, 96 KW Automatik.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass die ABS Leuchte beim starten nicht angeht. Die Suchfunktion hier gequält und festgestellt, dass bei mir vom Bremskraftverstärker 4 Leitungen abgehen-also habe ich kein ABS ! Kann doch gar nicht sein bei einem 98iger MK2.
Fahrgestellnummer ist WFOFDXGBBVGK28525
Kann man daraus etwas ableiten ? Erstbesitzer waren die Ford Werke Köln.
Was kann ich jetzt machen ? Kann ich den Wagen zurückgeben ?
Ich bin EUch für jede Hilfe dankbar.
Tom

Beste Antwort im Thema

wenn der wagen mit abs inseriert war und jetzt hat er keins ist ein sachmangel gegeben; es liegt eine abweichung der vereinbarten/zugesicherten eigenschaft "wagen hat abs" vor. dir stehen dann die rechte der mangelgewährleistung zu, § 437 bgb. nachbesserung dürfte ausscheiden, nacherfüllung auch, bliebe rücktritt vom kaufvertrag/minderung des kaufpreises und schadensersatz.
hat er dich arglistig getäuscht kannst du deine willenserklärung zum schluss des kaufvertrages anfechten, § 123 bgb. bei anfechtung wegen arglistiger täuschung stehst du in der rückgewähr der leistung besser als bei einem rücktritt.

aber hat er denn wirklich kein abs? dachte das wäre seit dem ersten jahr serie. und wie war er beworben? frag-einen-anwalt.de 🙂
vielleicht ist ja nur die birne kaputt. dann soll er das nachbessern. oder habt ihr einen wirksamen gewährleistungsausschluss? verkäufer ist händler oder privat?

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Zitat:

Original geschrieben von Johnes


Ein Gewährleistungsausschluss ist für den Händler meist nur unter Tricks möglich! Bei arglistiger Täuschung (die erstmal Nachzuweisen wäre!!! Denn es ist nicht automatisch, eine arglistige Täuschung!), kann dieser als hinfällig gelten. Es greift dann die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Selbst bei "verkauf nur für Export" oder "Verkauf nur an Händler", muss das Fahrzeug die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen! In der Regel ist das Inserat hier nicht so wichtig wie das, was im Vertrag steht!

MfG

Also schon das, was ich oben geschrieben habe!

Hast du dich über die Gewährleistungssituation informiert? Auch wenn das ABS vom Tisch ist, wäre für dich gut zu wissen, ob ein Mangel am Fahrzeug vom Händler getragen werden muss. Wenn dazu nichts im Vertrag (Auch AGB auf der Rücksteite oder im Kleingedruckten!) steht, hast du 2 Jahre Gewährleistung.

MfG

Gewährleistung besteht ohne Frage. Das fehlende ABS ist aber kein MAngel, da der Mondeo ohne verkauft wurde.
Naja, so ist es schon ein schönes Auto. Habe vorher ausschliesslich Opel gefahren. Ich bleibe Euch also weiterhin erhalten und werde Euch nerven😁

Es ging mir nicht darum, das ABS als Mangel zu nennen, sondern darum dass du wenigstens Gewährleistung hast...

MfG

Jepp, die habe ich.

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