Mondeo `98 ohne ABS ? Händlerbetrug ? Hilfe !!

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)

Hallo, bin neu hier und habe es noch nicht einmal geschafft mich hier vorstellen. Und schon beginnt der Ärger.
Wir haben letztes Wochenende einen 98iger MOndeo Stufenheck gekauft, 2 Liter, 96 KW Automatik.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass die ABS Leuchte beim starten nicht angeht. Die Suchfunktion hier gequält und festgestellt, dass bei mir vom Bremskraftverstärker 4 Leitungen abgehen-also habe ich kein ABS ! Kann doch gar nicht sein bei einem 98iger MK2.
Fahrgestellnummer ist WFOFDXGBBVGK28525
Kann man daraus etwas ableiten ? Erstbesitzer waren die Ford Werke Köln.
Was kann ich jetzt machen ? Kann ich den Wagen zurückgeben ?
Ich bin EUch für jede Hilfe dankbar.
Tom

Beste Antwort im Thema

wenn der wagen mit abs inseriert war und jetzt hat er keins ist ein sachmangel gegeben; es liegt eine abweichung der vereinbarten/zugesicherten eigenschaft "wagen hat abs" vor. dir stehen dann die rechte der mangelgewährleistung zu, § 437 bgb. nachbesserung dürfte ausscheiden, nacherfüllung auch, bliebe rücktritt vom kaufvertrag/minderung des kaufpreises und schadensersatz.
hat er dich arglistig getäuscht kannst du deine willenserklärung zum schluss des kaufvertrages anfechten, § 123 bgb. bei anfechtung wegen arglistiger täuschung stehst du in der rückgewähr der leistung besser als bei einem rücktritt.

aber hat er denn wirklich kein abs? dachte das wäre seit dem ersten jahr serie. und wie war er beworben? frag-einen-anwalt.de 🙂
vielleicht ist ja nur die birne kaputt. dann soll er das nachbessern. oder habt ihr einen wirksamen gewährleistungsausschluss? verkäufer ist händler oder privat?

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wenn der wagen mit abs inseriert war und jetzt hat er keins ist ein sachmangel gegeben; es liegt eine abweichung der vereinbarten/zugesicherten eigenschaft "wagen hat abs" vor. dir stehen dann die rechte der mangelgewährleistung zu, § 437 bgb. nachbesserung dürfte ausscheiden, nacherfüllung auch, bliebe rücktritt vom kaufvertrag/minderung des kaufpreises und schadensersatz.
hat er dich arglistig getäuscht kannst du deine willenserklärung zum schluss des kaufvertrages anfechten, § 123 bgb. bei anfechtung wegen arglistiger täuschung stehst du in der rückgewähr der leistung besser als bei einem rücktritt.

aber hat er denn wirklich kein abs? dachte das wäre seit dem ersten jahr serie. und wie war er beworben? frag-einen-anwalt.de 🙂
vielleicht ist ja nur die birne kaputt. dann soll er das nachbessern. oder habt ihr einen wirksamen gewährleistungsausschluss? verkäufer ist händler oder privat?

Zitat:

Original geschrieben von Marschall-Berlin


Fahrgestellnummer ist WFOFDXGBBVGK28525

Da hast Du vermutlich im Bereich der 10 - 12. Stelle einen Dreher drin. Ich vermute, dass "VG" die Baujahrangabe ist, alles andere wäre Blödsinn. Demnach wäre der Wagen im August 1997 vom Band gelaufen.

Ja, es ist denkbar, dass es auch beim MK2 noch vereinzelte Fahrzeuge ohne ABS gibt. Diese wurden eigentlich nicht für den freien Verkauf in Deutschland gebaut, sondern als Vorführ- oder Werksfahrzeuge. Dies macht auch die EZ auf die Ford-Werke deutlich.

Was Deine Lage nun anbetrifft:
a) wurde der Wagen "mit ABS" inseriert, dann stimme ich dem zu was mein Vorredner gesagt hat.
b) enthält das Inserrat keinerlei Hinweis auf ABS, dann gibt es am Kauf nichts weiter auszusetzen. Denn es besteht keine automatische Pflicht, dass ABS drin sein muss, damit ein Auto komplett ist.

Grüße
Uli

Der Wagen wurde mit ABS und höhenverstellbaren Sitz angeboten. Die fehlende Sitzverstellung habe ich sofort gemerkt, das war aber nicht so schlimm-kann ich mit leben. Für mich ist ABS aber schon ein Sicherheitsplus, auf das ich nicht verzichten möchte. Der Verkäufer war ein Händler. Die Ausstattungsmerkmale standen auf einem Zettel im Fahrzeug angeklebt-diesen gibt es jetzt natürlich nicht mehr- Meine Frau kann aber sich ebenfsalls an das ABS erinnern.
Nach allem was hier gelesen habe, hat der Mondeo kein ABS.

edit sagt, ich habe keinen Dreher in der Fahrgestellnummer, 3x verglichen

Das mit der Fahrgestellnummer ist merkwürdig, aber darauf will ich nicht herzumreiten.

Knifflige Sache. Ich würde an Deiner Stelle jetzt zum Händler gehen, ihn auf das fehlende ABS ansprechen und hören, was er dazu meint. Im Prinzip gibt es die ganze Bandbreite an Möglichkeiten von Preisminderung bis Rückabwicklung. Eine Nachrüstung dürfte aus wirtschaftlichen Gründen ausscheiden (kostet mehr als der Wagen noch wert ist). Dann kannst Du weitersehen, wie Du vorgehen möchtest.

Grüße
Uli

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dass die ausstattungsmerkmale nicht in den vertrag geschrieben wurden ändert m.E. nach nichts daran, dass es eine beschaffenheitsvereinbarung gibt. allerdings wird die beweisbarkeit natürlich erschwert.

hättet das auto ja auch durch mündlichen vertrag veräußern können. was stand denn noch so im vertrag? gewährleistungsausschluss?

Ein Gewährleistungsausschluss ist für den Händler meist nur unter Tricks möglich! Bei arglistiger Täuschung (die erstmal Nachzuweisen wäre!!! Denn es ist nicht automatisch, eine arglistige Täuschung!), kann dieser als hinfällig gelten. Es greift dann die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

Selbst bei "verkauf nur für Export" oder "Verkauf nur an Händler", muss das Fahrzeug die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen! In der Regel ist das Inserat hier nicht so wichtig wie das, was im Vertrag steht!

MfG

noch wissen wir ja nichtmal ob von privat oder gewerblichen menschen erworben.

Ich habe von einem Händler gekauft, schrieb ich oben schon irgendwo. Einen Haftungsausschluss konnte ich nirgends auf dem Vertragspapier entdecken. Ist allesdings auch recht dürftig ausgefüllt- stehen nur die wichtigsten Punkte wie Baujahr und so drinnen. Keinerlei Sonderausstattung.

Komme gerade vom Ford Händler zurück. Die Fahrgestellnummer existiert in D nicht. Ein Meister vermutet einen Reimport aus Brasilien. Der Mondeo hat definitiv kein ABS- er wurde mir aber mit ABS angeboten.

Ich werde heute nach Feierabend zum Händler fahren und mit ihm reden-mal schaun. Vielen Dank für Eure Mühen und ich werde berichten.

was haste denn gezahlt, wenn man fragen darf?

Zitat:

Original geschrieben von Marschall-Berlin


Ich habe von einem Händler gekauft, schrieb ich oben schon irgendwo. Einen Haftungsausschluss konnte ich nirgends auf dem Vertragspapier entdecken. Ist allesdings auch recht dürftig ausgefüllt- stehen nur die wichtigsten Punkte wie Baujahr und so drinnen. Keinerlei Sonderausstattung.

Komme gerade vom Ford Händler zurück. Die Fahrgestellnummer existiert in D nicht. Ein Meister vermutet einen Reimport aus Brasilien. Der Mondeo hat definitiv kein ABS- er wurde mir aber mit ABS angeboten.

Ich werde heute nach Feierabend zum Händler fahren und mit ihm reden-mal schaun. Vielen Dank für Eure Mühen und ich werde berichten.

Da bleibt zu hoffen, dass der Händler einlenkt, was ich aber bezweifele. Ich denke, dass Du ohne Anwalt nicht sehr weit kommen wirst. Meines Wissens muss ein Reimport im Kaufvertrag vermerkt sein.

Deine Frau als Zeuge wird es schwer haben, vor Gericht glaubwürdig dar stellen zu können, das das Fahrzeug mit ABS ausgewiesen war.

Für mich wieder ein Hinweis, das ich mit dem Gebrauchtwagenkauf beim Markenhändler richtig liege.
Straßenhändler verstehen beim Reklamieren auf einmal kein deutsch mehr, oder Chef ist in Urlaub.

Zum ABS: Ich persönlich könnte gut darauf verzichten. Getestet habe ich ABS bei Schnee, und hatte das Gefühl, das das Auto nicht zum Stehen kommt. Das ABS war im Dauereinsatz. Ohne ABS hatte ich einen deutlich geringeren Bremsweg. Beide Versuche unter gleichen Bedingungen mit Winterreifen.
Die Vorteile, bei einer Vollbremsung ausweichen zu können, ist oft nicht gegeben, da Gegenverkehr oder Personen auf dem Gehweg, oder Bäume oder Anderes im Weg stehen.

@jellerich,
mit dem ABS muß ich dir recht.
hätte gestern fast nen unfall gebaut, da mich so ein depp geschnitten hat.
ich bin voll in die eisen gestiegen,und die sch... karre kam einfach nicht zum stehen.
ein meter mehr bremsweg und ich hätte ihn mit 80kmh frontal abgeschossen.

Ich kann dies nicht bestätigen! Meine Erfahrung ist, dass der Bremsweg kaum länger ist. Das ABS kann unter einer bestimmten Geschwindigkeit nicht einsetzen. Daher kann das ABS den Wagen auch nicht daran "hindern", zum stehen zu kommen.

Auch will ich auf das ABS nicht verzichten, wenn ich in der Stadt wirklich mal eine Vollbremsung bis zum Stillstand machen muss. Bei vielen älteren Fahrzeugen ohne ABS ist der BKV sowieso nicht soooo kräftik, dass alle Räder vollkommen blockieren. Meist drehen die hinteren Räder dennoch. (selber oft beobachtet.)

Wenn man(n) jetzt allerdings so hart ins Pedal trümmert, kann es beim Mondeo dazu kommen, dass alle 4 Räder blockieren. Ohne ABS bricht der Wagen dann schnell aus.

Das ABS sorgt nicht nur für "Lenkbarkeit" sondern auch dafür, dass z.B. die Hinterachse, die für die Fahrstabilität/Spurführung sehr wichtig ist, nicht zum stehen kommt. Der Wagen neigt weniger zum ausbrechen.

MfG

ABS ist keine Erfindung zum Geld-Verdienen, sondern hat schon seine Berechtigung. Man muss nur damit richtig umgehen können.

Wir kommen aber vom Thema weg. Ich würde gerne erfahren, was der Threadstarter beim Händler erlebt hat.

Grüße
Uli

Bei einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt wurde mir klar, dass ich keine guten Aussichten habe, da im Vertag nichts von SOnderausstattungen drinn steht. Der Verkaufszettel an der Scheibe ist kein Vertragsbestandsteil.
Ende vom Lied= Kfz wurde nicht zurückgenommen ! Der Händler bot mir aber an ,gegen ein anderes Auto aufm Platz zu tauschen. Es stand aber nichts vernünftiges rum und meine Frau hat sich in den Mondeo verliebt-also fahren wir jetzt ohne ABS rum.

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