Möglichkeit der Leergewichterhöhung für Tempo 100-Regelung

VW Caddy 4 (SA)

Vorrede:
Liebe Leutz, wie der eine oder andere ja schon gelesen hat, habe ich meine Anhängelast auf 1.950 kg erhöhen können und würde nun gerne, wegen der Tempo-100-Regelung mit Wohnwagen auch das Leergewicht des Fahrzeuges (s.u.) erhöhen lassen. Interessiere mich z. B. für einen Wowa, der ca. 1.800 kg zul. Ges-gew. hat. Den dürfte ich aber nicht mit Tempo 100 fahren, weil in den Papieren 1.649 kg Leergewicht eingetragen sind - Faktor 1:1 (Leergewicht Zugfahrzeug zu zul. Ges.-gew. Anhänger) bei Wohnwagen!
(Aber jetzt die herzliche Bitte: ich möchte unter keinen Umständen damit eine Diskussion lostreten, ob es sinnvoll ist einen solchen schweren Wohnwagen an den Caddy anzuhängen, das Thema ist bereits ausführlichst durch, sorry)
Ich hab von meinem freundlichen Tüv-Ingenieur in Aussicht gestellt bekommen, dass ich ein erhöhtes Leergewicht eingetragen bekomme. (Kosten ca. 80,- €)
Ich muß nur aufpassen, dass das Leergewicht plus 6 x 75 kg nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, weil sonst Sitzplätze gestrichten werden müßten.
Bei 2.415 kg zul. Ges.-gew. des Caddy verbleiben nach der Rechnung weiter unten noch 130 kg für Zuladung bei Vollbesetzung mit 7 Personen. Eine solche Reserve sollte natürlich bleiben, auch wenn diese nur theoretisch interessant ist, ich fahre ja auch so gut wie nie mit 6 Mitfahrern.
Aber letzten Endes ist es ja auch egal, denn im Moment ist er eben so schwer, wie er eben ist und das hat mit der Eintragung einer Leergewichtserhöhung erst mal rein gar nichts zu tun. Aber...

Zum Thema:
Zur Leergewichterhöhung brauche ich einen ausgedruckten Wiegeschein eines Betreibers einer geeichten Fahrzeugwaage (Kosten ca. 6 €) mit allem raus, "was nicht niet- und nagelfest ist", also alles, was als Ladung betrachtet werden kann, und dazu gehören leider auch die herausnehmbaren Sitzbänke. Der Tank muß voll sein minus 10% (also volltanken und ca. 80 km fahren.). Außerdem werden für den Fahrer, der nicht mitgewogen wird, 75 kg hinzugezählt.
Bei einer Probewiegung kam mein Fahrzeug dank ziemlicher Vollaustattung (lang, Allrad, Highline, Standheizung etc. und vor allem natürlich die superschwere AHK, die die erhöhte Anhängelast überhaupt erst ermöglicht hat.) auf 1.760 kg ohne Fahrer und Sitze hinten, Tank fast voll. Wenn sich das nachher bestätigt, dann liegen wir somit bei 1.835 kg, womit das angedachte Ziel schon mal erreicht wäre.

Aber da ja jedes Kilo zählt, fände ich es nett, wenn jemand da noch ein Idee hätte, wie man das Fahrzeug (maximal vielleicht 70 kg) schwerer machen könnte, ohne es gleich mit Beton auszugießen, also Dinge, die man zum fahrbereiten Fahrzeug hinzuzählen dürfte.

Mir fällt da jetzt nur noch ein Reserverad mit Wagenheber ein.
Da ich das aber einerseits nicht unbedingt auf Dauer mitführen wollte, die Teile in der FaQ-Liste aber auch nicht so teuer sind, die Frage: kann man die Reserveradhalterung (auch beim Allrad), einfach mal so nachrüsten, und ggf. wieder demontieren?
Wie hoch ist da der Montageaufwand. Reserveräder hätte ich genug, auch einen Wagenheber.
Die Halterung könnte man, wenn sie schon mal dran ist, notfalls ja auch dranlassen, und das Reserverad nur bei Reisen ins Ausland oder so einlegen.

Bin wie immer für freundliche Kommentare dankbar.

23 Antworten

Verstehe ich das richtig: ist das Leergewicht des KFZ geringer als das zGG des Wowa darf ich nur 80kmh Fahren, ganz egal ob der Wowa die 100'er Plakette und entsprechend "junge" Reifen hat?

Ja. Das ist bei Wohnwagen so.

@PIPD black Danke.

Und immer daran denken, dass die 100 nur auf Autobahnen und entsprechenden Kraftfahrtstraßen gilt und NICHT auch auf Bundesstraßen.

Ob die deutsche 100-km/h-Zulassung auch in DK akzeptiert wird, ist wohl noch nicht entschieden, es gibt wohl aber positive Anzeichen, dass es so kommen könnte. Während die Dänen sich in D einfach die Plakette bspw. in Flensburg einfach so holen können, dürfen die Deutschen das in DK nicht. Dazu bedarf es dänischen TÜV.....das aber nur am Rande.

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Ausserdem merkst du das bei der Fahrdynamik, wenn der Wohnwagen im Extremfall mit dem Zugfahrzeug spielt.

In Österreich und Italien gilt die Deutsche 100er Zulassung meiner Erfahrung nach auch nicht, wenn ich dem Polizisten glauben darf.

Das mit den 80 auf Bundestraßen ist mir bekannt, habe ich beim Führerschein BE gelernt, jedoch nichts zu der Thematik hier im Thread. Schade, wäre durchaus sinnvoll zu lernen/hören

@Badland das glaube ich bei einem schweren bzw. vollgeladenem Wowa, allerdings bin ich schon mit Wowa und Caddy gefahren und da der Wowa nicht vollbeladen war, also deutlich unter dem zGG, keine Probleme dabei gehabt.
Habe vor dem Caddy nicht geglaubt/gewusst das Anhängerfahren (jedenfalls mit großen/schweren Anhängern) so viele Vorschriften etc. hat ...

Zitat:

@Badland schrieb am 19. August 2018 um 13:50:38 Uhr:


In Österreich und Italien gilt die Deutsche 100er Zulassung meiner Erfahrung nach auch nicht, wenn ich dem Polizisten glauben darf.

Die Zulassung gilt auch nur auf deutschem Boden, weil es eine dt. Ausnahmegenehmigung ist. Soetwas kennen andere Länder nicht. Die Dänen sind jetzt die ersten, die das auch machen, was wohl daran liegt, weil man mit WW 80 km/h auf dänischen Autobahnen einen Riesen LKW-Stau verursacht. Ab Grenze Flensburg immerhin zeitlich beschränkt über 70 km LKW-Überholverbot, an das sich die meisten halten.

Frankreich hat noch eine Sonderregelung. Da darf man mit WW 130 km/h fahren, wenn es entsprechend im Fahrzeugschein des WW vermerkt ist.

Zitat @Badland: Hier steht was der TÜV für die 100km/h Zulassung verlangt:
https://www.tuev-nord.de/.../

Sag ich doch: dreimal ja wo einmal genügt hätte. Und mehr wie Faktor 1,0 gibst für Wowas nicht. In jedem Fall Danke auch fürs mitüberlegen, @jinkiel !

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