Möglichkeit der Leergewichterhöhung für Tempo 100-Regelung
Vorrede:
Liebe Leutz, wie der eine oder andere ja schon gelesen hat, habe ich meine Anhängelast auf 1.950 kg erhöhen können und würde nun gerne, wegen der Tempo-100-Regelung mit Wohnwagen auch das Leergewicht des Fahrzeuges (s.u.) erhöhen lassen. Interessiere mich z. B. für einen Wowa, der ca. 1.800 kg zul. Ges-gew. hat. Den dürfte ich aber nicht mit Tempo 100 fahren, weil in den Papieren 1.649 kg Leergewicht eingetragen sind - Faktor 1:1 (Leergewicht Zugfahrzeug zu zul. Ges.-gew. Anhänger) bei Wohnwagen!
(Aber jetzt die herzliche Bitte: ich möchte unter keinen Umständen damit eine Diskussion lostreten, ob es sinnvoll ist einen solchen schweren Wohnwagen an den Caddy anzuhängen, das Thema ist bereits ausführlichst durch, sorry)
Ich hab von meinem freundlichen Tüv-Ingenieur in Aussicht gestellt bekommen, dass ich ein erhöhtes Leergewicht eingetragen bekomme. (Kosten ca. 80,- €)
Ich muß nur aufpassen, dass das Leergewicht plus 6 x 75 kg nicht das zulässige Gesamtgewicht überschreitet, weil sonst Sitzplätze gestrichten werden müßten.
Bei 2.415 kg zul. Ges.-gew. des Caddy verbleiben nach der Rechnung weiter unten noch 130 kg für Zuladung bei Vollbesetzung mit 7 Personen. Eine solche Reserve sollte natürlich bleiben, auch wenn diese nur theoretisch interessant ist, ich fahre ja auch so gut wie nie mit 6 Mitfahrern.
Aber letzten Endes ist es ja auch egal, denn im Moment ist er eben so schwer, wie er eben ist und das hat mit der Eintragung einer Leergewichtserhöhung erst mal rein gar nichts zu tun. Aber...
Zum Thema:
Zur Leergewichterhöhung brauche ich einen ausgedruckten Wiegeschein eines Betreibers einer geeichten Fahrzeugwaage (Kosten ca. 6 €) mit allem raus, "was nicht niet- und nagelfest ist", also alles, was als Ladung betrachtet werden kann, und dazu gehören leider auch die herausnehmbaren Sitzbänke. Der Tank muß voll sein minus 10% (also volltanken und ca. 80 km fahren.). Außerdem werden für den Fahrer, der nicht mitgewogen wird, 75 kg hinzugezählt.
Bei einer Probewiegung kam mein Fahrzeug dank ziemlicher Vollaustattung (lang, Allrad, Highline, Standheizung etc. und vor allem natürlich die superschwere AHK, die die erhöhte Anhängelast überhaupt erst ermöglicht hat.) auf 1.760 kg ohne Fahrer und Sitze hinten, Tank fast voll. Wenn sich das nachher bestätigt, dann liegen wir somit bei 1.835 kg, womit das angedachte Ziel schon mal erreicht wäre.
Aber da ja jedes Kilo zählt, fände ich es nett, wenn jemand da noch ein Idee hätte, wie man das Fahrzeug (maximal vielleicht 70 kg) schwerer machen könnte, ohne es gleich mit Beton auszugießen, also Dinge, die man zum fahrbereiten Fahrzeug hinzuzählen dürfte.
Mir fällt da jetzt nur noch ein Reserverad mit Wagenheber ein.
Da ich das aber einerseits nicht unbedingt auf Dauer mitführen wollte, die Teile in der FaQ-Liste aber auch nicht so teuer sind, die Frage: kann man die Reserveradhalterung (auch beim Allrad), einfach mal so nachrüsten, und ggf. wieder demontieren?
Wie hoch ist da der Montageaufwand. Reserveräder hätte ich genug, auch einen Wagenheber.
Die Halterung könnte man, wenn sie schon mal dran ist, notfalls ja auch dranlassen, und das Reserverad nur bei Reisen ins Ausland oder so einlegen.
Bin wie immer für freundliche Kommentare dankbar.
23 Antworten
Schonmal zur weiteren Überlegung
https://www.motor-talk.de/.../...-motion-nachruesten-t3698095.html?...
Danke, PIPD black, habs mir mal durchgelesen, also der Platz scheint beim Maxi-Allrad vorhanden zu sein, nur die Freigabe von VW scheint Probleme zu machen, und der Wagenheber wegen der Fahrwerkserhöhung hinten. Und es gibt wohl keinen Halterung aus dem Regal , die man einfach drunterschrauben kann.
Aber grundsätzlich möglich wäre es wohl.
Aber vielleicht sollte ich mir diese Möglichkeit für den Fall aufheben, dass mein Traumwohnwagen irgendwann mal über 1.835 kg liegt. Wichtig ist ja, dass ich von Haus aus, ohne weitere Umbaumaßnahmen schon mal diesen Wert erreiche.
Vielleicht nehm ich doch noch den massiven Unterfahrschutz von Seikel mit, statt der leichten Schallschutzhaube unterm Motor, die ich auch in Erwägung zieh.
Mit ist gerade nochmal aufgefallen, dass der Caddy leer, aber vollbetankt und mit voller Bestuhlung 1.850 kg wiegt (nachgewogen). Da würde natürlich bedeuten, dass er mit 7 Leuten besetzt (veranschlagt mit 7 x 75 kg) 1.375 kg "wiegt" und daher nur noch 40 kg Gepäck mitnehmen kann. Na ja, immerhin...
Moin,
das war bei meinem 7-sitzigen T4 noch extremer - da durften noch nicht einmal 7 vollwertige Personen 'rein, wenn ich das Werks-zGG beachtet hätte.
Aber ein kurzer Brief an VW mit der Erläuterung des Sachverhalts hat gereicht, um postwendend eine Erhöhung des zGG um 100 kg genehmigt zu bekommen.
Reichte dann leider immer noch nicht für die seinerzeit zur steuerlichen Günstigerstellung notwendigen 2805 kg ...
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Das wirst du heute mit geltenden Abgasvorschriften auch nicht mehr in Einklang bringen können. Selbst die Ablastung um 50 kg, damit wir mit Gespanngewicht unter 3,5 t kamen, wollte der TÜV hier nicht machen. Faselte auch was von Abgasgutachten. Aber zum Glück gab es ja ne fähige Werkstatt und nen Dekra-Menschen, der das dann gemacht hat.
Wobei ich ne Ablastung für unkritischer sehe als eine Auflastung. Das höhere Gewicht bringt ja idR auch höheren Verbrauch und höhere Abgasemissionen mit sich. Welche Toleranzen es da heute noch gibt, weiß ich nicht. Dürften aber nicht sehr groß sein, wenn man das aktuelle WLTP-Theater und die unzähligen ausstehenden Freigaben für unterschiedliche Typen und Konfigurationen sieht.
Das Problem mit der geringen Zuladung kommt auch nicht selten vor. Die wenigsten Urlauber ahnen gar nicht, dass sie mit völlig überladenen Autos unterwegs sind. Im Übrigen war das auch der Grund, warum es den EcoFuel als 7-Sitzer nie mit AHK gab.
Vielleicht ein oder besser zwei schwere Subwoofer, hinter den hinteren Seitenverkleidungen fest verbaut und noch ein anständiges Lautsprechersystem fürs Heck? Das bringt auch ein paar Kilogramm, wie auch Alubutyl in den Türen. So hättest Du noch den Vorteil einer besseren Akustik im Fahrzeug.
Ich vermute du willst es nicht hören, haku3, doch erlaube mir die Frage: Warum nicht einfach ein kleinerer bzw. leichterer Wohnwagen?
Alles gut, steha, du kannst mich gerne alles fragen. Wie du ja weißt, beschäftige ich mich gerne gedanklich mit den unterschiedlichsten Dingen. Und erstmal sind’s nur Gedankenspiele - die Anschaffug eines Wowa steht vorerst nicht an. Aber wenn eine Entscheidung gereift ist, kann’s auch schnell gehen.
Ganz kurz: Mir ist ein ordentliches Bad wichtig, in dem ich mich nicht auf der Toilette sitzend duschen muß. Und sowas („Großraumbad“) gibt’s z. B. bei Adria (u. a. beim Adora). Und der liegt bei 1800 zgg.
Nächsten Samstag sind wir in Ddorf und schauns uns an...
Dein TÜV Prüfer sollte noch mal nachlesen:
$ 42 STVO
(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit zu 90 Prozent gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern und zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser) einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (zum Beispiel Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.
Ohne Sitze keine Mitfahrer. Serienmäßige Sitze sind keine Ladungsträger, sondern Bestandteil des Fahrzeugs, das ohne sie nicht betriebsbereit wäre. Werkzeug und Ersatzteile braucht ein Caddy auf großer Fahrt auch unbedingt in großer Menge.
Wenn der eine TÜV zu beschränkt ist, um das reale Leergewicht einzutragen, fahre zum nächsten!
Wenn es so ist, dann sollte das Thema eigentlich geklärt sein. Man fragt sich nur, warum dann nicht gleich die 1.861 kg aus den COC-Papieren eingetragen worden sind.
Aber offensichtlich hat der Sachverständige deine Interpretation des Paragraphen bez. der Klassifizierung der hinteren Sitze nicht geteilt. Daher danke ich dir für den Hinweis. Dann werde ich mir noch einmal eine „Zweitmeinung“ einholen.
Ein als 7-Sitzer zugelassenes Fahrzeug ist mit 2 Sitzen nicht betriebsfertig. Da gibt's wenig dran zu deuteln.
Wurde eigentlich über den Einsatz einer Anti Schlinger Kupplung nachgedacht um den Faktor auf 1,2 hoch zu setzen?
Das auch. Bei einer Anschaffung eines Wowa gibt es zur Bedingung der Tempo-100-Zulassung, dass ja mindestens eine Schleuderverhinderungeinrichtung vorhanden ist. Und da mit der AHK bei mir das Anhänger-ESP vorhanden ist und auch anhängerseitig ähnliches angeschafft werden soll zusammen mit der Antischlinger-Kupplung, dürfte die o. g. Bedingung dreifach erfüllt sein. Dass bei Wowas aber ein Faktor über 1,0 möglich sei, davon weiß ich aber nichts. Wo hast du das gelesen?
Hier steht was der TÜV für die 100km/h Zulassung verlangt: