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Mögliche Codierungen im X1

BMW X1 F48

Hallo, mir sind einige Funkionen aufgefallen die ich gerne anders codiert hätte, und wollte mal von einem Fachkundigen wissen ob das alles möglich ist:

- Start/Stop-Automatik nach Motor-Anstarten per Default auf aus. Alternativ: letzten Zustand merken! (das macht aber wohl nur dann Sinn wenn bei Schalten der Programme Eco Pro/Normal/Sport die Start-/Stop-Automatik nicht mit umgeschaltet würde sondern unangetastet bleibt. Geht das?)

- bei Komfortzugang: automatisches Versperren des Autos wenn man sich entfernt. (bei meinem Renault funktioniert das so, ich finde es unkomfortabel wenn man bei BMW dafür die Schnalle berühren muss!)

- Rückspiegelabsenkung rechts in einem geringeren Winkel

- automatisches Anziehen der Feststellbremse beim Abschalten des Motors

- automatisches Anklappen der Außenspiegel beim Abschließen des Autos

- Ausschalten der Rückfahrkamera sofort beim Wegschalten von "R" der Automatik - die läuft standardmässig für mich störend lang nach

mir fallen mit der Zeit sicher noch mehr Dinge auf die ich gerne geändert hätte - hat jemand schon Erfahrung damit im F48? Was macht noch Sinn?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Space2011 schrieb am 16. Dezember 2015 um 12:23:50 Uhr:

Erkennen sie nicht selber den Widerspruch und den Unsinn ihrer Aussage?

 

mir ist es aber nicht gleichgültig wenn andere auf Grund von ungenügenden Rechtskenntnissen aufs Glatteis geführt werden.

Ungenügende Rechtskenntnisse und Glatteis sind schon harte Worte, besonders wenn man selber Dinge postet, die so nicht richtig sind.

Natürlich hat es straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn man während der Fahrt als Fahrer TV oder Video schaut, aber das ist nicht gleichbedeutend mit einem grundsätzlichen Verbot dieser Geräte im Auto, welches es de facto in Deutschland nicht gibt.

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Zitat:

@XC70D5 schrieb am 16. Dezember 2015 um 11:30:47 Uhr:

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das explizit die Nutzung von TV-Geräten o.ä. verbietet, auch nicht während der Fahrt.

Dass man sich nach §23 strafbar macht, wenn man es trotzdem tut, ist eine andere Geschichte. Das macht man sich auch schon, wenn man sich angeregt mit seinem Beifahrer unterhält.

Unsinn.

Bleib bei der Sache bitte.

Zitat:

@hansi2004 schrieb am 18. Dezember 2015 um 21:46:10 Uhr:

Unsinn.

Bleib bei der Sache bitte.

Sehr nützlicher Beitrag! :nuhr:

 

Zitat:

Das gehe aus Paragraf 23, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung hervor. Unter "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers" heißt es dort: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Diese Formulierung schließt laut Maurer Vieles ein: "Da fällt der Streit mit der Beifahrerin drunter, der Kopfhörer oder eben ein TV-Display - alles, was den Fahrer ablenken könnte."

Quelle

Zitat:

"Allerdings ist der Verstoß im Bußgeldkatalog nicht explizit genannt"

Quelle

Mit meiner Frage wollte ich darauf hinaus, ob es die Möglichkeit gibt, durch einen Trick, wie bei allen aktuellen BMW Navigationssystemen Professional mit oder ohne TV Funktion, bei Fahrzeugstand ( also auf Parkplätzen etc. ) Video Dateien über das Navigationssystem Plus welches nur im X1 verbaut wird abzuspielen. Mir ist vollkommen klar, dass man dieses nicht während der Fahrt benutzt, bei Navi Professional erscheint dann auch aus verständlichen Gründen " zu ihrer Sicherheit TV nur im Stand " . Mit dem splitscreen stimmt übrigens, bei Land Rover und Jaguar ist so etwas erhältlich.

Hallo,

als zukünftiger Newbie F48 Fahrer ab 3.2.16 habe ich eine Frage.

Kann mir jemand einen zuverlässigen Codierer um Raum Hannover / Bremen empfehlen ?

LG

Guck mal hier! Da ist einer aus Isernhagen dabei.

Codierer aus Krefelder umgebung

Codierungen im Kreis Krefeld gesucht

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