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Mögliche Codierungen im X1

BMW X1 F48

Hallo, mir sind einige Funkionen aufgefallen die ich gerne anders codiert hätte, und wollte mal von einem Fachkundigen wissen ob das alles möglich ist:

- Start/Stop-Automatik nach Motor-Anstarten per Default auf aus. Alternativ: letzten Zustand merken! (das macht aber wohl nur dann Sinn wenn bei Schalten der Programme Eco Pro/Normal/Sport die Start-/Stop-Automatik nicht mit umgeschaltet würde sondern unangetastet bleibt. Geht das?)

- bei Komfortzugang: automatisches Versperren des Autos wenn man sich entfernt. (bei meinem Renault funktioniert das so, ich finde es unkomfortabel wenn man bei BMW dafür die Schnalle berühren muss!)

- Rückspiegelabsenkung rechts in einem geringeren Winkel

- automatisches Anziehen der Feststellbremse beim Abschalten des Motors

- automatisches Anklappen der Außenspiegel beim Abschließen des Autos

- Ausschalten der Rückfahrkamera sofort beim Wegschalten von "R" der Automatik - die läuft standardmässig für mich störend lang nach

mir fallen mit der Zeit sicher noch mehr Dinge auf die ich gerne geändert hätte - hat jemand schon Erfahrung damit im F48? Was macht noch Sinn?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Space2011 schrieb am 16. Dezember 2015 um 12:23:50 Uhr:

Erkennen sie nicht selber den Widerspruch und den Unsinn ihrer Aussage?

 

mir ist es aber nicht gleichgültig wenn andere auf Grund von ungenügenden Rechtskenntnissen aufs Glatteis geführt werden.

Ungenügende Rechtskenntnisse und Glatteis sind schon harte Worte, besonders wenn man selber Dinge postet, die so nicht richtig sind.

Natürlich hat es straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn man während der Fahrt als Fahrer TV oder Video schaut, aber das ist nicht gleichbedeutend mit einem grundsätzlichen Verbot dieser Geräte im Auto, welches es de facto in Deutschland nicht gibt.

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@ gekap: Ich finde Deine Vorschläge gut. Alle Punkte kann ich unterstützen.

- Komfortzugang: Schließt das Panoramadach eigentlich automatisch, wenn man das Auto verlässt? Dies wäre für mich auch interessant. Falls es dies noch nicht gibt heute. Muss ich mal ausprobieren.

Hallo,

was mir fehlt sind zwei unterschiedliche Höheneinstellungen für die Heckklappe.

Eine für die Garage (stärker abgesenkt) und eine ohne Höhenbeschränkung.

Könnte man mit den jetzigen Öffnungsmöglichkeiten (Schlüssel und Schalter innen) locker kombinieren:

Einfacher Druck: Öffnen bis zur "Garagenbegrenzung"

gerdückt halten: Komplettöffnung.

Na ja ist ja bald Weihnachten, da darf man sich ja mal was wünschen.

Ich darf hier zur Info aus einem Beitrag im 2er F45 & f46 Forum "Codierung bei GT im Raum Düsseldorf" zitieren und im übrigen auf dieses Thema dort verweisen. Der link beinhaltet nicht nur Codierer, sondern am Ende der Liste auch Funktionen, die codiert werden können.

hier die liste von user milk101

liste: http://www.motor-talk.de/blogs/bmw-wer-codiert-was-und-wo

habe dort auch (m)einen sehr netten codierer gefunden

Die Spiegel fahren ebenfalls beim längeren betätigen der Verriegelungstaste am Schlüssel oder des Feldes am Türgriff automatisch ein.

Zitat:

@P24 schrieb am 15. Dezember 2015 um 20:38:43 Uhr:

Die Spiegel fahren ebenfalls beim längeren betätigen der Verriegelungstaste am Schlüssel oder des Feldes am Türgriff automatisch ein.

das ist bekannt. Ich hätte allerdings gerne, dass die Spiegel sofort beim Zusperren des Autos einklappen - quasi als "optische Kontrolle" ob zugesperrt ist...

Da gebe ich Dir voll und ganz recht, das wäre ein super Hilfe ... :)

Wo wir schon bei Codierungen sind, besteht die Möglichkeit durch einen Trick, Videos auf dem Display des Navi Plus wiederzugeben ? Beim Navi Professional ist dies ja möglich... habe es bei mir mit einer .mp4 via USB Stick probiert, es wird aber leider nur die Audiospur wiedergegeben.

Ich würde auf alle Fälle davon abraten,

neben einem Bussgeld von 80,-€ kann es Punkte bedeuten,

aber, was wesentlich schwerwiegender ist,

es kann den kompletten Versicherungsschutz kosten,

und dabei ist es unabhängig ob die Videofunktion eingeschaltet war oder nicht.

StVo: "Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Zitat:

@Space2011 schrieb am 16. Dezember 2015 um 05:43:47 Uhr:

Ich würde auf alle Fälle davon abraten,

neben einem Bussgeld von 80,-€ kann es Punkte bedeuten,

aber, was wesentlich schwerwiegender ist,

es kann den kompletten Versicherungsschutz kosten,

und dabei ist es unabhängig ob die Videofunktion eingeschaltet war oder nicht.

Sorry, aber das ist totaler Quatsch!

Es gibt ja auch die TV-Funktion in einigen Fahrzeugen, die darf dann nur im Stillstand funktionieren oder während der Fahrt nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen (es gibt Systeme, wo der Beifahrer das TV-Bild sieht und der Fahrer z.B. das Navi, auf einem Bildschirm).

Und das ist kein totaler Quatsch, ....

Wir reden hier aber vom Navi, welches sich im Sichtfeld des Fahrers befindet, und mit Sicherheit auch während der Fahrt betrieben werden kann, und nicht von irgendwelchen anderen zugelassenen Einrichtungen.

Im Schadensfall gibt es nur zwei Fragen,

1.) war es möglich während der Fahrt Video zu schauen, Ja oder Nein

2.) hat der Fahrzeughalter die Software manipuliert um dies zu können, Ja oder Nein

Und wenn beides mit Ja beantwortet wurde, dann ist es im Schadensfall, zur Schuldfrage schon nicht mehr fahrlässig sondern vorsätzlich.

Fahrlässig alleine würde schon genügen um den Versicherungsschutz zu riskieren.

Und wenn das Ganze in Verbindung mit einem Personenschaden steht, ich denke hier nur mal an Kinder,

dann ist Ende der Fahnenstange.

Und der Sachverständige wird dieses kaum übersehen, und es ganz oben auf seiner Liste stehen haben.

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das explizit die Nutzung von TV-Geräten o.ä. verbietet, auch nicht während der Fahrt.

Dass man sich nach §23 strafbar macht, wenn man es trotzdem tut, ist eine andere Geschichte. Das macht man sich auch schon, wenn man sich angeregt mit seinem Beifahrer unterhält.

Erkennen sie nicht selber den Widerspruch und den Unsinn ihrer Aussage?

§23 (1)

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Da steht alles drin, .....

mir persönlich ist es auch vollkommen gleichgültig wie sie ihr Fahrzeug ausstatten,

mir ist es aber nicht gleichgültig wenn andere auf Grund von ungenügenden Rechtskenntnissen aufs Glatteis geführt werden.

Und darüber hinaus sollten sie sich mal selber Gedanken darüber machen ob sie ihre Kinder in einer Strasse spielen lassen wollen, in der Fahrzeugführer möglicherweise Video während der Fahrt schauen,

oder möchten sie auf der Autobahn solchen Fahrern begegnen?

Sie können auch davon ausgehen dass alles was erlaubt ist verbaut wird,

und ein Navi, bzw. Display auf welchem der Fahrer während der Fahrt Video schauen kann werden sie in keinem Fahrzeug (OEM) finden.

Zitat:

@Space2011 schrieb am 16. Dezember 2015 um 12:23:50 Uhr:

Erkennen sie nicht selber den Widerspruch und den Unsinn ihrer Aussage?

 

mir ist es aber nicht gleichgültig wenn andere auf Grund von ungenügenden Rechtskenntnissen aufs Glatteis geführt werden.

Ungenügende Rechtskenntnisse und Glatteis sind schon harte Worte, besonders wenn man selber Dinge postet, die so nicht richtig sind.

Natürlich hat es straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn man während der Fahrt als Fahrer TV oder Video schaut, aber das ist nicht gleichbedeutend mit einem grundsätzlichen Verbot dieser Geräte im Auto, welches es de facto in Deutschland nicht gibt.

Ich finde es übrigens mindestens genauso gefährlich, dass es möglich ist, über das KFZ-Display irgendwelchen Handyquatsch darzustellen. So wie heute schon jede zweite Fußgängerin beim Laufen kaum noch den Blick vom Handy nehmen kann, wird es wohl zunehmend zu Unfällen mit den neuen "vollvernetzten" Autos kommen.

Zitat:

@Willi333 schrieb am 16. Dezember 2015 um 17:38:18 Uhr:

Ich finde es übrigens mindestens genauso gefährlich, dass es möglich ist, über das KFZ-Display irgendwelchen Handyquatsch darzustellen.

Eben!

Internet geht während der Fahrt nicht, aber der ganze App-Quatsch schon...

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