Modelljahr 2024
Wenn ich nichts übersehen habe, gibt es noch keinen eigenen Thread zum Modelljahr 24 des Enyaq.
Eigentlich sollte schon Ende Juli, Anfang August von Skoda verkündet werden, was in der Wundertüte drin ist. Und in der KW 42 sollte die Umstellung im Werk auf das neue Modelljahr erfolgen. Beides hat sich aber verschoben.
Jetzt scheint es endlich so weit zu sein, am 14. September soll von Skoda offiziell verkündet werden, was alles neu ist beim Modelljahr 24 und ab wann es regulär bestellbar ist. Nach dem 14. September sollen alle Fahrzeuge, die bis zur Umstellung nicht mehr als Modelljahr 23 produziert werden können, sukzessive auf Modelljahr 24 umgestellt werden. Das Modelljahr 24 soll nicht teurer werden als das Modelljahr 23.
Was noch unklar ist, ist die Umstellung am Band. Jetzt spricht man eher von der KW 44, das wäre Ende Oktober.
Fest steht, dass es für die 80er den neuen, effizienteren Motor geben wird. Und die 80er heißen zukünftig 85 und x85. Das „iV“ fällt wohl weg. Der neue Motor hat mehr Leistung und Drehmoment, gleichzeitig aber mehr Reichweite. Ladeleistung im Peak ist beim 85 dann 135 KW, 28 Minuten von 10 auf 80%. Ladeleistung beim x85 ist dann 170 KW, aber auch 28 Minuten von 10 auf 80 %.
Ich hätte mir für den 85 auch die höhere Ladeleistung von 170 KW gewünscht, dass der wohl bei 135 KW stehen bleibt ist etwas enttäuschend.
Warum die Ladezeit beim x85 trotz höherer Leistung auch nur 28 Minuten beträgt, dafür habe ich keine Erklärung.
Die Motorleistung beträgt zukünftig 210 KW, beim Heckantrieb und beim Allrad gleich. Der RS hat dann 250 KW.
So, jetzt sind wir gespannt auf den 14. September, was noch alles verkündet werden wird. Zum Beispiel zum Thema Software 4.0. Fest steht, der VW Konzern, Skoda, muss „Gas“ geben, gerade beim Thema Software, die Chinesen drängen mit Gewalt auf den europäischen Markt.
Ich habe Ende Juli 2023 einen iV 80 bestellt, Wunschtermin Mai 2024, und bin sehr zuversichtlich einen 85 zu bekommen. Ich werde in ein paar Wochen meinen Verkäufer kontaktieren und nachfragen, um meine Bestellung schon auf Modelljahr 24 umgestellt wurde.
123 Antworten
Fahrzeuge, die mehr als ca. 54.000 Euro kosten werden nicht vom Staat bezuschusst!
Nix mit Bonus - Stand 2023.
Zitat:
@FoFo2.0 schrieb am 24. September 2023 um 17:27:02 Uhr:
Zitat:
@HorstHammelmann schrieb am 24. September 2023 um 09:57:22 Uhr:
Verstehe ich es richtig, dass Skoda aus dem "Sportline" ein eigenes Modell gemacht hat und es nicht bei einem Paket geblieben ist?
Somit fallen hier die BAFA und Herstellerbeteiligung weg...
Für mich nicht nachzuvollziehen.An diesem Punkt bin ich auch schon angekommen.
Vorallem was passiert mit "alten" Bestellungen?In meiner Kalkulation ist der Herstelleranteil enthalten und auf den BAFA Anteil will ich ebenfalls nicht verzichten.
Bestellt: 80 Sportline, 02/23 (05/23 auf 80x geändert), Fahrzeug benötigt 09/24
Die 1.785 € Herstelleranteil wirst du sicher nicht verlieren, weil du ja eine Bestellung hast und der Herstelleranteil eine Ausstattung ist.
Die 3.000 € BAFA wirst du nicht bekommen, weil der 85ger Sportline nicht gelistet ist.
Ich wollte auch den Sportline bestellen, werde aber wahrscheinlich auf den „normalen“ umsteigen.
Zitat:
@Polmaster schrieb am 24. September 2023 um 17:42:47 Uhr:
BAFA bezieht sich auf die Bestellung, nicht die Auslieferung.
Da bin ich mir noch nicht so ganz sicher, vorallem was dann auf der Rechnung vom Händler stehen wird.
Das Fahreug "Enyaq 80x mit der Ausstattungsoption Sportline" wie ich es bestellt habe, gibt es zum Zeitpunkt der Auslieferung nämlich nicht mehr.
Ich befürchte, dass es eher daraus rauslaufen wird.
Zitat:
Die 1.785 € Herstelleranteil wirst du sicher nicht verlieren, weil du ja eine Bestellung hast und der Herstelleranteil eine Ausstattung ist.
Die 3.000 € BAFA wirst du nicht bekommen, weil der 85ger Sportline nicht gelistet ist.
Zumindest beim BMW war es 2021 so, dass ich die Rechnung bei der BAFA einreichen musste und nicht die Bestellung.
Du hast recht 🙂
Ich habe mir gerade bei der BAFA die Musterunterlagen angesehen. Es wird wirklich nur die Bestellung und Leasingbestätigung benötigt. Beides habe ich vorliegen mit "ohne Sportline" und MJ 23.2.
Entweder läuft das mit einem VAG Fahrzeug anders als bei BMW oder bei der BAFA wurde etwas geändert.
Auf der Bafa Seite unter dem Punkt "Förderportal -
Antragsformular" steht:
"Eine Antragstellung ist ausschließlich nach Zulassung des Fahrzeugs zulässig.
Ein Antrag für ein nicht zugelassenes Fahrzeug führt automatisch zu einer Ablehnung."
Die Bestellung reicht demnach nicht aus.
Ich interessiere mich für den 85er L&K. Da Skoda sich aber entschieden, hat Sportline und l&k als separates Modell zu führen, werden diese wohl 2024 aufgrund des Nettolistenpreises nicht mehr gefördert. Unverständlich warum das nicht jeweils ein Ausstattungspaket ist.
Vielleicht hat hier aber der Händler die Möglichkeit die Rechnung anders zu gestalten? Das 85er Basismodell gemäß der Bafa Liste als Basis zu nehmen (wenn der 85er dann drin ist) und Sportline oder l&k als Ausstattungsoptionen separat aufzuführen?
@Oil-PDM
Natürlich muss das Fahrzeug zugelassen sein. Ansonsten geht die Antragsstellung nicht online, das wird geblockt. Ich gehe davon aus, dass dies die User hier wissen. Es ist aber für die BAFA relevant, was zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Auftragsbestätigung steht.... 😉
Wenn der Sportline ein eigenständiges Modell wird, kann der Händler da nicht selbständig eine Ausstattungsvariante daraus machen. Und ja, diese Modellpolitik sorgt für massiven Frust bei den Interessenten.
Zitat:
@HorstHammelmann schrieb am 24. September 2023 um 21:17:57 Uhr:
Die 1.785 € Herstelleranteil wirst du sicher nicht verlieren, weil du ja eine Bestellung hast und der Herstelleranteil eine Ausstattung ist.
Die 3.000 € BAFA wirst du nicht bekommen, weil der 85ger Sportline nicht gelistet ist.
Bei der Kaufprämie gelten die Konditionen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Zudem sind die einzelnen Bestandteile direkt miteinander verbunden.
Es kann sein, dass der Hersteller den Herstelleranteil zusagt. Das ist dann jedoch eine freiwillige Kulanzleistung.
Zitat:
@Oli-PDM schrieb am 28. September 2023 um 16:49:46 Uhr:
..
Vielleicht hat hier aber der Händler die Möglichkeit die Rechnung anders zu gestalten? Das 85er Basismodell gemäß der Bafa Liste als Basis zu nehmen (wenn der 85er dann drin ist) und Sportline oder l&k als Ausstattungsoptionen separat aufzuführen?
Was wäre es dir denn wert, wenn der Händler die Rechnung "umgestaltet" 😕
Immerhin ist das ja Beihilfe zum Subventionsbetrug und somit eine Straftat, Das sollte sich dann ja für den Händler lohnen. 😁
Offensichtlich nur ein "Denkmodell", ansonsten hätte sich @Oli-PDM doch wieder gemeldet.... 😉
Zitat:
Was wäre es dir denn wert, wenn der Händler die Rechnung "umgestaltet" 😕
Immerhin ist das ja Beihilfe zum Subventionsbetrug und somit eine Straftat, Das sollte sich dann ja für den Händler lohnen. 😁
Ich wollte nicht auf einen Betrug hinaus sondern mein Denkansatz war einfach der Tatsache geschuldet, dass es sich bei 85 Sportline, L&K und der Basis um das selbe Fahrzeuge handelt. Der Unterschied besteht nur in der Sonderausstattung, welche ja von der Bafa normalerweise ignoriert wird.
Würde Skoda die höheren Ausstattungslinien als Option zur Basis anbieten, wäre das Auto förderfahig. Aber das Fahrzeug wäre im Endeffekt das selbe.
Ich weiß nicht ob ja Kommentar ernsthaft war oder nicht, aber bitte keine solche Unterstellungen. danke.
Klar ist, dass die BAFA nur ganz bestimmte Fahrzeuge fördert, nämlich nur diejenigen, die gelistet sind.
Ihr bestellt ein Auto, das zum Stand der Bestellung gefördert wird.
Dann wird das Modell nicht mehr gebaut und ihr bekommt als Alternative ein besseres Modell, was aber nicht mehr gefördert wird.
Die Bestellung bleibt aber dieselbe.
Das Auto wird zugelassen und ihr stellt den BAFA-Antrag.
Ihr wählt das Auto aus, was auf eurer Bestellung steht (was ihr aber gar nicht erhalten habt) und bestätigt danach die Richtigkeit eurer Angaben…
Ich denke, dass jedem klar sein muss, dass die BAFA (wenn das rauskommt) Anspruch auf Rückerstattung der Förderung hat.
Hier ist eine gute Zusammenfassung aller Neuerungen, die das Modelljahr 24 mit sich bringt.
https://www.youtube.com/watch?v=ayWlJuPVJeg&pp=ygUIU3BlaWNoZXI%3D
@HorstHammelmann
Vielleicht machst du dich erst einmal mit den Bedingungen der Förderung vertraut, bevor du Unsinn postest.