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Model 3 Rückläufer ?

Tesla Model 3
Themenstarteram 9. September 2019 um 17:06

Hallo zusammen,

habe heute meine VIN fürs M3P bekommen (vor 2 Wochen bestellt) und dabei festgestellt, dass meine Seriennummer im 380 tausender bereich liegt, obwohl es im Fahrzeugbestand auf der Tesla Seite schon Fahrzeuge mit gleicher Konfiguration gibt, die im 450 tausender Bereich liegen. Wird mir da möglicherweise ein alter Rückläufer untergejubelt?

Beste Antwort im Thema

@VicEns

Nach Aussage von Tesla wird das Model 3 in Chargen produziert (also immer mehrere gleiche Fahrzeuge) und nicht in der Reihenfolge nach Bestellung. So wird in der Produktion ein höherer Durchsatz erzielt und die Logistik vereinfacht. Das führt dazu, dass immer wieder Fahrzeuge schon fertig sind und sehr schnell beliefert werden können. Bei einer VIN mit 380XXX würde ich mir da null Sorgen machen. Damit hast du sicher schon den neuen Tesla Chip verbaut und auch die Produktion lief längst stabil.

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Also mir wurden nach der Bestellung über Telefonanruf auch M3 Performance Basic mit AHK angeboten, nachdem ich das via Mail angefragt hatte. Alternativ hätte ich auch das Fahrzeug der Probefahrt kaufen können. Wurde aber alles ganz klar kommuniziert.

Meines Wissens gab es nur Einzelfälle, in denen versehentlich Fahrzeuge mit Zulassung einer Bestellung zugeordnet wurden. Mir persönlich ist überhaupt nur der eine Fall von Nextmove bekannt. Später hat Nextmove auch kommuniziert, dass es sich bei Tesla wohl um ein Softwareproblem handelte, das zwischenzeitlich behoben sei. Kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das absichtlich gemacht wurde.

Ich mache mir da wenig Sorgen und man sieht das ja spätestens auf den zugesendeten Papieren.

Themenstarteram 10. September 2019 um 17:35

Wie kann es aber sein, dass meine VIN eine 380 tausender ist und es aber schon vergleichbare Fahrzeuge mit z.B 450t VINs gibt? Soweit ich verstehe, handelt es sich doch um eine Fortlaufende Nummer, oder etwa nicht? Alles andere wären ja praktisch per Zufallsgenerator generierte Seriennumern. Vielleicht entgeht mir ja hier etwas. Bitte klärt mich auf (Laiensprache, bitte :)) ). Danke

Zitat:

@Frischling2 schrieb am 10. September 2019 um 12:56:43 Uhr:

... "Neuwagen" mit mehreren 1000 km auf der Webseite.

widdewiddewitt und 0 macht 1000 ...- die machen, was ihnen gefällt.

@VicEns

Nach Aussage von Tesla wird das Model 3 in Chargen produziert (also immer mehrere gleiche Fahrzeuge) und nicht in der Reihenfolge nach Bestellung. So wird in der Produktion ein höherer Durchsatz erzielt und die Logistik vereinfacht. Das führt dazu, dass immer wieder Fahrzeuge schon fertig sind und sehr schnell beliefert werden können. Bei einer VIN mit 380XXX würde ich mir da null Sorgen machen. Damit hast du sicher schon den neuen Tesla Chip verbaut und auch die Produktion lief längst stabil.

Wie ist denn der KM Stand bei normaler Bestellung? Ich denke mal, dass die Rückläufer doch meistens mit deutlich mehr als 500km zurückgegeben werden? Das wird Tesla dann doch nicht Zurücksetzen können. Wäre ja erwerbsmäßiger Betrug.

Bereits einmal ausgelieferte Fahrzeuge haben eine Zulassung, auch wenn noch gar kein Kilometer gefahren wurde. Der Käufer bekommt die Papiere vor Fahrzeugabholung und muss das Fahrzeug ja vorher zulassen. Diese Fahrzeuge können nicht mehr als Neufahrzeuge angeboten werden. Und ja, wenn da irgendwer Kilometerstände zurückdrehen würde, dann wäre das selbstverständlich Betrug.

Ich kenne keinen anderen Fahrzeughersteller, der beim Neuwagenkauf so kulant ist und eine "Zufriedenheitsgarantie" anbietet.

Stimmt das mit der Rückgabe ist toll

am 11. September 2019 um 9:22

Zitat:

@Frischling2 schrieb am 10. September 2019 um 12:56:43 Uhr:

Eben alles anders als normalerweise.

Man findet manchmal auch "Neuwagen" mit mehreren 1000 km auf der Webseite.

Sind diese Inventorys mit x tausend km denn Rückgaben oder Eigenzulassungen/Vorführer?

Zitat:

@ancalagon schrieb am 11. September 2019 um 11:22:55 Uhr:

Sind diese Inventorys mit x tausend km denn Rückgaben oder Eigenzulassungen/Vorführer?

Ich denke das wird niemand mit Bestimmtheit sagen können. In Bern sind es definitiv AUCH Vorführfahrzeuge. Die Rückgaben haben ja in der Regel weniger Kilometer drauf - aber ich vermute mal, dass die dann auch recht schnell zu Vorführen umfunktioniert werden.

Zitat:

@berschle schrieb am 10. September 2019 um 20:39:26 Uhr:

...

Ich kenne keinen anderen Fahrzeughersteller, der beim Neuwagenkauf so kulant ist und eine "Zufriedenheitsgarantie" anbietet.

Andere Hersteller verkaufen auch nicht über das Netz, abgesehen von Reservierungen bei ID und Polestar. Ich kenne jetzt nicht die Bedingungen der „Zufriedensgarantie“, aber ein 14-tägiges Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz müsste man als Kunde doch eh haben. Oder wie umgeht Tesla das geltende Recht?

Das 14 tägige Widerrufsrecht besteht tatsächlich wie bei jedem anderen online abgeschlossenen Vertrag auch. Das steht im Fahrzeugbestellvertrag den sicherlich alle aufmerksam vor Bestellung gelesen haben!

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der "Ware" kannst du den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Tesla muss dann wiederum alle von dir erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erstatten. Allerdings kann Tesla die Rückzahlung so lange zurück halten bis sie die "Ware" wieder haben.

Für eventuelle Wertminderung an der Ware musst du dann allerdings aufkommen.

Generell kann man also sagen das da kein großer Unterschied besteht.

Allerdings könnte Tesla eine Wertminderung gültig machen wenn man das Auto mit z.B. 1500km auf dem Tacho zurück bringt da das über das normale Maß zur "Prüfung der Beschaffenheit,

Eigenschaften und Funktionsweise der Ware " hinaus gehen könnte.

Wir alle kennen ja das alte Sprichwort das ein Neuwagen die Hälfte an Wert verliert sobald er vom Hof fährt...

Da scheint die Tesla "Zufriedensheitsgarantie" kulanter zu sein da du da natürlich eventuelle Schäden zahlen müsstest aber die Wertminderung die durch die aufgespulten Kilometer entsteht evtl. nicht berechnet werden würde.

Das ist aber rein spekulativ da ich da keinerlei Erfahrungen mit habe. Hört sich nur so an laut der Beschreibung von Tesla.

Der Erklärung würde ich genau so zustimmen, so sehe ich das auch bzgl. des Unterschieds 7/14 Tage.

Ja, das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Onlinekauf gilt grundsätzlich auch beim Autokauf. Aber eben nur beim Onlinekauf und nicht wenn der Kauf im Autohaus / Store abgeschlossen wird.

Das Rücktrittsrecht git auch nur 14 Tage nach Abschluss der Bestellung / Kaufvertrag und nicht 14 Tage nach der Auslieferung. Da Neufahrzeuge in der Regel deutlich längere Lieferzeiten haben, ist das Rücktrittsrecht auch beim Onlinekauf zum Zeitpunkt der Auslieferung längst verstrichen.

Insofern ist die von Tesla gewährte "Zufriedenheitsgarantie" für den Kunden ein zusätzliches Entgegenkommen das nichts mit dem gesetzlichen Anspruch zu tun hat und meines Wissens auch kein anderer Hersteller bietet.

Ist schon ein Punkt, der vielen die Angst genommen hat zu bestellen denke ich. Weil notfalls gibst du zurück. Und Tesla mit den dicken Ami Eiern sind sich natürlich selbstbewusst sicher, dass nur wenige retour gegeben werden :)

Zitat:

@berschle schrieb am 12. September 2019 um 21:48:58 Uhr:

Ja, das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Onlinekauf gilt grundsätzlich auch beim Autokauf. Aber eben nur beim Onlinekauf und nicht wenn der Kauf im Autohaus / Store abgeschlossen wird.

Das Rücktrittsrecht git auch nur 14 Tage nach Abschluss der Bestellung / Kaufvertrag und nicht 14 Tage nach der Auslieferung. Da Neufahrzeuge in der Regel deutlich längere Lieferzeiten haben, ist das Rücktrittsrecht auch beim Onlinekauf zum Zeitpunkt der Auslieferung längst verstrichen.

Insofern ist die von Tesla gewährte "Zufriedenheitsgarantie" für den Kunden ein zusätzliches Entgegenkommen das nichts mit dem gesetzlichen Anspruch zu tun hat und meines Wissens auch kein anderer Hersteller bietet.

Die 14 Tage gelten ab Erhalt der Ware, nicht nach Abschluss des Vertrags. Sonst würde es zu Situationen kommen wo jemand sein Widerrufsrecht verliert weil DHL ein Paket zwei Wochen hat liegen lassen.

Das ist explizit im Gesetzestext und Tesla's Bestellvereinbarung festgelegt.

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