Model 3 Rückläufer ?
Hallo zusammen,
habe heute meine VIN fürs M3P bekommen (vor 2 Wochen bestellt) und dabei festgestellt, dass meine Seriennummer im 380 tausender bereich liegt, obwohl es im Fahrzeugbestand auf der Tesla Seite schon Fahrzeuge mit gleicher Konfiguration gibt, die im 450 tausender Bereich liegen. Wird mir da möglicherweise ein alter Rückläufer untergejubelt?
Beste Antwort im Thema
@VicEns
Nach Aussage von Tesla wird das Model 3 in Chargen produziert (also immer mehrere gleiche Fahrzeuge) und nicht in der Reihenfolge nach Bestellung. So wird in der Produktion ein höherer Durchsatz erzielt und die Logistik vereinfacht. Das führt dazu, dass immer wieder Fahrzeuge schon fertig sind und sehr schnell beliefert werden können. Bei einer VIN mit 380XXX würde ich mir da null Sorgen machen. Damit hast du sicher schon den neuen Tesla Chip verbaut und auch die Produktion lief längst stabil.
44 Antworten
Woher hast du die Info? Das steht so definitiv nicht im Gesetzestext BGB §355
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
Und hieß es nicht, bei individuell angefertigten und bestellten Artikel entfällt der Widerruf. Ob es bei Tesla durch die geringen Konfigurationsmöglichkeiten der Fall ist - keine Ahnung.
Du musst alles lesen was im Gesetz steht:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Frist beim Erhalt der Ware. Genau genommen sogar erst am Tag danach. Alles andere wäre ja auch entgegen jeder Logik, dann würde man als Händler die Regelung mit 2- wöchigen Lieferfristen jederzeit umgehen können. Auch wenn Gesetze nicht immer logisch sind war hier jemand wach beim Schreiben. 🙂
Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen. Im Zweifel ist der Kommentar über mir der Fallstrick. 🙂
Das Widerrufsrecht ist auch noch Mal explizit in der Bestellvereinbarung von Tesla aufgeführt:
https://www.tesla.com/.../download-order-agreement?...
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Zitat:
@berschle schrieb am 12. September 2019 um 21:48:58 Uhr:
Ja, das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Onlinekauf gilt grundsätzlich auch beim Autokauf. Aber eben nur beim Onlinekauf und nicht wenn der Kauf im Autohaus / Store abgeschlossen wird.
Das Rücktrittsrecht git auch nur 14 Tage nach Abschluss der Bestellung / Kaufvertrag und nicht 14 Tage nach der Auslieferung. Da Neufahrzeuge in der Regel deutlich längere Lieferzeiten haben, ist das Rücktrittsrecht auch beim Onlinekauf zum Zeitpunkt der Auslieferung längst verstrichen.
Insofern ist die von Tesla gewährte "Zufriedenheitsgarantie" für den Kunden ein zusätzliches Entgegenkommen das nichts mit dem gesetzlichen Anspruch zu tun hat und meines Wissens auch kein anderer Hersteller bietet.
Gibt es zu dieser „Zufriedenheitsgarantie“ auch eine Quelle?
Aber selbstverständlich: https://www.tesla.com/de_DE/support/tesla-return-policy
Zitat:
@VentoRenner schrieb am 13. September 2019 um 06:58:55 Uhr:
Du musst alles lesen was im Gesetz steht:https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Frist beim Erhalt der Ware. Genau genommen sogar erst am Tag danach. Alles andere wäre ja auch entgegen jeder Logik, dann würde man als Händler die Regelung mit 2- wöchigen Lieferfristen jederzeit umgehen können. Auch wenn Gesetze nicht immer logisch sind war hier jemand wach beim Schreiben. 🙂
Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen. Im Zweifel ist der Kommentar über mir der Fallstrick. 🙂
Schau die den Gesetzestext nochmal genau an. Im Absatz des Widerrufsrechts mit Bezug zum Erhalt der Ware steht "Verbrauchsgüter", ein Auto ist aber ein "Gebrauchsgut".
Wie dem auch sei, ich denke wir sind uns einig, dass bei Kauf von normalen Produkten online die Rücktriffsfrist erst einen Tag nach Erhalt der Ware beginnt. Beim individuell konfigurierten Fahrzeug dürfte ohnehin folgende Ausnahme greifen:
Ausnahmen des Widerrufsrechts
Bei bestimmten Online-Verträgen hat man kein Widerrufsrecht, dazu zählen:
CDs oder DVDs, deren Versiegelung geöffnet wurde
Verderbliche Waren wie Medikamente oder Lebensmittel
Zeitungen und Zeitschriften
Buchung von Pauschalreisen, Flugtickets, Mietwagen und Bahnfahrkarten
Waren, die von Privatpersonen verkauft wurden, etwa über Plattformen wie eBay
Sonderanfertigungen, die auf die Wünsche des Kunden zugeschnitten und nicht aus leicht zusammensetzbaren Einzelteilen angefertigt sind (entscheidend ist, ob die Ware zum selben Preis leicht an eine andere Person verkauft werden kann)
Ware, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird (zum Beispiel Heizöl)
Die Entscheidung ob das bestellte Auto als Sonderanfertigung gilt müssten im Zweifelsfall die Gerichte treffen den generell würde ich sagen das Tesla aufgrund der kleinen Auswahl an Optionen das Auto problemlos zum gleichen Preis an jemand anderen verkaufen könnte.
Aber die ganze Diskussion ist ja müssig angesichts der Tatsache das Tesla das Widerrufsrecht explizit in ihrem Fahrzeugbestellvertrag anbietet.
Und zwar ohne Klausel die es aufgrund der Konfigurierbarkeit oder der langen Lieferzeit einschränkt oder ganz ausschließt.
Genau so sehe ich das auch
Zitat:
@berschle schrieb am 13. September 2019 um 09:06:54 Uhr:
Zitat:
@VentoRenner schrieb am 13. September 2019 um 06:58:55 Uhr:
Du musst alles lesen was im Gesetz steht:https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__356.html
Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Frist beim Erhalt der Ware. Genau genommen sogar erst am Tag danach. Alles andere wäre ja auch entgegen jeder Logik, dann würde man als Händler die Regelung mit 2- wöchigen Lieferfristen jederzeit umgehen können. Auch wenn Gesetze nicht immer logisch sind war hier jemand wach beim Schreiben. 🙂
Ich würde es aber nicht drauf ankommen lassen. Im Zweifel ist der Kommentar über mir der Fallstrick. 🙂
Schau die den Gesetzestext nochmal genau an. Im Absatz des Widerrufsrechts mit Bezug zum Erhalt der Ware steht "Verbrauchsgüter", ein Auto ist aber ein "Gebrauchsgut".
Wie dem auch sei, ich denke wir sind uns einig, dass bei Kauf von normalen Produkten online die Rücktriffsfrist erst einen Tag nach Erhalt der Ware beginnt. Beim individuell konfigurierten Fahrzeug dürfte ohnehin folgende Ausnahme greifen:
Ausnahmen des Widerrufsrechts
Bei bestimmten Online-Verträgen hat man kein Widerrufsrecht, dazu zählen:CDs oder DVDs, deren Versiegelung geöffnet wurde
Verderbliche Waren wie Medikamente oder Lebensmittel
Zeitungen und Zeitschriften
Buchung von Pauschalreisen, Flugtickets, Mietwagen und Bahnfahrkarten
Waren, die von Privatpersonen verkauft wurden, etwa über Plattformen wie eBay
Sonderanfertigungen, die auf die Wünsche des Kunden zugeschnitten und nicht aus leicht zusammensetzbaren Einzelteilen angefertigt sind (entscheidend ist, ob die Ware zum selben Preis leicht an eine andere Person verkauft werden kann)
Ware, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird (zum Beispiel Heizöl)
Das wurde schon gerichtlich geklärt mit dem Ergebnis, dass ein konfiguriertes Fahrzeug kein individuell gefertigtes Produkt ist im Sinne des Gesetzes ist und das 14Tage Rückgaberecht gilt.
Wurde im Forum schon an andere Stelle inkl. Quelle diskutiert, finde es nur gerade nicht.
Viele Grüße
Wenn nach Unterschrift 14 Tage und nicht nach Lieferung.
Im Gesetz ist die Rede von einem Verbrauchsgüterkauf und nicht von einem Verbrauchsgut.
Bevor man andere korrigiert, sollte man selbst richtig lesen.
Mag sein, dass ich da was falsch verstanden habe, dann klär das doch bitte auf. Es gibt also rechtlich einen Unterschied zwischen einem Verbrauchsgüterkauf und dem Kauf eines Verbrauchsgutes?
Das ganze Gesetz bezieht sich auf (private) Verbraucher - nur diese dürfen die ganzen Rücktrittsrechte geltend machen, die von ihnen gekauften Produkte sind Verbrauchsgüter, sofern von einem Unternehmen gekauft.
Das Schuldrecht hat in dieser Hinsicht nichts mit der wirtschaftlichen Abgrenzung Gebrauchs- Verbrauchsgut zu tun.
Alles klar, danke. Dass das Rücktrittsrecht nur für private Verbraucher bezieht ist klar. Was ich allerdings nicht wusste, dass die gesetzliche Definition Verbrauchsgüterkauf sowohl für Verbrauchsgüter als auch für Gebrauchsgüter gilt.
Ich denke unabhängig davon ist die eigentliche Fragestellung in diesem Thread geklärt.