Mitnahme von Personen bei tiefergelegtem Auto

BMW 3er E91

Hallo,

Ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar wurde ich gestern von der Polizei aufgehalten (Österreich) und es wurde eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt.

Die Beamten schauten sich dann mein Auto genauer an aufgrund meiner Tieferlegung.
Zunächst haben sie die Fahrzeughöhe mit einem 300mm Schullineal gemessen als noch 3 weitere Personen in meinem Auto saßen.

Schlussendlich meinte der Polizist dann, das ich anscheinend nicht mit dem Auto fahren dürfte wenn weitere Personen hinten drin sitzen, obwohl ja vom TÜV eine Achsverschränkung gemacht wurde und ich auch alles problemlos eingetragen bekommen habe.

Naja ich meinte dann zum Beamten das wir schnell alle aussteigen könnten und dann nochmal nachgemessen wird, so wie es auch abgenommen wurde. Dann passte auch die Höhe, allerdings meinten sie trotzdem das ich niemanden mitnehmen dürfte. Das ist doch absoluter Schwachsinn oder?

12 Antworten

Nein, wenn das auf eine Bestimmte Höhe beschränkt ist und du mit Personen darunter bist, dann darfst du nicht mehr fahren.
Ist doch das gleiche mit dem Gewicht von Autos. Wenn Personen drin sitzen und ich bin deshalb überladen, dann muss halt eine Person wieder raus.

Ja aber es wird doch immer die Höhe eingetragen die gemessen wurde wenn das Auto leer ist.

Dann dürfte ich ja theoretisch überhaupt nichts in mein Auto laden?

Dafür wird doch auch die maximale Achsverschränkung gemacht um zu schauen ob im extremsten Fall auch wirklich nichts schleift?

Meine Meinung: Du darfst einfach das Gesamtgewicht, das im Fz-Ausweis eingetragen ist, nicht überschreiten. Liegt dann natürlich auch etwas tiefer. Du hast ja kein Luftfahrwerk, dass die Höhe wieder kompensiert.
Aber die Österreicher sehen dies scheinbar nicht so.

Wo ist jetzt das Problem?
Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt eben tiefer als Zugelassen, somit ist das Fahrwerk anscheinend verschlissen bzw defekt. Es wurde weder über das Alter des Fahrwerks noch über die gemessenen Werte geschrieben. Die Federn setzten sich nach und nach und irgendwann sind se halt zu tief. Bei nem Gewindefahrwerk kannst noch hochdrehen, bei nur Federn ist austauschen angesagt.

Das Fahrzeug wird verschränkt um im Extremfall (maximal Zulässiges Gesamtgewicht) zu gewährleisten, das nichts schleift.

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Einmal geht es darum das beim kompletten einfedern die Reifen nicht an der Karosse schleifen und zum zweiten darf die Tiefe eines Auto eine gewisses Maß nicht unterschreiten.
Das sind zwei unterschiedliche Kriterien.

Kurzum, die Polizisten wissen es wohl nicht besser.
Das ein Auto mit Beladung tiefer wird, das ist logisch, schließlich hat man eine Federung und kein starres Fahrwerk.
Gemessen und abgenommen wird ein Auto im Leerzustand, dem Gutachten der Federn ist zu entnehmen, ob die zulässige Achslast und damit das zulässige Gesamtgewicht herabgesetzt wird oder nicht.
In Deutschland hätte ich gesagt, der Polizist überschreitet seine Kompetenz, denn solche Dinge kann nur ein Sachverständiger festlegen.
Einzig wenn etwas unnachgiebiges tiefer als 8cm über dem Asphalt ist, könnte es eng werden.
Aber bei den Österreichern laufen die Uhren sowieso anders, schließlich darf oder durfte man die Geschwindigkeit eines Autos dort sogar schätzen und entsprechend abkassieren.....
Leichti

Zitat:

@Marcel2030 schrieb am 25. Mai 2024 um 15:01:19 Uhr:


Die Beamten schauten sich dann mein Auto genauer an aufgrund meiner Tieferlegung.
Zunächst haben sie die Fahrzeughöhe mit einem 300mm Schullineal gemessen als noch 3 weitere Personen in meinem Auto saßen.

Schlussendlich meinte der Polizist dann, das ich anscheinend nicht mit dem Auto fahren dürfte wenn weitere Personen hinten drin sitzen, obwohl ja vom TÜV eine Achsverschränkung gemacht wurde

Naja ich meinte dann zum Beamten das wir schnell alle aussteigen könnten und dann nochmal nachgemessen wird, so wie es auch abgenommen wurde. Dann passte auch die Höhe, allerdings meinten sie trotzdem das ich niemanden mitnehmen dürfte.

Welche Höhe wurde denn gemessen?
Durftest du die Personen dann noch mitnehmen?

Ich find das von dem Polizisten echt etwas arg.

Fahr doch einfach nochmal beim Tüv vor der dir das eingetragen hat.

Erzähle ihm was geschehen ist. Wenn er die Maximale Achsverschränkung gemacht hat dann hat die Polizei nichts zu melden. Tiefer geht ja dann eee nicht mehr.

Als ich 18 war wurde ich auchmal rausgezogen da das Gewindefahrwerk zu tief eingestellt war. Es gab Schleifspuren an den Reifen. Selbst dann hat er mich mit einem Mängelbericht weiterfahren lassen.

Also hatte vielleicht der Polizist an dem Tag einfach nur Streit mit seiner Frau gehabt 🙂

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 25. Mai 2024 um 21:24:07 Uhr:


Wo ist jetzt das Problem?
Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt eben tiefer als Zugelassen, somit ist das Fahrwerk anscheinend verschlissen bzw defekt. Es wurde weder über das Alter des Fahrwerks noch über die gemessenen Werte geschrieben. Die Federn setzten sich nach und nach und irgendwann sind se halt zu tief. Bei nem Gewindefahrwerk kannst noch hochdrehen, bei nur Federn ist austauschen angesagt.

Das Fahrzeug wird verschränkt um im Extremfall (maximal Zulässiges Gesamtgewicht) zu gewährleisten, das nichts schleift.

Nachdrehen darfst du bei einem Gewindefahrwerk trotzdem nicht. Es wird eine Höhe abgenommen und diese gilt dann. Wenn du ein Gewindefahrwerk abnehmen lässt, dann wird es verplombt, damit man es nicht mehr ändern kann. Ist zumindest in Österreich so.
Ich finde das ganze etwas komisch. Normalerweise müsste die Landesprüfstelle die maximale Anzahl der Personen auf 4 ändern, wenn das so ist. Man sieht, der Polizei ist oft langweilig.

Zitat:

Also hatte vielleicht der Polizist an dem Tag einfach nur Streit mit seiner Frau gehabt 🙂

Denke ich auch. Ich werde nächste Woche auch ein Bilstein B14 Gewindefahrwerk verbauen. Ich freue mich jetzt schon auf den ganzen Papierkrieg und Rennerei bis die mir das eintragen. Beim Cabby vielleicht noch einfacher, weil hinten höchstens Kleinkinder sitzen können.

Zitat:

@sniffthetears schrieb am 27. Mai 2024 um 14:56:37 Uhr:



Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 25. Mai 2024 um 21:24:07 Uhr:


Wo ist jetzt das Problem?
Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt eben tiefer als Zugelassen, somit ist das Fahrwerk anscheinend verschlissen bzw defekt. Es wurde weder über das Alter des Fahrwerks noch über die gemessenen Werte geschrieben. Die Federn setzten sich nach und nach und irgendwann sind se halt zu tief. Bei nem Gewindefahrwerk kannst noch hochdrehen, bei nur Federn ist austauschen angesagt.

Das Fahrzeug wird verschränkt um im Extremfall (maximal Zulässiges Gesamtgewicht) zu gewährleisten, das nichts schleift.

Nachdrehen darfst du bei einem Gewindefahrwerk trotzdem nicht. Es wird eine Höhe abgenommen und diese gilt dann. Wenn du ein Gewindefahrwerk abnehmen lässt, dann wird es verplombt, damit man es nicht mehr ändern kann. Ist zumindest in Österreich so.
Ich finde das ganze etwas komisch. Normalerweise müsste die Landesprüfstelle die maximale Anzahl der Personen auf 4 ändern, wenn das so ist. Man sieht, der Polizei ist oft langweilig.

In Deutschland wird da nichts verplombt. Schließlich könnte man es dann nicht, z.B. für Track-Days auf nichtöffentlichen Straßen, verändern.
Die abgenommene Höhe gilt auch in Deutschland, und ein gutes FAhrwerk setzt sich auch nicht sonderlich, das gibt es nur bei billigem Plunder. Das verplomben verhindert aber beispielsweise, das man das Fahrwerk wieder höher stellt, sollte es durch Alterung oder ähnliches tiefer werden. Aber naja, in Österreich laufen halt die Uhren anders 😁
PS: Bei meinem E90 ist beispielsweise der Abstand Radmitte zu Radhauskante für vorne und hinten eingetragen, keine Fahrzeughöhe.
Leichti

Ich scheiße mich ehrlich gesagt bei der Rad Reifenkombi mehr an, als beim Gewindefahrwerk selbst.
Der Vorbesitzer hatte bei meinem E93 rundum DAR (Deutsches Alurad) Felgen in 18" rundum mit 225er Reifen montiert.
Hinten hat er Spurplatten genommen, da man hinten 8.5J in 18" fahren darf. Das wird mir zum Verhängnis werden. Bin erst jetzt draufgekommen, dass da nichts eingetragen ist.
Jetzt ist wahrscheinlich die sinnvollste Maßnahme, mir original BMW Felgen in 18" zu besorgen. Diese sind komischerweise extrem teuer. Bei Audi bekommt man Originalfelgen weitaus günstiger.
Habe aber keine Lust, vor dem Prüfer auf die Knie zu gehen...

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