Mithaftung bei Unfall oberhalb der Richtgeschwindigkeit 130km/h !

Mercedes E-Klasse W211

Keine Aufregung, alles noch wie vorher bei mir, allerdings...:

Ein Beitrag bei "ARD Recht" wies neulich recht überzeugend darauf hin, dass man i.og. S. so gut wie immer eine Mithaftung am Gesamtschaden hätte. Und nur im Ausnahmefälle würde der Nachweis gelingen, dass ein an sich sonst unverschuldeter Unfall auch bei Einhalten der Richtgeschwindigekeit unausweichlich gewesen wäre.

Mein "Bild" dazu ist die alte Oma - nö der LKW-Fahrer, der mit 82,456 km/h auszuscheren meint und man braust gerade heran. usw. Das wird dann zwar teuer, wird aber dann von der eigenen Versicherung komplett übernommen.

Trotzdem ist das Szenario nicht so ganz ohne - Comments ?!

VG H

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich bekomme regelmäßig den Hass, wenn ich auf die linke Spur ausscheren möchte und bestimmte Leutchen (das ist übrigens völlig Markenneutral) sind noch nicht mal dazu bereit, kurz den Gasfus ein oder zwei Milimeterchen anzuheben und mich reinzulassen ohne bremsen zu müssen. Da gibt man lieber Vollgas und schlägt dem anderen Verkehrsteilnehmer die Tür vor der Nase zu.
Ich finde das einfach kein Benehmen.

Richtig. Kommt jedoch ganz auf den Blickwinkel an.

Der stressgeplagte Raser (Manager unter Termindruck) sieht das natürlich ganz anders. Er muss jetzt wegen Dir von 180 runterbremsen und kommt so viel zu spät zu seinem Termin.

Übrigens, mit einem 911er ärgert das natürlich etwas weniger. Man kann, wenn der langsame Fahrer wieder weg ist, einfach Gas geben und voll beschleunigen und sich am Sound erfreuen.😁 Dazu hat der Porsche auch so gute Bremsen, dass die, die mit nur 160 ausscheren und einen zur Vollbremsung "bitten" (von 250 auf 160 braucht ja auch einige Meter) eigentlich auch von diesem Meisterwerk der Technik profitieren.

Was ist daher die Reaktion vieler nicht-Raser?

Sie bleiben einfach mit 130 links, da sie sonst keine Chance zum auf die linke Spur wechseln sehen. Dies dagegen ärgert wieder die Raser, da die Dauer-Linksfahrer ihnen dort die Spur blockieren.

So geht es halt auf unseren Straßen zu. Jeder denkt, dass gerade er das Recht zu irgeneinem Verhalten hat.

Einige 211er Fahrer halten sich ja für Führungskräfte, daher gehört die Spur des Erfolges (links) ihnen. (Anmerkung: Interessantes politische Phänomen. Links liegt der Erfolg??)

Die ganzen Vertreter in ihren Passat/Audi TDI denken oft auch, dass Geschäftstermine zum Rasen berechtigen.

Und wer Porsche fährt, hat mit seinen Steuern ja auch schon einen Teil der BAB bezahlt. Also: Es sollen doch die anderen, die nicht so viel Geld haben, bitte rechts fahren.

Einige Beiträge zeigem doch, dass die Einsicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht voll ausgeprägt ist. Daher sehe ich auf uns ein Tempolimit zukommen. Dieses kommt umso schneller, je schneller unsere Autos werden.
Eigentlich ein Widerspruch. Aber bei genauer Anlayse der Situation das Ergebnis der immer höher werdenden Differenzgeschwindigkeiten und den biologischen Grenzen der Menschen.
Eine weitere Fehlentwicklung ist auch, dass die Autos immer schneller werden, aber kaum einer schneller an sein Ziel kommt. Im Prinzip verkürzen wir nur die Zeit zwischen 2 Staus; aber wir sind trotz mehr PS nicht schneller da.

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Zwischendrin mal kurz zusammengefaßt:

- Wichtigstes Extra für den 200+ Fahrer ist entweder Tempomat (der beschleunigt und man ist mit dem rechten Fuß immer bremsbereit -> verkürzt Bremsweg) oder mindestens Automat (der geübte Fahrer beschleunigt mit dem rechten, bremst aber mit dem linken Fuß -> Schumi und der Rest der F1 läßt grüßen!)
- Wichtigstes Extra für den Langsamfahrer: Linker Aussenspiegel; er muß erkennen, ob der herannahende 211er ein VorMopf ist und damit über SBC verfügt; falls ja, kann er zu jeder Zeit gefahrlos auf die linke Seite wechseln 😁 )
- Unnötigstes Extra für den Langsamfahrer: Linker Blinker; vermindert nur unnötigerweise den Adrinalinkick für die 200+-Fraktion

Und für alle Paragraphenheinis noch der Tip:
Sich im Recht zu wähnen, Recht zu haben und Recht zu bekommen sind ganz verschiedene Dinge hier auf dieser Welt!

Ansonsten noch viel Spaß im Fasching

Helau

Generell, eine Geschwindigkeitsbegrenzug auf der BAB ist mist, ein genereller Eignungstest für Fahrer ab 65+ finde ich okay wenn man den Einführt. Ein Satz hat mich in meinem Leben geprägt,
beim autofahren musst du 100% geben, 20 % musst du für dich fahren und 80% übernimmst du für die Id.... auf der Autobahn und ich muss echt sagen an alle die schnellfahren neben dem Gaspedal hat euer Ding auch ne Bremse, das heißt, ihr bracht nicht wenn die BAB von 3 auf 2 Spurig wechselt auf der Sperrfläche überholen, auch wenn ihr es mit 10cm abstand schafft!!!
Genauso heißt es für die langsameren, Autobahn auffahrt rechte spur und erstmal schneller werden als die LKW's dann gucken und erst dann wechseln!
Und wenn einer von rechts wechselt der Langsamer ist als ihr, muss er euch noch lange nicht gesehen haben denn deutsche Autobahnen sind nicht kerzengerade.

Zitat:

Original geschrieben von KarloV6



Zitat:

Original geschrieben von Belcanto



Aha... an überheblichekeit kaum zu topen!😛
Aber, ein paar Aussagen sind war, das muss ich dir zu Gute halten 😉
Ich wollte ja auch ein klein wenig provozieren. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Linwei


blaues Lichtchen oben drauf und alle machen Platz😉 (Strafe 20€, ohne Sirenen natürlich) 

Was auch hilft ist eine Kühlbox im Auto und aussen ein Magnetschild mit der Aufschrift "Organspendetransport".

Wenn´s dumm läuft, bist Du halt selber die noch lebende Spende...😁😁

Das mit dem Blaulicht habe ich mir ernsthaft auch schon überlegt.....

Im Stau hilft auch oft Gelblicht und hinten das Schild "Baustellenfahrzeug". Da wird man nicht angehalten und kann oft die freie Spur in der Baustelle benutzen. Übrigens, fast jedes Fahrzeug ist doch irgendwie ein Baustellenfahrzeug...

Besser eignen sich für solche Spiele aber der Mercedes G oder ein VW Bus.

Mit einem S211 sieht man dann auch noch wichtig aus. Zur Not musst Du halt irgendeinem Bauarbeiter eine dumme Frage stellen oder den einfach für die schlechte Absperrung anmotzen.

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Vor allem da ja die meisten Polizeiautos Mercedes e-Klassen sind fällt es weiter nicht auf. Auf der Autobahn sind ja immer diese Videowagen (undercover😉). So einer ist man dann halt (A).

Die haben das mal in irgendeiner Autosendung gebracht.
Vergleich

rechts überholen kostet Geldstrafe plus Punkte und NUR mit Blaulicht eben nur 20€.
An Tankstellen gibts sogar die gelben Lichter😉....leider keine blauen. Ich würde es spaßeshalber wirklich mal gerne ausprobieren😉

Zitat:

Original geschrieben von Linwei


NUR mit Blaulicht eben nur 20€.

und genau da liegst du falsch!

da in der be von deinen fz kein blaulicht vorgesehen ist, kommt hier ein erlöschen der be zustande! nebst einer anzeige wegen amtsanmaßung....

da ist rechts überholen deutlich billiger!

Nein ich liege nicht falsch. Das was du meinst ist mit Tonsignal. Dann verschaffe ich mir erst Sonderrechte, oder wenn ich damit über rote Ampeln fahre etc. Nur bei Blaulicht ist keiner verpflichtet dir Platz zu machen. Das es die meisten trotzdem machen ist was anderes. Amtanmaßung wäre wenn ich noch zusätzlich einen mit der Kelle rauswinken würde, oder eben Polizeiaufgaben übernehme.

Solang man nicht gegen die StVO verstößt kommt man mit ca 20€ davon.

Durch so ein Blaulicht mit Magnetfuß erlicht doch nicht meine BE!?

kurz gesagt:

NUR Blaulicht--> kein Problem

Blaulicht mit Tonsignal bzw. Missbrauch von Sonderrechten--> big problem!!!

Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Nein ich liege nicht falsch. Das was du meinst ist mit Tonsignal. Dann verschaffe ich mir erst Sonderrechte, oder wenn ich damit über rote Ampeln fahre etc. Nur bei Blaulicht ist keiner verpflichtet dir Platz zu machen. Das es die meisten trotzdem machen ist was anderes. Amtanmaßung wäre wenn ich noch zusätzlich einen mit der Kelle rauswinken würde, oder eben Polizeiaufgaben übernehme.

Solang man nicht gegen die StVO verstößt kommt man mit ca 20€ davon.

Durch so ein Blaulicht mit Magnetfuß erlicht doch nicht meine BE!?

kurz gesagt:

NUR Blaulicht--> kein Problem

Blaulicht mit Tonsignal bzw. Missbrauch von Sonderrechten--> big problem!!!

Also,

die Verhöre möchte ich nicht über mich ergehen lassen, wenn sie mich bei so etwas erwischen würden!
Denn die Frage taucht sicherlich auf, ob du nicht doch ab und zu mal etwas kassiert hast, und dazu wirst du sehr wohl tagelang befragt werden!

LG, rambellofan

Da gibts doch auch so einen Schwachsinn wie wenn man die Standspur befährt und dabei überholt kriegt man weniger Strafe als wenn man rechts überholt. Tatsächlich sollte es doch schlimmer sein. Heile Fahrt wünsche ich denen die sowas machen....

Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Solang man nicht gegen die StVO verstößt

und das tust du, da du NICHT befugt bist, im geltungsbereich der stvo ein blaulicht zu führen.....

Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Dann verschaffe ich mir erst Sonderrechte, oder wenn ich damit über rote Ampeln fahre etc.

für sonderrechte in anspruch zu nehmen (wozu auch das über rote ampeln fahren zählt) ist weder blaulicht noch martinshorn oder gar beides erforderlich!

Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Durch so ein Blaulicht mit Magnetfuß erlicht doch nicht meine BE!?

allerdings!

da dein fz nunmal nicht in der liste der "blaulicht-fahrzeuge" auftaucht.....

Zitat:

Original geschrieben von A-Driver05


Da gibts doch auch so einen Schwachsinn wie wenn man die Standspur befährt und dabei überholt kriegt man weniger Strafe als wenn man rechts überholt.

lass mich raten....das hast du aus dieser email die regelmäßig durch die postfächer geht.....und auch das den standstreifen benutzen kann ohne probleme als rechtsüberholen gewertet werden!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Solang man nicht gegen die StVO verstößt
und das tust du, da du NICHT befugt bist, im geltungsbereich der stvo ein blaulicht zu führen.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Dann verschaffe ich mir erst Sonderrechte, oder wenn ich damit über rote Ampeln fahre etc.
für sonderrechte in anspruch zu nehmen (wozu auch das über rote ampeln fahren zählt) ist weder blaulicht noch martinshorn oder gar beides erforderlich!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Linwei


Durch so ein Blaulicht mit Magnetfuß erlicht doch nicht meine BE!?
allerdings!
da dein fz nunmal nicht in der liste der "blaulicht-fahrzeuge" auftaucht.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von A-Driver05


Da gibts doch auch so einen Schwachsinn wie wenn man die Standspur befährt und dabei überholt kriegt man weniger Strafe als wenn man rechts überholt.
lass mich raten....das hast du aus dieser email die regelmäßig durch die postfächer geht.....und auch das den standstreifen benutzen kann ohne probleme als rechtsüberholen gewertet werden!

Hat irgendeiner von Euch beiden einen Auszug aus dem Gesetzestext oder ein Gesetzesurteil zur Hand um die Behauptungen zu unterstützen? :-))

Ok, ich ahne wem ich mehr glauben kann, aber nur aufgrund logischer Überlegungen. Leider hat Gesetz nicht immer was mit Logik zu tun, es gibt auch Lücken, die geschickt ausgenutzt werden können...

Zitat:

Original geschrieben von Maks77


Hat irgendeiner von Euch beiden einen Auszug aus dem Gesetzestext

sicher!

kannst du haben!

Zitat:

StVZO 49a
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

in kombination mit

Zitat:

StVZO 52
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:
-Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
-Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
-Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
-Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

und ein "Linwei" wird dort leider nicht genannt.....

das bedeuted, dass im bußgeldkatalog bei der entsprechenden stelle:

Zitat:

134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet

davon ausgegangen wird, dass das fahrzeug dazu berechtigt ist auch blaulicht zu führen, für den "normalen" verkehrsteilnehmer trifft dies aber nunmal nicht zu, weßhalb dieser tatbestand nicht so mit den 20€ gewertet werden kann...

noch mehr fragen? oder sollen wir jetzt noch den unterschied zwischen sonder & wegerechten klären?

da habe ich doch dieses schönen video wiedergefunden! klick mich 😎

LOOOL wie geil, hihi da wird man ja beinahe animiert zum Rechtswidrigem Verhalten im Straßenverkehr.....😁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Maks77


Hat irgendeiner von Euch beiden einen Auszug aus dem Gesetzestext
sicher!
kannst du haben!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

StVZO 49a
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

in kombination mit

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

StVZO 52
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:
-Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
-Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
-Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
-Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

und ein "Linwei" wird dort leider nicht genannt.....
das bedeuted, dass im bußgeldkatalog bei der entsprechenden stelle:

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet

davon ausgegangen wird, dass das fahrzeug dazu berechtigt ist auch blaulicht zu führen, für den "normalen" verkehrsteilnehmer trifft dies aber nunmal nicht zu, weßhalb dieser tatbestand nicht so mit den 20€ gewertet werden kann...

noch mehr fragen? oder sollen wir jetzt noch den unterschied zwischen sonder & wegerechten klären?

Also wer sich das Video anguckt weiß wem er trauen kann. Dir nämlich nicht! Denn ich glaube dem netten Polizisten😉 (du 0:1 ich....hehe...nur Spaß😉)

Einfach Gestetzestexte hinknallen bringt nichts....verstehen muss man sie. Nehm ich dir aber nicht übel, da diese doch öfters mal großzugig interpretiert werden.

"noch mehr Fragen?"
@maks77
kannst mir also vertrauen😉

cYa

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