Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 3. November 2021 um 18:00:09 Uhr:
...Theoretisch fehlt dann aber ein Vorfahrtsschild auf der Insel um Dir als Linksabbieger klar anzuzeigen das Du Vorfahrt hast.
Wäre also entweder zu theoretisch betrachtet oder die Beschilderung wäre nicht korrekt.
Ja genau, das war der erste Punkt meinerseits. Das war auch der Grund wieso ich die Frage gestellt habe. Es fehlt ein Vorfahrtsschild.
Es befindet sich aber in den Augen des Gegenverkehrfahrers hinter der Verkehrsinsel ein Fahrradstreifen, bzw. Schutzstreifen. Ich weiß nicht ob man nach Definition, "Schutzstreifen dürfen überfahren werden, wenn kein Fahrradfahrer gefährdet wird", dies auch automatisch als Vorfahrt für den anderen Fahrer gewertet werden kann.
Jedenfalls bin ich hier mit der Hilfe schlauer geworden. Dankeschön an alle!
Zitat:
@Luk2012 schrieb am 4. November 2021 um 10:37:36 Uhr:
Moment, so habe ich das nicht geschrieben. Vorfahrtsstraßen sind deshalb Vorfahrtsstraßen, weil sie so ausgeschildert sind.
Es braucht nur kein weiteres Vorfahrtsschild, wenn es sich um einen Kreuzungsbereich handelt. Da bleibt die Vorfahrtsstraße weiter Vorfahrtsstraße.
Ach so, nein das ist ein Misverständnis. In diesem Fall habe ich die Aussagen auf stvo2go zitiert. Was ich damit ausdrücken wollte war, dass es in meinen Augen in manchen Fällen keine absolut eindeutige Definition gibt, was es nicht einfacher macht.