Mit Xenon-Umbau (illegal?) von Polizei erwischt und jetzt einige Fragen...

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich damit auch entsprechend den Regeln zu verhalten. Sorry, wenn es etwas länger wird, aber die Angelegenheit besorgt mich.

Ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber dieser Fall scheint doch ein wenig anders zu sein, als die hier besprochenen. Der Bruder meiner Freundin fährt das haargenau gleiche Auto wie ich: Polo - nicht der dieses Jahr erschienene, sondern der davor. An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!).

Vorab möchte ich noch bemerken, dass wir keine beinharten Tuning-Fans sind und auch selbst keine Hand ans Auto legen. Wir nutzten hier die Umweltprämie, damit ich meinen 17jährigen Nissan und er seinen alten Polo loswerden konnte.

Aber nun los: Er war dieses Wochenende um 16.30 Uhr mit Abblendlicht auf der Autobahn unterwegs und wurde dann von einem Polizisten angehalten. Dieser teilte ihm mit, dass diese Xenon-Lichter nicht erlaubt wären und hätte das Fahrzeug auch gleich still gelegt, wenn es nicht Samstag und fern von daheim gewesen wäre. Die Beamten begleiteten ihn dann in eine VW-Werkstatt, wo sofort ordentliche Lampen eingesetzt wurden. Das Fazit wurde hier ja schon zuhauf genannt: 90 Euro und 3 Punkte (in diesem Fall für Halter und Fahrer). Schlimmeres wurde glücklicher Weise verhindert, weil er noch neue Lampen bekommen hat. An dieser Sache ist wohl nun nichts mehr zu rütteln, aber jetzt gehts los: Ich fahre ja schliesslich das gleiche Auto mit den gleichen Lichtern - toll!

Ich habe dann sofort den Händler (eine Autofit-Werkstatt, also keine Hinterhofbude) angerufen, von dem die Wägen stammen. Dieser sagte mir dann sofort: "Ich hab euch gesagt, dass das verboten ist. Ich hab euch das 50x gesagt!". Wir müssen jetzt nicht darüber spekulieren, ob er es nun gesagt hat oder nicht. Ich sage: Nein, er hat es mir nicht mitgeteil. Ich wusste nichts von dem Verbot und selbst wenn, würde ich niemand anderen (u. a. den Bruder meiner Freundin und den Vater) damit in Gefahr bringen. Er selbst hat an seiner ganzen Flotte (Aussage vom Wochenende) diese Lichter und mein ehemaliger Arbeitgeber wurde auch bei 3 Autos hintereinander von ihm damit ausgestattet. Niemals ein Wort der Illegalität. Ich wollte dann keinen Streit vom Zaun brechen, denn das versuche ich dann nächste Woche persönlich zu regeln.

Ich werde nun also korrekte Lampen einbauen lassen und damit dürfte die Angelegenheit für mich vom Tisch sein. Ich habe auch im Internet so einige Artikel über die Problematik "Bastel-Xenon" gelesen und jetzt verstehe ich auch, woher das Verbot rührt. Beim Verkauf war das alles aber überhaupt nicht so klar: Ich habe mitgeteilt, dass ich die Lichter gerne gleich in das neue Auto eingebaut hätte, was 155 € kostete und weitere Gedanken machte ich mir nicht. Dies schien mir auch nicht notwendig, denn es ist ja eine Fachwerkstatt und ich vertraue dem Händler.

Ich denke aber auch, dass er nicht von seiner Position weichen wird. Er wird bei seiner Aussage, es uns mitgeteilt zu haben, bleiben. Von den fatalen Folgen wusste er aber am Wochenende noch nichts - lediglich, dass es verboten sei, war ihm klar.

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

Viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

95 weitere Antworten
95 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Da würde ich jetzt mal widersprechen... 😉
wieso?!
was sollte den te daran zu hindern den händler oder sonstwen konkret darauf anzusprechen "ist das legal"?!

wie oben schon gesagt:

machst du das beim Stoßdämpferwechsel auch?

schonmal geprüft, ob man dir beim letzten werkstattbesuch anstatt der geforderten Getriebeüberholung nicht evtl. eine Lachgasanlage eingebaut hat? 😉

Würdest du sicherlich genauso erschrocken schauen wie nun der TE.

Klar, dass wir als "autofreaks" wissen, dass nachträglicher Xenonumbau nicht zulässig ist.
Aber weiss das Otto Normalverbraucher auch?
Wie weit kann man hier vom "Laien" sprechen?

ich sehe hier mehr eine arglistige Täuschung durch den Händler als ein schuldhaftes handeln des TE.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



wieso?!
was sollte den te daran zu hindern den händler oder sonstwen konkret darauf anzusprechen "ist das legal"?!
wie oben schon gesagt:
machst du das beim Stoßdämpferwechsel auch?
schonmal geprüft, ob man dir beim letzten werkstattbesuch anstatt der geforderten Getriebeüberholung nicht evtl. eine Lachgasanlage eingebaut hat? 😉
Würdest du sicherlich genauso erschrocken schauen wie nun der TE.

Klar, dass wir als "autofreaks" wissen, dass nachträglicher Xenonumbau nicht zulässig ist.
Aber weiss das Otto Normalverbraucher auch?
Wie weit kann man hier vom "Laien" sprechen?

ich sehe hier mehr eine arglistige Täuschung durch den Händler als ein schuldhaftes handeln des TE.

Denoch sind Halter und Fahrer verantwortlich und werden bestraft. Punkt.

Ob und welche Folgen das für den Händler hat, wird sich zeigen. Der Halter geht nicht umsonst zum Anwalt und lässt sich beraten welche Schritte er gegen den Händler einleiten kann.

Sollte der Halter gewusst haben, dass es illegal ist und jetzt nur zum Anwalt rennen um sich reinzuwaschen und die Schuld auf den Händler abzuwälzen, dann kann uns selbst das egal sein, denn der Händler hat es eingebaut.

Fazit:

Der TE wird uns schon auf dem Laufenden halten!

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


machst du das beim Stoßdämpferwechsel auch?

wenn ich mir neue stoßdämpfer hole, kannst du darauf wetten, das ich mehr wie einmal prüfe ob die verwendeten stoßdämpfer wenn ich sie denn in der hand habe, den bestellten entsprechen und über einen freigabe für mein fz verfügen!

Zitat:

schonmal geprüft, ob man dir beim letzten werkstattbesuch anstatt der geforderten Getriebeüberholung nicht evtl. eine Lachgasanlage eingebaut hat? 😉

da meine letzte getriebeüberholung auf kulanz von bmw ging, glaube ich kaum, das die mir noch zusätzlich eine lachgasanlage verbaut haben, der umstand das sich im motor-/kofferraum und unter dem fz keine zusätzlichen schläuche, ventile oder was auch immer befinden bestätigt meine vermutung!

Zitat:

Würdest du sicherlich genauso erschrocken schauen wie nun der TE.

das denke ich nicht!

da ich mir (und zwar in allen lebenslagen) angewöhnt habe, das was ich mir kaufe

vorher

genau anzugucken, obs passt, obs zulässig ist und obs bereits andere erfahrungen zu diesem produkt gibt....in zeiten von internet und div. ratgeber/testberichtsseiten ist dies keine große kunst und erfordert auch keine stundenlange sucherei.....oder kaufst du dir einfach so ein auto ohne vorher mal ein paar testberichte zu lesen?!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


1) der Halter kann sich nicht mit dem bloßen "nicht gewußt" rausreden! Denn auch dann trägt er noch immer die Verantwortung! Er muss nachweisen, dass er die Verantwortung für das Fzg. auf einen anderen übertragen hat!

2) du zitierst hier den Bußgeldkatalog von der Tankstelle, ADAC oder von wo auch immer!
Im richtigen, den die Polizei verwendet, gibt es die TBNR 330606 mit 90,- EUR Bußgeld. Diese Nummer nimmt man wenn ne Gefährdung angenommen wird. Sollte hier der Fall sein, hast ja treffend ne Blendwirkung angenommen!

1) Meinte ich ja mit "glaubhaft machen", bloß sagen "ich hab nix gewusst" reicht nicht. Die Verantwortung übertragen muss er nicht unbedingt, es reicht auch wenn der Fahrer den Umbau ohne sein Wissen durchgeführt hat.

2) Amtliche Beck´sche Textausgabe Straßenverkehrsrecht, 69. Ergänzungslieferung Stand September 2009 - also die aktuellste Version. Alternativ hier auch online:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

TB steht für Tatbestand, das Kürzel gibt´s in der BKatV gar nicht. Der Tatbestandskatalog verweist jedoch für die Bußgelder auf die entsprechende Nummer in der BKatV.

Bei der Geschichte kommen aber mehrere Punkte in Betracht, angefangen von Fahren ohne BE über Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bis zu ggf. sogar 315c StGB bei konkreter Gefährdung im Extremfall. TB-Nr 330606 - oder dessen Verweis auf BKatV Nr. 214 (=90€) kann IMHO ebenso genommen werden wie Nr. 108 (=80€) - in beiden Punkten steht was von "nicht vorschriftsmäßig" und "Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die Verpflichtung besteht ja auch aufgrund zweier §§, einmal §23 StVO und zum anderen §30 StVZO. Fahren ohne BE kostet 50€, hier ohne direkten Bezug zur Verkehrssicherheit. Allerdings erlischt die BE nach §19.2 erst wenn durch den Umbau eine Gefährdung zu erwarten ist. Rein theoretisch wären also alle drei (mit StGB sogar vier) Punkte zur Ahndung möglich. Denn es erlischt sowohl die BE, das Fahrzeug ist nicht vorschriftsmäßig und zumindest nachts ist eine Gefährdung aufgrund der erhöhten Blendung zu erwarten.

3 Punkte gibt´s aber in allen Fällen.

Neben der Verantwortung von Halter und Fahrer kommt die Werkstatt ggf. auch nicht ganz aus ihrer Verantwortung (z.B. nach §22a StVZO) heraus, da sie auf die Unzulässigkeit hinweisen MUSS! Ob das mündlich ausreicht, das irgendwo schriftlich oder wie auch immer zu erfolgen hat wird Auslegungssache vor Gericht sein.

Gruß Meik

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


...
2) Amtliche Beck´sche Textausgabe Straßenverkehrsrecht, 69. Ergänzungslieferung Stand September 2009 - also die aktuellste Version.
...
TB steht für Tatbestand, das Kürzel gibt´s in der BKatV gar nicht. Der Tatbestandskatalog verweist jedoch für die Bußgelder auf die entsprechende Nummer in der BKatV.
...
Denn es erlischt sowohl die BE, das Fahrzeug ist nicht vorschriftsmäßig und zumindest nachts ist eine Gefährdung aufgrund der erhöhten Blendung zu erwarten.

3 Punkte gibt´s aber in allen Fällen.
...
Gruß Meik

Lass mal sein, wir haben beide Recht!

Du zitierst aus der BKatV. Die ist zur Erstellung der Tatbestandskataloge (TBK) für die Polizei erforderlich.

Ich zitiere direkt aus dem TBK und nenne die Kennzahlen (TBNR) wie sie dort geschrieben stehen. Das sind dann die Schlüssel die direkt an die Bußgeldstellen gehen und dort für das einzelne Delikt verwendet werden im Bußgeldbescheid!

Zum § 22a StVZO noch ein kleiner Zusatz: er steht zwar unter Strafandrohung, hat aber bei der Polizei keine eigene TBNR.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Lass mal sein, wir haben beide Recht!

Klar, in beidem (TB-Katalog wie BKatV) stehen letztlich die gleichen Vergehen aufgelistet. Sollte damit ja auch das gleiche bei herauskommen.

Wo ich mir nur nicht sicher war/bin ist die Frage welcher der in Frage kommenden Tatbestände in diesem Fall tatsächlich angewendet werden kann oder muss. Fahren ohne BE, nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, ... naja, ich bin ja auch kein Jurist - und will es auch nicht werden 😁

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


machst du das beim Stoßdämpferwechsel auch?
wenn ich mir neue stoßdämpfer hole, kannst du darauf wetten, das ich mehr wie einmal prüfe ob die verwendeten stoßdämpfer wenn ich sie denn in der hand habe, den bestellten entsprechen und über einen freigabe für mein fz verfügen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

schonmal geprüft, ob man dir beim letzten werkstattbesuch anstatt der geforderten Getriebeüberholung nicht evtl. eine Lachgasanlage eingebaut hat? 😉

da meine letzte getriebeüberholung auf kulanz von bmw ging, glaube ich kaum, das die mir noch zusätzlich eine lachgasanlage verbaut haben, der umstand das sich im motor-/kofferraum und unter dem fz keine zusätzlichen schläuche, ventile oder was auch immer befinden bestätigt meine vermutung!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Würdest du sicherlich genauso erschrocken schauen wie nun der TE.

das denke ich nicht!
da ich mir (und zwar in allen lebenslagen) angewöhnt habe, das was ich mir kaufe vorher genau anzugucken, obs passt, obs zulässig ist und obs bereits andere erfahrungen zu diesem produkt gibt....in zeiten von internet und div. ratgeber/testberichtsseiten ist dies keine große kunst und erfordert auch keine stundenlange sucherei.....oder kaufst du dir einfach so ein auto ohne vorher mal ein paar testberichte zu lesen?!

kleines beispiel aus einem anderen bereich des lebens

du bist krank und gehst zum arzt, der verschreibt dir was, du gehst in die apotheke,

doch statt das dort dir die medizin gegeben wird, drückt dir jemand etwas in die hand das unter das betäubungsmittel gesetz fällt.

danach wirst du von der polizei erwischt mit dem zeug.

bist du immernoch der meinung das du dann "moralisch" schuld wärst?
denkst du vllt. in dem zusammenhang das der TE schuld wärE?

meiner meinung nach sind die fälle vergleichbar, auch wenn das gesetz es anders sieht.

Zitat:

Original geschrieben von Destructor


bist du immernoch der meinung das du dann "moralisch" schuld wärst?

schlechtes beispiel (zumindest was mich betrifft).....

ärzte meide ich soweit möglich, außer ich brauch malwieder irgendeinen wisch für die feuerwehr bzw. den führerschein, und verschreiben tut mir meiner schon lange nix mehr (das letzte mal war ich 2003 bei dem, und das auch nur weils damals noch keine 10€ gekostet hat) weil der genau weiß das ich 1. die medikamente nicht kaufe und 2. auch nicht einnehme, da ich der überzeugung bin ne grippe dauert ohne medikamente 2 wochen, und mit medikamenten 14 tage.............und auch bei medikamten, ists dich ganz "witzig" wie sich die im beipackzettel aufgeführten nebenwirkungen genau auswirken....

bereits auf seite 1 schrieb ich, dass das "menschliche" nunmal nichts mit dem "rechtlichen", das klar und deutlich aussagt wer für den zustand des fz verantwortlich ist, zu tun hat!

Hui, hier ist ja viel diskutiert worden und wie schon vermutet, halte ich euch auf dem Laufenden! Zuerst einmal aber vielen Dank für euer Engagement hier.

Ich war heute beim Händler, um die Sache mit ihm persönlich zu besprechen. Bevor ich aber das Gespräch schildere, hier noch einige Kommentare und auch Verdeutlichungen zu den letzten Seiten:

@MagirusDeutzUlm
Auf die Idee, dass Fahrer UND Halter eine Strafe bekommen, bin ich gekommen, weil der Polizist dem Bruder direkt gesagt hat, dass es so sein wird. Ich habe daraufhin mit meinem Ex-Fahrlehrer gesprochen (da ich denke, er kennt sich in solchen Angelegenheiten besser aus als ich) und der vermutete, dass beide das gleiche Strafmaß erwartet.

Ich möchte auch mal erwähnen, dass ich in den letzten Tagen viel gelernt habe und mir auch bewusst ist, dass manche Dinge sind wie sie nun mal sind, aber manches geht mir einfach nicht in den Kopf. Sicherlich hätten wir uns vorher informieren können, ob denn dies und das und jenes am Auto nun korrekt ist, aber wie ein Anderer hier schon einwarf: Dafür gehe ich ja in die FACHwerkstatt. Gut, aber ich behaupte ja auch, dass wir nicht über das Verbot informiert wurden.

@Dieter47
Ja, die Änderungswünsche wurden durch uns (Kunden) ausgesprochen. Aber nun nicht im Sinn von "Ich weiss, was ich mache", sondern eher so: Die Alufelgen sehen nun mal hübscher aus, als Stahlfelgen mit Plastikabdeckung und die Lichter habe ich bei meinem Ex-Arbeitgeber schon gesehen und konnte mich von der Leuchtkraft überzeugen. Ich bin also zum Händler und meinte: "Ich hätte gerne Alufelgen und die Xenon-Lichter". Daraufhin durfte ich aus einigen Felgenmodellen auswählen und das Licht wurde bestellt. Ob dann letztlich unqualifiziert an den Wägen herumgebastelt wurde, kann ich nicht bewerten, denn wir haben die Autos dann komplett *montiert* abgeholt.

@Schraubermeister Tom
Wir haben die Autos (im VW-Originalzustand) angeboten bekommen (günstigerer Preis, weil Abnahme von 2) und haben die beiden Änderungswünsche (Felgen und Licht) durchgegeben. Der Händler hat alles neu bestellt, montiert und wir haben die Polos abgeholt. Ja, und Laien sind wir und etwas Schriftliches gibt es nicht.

@MartinSHL
Ja, wir haben Xenon bestellt. Ich bin allerdings nicht davon ausgegangen, dass da irgendwelche Sachen von VW bestellt werden. Durch Information vom Händler war mir klar, dass es ein "Umrüstkit" gibt und von der Leistung war ich im Vorfeld ja schon überzeugt. Für mich war das nichts anderes wie damals an meinem alten Bock, als die Standardlampen gegen hellere (Philips oder was das war) Lampen ausgetauscht (von ATU) wurden. Die hatten zwar einen höheren Preis, aber für mehr Licht war es mir das wert. Ausserdem stimme ich dir zu: Ich ging davon aus, dass die Autofit Fachwerkstatt "Partner des Vertrauens 2008" einwandfreie Arbeit abliefert.

@MagirusDeutzUlm (nochmal)
Natürlich hält mich nichts davon ab, den Mund zu öffnen und konkret nach Verbotenem zu fragen, aber dazu müsste ich doch vermuten, dass es verboten ist. Ist das nicht verständlich? Ich wusste, dass mein Ex-Arbeitgeber die Lichter schon im 3. Auto hat, dass der Händler die Dinger auch schon mehrfach verbaut hatte und da soll ich dann noch stutzig werden? Wie skeptisch gehts denn noch? Woher soll ich weiterhin wissen, dass ein anständiger Xenon-Umbau dermaßen teuer ist? Na komm, das kannst du doch nicht ernst meinen? Ich sehe gerade noch einen deiner Posts und scheinbar bist du wirklich eine Person, die sich auf nichts verlässt :-) Aber OK, ich gehe einfach mal davon aus, dass die Mehrheit eher vertrauensseelig ist, denn man kann nun mal nicht alles in jedem Bereich wissen. Aber trotzdem: Ich stimme dir hinsichtlich der rechtlichen/menschlichen Aussage zu.

So, und nun zum heutigen Besuch beim Händler... aber vorher noch eine andere Sache:

Gestern Abend war ich noch unterwegs und weil es mich dermaßen wurmte, wollte ich gleich die Lichter getauscht haben. Beim Bruder meiner Freudnin dauerte das 5 Minuten und da dachte ich mir, ich fahre hier zu einer Werkstatt. Die haben es dann leider nichg geschafft, aber wir kamen dann auf meine (also unsere) Felgen zu sprechen. Der Händler meinte, dass die auch vom TÜV abgenommen werden müssen oder eine Betriebserlaubnis vorhanden sein müsse. Hm, ich war wie vor den Kopf gestossen. Händler angerufen und nachgefragt: Die müsst ihr bei der Übergabe bekommen haben. Klar! Wir haben insgesamt 3 Sätze Felgen (1x Winterreifen, 2x Sommerreifen) bekommen und KEIN einziger Wisch ist da. Er wollte sich darum kümmern...

Dann heute:

Ich machte mir die Mühe und schrieb alles mal zusammen, damit ich ihn damit konfrontieren kann. Als ich angekommen bin, hat der Mitarbeiter die Xenonbirnen samt Steuergeräten ausgebaut und konforme Osrambirnen eingesetzt. Passt also wieder. Ich suchte nun das Gespräch und konfrontierte ihn mit meinem neuen Wissen: Betriebserlaubnis erlischt, Versicherungsschutz erlischt, Gefährdung von Menschenleben,... Ich meinte auch, dass es unwahrscheinlich ist, dass ICH seinen Hinweis mit dem Verbot der Lampen überhört hätte. Ich machte ihm deutlich, dass ich damals schon wg. der Umweltprämie und einem Einbaukabel für meinen iPod zigfach nachgebohrt hätte und unzählige Fragen stellte. Ja, und da soll ich bei einem Verbot einfach drüber hinweg sehen ohne etwas zu sagen? Er lenkte dann auch ein und wunderte sich deshalb selbst, meinte dann aber, er würde sich jetzt mit mir nicht darüber streiten, ob ja oder nein. Es könnte aber sein, dass er vielleicht doch nichts erwähnte. Aha :-/

Na jedenfalls bleiben die Lichter nun in seinen Autos und er wird die Teile auch weiterhin verkaufen. Denn auf der Rechnung steht ja nur, dass das Produkt von ihm verkauft wurde - vom Einbau ist da nix zu lesen. Er meinte auch noch: "Ihr habt ja auch eine Rechnung fürs Auto und eine separate Rechnung für das Zubehör bekommen...". Was er mir damit wohl sagen will? Da fielen auch noch Aussagen wie "Wenn ich es nicht mache, dann fährt der Kunde in eine andere Werkstatt und die macht es dann. Damit ist der Kunde aber für mich verloren."

Ich sprach ihn dann auch noch auf die Felgen und die Eintragung durch den TÜV an und da ging die Sucherei los. Keine Kopie war zu finden. Ein Telefonat beim Hersteller ergab, dass man die TÜV-Bescheinigung aus dem Netz laden kann und diese führen wir nun in beiden Fahrzeugen mit.

Nun, bei all den Spekulationen ob er es nun gesagt hat oder nicht und ob er Schuld trägt oder nicht, muss ich dennoch bemerken, dass ihm 2 Veränderungen an den Fahrzeugen abverlangt wurden und diese beide nicht abgeschlossen wurden.

So, aktuell fällt mir nicht mehr dazu ein.

gruß,
Samoth_DS

Mal eine ganz blöde Frage:

Diese Xenon-Nachrüstkits blenden imho wie Sau. Ist Euch das nicht aufgefallen, weil, im Vergleich zu werkseitigen Xenonscheinwerfern ist da schon ein ziemlicher Unterschied.

Soll kein Vorwurf sein, bloß eine Nachfrage.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



schlechtes beispiel (zumindest was mich betrifft).....
ärzte meide ich soweit möglich, außer ich brauch malwieder irgendeinen wisch für die feuerwehr bzw. den führerschein, und verschreiben tut mir meiner schon lange nix mehr (das letzte mal war ich 2003 bei dem, und das auch nur weils damals noch keine 10€ gekostet hat) weil der genau weiß das ich 1. die medikamente nicht kaufe und 2. auch nicht einnehme, da ich der überzeugung bin ne grippe dauert ohne medikamente 2 wochen, und mit medikamenten 14 tage.............und auch bei medikamten, ists dich ganz "witzig" wie sich die im beipackzettel aufgeführten nebenwirkungen genau auswirken....

Dieser Bericht ist zwar OT, aber dennoch ein Kommentar:

Freue Dich, dass Du in den letzten Jahren so gesund warst, dass Du Ärzte meiden konntest. 

O.

Zitat:

Original geschrieben von Calafati


Mal eine ganz blöde Frage:

Diese Xenon-Nachrüstkits blenden imho wie Sau. Ist Euch das nicht aufgefallen, weil, im Vergleich zu werkseitigen Xenonscheinwerfern ist da schon ein ziemlicher Unterschied.

Jupp... kann ich bestätigen und dann wird verallgemeinert daß Xenon-Scheinwerfer nur blendet. 🙄

Siehe Titel... da wird "Xenon-Umbau" erwähnt, was aber keiner ist!

Es ist zwar (meiner Meinung nach) sehr wohl in Ordnung, daß der Fahrer verpflichtet ist, daß die Fahrzeug in Ordnung ist. Aber ich finde, daß die Fahrer nicht unbedingt bestraft/verwarnt werden soll, wenn die Mängel nicht offensichtlich ist.
Woher soll ich (als Laie) wissen ob die benutzte Lampe von der Scheinwerfer vom Auto meiner Kumpel tatsächlich zugelassen ist? 😕

Ich wurde verwarnt, weil ich mit Auto von meiner Bruder gefahren bin und hinten war die Kennzeichen nicht anmontiert. Und ich fand die Verwarnung (auch wenns mich geärgert hat) in Ordnung weil diese Mangel offensichtlich war.

cu Floh

Zitat:

Original geschrieben von Calafati


Mal eine ganz blöde Frage:

Diese Xenon-Nachrüstkits blenden imho wie Sau. Ist Euch das nicht aufgefallen, weil, im Vergleich zu werkseitigen Xenonscheinwerfern ist da schon ein ziemlicher Unterschied.

Soll kein Vorwurf sein, bloß eine Nachfrage.

würde ich so nicht verallgemeinern....es gibt die nachrüstsets i.d.r. mit 6.000, 8.000 und 10.000 Kelvin....je höher die K, desto blauer leuchten sie und desto höher ist die blendwirkung.

wir haben im freundeskreis einige mit nachgerüsteten 6.000K und einem ganz astrein eingestellten Scheinwerfer, da blendet nix.

MagirusDeutzUlm: Du guckst dir jedes Teil voher an welches dir deine werkstatt im Austausch für ein kaputtes verbauen will? Wenn ich in eine Fachwerkstatt fahre, die diagnostizieren das die Stoss dämpfer kaputt sind und mir darauf hin neu einbauen, dann gehe ich davon aus das sie wohl die für mein Fahrzeug richtigen verbauen werden. Woher soll den der Laie wissen das diese Stossdämpfer vielleicht garnicht für das Auto verwendet werden dürfen. Man kann ja net allwissend sein sonst bräuchte es ja keine Fachwerkstätten mehr.

Gruss Zyclon

Nur ne Anmerkung:
90€ und 3 Punkte sind noch deutlich zu wenig für die Möchtegern-Xenon-Fraktion.
Das Zeug blendet unglaublich und ist daher auch gefährlich. Fertig.

@TE: Nimm die 3 Punkte, wechsel den Händler und gut isses. So hast am wenigsten Stress.

Deine Antwort
Ähnliche Themen