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Mit Xenon-Umbau (illegal?) von Polizei erwischt und jetzt einige Fragen...

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 19:09

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich damit auch entsprechend den Regeln zu verhalten. Sorry, wenn es etwas länger wird, aber die Angelegenheit besorgt mich.

Ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber dieser Fall scheint doch ein wenig anders zu sein, als die hier besprochenen. Der Bruder meiner Freundin fährt das haargenau gleiche Auto wie ich: Polo - nicht der dieses Jahr erschienene, sondern der davor. An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!).

Vorab möchte ich noch bemerken, dass wir keine beinharten Tuning-Fans sind und auch selbst keine Hand ans Auto legen. Wir nutzten hier die Umweltprämie, damit ich meinen 17jährigen Nissan und er seinen alten Polo loswerden konnte.

Aber nun los: Er war dieses Wochenende um 16.30 Uhr mit Abblendlicht auf der Autobahn unterwegs und wurde dann von einem Polizisten angehalten. Dieser teilte ihm mit, dass diese Xenon-Lichter nicht erlaubt wären und hätte das Fahrzeug auch gleich still gelegt, wenn es nicht Samstag und fern von daheim gewesen wäre. Die Beamten begleiteten ihn dann in eine VW-Werkstatt, wo sofort ordentliche Lampen eingesetzt wurden. Das Fazit wurde hier ja schon zuhauf genannt: 90 Euro und 3 Punkte (in diesem Fall für Halter und Fahrer). Schlimmeres wurde glücklicher Weise verhindert, weil er noch neue Lampen bekommen hat. An dieser Sache ist wohl nun nichts mehr zu rütteln, aber jetzt gehts los: Ich fahre ja schliesslich das gleiche Auto mit den gleichen Lichtern - toll!

Ich habe dann sofort den Händler (eine Autofit-Werkstatt, also keine Hinterhofbude) angerufen, von dem die Wägen stammen. Dieser sagte mir dann sofort: "Ich hab euch gesagt, dass das verboten ist. Ich hab euch das 50x gesagt!". Wir müssen jetzt nicht darüber spekulieren, ob er es nun gesagt hat oder nicht. Ich sage: Nein, er hat es mir nicht mitgeteil. Ich wusste nichts von dem Verbot und selbst wenn, würde ich niemand anderen (u. a. den Bruder meiner Freundin und den Vater) damit in Gefahr bringen. Er selbst hat an seiner ganzen Flotte (Aussage vom Wochenende) diese Lichter und mein ehemaliger Arbeitgeber wurde auch bei 3 Autos hintereinander von ihm damit ausgestattet. Niemals ein Wort der Illegalität. Ich wollte dann keinen Streit vom Zaun brechen, denn das versuche ich dann nächste Woche persönlich zu regeln.

Ich werde nun also korrekte Lampen einbauen lassen und damit dürfte die Angelegenheit für mich vom Tisch sein. Ich habe auch im Internet so einige Artikel über die Problematik "Bastel-Xenon" gelesen und jetzt verstehe ich auch, woher das Verbot rührt. Beim Verkauf war das alles aber überhaupt nicht so klar: Ich habe mitgeteilt, dass ich die Lichter gerne gleich in das neue Auto eingebaut hätte, was 155 € kostete und weitere Gedanken machte ich mir nicht. Dies schien mir auch nicht notwendig, denn es ist ja eine Fachwerkstatt und ich vertraue dem Händler.

Ich denke aber auch, dass er nicht von seiner Position weichen wird. Er wird bei seiner Aussage, es uns mitgeteilt zu haben, bleiben. Von den fatalen Folgen wusste er aber am Wochenende noch nichts - lediglich, dass es verboten sei, war ihm klar.

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

 

Viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2009 um 19:14

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

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Zitat:

@marcu90 schrieb am 18. November 2014 um 10:07:00 Uhr:

ein Scheinwerfer eine bestimmte Helligkeit erreicht (200 Lumen?), muss er mit einer SWRA und aLWR ausgerüstet sein. Vollkommen egal, ob es ein Xenon-, LED- oder Halogenscheinwerfer ist.

ebendt, die Vorschriften haben sich in der Hinsicht in letzter Zeit geändert

Die Grenze liegt bei 2000 Lumen.

Die bisher üblichen 35W-Brenner überschreiten diese Grenze deutlich (und bringen gut 3000 Lumen); die seit einiger Zeit ebenfalls verfügbaren 25W-Brenner liegen unter der Grenze. Eingebaut werden die dem Vernehmen nach im Audi A1 und im aktuellen Beetle.

Die gleiche Grenze gilt übrigens auch für Nebelscheinwerfer: wird sie überschritten, muss eine automatische Leuchtweitenregelung vorhanden sein. (mir ist allerdings kein praktisches Beispiel dafür bekannt)

Moin!

Na endlich passiert diesbzgl. etwas!

Diese Bastellampen blenden v.a. Eine bessere Sicht ist nicht zwingend gegeben.

Wenn der Wagen ab Werk ein mieses Licht hat, kauft man ein anderes Modell oder bestellt eben Xenon / LED gleich mit.

Das nachträgliche Gebastel ist v.a. eines: gefährlich für den Gegenverkehr.

Bin begeistert, dass die Polizei zumindest in Deiner Gegend mal etwas sinnvolles tut...

Gruß,

M. D.

Zitat:

@francorchamps schrieb am 14. November 2014 um 23:51:33 Uhr:

So so. Mein brandneues Pony 2014 hat D3S HID Xenon Scheinwerfer (am Werk Flat Rock) - und mit nachgerüsteter Scheinwerferreinigungsanlage wohl seine Zulassung erhalten.

Nicht so, so, sondern doch doch. In vier jahren kann sich einiges ändern. :D So sind die damaligen Scheinwerfer wegen zu hohem Streulicht bei der Gutachtenerstellung durchgefallen. Die aktuellen Scheinwerfer haben diesen Test allerdings bestanden und deswegen hast das Werks HID auch eingetragen bekommen. ;)

Zitat:

@wkienzl schrieb am 15. November 2014 um 08:54:19 Uhr:

Das wird aber nicht nur an der Scheinwerferreinigungsanlage gelegen haben.

Meines Wissens (bin aber nicht Allwissend) muss aber auch eine "automatische Scheinwerfereinstellung" wie sie bei den original ab Werk eingebauten "Referenzeinstellung" nach jedem Motorstart vorhanden sein.

Im aktuellen Gutachten für den Ford Mustang wird lediglich die Nachrüstung Scheinwerferreinigungsanlage verlangt, für die fehlende aLWR gibts einen Ausnahmegenehmigung.

 

am 4. August 2015 um 20:51

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 21. November 2014 um 12:20:59 Uhr:

Zitat:

@francorchamps schrieb am 14. November 2014 um 23:51:33 Uhr:

So so. Mein brandneues Pony 2014 hat D3S HID Xenon Scheinwerfer (am Werk Flat Rock) - und mit nachgerüsteter Scheinwerferreinigungsanlage wohl seine Zulassung erhalten.

Nicht so, so, sondern doch doch. In vier jahren kann sich einiges ändern. :D So sind die damaligen Scheinwerfer wegen zu hohem Streulicht bei der Gutachtenerstellung durchgefallen. Die aktuellen Scheinwerfer haben diesen Test allerdings bestanden und deswegen hast das Werks HID auch eingetragen bekommen. ;)

Zitat:

@Hellhound1979 schrieb am 21. November 2014 um 12:20:59 Uhr:

Zitat:

@wkienzl schrieb am 15. November 2014 um 08:54:19 Uhr:

Das wird aber nicht nur an der Scheinwerferreinigungsanlage gelegen haben.

Meines Wissens (bin aber nicht Allwissend) muss aber auch eine "automatische Scheinwerfereinstellung" wie sie bei den original ab Werk eingebauten "Referenzeinstellung" nach jedem Motorstart vorhanden sein.

Im aktuellen Gutachten für den Ford Mustang wird lediglich die Nachrüstung Scheinwerferreinigungsanlage verlangt, für die fehlende aLWR gibts einen Ausnahmegenehmigung.

@ Hellhound1979:

Gilt die Ausnahmegenehmigung auch für den 2008er Mustang GT? Dort möchte ich die Originalen HID Scheinwerfer aus dem Bullitt einbauen. SRA wäre ja nicht das Problem, aber die aLWR und die Streuung machen mir Sorgen. Wie bekomme ich so eine Ausnahmegenehmigung?

Gruß Basti

Zitat:

Wie bekomme ich so eine Ausnahmegenehmigung?

fahr zu der Pruefstelle deiner Wahl und frag hoeflich :).

am 7. August 2015 um 12:08

Gibt auch universelle aLWR zum Nachrüsten. Hella hat so was glaub ich.

Kommt in meinen Defender auch rein zusammen mit Bi-LED Scheinwerfern.

Bei LED ist die aLWR auch generell vorgeschrieben, bei Xenon nur bei mehr wie 2000lm. Quelle ECR R-48, ist etwas versteckt.

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