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Mit Xenon-Umbau (illegal?) von Polizei erwischt und jetzt einige Fragen...

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 19:09

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich damit auch entsprechend den Regeln zu verhalten. Sorry, wenn es etwas länger wird, aber die Angelegenheit besorgt mich.

Ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber dieser Fall scheint doch ein wenig anders zu sein, als die hier besprochenen. Der Bruder meiner Freundin fährt das haargenau gleiche Auto wie ich: Polo - nicht der dieses Jahr erschienene, sondern der davor. An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!).

Vorab möchte ich noch bemerken, dass wir keine beinharten Tuning-Fans sind und auch selbst keine Hand ans Auto legen. Wir nutzten hier die Umweltprämie, damit ich meinen 17jährigen Nissan und er seinen alten Polo loswerden konnte.

Aber nun los: Er war dieses Wochenende um 16.30 Uhr mit Abblendlicht auf der Autobahn unterwegs und wurde dann von einem Polizisten angehalten. Dieser teilte ihm mit, dass diese Xenon-Lichter nicht erlaubt wären und hätte das Fahrzeug auch gleich still gelegt, wenn es nicht Samstag und fern von daheim gewesen wäre. Die Beamten begleiteten ihn dann in eine VW-Werkstatt, wo sofort ordentliche Lampen eingesetzt wurden. Das Fazit wurde hier ja schon zuhauf genannt: 90 Euro und 3 Punkte (in diesem Fall für Halter und Fahrer). Schlimmeres wurde glücklicher Weise verhindert, weil er noch neue Lampen bekommen hat. An dieser Sache ist wohl nun nichts mehr zu rütteln, aber jetzt gehts los: Ich fahre ja schliesslich das gleiche Auto mit den gleichen Lichtern - toll!

Ich habe dann sofort den Händler (eine Autofit-Werkstatt, also keine Hinterhofbude) angerufen, von dem die Wägen stammen. Dieser sagte mir dann sofort: "Ich hab euch gesagt, dass das verboten ist. Ich hab euch das 50x gesagt!". Wir müssen jetzt nicht darüber spekulieren, ob er es nun gesagt hat oder nicht. Ich sage: Nein, er hat es mir nicht mitgeteil. Ich wusste nichts von dem Verbot und selbst wenn, würde ich niemand anderen (u. a. den Bruder meiner Freundin und den Vater) damit in Gefahr bringen. Er selbst hat an seiner ganzen Flotte (Aussage vom Wochenende) diese Lichter und mein ehemaliger Arbeitgeber wurde auch bei 3 Autos hintereinander von ihm damit ausgestattet. Niemals ein Wort der Illegalität. Ich wollte dann keinen Streit vom Zaun brechen, denn das versuche ich dann nächste Woche persönlich zu regeln.

Ich werde nun also korrekte Lampen einbauen lassen und damit dürfte die Angelegenheit für mich vom Tisch sein. Ich habe auch im Internet so einige Artikel über die Problematik "Bastel-Xenon" gelesen und jetzt verstehe ich auch, woher das Verbot rührt. Beim Verkauf war das alles aber überhaupt nicht so klar: Ich habe mitgeteilt, dass ich die Lichter gerne gleich in das neue Auto eingebaut hätte, was 155 € kostete und weitere Gedanken machte ich mir nicht. Dies schien mir auch nicht notwendig, denn es ist ja eine Fachwerkstatt und ich vertraue dem Händler.

Ich denke aber auch, dass er nicht von seiner Position weichen wird. Er wird bei seiner Aussage, es uns mitgeteilt zu haben, bleiben. Von den fatalen Folgen wusste er aber am Wochenende noch nichts - lediglich, dass es verboten sei, war ihm klar.

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

 

Viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2009 um 19:14

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

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Zitat:

Original geschrieben von Samoth_DS

@MagirusDeutzUlm

Klar - 3 Punkte und 90 € für den Bruder (= Fahrer) und 3 Punkte für den Halter (= Vater). Nicht? Wie ich darauf komme? Der Polizist meinte, dass der Halter auch noch "was bekommt" und mein alter Fahrlehrer vermutet, dass die Strafen für beide gleich sein werden.

was willst du mir jetzt damit sagen?! :confused:

das der halter warscheinlich keine strafe bekommt schrieb ich ja bereits.....ansonten würde er wie du richtig bemerkt hast dasselbe latzen müssen wie der fahrer....

Zitat:

Woher soll er denn wissen, dass die Lichter verboten sind und ein dermaßen übles Nachspiel mit sich bringen?

zum einen hätte er den händler konkret darauf ansprechen können, zum anderen hätte er sich anderweitig (tüv, polizei usw.) informieren können!

Zitat:

Wieso denn nur menschlich?

der händler ist NICHT dazu verpflichtet darauf hinzuweisen das bei soetwas die be erlischt......

fakt ist derin kumpel hat ein fz ohne gültige be in betrieb genommen........für den stvzo konformen zustand des fz ist einzigst und alleine der fahrer (ferner der halter) zuständig.......damit ist auch einzigst und alleine der fahrer haftbar!

du kannst es drehen und wenden wie du willst....selbst wenn der händler explizit gesagt hätte "der betrieb im geltungsbereich der stvo ist legal" hat immernoch dein kumpel die kiste gefahren und müsste die strafe zahlen.......

Zitat:

"An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!)."

Ich frage mich, wie es überhaupt dazu kommen kann, dass an zwei Neuwagen quasi noch auf dem Händlerhof bereits an den Scheinwerfern (unqualifiziert) herumgebastelt wird - normal ist das nicht.

Schwer vorstellbar, dass die Initiative dazu nicht vom Kunden ausgegangen sein soll.

Gruß vom Dieter

am 4. Oktober 2009 um 22:32

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus

da er weiterfahren dürfte, sollte die unmittelbare verkehrsgefährdung schwer nachweisbar sein. ergo > keine 3 punkte :D

wird bei unseren ordnungshütern sogar ausführlich erläutert ;)

...

Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.

Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €

Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist. Die Weiterfahrt wird dann nach PAG unterbunden.

Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von lächerlichen 25 Eiern weiterfahren und lacht sich einen ab weil er jetzt genau weis, dass er an seinem Auto rumschrauben darf was er will solange es nicht gefährlich für andere ist.

Gruß Eze

Da lag der liebe Verfasser deines Zitates wohl etwas daneben:

Für die Gefährdung hat man die TBNR 330606 eingeführt, dann sind dann 90,- EUR und 3 Punkte vorgesehen!

Und der Kumpel des TE konnte nur weiterfahren weil die "Xenon" ausgebaut wurden und somit die Gefährdung beseitigt war!

Und ob die Rennleitung 330006 oder 330606 anzieht liegt in an Erfahrung und Ermessen des jeweiligen Beamten!

Der hier dürfte wohl beides kombiniert mit Fingerspitzengefühl gehabt habe, daher 90,- EUR + 3 Punkte + Ausbau und Weiterfahrt!

am 4. Oktober 2009 um 22:54

Zitat:

Original geschrieben von Samoth_DS

Hallo,

...

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

Viele Grüße

Andreas

01) + 03) zu wenig Kontrolldruck bei euch in der Region?!

02) Er darf!!! Für die BE an deinem Auto bist du verantwortlich und nicht der Techniker in der Werkstatt!

04) Der Vater hat gute Karten wenn er nachweisen kann das er nur Halter auf dem Papier ist! Wenn er jedoch für die Unterhaltskosten aufkommt (zumindest größtenteils) dann ist er mit im Boot und zahlt ebenfalls die 90,- EUR und bekommt 3 Bonuspunkte! Zumindest das Geld kann er sich ja dann bei Töchterchen zurück holen!;)

am 5. Oktober 2009 um 12:39

@ Samoth_DS

 

Wie habt ihr das denn gemacht mit den Xenon? Habt ihr die da im Laden gekauft und Einbauen lassen? Oder habt ihr die im alten Wagen gehabt und nur umbauen lassen? Oder habt ihr den Autoverkäufer gefragt, obs das Auto auch mit Xenon gibt?

Fakt ist: Als KFZ-Werkstatt darf ich dem Kunden ( LAIE ) keine Sachen einbauen, die nicht zugelassen sind. Da mache ich mich Strafbar und muss dafür haften.

Der Kunde (LAIE) ist natürlich selbst für den einwandfreien Zustand seines KFZ zuständig, da er aber nicht alles weis und kann, geht er mit solchen Sachen in eine KFZ-Werkstatt und ist damit seiner Pflicht nachgekommen. Wenn dort Teile ohne Zulassung verbaut werden, ist nicht der Kunde / Halter dafür haftbar.

Es sei denn, der Kunde wünscht es trotz des Wissens um die Nicht-Zulässigkeit, dann muss ich aber als Werkstatt etwas schriftliches vorweisen.

In Kürze: Baut die Werkstatt Teile ohne Zulassung ein, ohne das der Kunde es weis, ist sie dran.

MFG Thomas

(Werkstattbetreiber)

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

04) Der Vater hat gute Karten wenn er nachweisen kann das er nur Halter auf dem Papier ist! Wenn er jedoch für die Unterhaltskosten aufkommt (zumindest größtenteils) dann ist er mit im Boot und zahlt ebenfalls die 90,- EUR und bekommt 3 Bonuspunkte! Zumindest das Geld kann er sich ja dann bei Töchterchen zurück holen!;)

Das ist eine für mich überraschende Feststellung, dass für eine begangene Ordnungswidrigkeit eine Strafe zweimal verhängt werden kann;  hier für den Fahrer und den Halter. Oder habe ich das falsch aufgefasst.

Danke für Aufklärung.

 

O.

Das ist allgemein so, wenn es sich um Mängel am Fahrzeug handelt.

Es sind zwei "Täter", der Halter hat es zugelassen, daß ein nicht den Vorschriften entsprechendes Kfz. am öffentl. Verkehr teilnimmt,

der Fahrer hat das Fahrzeug benutzt, ohne sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.

am 5. Oktober 2009 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

@ Samoth_DS

...

Fakt ist: Als KFZ-Werkstatt darf ich dem Kunden ( LAIE ) keine Sachen einbauen, die nicht zugelassen sind. Da mache ich mich Strafbar und muss dafür haften.

...

MFG Thomas

(Werkstattbetreiber)

Ich will ja immer dazu lernen!

Also geb mal bitte die Quelle für dein Wissen an (Gesetzestext...)!

Mir ist nämlich keine entsprechende Vorschrift bekannt (ausgenommen den vebotenen Handel mit nicht zugelassenen genormten Teilen aus der StVZO!)!

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Das ist allgemein so, wenn es sich um Mängel am Fahrzeug handelt.

Es sind zwei "Täter", der Halter hat es zugelassen, daß ein nicht den Vorschriften entsprechendes Kfz. am öffentl. Verkehr teilnimmt,

der Fahrer hat das Fahrzeug benutzt, ohne sich vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.

Diese Begründung kann mich nicht überzeugen.

Kann vom Fahrer erwartet werden, dass er bei der Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des Fahrzeuges auch die Lampen auf  Einhaltung der Betriebsgenehmigung prüft? Das geht m.E. zu weit.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Diese Begründung kann mich nicht überzeugen.

dann guck einfach in die stvo:

Zitat:

StVO §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich....Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug.....vorschriftsmäßig sind.......

im bußgeld bzw. bundeseinheitlichen tatbestandskatalog heißt es dann entsprechend (sinngemäß):

-sie nahmen als fahrer ein fz in betrieb....

-sie ließen als halter die inbetriebnahme eines fz...zu....

Dann überzeug mal den Gesetzgeber von deiner Auffassung, ich hätte nix dagegen.

Uiuiui, interessantes Thema.

Fangen wir beim Verkauf an:

§22a StVZO: Fahrzeugteile die in einer amtlich genehmigten Bauart (also auch Lampen) ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind"

D.h. der Händler bzw. Hersteller der Teile ist verpflichtet auf die Unzulässigkeit des HID-Kits hinzuweisen.

Punkte: Je drei für Halter plus Fahrer nach Anlage 13 FeV Punkte 5.22 (Fahrer) und 5.26 (Halter), es sei denn der Halter kann glaubhaft machen vom Umbau nichts gewusst zu haben. Dann kommt er ggf. darum herum.

Halter: Dessen Verpflichtung kommt aus §31 StVZO "Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge ... der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt sein muss, daß ... das Fahrzeug, der Zug, das Gespann oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder ... "

Bußgeld Halter: BKatV 189.22: Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges oder Zuges angeordnet oder zugelassen obwohl ... das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war ... bei anderen KFZ 135€

Fahrer: Dessen Verantwortung kommt aus §23 StVO "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers ... er muss dafür sorgen dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind ..."

Bußgeld Fahrer: BKatV Fahren ohne BE, Punkt 175 50€, Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig Punkt 107.2 25€. Mit einem HID-Kit Umbau ist jedoch die BE erloschen (Blendung -> potentielle Gefährdung -> §19.2 StVZO)

Gruß Meik

am 6. Oktober 2009 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Uiuiui, interessantes Thema.

...

Punkte: Je drei für Halter plus Fahrer nach Anlage 13 FeV Punkte 5.22 (Fahrer) und 5.26 (Halter), es sei denn der Halter kann glaubhaft machen vom Umbau nichts gewusst zu haben. Dann kommt er ggf. darum herum.

...

Bußgeld Fahrer: BKatV Fahren ohne BE, Punkt 175 50€, Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig Punkt 107.2 25€. Mit einem HID-Kit Umbau ist jedoch die BE erloschen (Blendung -> potentielle Gefährdung -> §19.2 StVZO)

Gruß Meik

Hallo Meik,

fast richtig dein Post!

1) der Halter kann sich nicht mit dem bloßen "nicht gewußt" rausreden! Denn auch dann trägt er noch immer die Verantwortung! Er muss nachweisen, dass er die Verantwortung für das Fzg. auf einen anderen übertragen hat!

2) du zitierst hier den Bußgeldkatalog von der Tankstelle, ADAC oder von wo auch immer!

Im richtigen, den die Polizei verwendet, gibt es die TBNR 330606 mit 90,- EUR Bußgeld. Diese Nummer nimmt man wenn ne Gefährdung angenommen wird. Sollte hier der Fall sein, hast ja treffend ne Blendwirkung angenommen!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Woher soll er denn wissen, dass die Lichter verboten sind und ein dermaßen übles Nachspiel mit sich bringen?

zum einen hätte er den händler konkret darauf ansprechen können, zum anderen hätte er sich anderweitig (tüv, polizei usw.) informieren können!

Da würde ich jetzt mal widersprechen... ;)

das mag für "selbstgebasteltes" gelten, aber, wenn die beschreibung des TE hier exakt sein sollte, dann wurde von Ihm "Xenon" bestellt.

Da geht man als Kunde davon aus, dass das Fahrzeug mit einem (ORIGINAL!!!) Xenon ausgeliefert wird.

man kann einem Laien nicht unterstellen, dass er

a) den Unterschied erkennt

b) nicht davon ausgehen kann, dass ihm ein (offensichtlicher VW-Vertrags-)Händler einen illegalen Wagen verkauft.

Gebe ich meinen Wagen in die Werkstatt, weil die Dämpfer defekt sind, gehe ich ja auch nicht zum TÜV, Polizei oder sonstwohin und frage, ob meine fachwerkstatt das korrekt gemacht hat.

dafür ist es eine FACHwerkstatt, weil diese menschen dort vom FACH sind.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Da würde ich jetzt mal widersprechen... ;)

wieso?!

was sollte den te daran zu hindern den händler oder sonstwen konkret darauf anzusprechen "ist das legal"?! vorallendingen wenn xenon meist aufpreispflichtig im 4-stelligen bereich ist und hier nichtmal 200€ über die ladentheke gingen....

dem händler scheint die unzulässigkeit ja bewusst gewesen zu sein.....was hier jetzt zu klären wäre, ist ob der te die damalige "warnung" des händler :

a. vergessen hat

b. überhört hat

c. jetzt vergessen will, um sich das gewissen "rein" zu reden

d. der händler nichts gesagt hat

egal wie man es dreht und wendet, die strafe kassiert der fahrer bzw. der halter.......

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