mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Moin,
Leute ... auch wenn Ihr euch festgefahren habt, was bei einigen Themen eh immer wieder passiert ... solltet Ihr trotzdem vermeiden euch gegenseitig anzumachen ... und Nonsense zu verzapfen. Wenn euch nichts mehr einfällt, was die Diskussion weiterbringt ... dann lasst die Diskussion ruhen.
MFG Kester
aus aktuellem Anlass:
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Naja, es handelt sich hier um das Urteil eines Amtsgerichtes. Ein anderes Amtsgericht in einem anderen Bundesland kann da durchaus auch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Zumindest ist es mal ein offizielles URTEIL eines deutschen Gerichts und nicht bloss Stammtischgelaber 😉 Andere Amtsgerichte werden so etwas evtl. durchaus mit in die Bewertung einbeziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ein anderes Amtsgericht in einem anderen Bundesland kann da durchaus auch zu einem anderen Ergebnis kommen.
Nunja, wo gibt es denn hier Interpretationsspielraum, wenn bereits das Bundesverkehrsministerium sagt, dass am Tag mit Standlicht gefahren werden darf?
Zitat:
Original geschrieben von __NEO__
Andere Amtsgerichte werden so etwas evtl. durchaus mit in die Bewertung einbeziehen.
Nein. Das interessiert woanders keinen Menschen genau so wenig wie die Meinung des Verkehrsbehinderungsministeriums. Es lebe die " richterliche Unabhängigkeit " 😮 . Insofern hat unser Rekordposter vollkommen recht 😉 .
Der Interpretationsspielraum ergibt sich daraus, daß im vorliegenden Fall extra ein Gericht bemüht werden mußte.
Anstatt Empfehlungen herauszugeben, sollten die Verantwortlichen da sinnvollerweise den Gesetzestext anpassen, um für die allseits geforderte Entlastung der Gerichte zumindest einen kleinen Beitrag zu leisten.
Muss mich entschuldigen, habe nicht alle 15 Seiten gelesen, möchte aber meinen Senf dazu geben.
Im großen und ganzen sehe ich beim fahren mit Abblendlicht kein riesen Problem, das ergibt sich aber daraus, dass ein großer Teil der Kraftfahrer seine Scheinwerfer auf dreiviertel9 Mangels Wartung eingestellt hat und andere wiederum noch nicht wissen wo der Schalter zum abblenden ist.
Fazit bei vernünftig eingestellten Scheinwerfern null Problem und es ist nur noch eine Frage der Zeit, dann müssen wir mit Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht fahren.
Hab mir großteil alle seiten durch gelesen und bin etwas erstaunt
1.Mir wurde früher auch gesagt das mit Standlicht fahren verboten ist und nur eingeschaltet darf wenn das auto steht etc.Deswegen heisst ja auch standlicht.
2.Nachdem ganzen lesen das es doch erlaubt ist,finde ich das dann der begriff Standlicht nicht passt.Es geht ja fasst schon über in TFL oder sie sollten es in Begrenzungslicht umbenennen.
Das ist im Prinzip wieder mal ein typisches Beispiel, wie man ein Problem künstlich verkomplizieren kann, anstatt es einfach zu lösen....
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist im Prinzip wieder mal ein typisches Beispiel, wie man ein Problem künstlich verkomplizieren kann, anstatt es einfach zu lösen....
"Willkommen in Deutschland!" 😁
Die Begrenzungsleuchten sorgen tagsüber für mehr Überholprestige, deswegen werden sie bei mir auf der Autobahn manchmal eingeschaltet. Es ist offensichtlich nicht verboten und auf der Autobahn gefährde ich auch keine Radler oder Fußgänger, die ich durch eingeschaltetes Licht abseits der Autobahn sehr wohl gefährden würde.