mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Und für solche Gerichtsurteile zahle ich steuern ???????
Mir wärs peinlich mit si nem Scheiß vor Gericht zu ziehen...
Oder wie hats der Eulenspiegel letztes Jahr geschrieben:
"Ein Mann soll in seinem Leben ein Kind gezeugt haben, einen Baum gepflanzt und ein Haus gebaut haben. Und mindestens einmal in Karlsruhe geklagt haben!"
Es lebe die Rechtsschutzversicherung und die Beweispflicht des Beklagten !!!!
Ich hup ganz gern im Takt der Musik... kann ich die Rechtmäßigkeit dieses Tics auch gerichtlich durchsetzen??? Bitte um Tipps !!!
nöööög
Zitat:
Original geschrieben von meehster
auf der Autobahn gefährde ich auch keine Radler oder Fußgänger, die ich durch eingeschaltetes Licht abseits der Autobahn sehr wohl gefährden würde.
😰 😕 🙄
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Zitat:
Original geschrieben von HAmmerin
2.Nachdem ganzen lesen das es doch erlaubt ist,finde ich das dann der begriff Standlicht nicht passt.Es geht ja fasst schon über in TFL oder sie sollten es in Begrenzungslicht umbenennen.
Es nennt sich schon lange "Begrenzungslicht".
In den technischen Verordnungen (§51 StVZO - 76/756/EWG - Symbol der Leuchte "A"😉 gibt es kein "Standlicht", sondern ausschließlich Begrenzungs- oder auch Umrissleuchten.
Einzig die StVO ist in diesem Bereich veraltet geblieben. Allein schon die Sache, dass man mit Standlicht fahren kann, ohne eines überhaupt am Fahrzeug zu haben.
Ein derartiges "Problem" gab es aber schon mal. Da wurde dieser §17 Abs. 2a StVO (Lichtpflicht Motorräder) von "Fahrlicht" auf "Abblendlicht" auch erst Jahre nach der Umbenennung in der StVZO geändert. Da hatten die Möpfahrer nur noch ein Abblendlicht und Fernlicht am Fahrzeug angebaut (StVZO), mussten aber gem StVO ein Fahrlicht beim Fahren einschalten.
Schilda ist überall.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
😰 😕 🙄Zitat:
Original geschrieben von meehster
auf der Autobahn gefährde ich auch keine Radler oder Fußgänger, die ich durch eingeschaltetes Licht abseits der Autobahn sehr wohl gefährden würde.
Tja. Sie hatte da mal etwas erlebt und schiebt es aufs eingeschaltete Licht.🙄
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Tja. Sie hatte da mal etwas erlebt und schiebt es aufs eingeschaltete Licht.🙄
achso...ja bei verwendung des
falschen Scheinwerfermodellsist das natürlich nachvollziehbar... 😁
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Die Begrenzungsleuchten sorgen tagsüber für mehr Überholprestige,
😁 Seit wann sorgen Funzeln die man erst erkennen kann wenn das Fahrzeug den Mindestabstand unterschreitet am Tage erkennen kann für Überholprestige.<span>
</span>
Wenn man am Tage mit Begrenzungsleuchten früher als unbeleuchtet erkannt wird wäre es schon lange Zeit endlich das Abblendlicht,auch Fahrlicht genannt, einzuschalten.
§17 Abs.2 der StVO schreibt vor, dass das Standlicht alleine während der Fahrt nicht verwendet werden darf.
Und da gibt es keine Ausnahmen dass sich irgendwer nicht daran halten braucht. Jeder Autofahrer ist zur einhaltung der StVO verpflichtet. Und wer diese nicht kennt, kann entweder im Internet schauen, wer keines hat kann bei jeder Fahrschule nachfragen oder evtl. auch bei der Polizei oder sollte einfach mal einen Auffrischungskurs in der Fahrschule belegen.
Wenn ich schon so einen Mist lese wie der Titel dieses Threads: mit standlich am tage fahren?
Was ist an dem Wort Standlicht nicht zu verstehen?
Hier zur Erklärung für die jenigen die es entweder nicht wissen oder nicht kapieren:http://de.wikipedia.org/wiki/Standlicht
Täglich sehe ich auf dem Heimweg abends in der Dämmerung Autos mit Standlich in der Gegend rumeiern. Wird das etwas als cool empfunden? Hirnlos nenn ich sowas. Zu dumm den Lichtschalter bis auf Abblendlich zu drehen. Aber das bezieht sich jetzt nicht auf den TE hier.
@TE:
Wenn du dir so stark vom Gegenverkehr geblendet vorkommst, solltest du vieleicht mal Augenarzt gehen oder dir abgewöhnen ständig in die Scheinwerfer zu schauen. Wenn du dich geblendest fühlst, einfach zum rechten Straßenrand schauen wenn es dunkel ist, dann passiert auch nix.
Edit:
Wenn du am Tag besser gesehen werden willst und das Abblendlicht verständlicher Weise nicht einschalten willst, bleibt dir nurnoch die Möglichkeit dir Tagfahlicht zu besorgen.
Zitat:
Was ist an dem Wort Standlicht nicht zu verstehen?
Also mein Licht steht auch während der Fahrt, es geht einfach nicht weg. Insofern: Standlicht geht auch während der Fahrt!
*SCNR*
😁 😉
Wie ihr euch über so einen Kack aufregen könnt, hat er halt Standlicht an, na und? Wen bitte juckt das? Blenden euch die 5 Watt Birnchen dermaßen das ihr am helllichten Tage das Lenkrad verreißt, gegen einen Baum fahrt und euer Auto direkt explodiert?
Typisch deutsch! Peinlich sowas.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
achso...ja bei verwendung des falschen Scheinwerfermodells ist das natürlich nachvollziehbar... 😁Zitat:
Original geschrieben von patti106
Tja. Sie hatte da mal etwas erlebt und schiebt es aufs eingeschaltete Licht.🙄
Was der Audi für Scheinwerfer hatte, weiß ich nicht. Solche wie in dem Bild sicher nicht 😉 Doch ein Fahrrad wird - aus dem Blickwinkel sehr wahrscheinlich zwischen den Scheinwerfern - auch von normalen Halogenleuchten leicht "unsichtbar" gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
😁 Seit wann sorgen Funzeln die man erst erkennen kann wenn das Fahrzeug den Mindestabstand unterschreitet am Tage erkennen kann für Überholprestige.<span>Zitat:
Original geschrieben von meehster
Die Begrenzungsleuchten sorgen tagsüber für mehr Überholprestige,
</span>
Wenn man am Tage mit Begrenzungsleuchten früher als unbeleuchtet erkannt wird wäre es schon lange Zeit endlich das Abblendlicht,auch Fahrlicht genannt, einzuschalten.
Ist zwar deutlich weniger Leistung, dafür ist die Abstrahlfläche auch deutlich kleiner. Damit hat man quasi zwei weiße Punkte. Bei Sonnenlicht sind die in Ermangelung eines vergleichbaren Reflektors sogar manchmal leichter als eingeschaltet identifizieren als ordinäre Hauptscheinwerfer. Außerdem können sie leuchten, wenn meine Scheinwerfer zu sind 🙂
Klar, kann auch Glückssache sein, daß ich mit Begrenzungsleuchten meist besser durchgekommen bin. Aussagekräftige empirische Ergebnisse gibt es dazu natürlich nicht und seit einiger Zeit lasse ich es auch wieder bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
§17 Abs.2 der StVO schreibt vor, dass das Standlicht alleine während der Fahrt nicht verwendet werden darf.
schön, wenn man gesetze lesen und interpretieren kann... 😉
1. bezieht sich abs.2 auf abs.1, welcher eine Lichtpflicht aufgrund Dämmerung, etc. vorschreibt.
da bei ausreichender sicht tagsüber keine lichtpflicht herrscht, findet abs.2 keine anwendung. (so sieht es das bundesverkehrsministerium, siehe das verlinkte gerichtsurteil 1 seite vorher)
2. haben wir nun schon alle mitbekommen, dass die bezeichnung STANDlicht absolut fehl am platze ist, denn es sind BEGRENZUNGSleuchten. hier wurde einfach mal wieder nur der entsprechende gesetzestext nicht angepasst.
also bitte nicht stur auf dem wort "stand" herumreiten und darin die begründung für ein verbot sehen.
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Also mein Licht steht auch während der Fahrt, es geht einfach nicht weg. Insofern: Standlicht geht auch während der Fahrt!Zitat:
Was ist an dem Wort Standlicht nicht zu verstehen?
*SCNR*
😁 😉
Wie ihr euch über so einen Kack aufregen könnt, hat er halt Standlicht an, na und? Wen bitte juckt das? Blenden euch die 5 Watt Birnchen dermaßen das ihr am helllichten Tage das Lenkrad verreißt, gegen einen Baum fahrt und euer Auto direkt explodiert?
Typisch deutsch! Peinlich sowas.
Es ist nunmal Gesetz. Und Gesetze hat man zu befolgen. Mach nen Führerschein wenn du keine Ahnung von der Straßenverhsordnung hast oder wander aus wenn dir die deutschen ach so peinlichen Gesetze nicht passen. wenn es keine Gesetze geben würde, könnte man hergehen, jemanden aus Spaß eine reinhauen und weiterspazieren ohne dafür bestraft zu werden.
Wie alt bist du eigentlich? 10? Werd mal erwachsen. Und wie hast du eigentlich den Führerschein überhaupt bekommen? in der Fahrschule mit Sicherheit nicht, sonst würdest du die StVO kennen und nicht so nen Stuss von dir geben.
*gähn* Bist du nicht ausgelastet? Hab ja nen Wunden Punkt getroffen, schein also Recht zu haben - Fantastisch! 🙂
"Ich? Ich mach nie was verkehrt, aber guck mal der da *finger zeig* der hat Standlicht an und fährt! Kann doch nicht sein! Sowas muss man zur Anzeige bringen!" 😛
Zitat:
Original geschrieben von TheBlackPlus
Es ist nunmal Gesetz. Und Gesetze hat man zu befolgen. Mach nen Führerschein wenn du keine Ahnung von der Straßenverhsordnung hast oder wander aus wenn dir die deutschen ach so peinlichen Gesetze nicht passen.
Man, jetzt komm mal von deinem Wutanfall wieder runter.
es geht hier um absolut harmlose 5Watt-Funzeln!!!
Lediglich nach DEINER Auffassung ist es verboten, wie nun schon mehrfach gesagt, sieht selbst das Bundesverkehrsministerium die Sachlage genau andersrum.
Und selbst wenn diese Beleuchtung lt. Gesetz verboten wäre (hätte, wäre, wenn, unter Umständen, eventuell, ...), sollte man doch soweit einen kühlen Kopf bewahren um hier erkennen zu können, dass man hier einfach mal wieder überreglementiert hat.
Denn sind wir ehrlich: wem schadet ein eingeschaltetes BEGRENZUNGS-Lämpchen am auto?
Besser Licht an, als ganz aus.